Daten
Kommune
Kerpen
Größe
162 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:53
Aktualisiert
03.02.17, 09:53
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.- Nr.: 25.17
Datum: 16.01.2017
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
07.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk",
Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto: 51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
1.
Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
durchgeführt werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
i.V.
Canzler
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
2.
Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen.
3.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen.
Lage und Größe des Plangebietes
Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 254 A liegt am nordöstlichen Ortsrand des
Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße, westlich der Straße „Zum
Wasserwerk“.
Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt im:
Norden
durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“
Osten
durch die Straße „Zum Wasserwerk“
Süden
durch die Heppendorfer Straße
Westen
durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.970 m².
Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als
Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung
von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer
Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine
Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und
dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen.
Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des
Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an
unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die
Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant.
Beschlussvorlage 25.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 25.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteilzentrums Sindorf in der Kolpingstadt Kerpen.
Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung sowie nördlich das
Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ an. Das Umfeld ist somit überwiegend
wohnbaulich geprägt. Im Süden grenzt die Heppendorfer Straße sowie im Osten die
Straße „Zum Wasserwerk“ das Plangebiet ab. Im Westen schließt der vorerst letzte
Abschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kerpen Sindorf,
Vogelruhterfeld“ an. Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil brach und ist
lediglich mit einem Wohnhaus mit Nebenanlagen bebaut. Das Plangebiet stellt
innerhalb des Stadtteils Sindorf eine mindergenutzte Fläche dar.
Der Stadtteil Sindorf verfügt über keine zentrale Pflegeeinrichtung, sodass eine
Nachfrage nach gut gelegenem betreutem Wohnungsangebot sowie nach einer
Pflegeeinrichtung besteht. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie
insbesondere in diesem Bereich noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die
Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den
demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt erfolgt
mit der Neubebauung eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im
Stadtteil.
Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen untersuchte im Jahre 2012 drei mögliche
Standorte zur Ansiedlung der nachgefragten Nutzungen. Der Sozialausschuss
priorisierte abschließend in der Sitzung vom 08.11.2012 das Plangebiet aufgrund der
Zentralität, der Plangebietsgröße und der Verfügbarkeit als künftigen Standort für eine
Pflegeeinrichtung.
Es wurde ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem.
§ 12 BauGB seitens des Projektentwicklers am 09.01.2017 gestellt.
2.
Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB
Das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan SI 254 A soll aufgrund seiner
innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt
werden. Da die zulässige Grundfläche des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der
Obergrenze gem. § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung gem. § 2 (4)
BauGB und der Umweltbericht gem. § 2a BauGB.
Bei der Fläche handelt es sich um eine Innenbereichsfläche, die zwischen dem
Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ und der I-II geschossigen
Einfamilienhausbebauung entlang des Glockenblumenweges liegt. Außerdem grenzt
südlich des Plangebietes die Wohnbebauung „Am Keuchenend“ und östlich grenzt die
Wohnbebauung der Nordstraße an.
3.
Verfahrensstand
Einleitungsbeschluss (geplant): PA 07.02.2017 Rat 21.02.2017
4.
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
Beschlussvorlage 25.17
Antrag des Vorhabenträgers
Übersichtsplan
Planverkleinerung
Erläuterung zur Planaufstellung
Seite 4