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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
162 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
03.02.17, 09:53
Aktualisiert
03.02.17, 09:53
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.- Nr.: 25.17 Datum: 16.01.2017 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 07.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: 51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: 1. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter Dieken Mackeprang Amtsleiter Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister i.V. Canzler Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig 2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Lage und Größe des Plangebietes Das Plangebiet des Bebauungsplanes SI 254 A liegt am nordöstlichen Ortsrand des Kerpener Stadtteiles Sindorf, nördlich der Heppendorfer Straße, westlich der Straße „Zum Wasserwerk“. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt im: Norden durch das bestehende Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ Osten durch die Straße „Zum Wasserwerk“ Süden durch die Heppendorfer Straße Westen durch die bestehende Wohnbebauung am Glockenblumenweg Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 9.970 m². Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Ziel der Planung ist es, durch den Rückbau der Bestandsbebauung die Neuschaffung von nachfrageorientiertem, betreutem Wohnen sowie der Errichtung einer Pflegeeinrichtung zu erreichen und mit der Schließung der Baulücke eine Nachverdichtung im Innenbereich gemäß § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB zu erzielen und dem sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden Sorge zu tragen. Mit der Entwicklung des Plangebietes wird der letzte Bauabschnitt des Vogelrutherfeldes erschlossen und mit der geplanten Nutzung das Angebot an unterschiedlichen Wohnungstypologien erweitert und abgerundet. Im Plangebiet ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes geplant. Beschlussvorlage 25.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 25.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass Das Plangebiet liegt nördlich des Stadtteilzentrums Sindorf in der Kolpingstadt Kerpen. Umliegend des Plangebietes schließt Wohnbebauung sowie nördlich das Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ an. Das Umfeld ist somit überwiegend wohnbaulich geprägt. Im Süden grenzt die Heppendorfer Straße sowie im Osten die Straße „Zum Wasserwerk“ das Plangebiet ab. Im Westen schließt der vorerst letzte Abschnitt der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Kerpen Sindorf, Vogelruhterfeld“ an. Das Plangebiet liegt zum überwiegenden Teil brach und ist lediglich mit einem Wohnhaus mit Nebenanlagen bebaut. Das Plangebiet stellt innerhalb des Stadtteils Sindorf eine mindergenutzte Fläche dar. Der Stadtteil Sindorf verfügt über keine zentrale Pflegeeinrichtung, sodass eine Nachfrage nach gut gelegenem betreutem Wohnungsangebot sowie nach einer Pflegeeinrichtung besteht. Die Kolpingstadt Kerpen ist überzeugt, dass sie insbesondere in diesem Bereich noch weitere Vorsorge treffen sollte. Durch die Schaffung neuen Wohnraums für Pflegebedürftige wird im Hinblick auf den demografischen Wandel und die erhöhte Nachfrage Sorge getragen. Insgesamt erfolgt mit der Neubebauung eine Durchmischung unterschiedlicher Wohnbevölkerung im Stadtteil. Die Verwaltung der Kolpingstadt Kerpen untersuchte im Jahre 2012 drei mögliche Standorte zur Ansiedlung der nachgefragten Nutzungen. Der Sozialausschuss priorisierte abschließend in der Sitzung vom 08.11.2012 das Plangebiet aufgrund der Zentralität, der Plangebietsgröße und der Verfügbarkeit als künftigen Standort für eine Pflegeeinrichtung. Es wurde ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gem. § 12 BauGB seitens des Projektentwicklers am 09.01.2017 gestellt. 2. Beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB Das Bebauungsplanverfahren zum Bebauungsplan SI 254 A soll aufgrund seiner innerstädtischen Lage im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Da die zulässige Grundfläche des Bebauungsplanes deutlich unterhalb der Obergrenze gem. § 13a BauGB liegt, entfallen eine formale Umweltprüfung gem. § 2 (4) BauGB und der Umweltbericht gem. § 2a BauGB. Bei der Fläche handelt es sich um eine Innenbereichsfläche, die zwischen dem Nahversorgungszentrum „Sindorf-Nord“ und der I-II geschossigen Einfamilienhausbebauung entlang des Glockenblumenweges liegt. Außerdem grenzt südlich des Plangebietes die Wohnbebauung „Am Keuchenend“ und östlich grenzt die Wohnbebauung der Nordstraße an. 3. Verfahrensstand Einleitungsbeschluss (geplant): PA 07.02.2017 Rat 21.02.2017 4. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Beschlussvorlage 25.17 Antrag des Vorhabenträgers Übersichtsplan Planverkleinerung Erläuterung zur Planaufstellung Seite 4