Daten
Kommune
Pulheim
Größe
127 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
16.09.13, 18:42
Aktualisiert
16.09.13, 18:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
316/2013
Erstellt am:
15.08.2013
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
X
nö. Sitzung
Termin
24.09.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf
Bereich: Grundstücksflächen zwischen Stommelner Straße, Chorbuschstraße und Am Briemengarten
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 2, 4 Abs. 1 und 2 sowie
4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 03.07.2013, TOP 5
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 316/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Pulheim verzichtet gemäß Ziffer 3.3 der Zuständigkeitsordnung auf eine Vorberatung im zuständigen Fachausschuss (Umwelt- und Planungsausschuss).
2. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegungen des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB sowie 4a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
3. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 1.19 Sinnersdorf als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Erläuterungen
Gemäß dem Beschluss des Umwelt- und Planungsausschusses in seiner Sitzung am 03.07.2013 hat die Verwaltung
den – nach der 1. Offenlage geänderten – Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 1.19 Sinnersdorf erneut öffentlich ausgelegt. In der erneuten Bekanntmachung zur 2. Offenlage bzw. in den Beteiligungsschreiben an die Träger öffentlicher
Belange (TöB) wurde gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten
Teilen abgegeben werden können.
Die erneute Offenlage fand statt in der Zeit vom 24.07.2013 bis 26.08.2013. Die TöB wurden angeschrieben mit Datum
18.07.2013.
Die Verwaltung erhielt lediglich eine Stellungnahme. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW verweist mit Schreiben vom
09.08.2013 auf seine beiden im bisherigen Verfahren abgegebenen Stellungnahmen.
Zu den Inhalten dieser Stellungnahmen hat die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Juli-Sitzung
Abwägungsvorschläge zur Vorberatung unterbreitet. Die Beschlussergebnisse sind als Auszugskopien aus der Sitzungsniederschrift dieser Vorlage beigefügt. Mit seiner neuen Stellungnahme trägt der Landesbetrieb nichts Neues vor,
insbesondere äußert er sich nicht zu den geänderten Planinhalten.
Da auch keine Bürgereingaben neu eingingen, über diejenigen Äußerungen aber, welche während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und während der ersten Offenlage getätigt wurden, der Umwelt- und Planungsausschuss
Vorlage Nr.: 316/2013 . Seite 3 / 3
ebenfalls bereits in vorberatender Weise Beschlüsse als Empfehlung an den Rat gefasst hat, könnte ohne weitere Beratung im Ausschuss der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Insofern also neue Sachverhalte oder Problemstellungen nicht zu erörtern sind, schlägt die Verwaltung vor, auf eine
Vorberatung des Satzungsbeschlusses im Fachausschuss zu verzichten. Damit soll eine terminbedingte Verzögerung
der Baurechtschaffung für das geplante Behinderten-Wohnhaus vermieden werden.
Diesen Erläuterungen beigefügt ist die Tabelle mit den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der Beteiligungen
gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen samt Abstimmungsergebnis aus der UPA-Sitzung am 03.07.2013. Auf der Basis dieser Beschlussempfehlungen des Ausschusses
hat der Rat abschließend seine Abwägungsentscheidung zu treffen.