Daten
Kommune
Inden
Größe
9,1 kB
Datum
03.12.2009
Erstellt
12.01.10, 14:13
Aktualisiert
12.01.10, 14:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Inden
Inden, 12. Januar 2010
Der Bürgermeister
Beschluss
über die 1. Sitzung
des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung
am 03.12.2009 im Ratssaal des Rathauses in Inden
TOP:
4.2
Bebauungsplan Nr. 33 "Freizeitzentrum Goltsteinkuppe"
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Der Ausschussvorsitzende erklärt, dass Frau Steffens vom Büro BKR den
Bebauungsplan Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“ in der heutigen
Sitzung detailliert vorstellen und gegebenenfalls Verständnisfragen
beantworten wird. Eine Beschlussfassung ist für die Sitzung im Januar
2010 vorgesehen. Über diese Vorgehensweise besteht Einvernehmen.
Daraufhin schildert Frau Dechering zunächst die Historie des
Bebauungsplanes Nr. 33 „Freizeitzentrum Goltsteinkuppe“. Danach
erläutert Frau Steffens die vorliegende Planung.
Aus der anschließenden Aussprache wird folgendes festgehalten:
Die Verkleinerung des Geltungsbereiches gegenüber der ursprünglichen
Planung geschieht auf Empfehlung der Bezirskregierung. Dies hat keinen
Rückschritt in den Nutzungen zur Folge. Die dargestellte Fläche im Hang
bezeichnet den Bereich, der gerodet werden kann, wenn es sinnvoll ist.
Die Auswirkungen auf den angrenzenden Wald werden nicht im
Bebauungsplan sondern im Umweltbericht dargestellt.
Die auf die Flächen vor dem Indemann verteilten Lärmkontingente für
Freizeitnutzungen und die Gastronomie werden nicht im Bebauungsplan
verankert, sondern vertraglich abgesichert. Dies ermöglicht einen breiteren
Spielraum bei eventuellen Verschiebungen dieser Kontingente in
Abhängigkeit der zukünftiger Nutzungen. Es hat keinen Einfluss auf die
Gesamtaußenwirkung der Freizeitnutzungen in Richtung der angrenzenden
Wohngebiete. Der Schutz der Wohngebiete wird drüber hinaus über die
allgemeingültige Freizeitlärmrichtlinie gesteuert.
Bedenken, das Baufenster für die Gastronomie könnte zu klein sein, räumt
Frau Steffens aus. Es stehen rd. 1.000 m² zur Verfügung. Untergeordnete
Nebengebäude, wie z. B. Kassenhäuschen, Toiletten, Pavillions, sind auch
außerhalb des Baufensters möglich.
Zu den Ausgleichsflächen erklärt die Verwaltung auf Nachfrage, dass
aufgrund eines Grundsatzbeschlusses Ausgleichsflächen ausschließlich in
den Flussauen festzulegen sind; dies wird im Übrigen auch von den
Landschafts- und Forstbehörden unterstützt, weil die Aufwertung der
Natur – nicht der Wohngebiete – im Vordergrund steht.
127/2009
Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung vom 03.12.2009
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