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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
12.01.10, 14:13
Aktualisiert
12.01.10, 14:13
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 12. Januar 2010 Der Bürgermeister Beschluss über die 1. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 03.12.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden TOP: 4.2 Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe" - Beschluss über die öffentliche Auslegung Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass Frau Steffens vom Büro BKR den Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ in der heutigen Sitzung detailliert vorstellen und gegebenenfalls Verständnisfragen beantworten wird. Eine Beschlussfassung ist für die Sitzung im Januar 2010 vorgesehen. Über diese Vorgehensweise besteht Einvernehmen. Daraufhin schildert Frau Dechering zunächst die Historie des Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“. Danach erläutert Frau Steffens die vorliegende Planung. Aus der anschließenden Aussprache wird folgendes festgehalten: Die Verkleinerung des Geltungsbereiches gegenüber der ursprünglichen Planung geschieht auf Empfehlung der Bezirskregierung. Dies hat keinen Rückschritt in den Nutzungen zur Folge. Die dargestellte Fläche im Hang bezeichnet den Bereich, der gerodet werden kann, wenn es sinnvoll ist. Die Auswirkungen auf den angrenzenden Wald werden nicht im Bebauungsplan sondern im Umweltbericht dargestellt. Die auf die Flächen vor dem Indemann verteilten Lärmkontingente für Freizeitnutzungen und die Gastronomie werden nicht im Bebauungsplan verankert, sondern vertraglich abgesichert. Dies ermöglicht einen breiteren Spielraum bei eventuellen Verschiebungen dieser Kontingente in Abhängigkeit der zukünftiger Nutzungen. Es hat keinen Einfluss auf die Gesamtaußenwirkung der Freizeitnutzungen in Richtung der angrenzenden Wohngebiete. Der Schutz der Wohngebiete wird drüber hinaus über die allgemeingültige Freizeitlärmrichtlinie gesteuert. Bedenken, das Baufenster für die Gastronomie könnte zu klein sein, räumt Frau Steffens aus. Es stehen rd. 1.000 m² zur Verfügung. Untergeordnete Nebengebäude, wie z. B. Kassenhäuschen, Toiletten, Pavillions, sind auch außerhalb des Baufensters möglich. Zu den Ausgleichsflächen erklärt die Verwaltung auf Nachfrage, dass aufgrund eines Grundsatzbeschlusses Ausgleichsflächen ausschließlich in den Flussauen festzulegen sind; dies wird im Übrigen auch von den Landschafts- und Forstbehörden unterstützt, weil die Aufwertung der Natur – nicht der Wohngebiete – im Vordergrund steht. 127/2009 Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 03.12.2009 Seite 2