Daten
Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
378/2013
Erstellt am:
11.09.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
X
nö. Sitzung
Termin
25.09.2013
Betreff
Öffentlicher Personennahverkehr - Bewilligungsbescheid für Buskaps
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Der Rhein-Erft-Kreis teilte am 11.09.2013 mit, dass die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) dem Rhein-ErftKreis als Antragsteller nun Fördermittel für die Errichtung der Buskaps an den Haltestellen Rathausstraße und Ehrenfriedstraße bewilligt hat. Bezüglich der zuwendungsfähigen Kosten beträgt die Förderquote 90%.
Gemäß Vereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis wird die Verwaltung nun die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereiten und durchführen. Die bauliche Realisierung kann voraussichtlich bis Mitte 2014 erfolgen. Zum Bauablauf und zu den
Bauzeiten sind noch Abstimmungen mit Straßenbaulastträgern, Anliegern, der REVG mbH und den Veranstaltern jährlich wiederkehrender Veranstaltungen notwendig.
Aufgrund des Prüfungsergebnisses der NVR GmbH, mit dem nun förderfähige und nichtförderfähige Investitionsanteile
feststehen, wird die Verwaltung eine geringfügige Veränderung des voraussichtlichen Mittelbedarfs und der voraussichtlichen Zuwendungen für den Haushalt 2014 anmelden. Der voraussichtliche Mehrbedarf im Vergleich zu den bisherigen
Veranschlagungen beläuft sich bei den Auszahlungen auf 16.000 €. Denen stehen 7.900 € zusätzliche Einzahlungen
gegenüber.
Bei den Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Kostenberechnungen als Grundlage des Finanzierungsantrages
im Jahr 2011 erstellt wurden und ein Aufschlag aufgrund der gestiegenen Baupreise angenommen werden muss und bei
den Einzahlungen ist zu berücksichtigen, dass der Rhein-Erft-Kreis vereinbarungsgemäß 10% der zuwendungsfähigen
Kosten der Stadt erstattet, deren Höhe erst nach jetzt vorliegender Antragprüfung und -bewilligung feststeht.