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Mitteilungsvorlage (Öffentlicher Personennahverkehr - Bewilligungsbescheid für Buskaps)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
86 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Mitteilungsvorlage (Öffentlicher Personennahverkehr - Bewilligungsbescheid für Buskaps)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 378/2013 Erstellt am: 11.09.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Mitteilungsvorlage Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 25.09.2013 Betreff Öffentlicher Personennahverkehr - Bewilligungsbescheid für Buskaps Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Mitteilung Der Rhein-Erft-Kreis teilte am 11.09.2013 mit, dass die Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR GmbH) dem Rhein-ErftKreis als Antragsteller nun Fördermittel für die Errichtung der Buskaps an den Haltestellen Rathausstraße und Ehrenfriedstraße bewilligt hat. Bezüglich der zuwendungsfähigen Kosten beträgt die Förderquote 90%. Gemäß Vereinbarung mit dem Rhein-Erft-Kreis wird die Verwaltung nun die Ausschreibung der Bauleistungen vorbereiten und durchführen. Die bauliche Realisierung kann voraussichtlich bis Mitte 2014 erfolgen. Zum Bauablauf und zu den Bauzeiten sind noch Abstimmungen mit Straßenbaulastträgern, Anliegern, der REVG mbH und den Veranstaltern jährlich wiederkehrender Veranstaltungen notwendig. Aufgrund des Prüfungsergebnisses der NVR GmbH, mit dem nun förderfähige und nichtförderfähige Investitionsanteile feststehen, wird die Verwaltung eine geringfügige Veränderung des voraussichtlichen Mittelbedarfs und der voraussichtlichen Zuwendungen für den Haushalt 2014 anmelden. Der voraussichtliche Mehrbedarf im Vergleich zu den bisherigen Veranschlagungen beläuft sich bei den Auszahlungen auf 16.000 €. Denen stehen 7.900 € zusätzliche Einzahlungen gegenüber. Bei den Auszahlungen ist zu berücksichtigen, dass die Kostenberechnungen als Grundlage des Finanzierungsantrages im Jahr 2011 erstellt wurden und ein Aufschlag aufgrund der gestiegenen Baupreise angenommen werden muss und bei den Einzahlungen ist zu berücksichtigen, dass der Rhein-Erft-Kreis vereinbarungsgemäß 10% der zuwendungsfähigen Kosten der Stadt erstattet, deren Höhe erst nach jetzt vorliegender Antragprüfung und -bewilligung feststeht.