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Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltssicherungs- konzeptes 2017 bis 2025 und des Stellenplanes)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
103 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 09:46
Aktualisiert
08.02.17, 09:46
Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltssicherungs-
konzeptes 2017 bis 2025 und des Stellenplanes) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltssicherungs-
konzeptes 2017 bis 2025 und des Stellenplanes) Beschlussvorlage (Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltssicherungs-
konzeptes 2017 bis 2025 und des Stellenplanes)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 20 / Finanzmanagement Bearbeiter/in: Thomas Schaaf TOP Drs.-Nr.: 61.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 07.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 einschließlich des Haushaltssicherungskonzeptes 2017 bis 2025 und des Stellenplanes X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt die Haushaltssatzung 2017 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2025. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schaaf Söntgen Schaaf Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Der von der Verwaltung aufgestellte Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen, sowie das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2017 bis 2025, wurde dem Rat der Kolpingstadt Kerpen in der Ratssitzung am 20.Dezember 2016 zugeleitet. Die ortsübliche Veröffentlichung des Hinweises auf die Auslegung des Haushaltsplanentwurfs erfolgte am 27. Dezember.2016. Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf, über die der Rat der Kolpingstadt Kerpen zu entscheiden hätte, sind nicht eingegangen. Nach Beratung durch die Fachausschüsse wird dieser nun mehr - ergänzt um die Veränderungen gemäß der beigefügten Veränderungsliste - zur Beschlussfassung vorgelegt. Ebenfalls ist ein ergänztes und überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept zur Beschlussfassung beigefügt. Dieses beinhaltet zum einen Erkenntnisse und Veränderungen, die sich seit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs ergeben haben, zum anderen trägt es dem Umstand Rechnung, dass der Rhein-Erft-Kreis als Aufsichtsbehörde deutliche Konkretisierungen der Konsolidierungsmaßnahmen eingefordert hat. Es wird im Text des Haushaltssicherungskonzeptes an verschiedenen Stellen darauf hingewiesen, dass diverse Zahlen und Aufstellungen infolge des zu fassenden Beschlusses redaktionell überarbeitet und angepasst werden müssen. So kann die Fortschreibung der Werte aus den Ergebnisplänen für 2021 bis 2025 und die Entwicklung der Rücklage und der Kredite der Natur der Sache nach erst in Abhängigkeit des Ratsbeschlusses zum Haushalt exakt wiedergegeben werden. Weiterhin werden die entsprechenden Anträge und Beschlüsse zu textlichen Veränderungen der Produktdeckblätter und diverser Bezeichnungen im Plan durch die Verwaltung umgesetzt. Das weitere Verfahren nach Beschlussfassung durch den Rat sei nachstehend kurz skizziert: Die Abteilung 20.1 – Kämmerei – arbeitet die beschlossenen Änderungen in Haushaltssatzung, Haushaltsplan, Anlagen und Haushaltssicherungskonzept inhaltlich ein. Dies bedeutet zum einen die sachkontenscharfe Erfassung der Zahlen und textlichen Veränderungen nebst redaktionellen Überarbeitungen der Texte, zum anderen aber auch Fortschreibung der Daten des Haushaltssicherungskonzepts. Nach den Regelungen für die Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts sind Steigerungsraten festzulegen, die teilweise nach Berechnungsvorschriften zu ermitteln sind. Insoweit ist die Kolpingstadt Kerpen durch Ermittlung bzw. Festlegung der Steigerungsraten (wie im Entwurf geschehen) in der Höhe bei bestimmten Ansätzen 2021 bis 2025 gebunden. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den 2025 zu erreichenden Ausgleich entscheidend, so dass es als Resultat entfallender Erträge oder steigender Aufwendungen in den Jahren 2017 bis 2020 zur Notwendigkeit kommen kann, weitere Verbesserungen für die Jahre 2021 bis 2025 und insbesondere das Jahr 2025 darzustellen, ggf. durch eine rechnerisch erforderliche Erhöhung der Grundsteuer B um eine zusätzliche Punktzahl. Dies ist bei der Beschlussfassung, insbesondere bei Maßnahmen, die das geplante Ergebnis deutlich verschlechtern, zu berücksichtigen. Rein rechnerisch besteht ein „Puffer“ in Form des im Haushaltsplanentwurf für 2021 ausgewiesenen positiven Ergebnisses in Höhe von 2,2 Mio. €. Es ist mit der Haushaltssatzung auch das Jahr der Wiedererreichung des Haushaltsausgleichs, im vorliegenden Fall das Jahr 2021, im § 7 der Haushaltssatzung zu beschließen. Beschlussvorlage 61.17 Seite 2 Die aktualisierte Haushaltssatzung nebst Anlagen und das Haushaltssicherungskonzept sind im folgenden der Aufsichtsbehörde vorzulegen, damit schnellstmöglich eine Rückmeldung des RheinErft-Kreises, die öffentliche Bekanntmachung und damit ein zeitnahes In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung gewährleistet ist für den positiven Fall, dass der Rhein-Erft-Kreis sowohl die vorgesehene Verringerung des Bestandes der Allgemeinen Rücklage (§ 75 Absatz 4 der Gemeindeordnung für das Land NRW – GO - ) als auch das Haushaltssicherungskonzept (§ 76 Absatz 2 Satz 2 GO) genehmigt. Im negativen Fall – wenn eines von beiden nicht genehmigt wird - dürfte die Haushaltssatzung nicht bekannt gemacht werden, sie träte nicht in Kraft und es würden nach wie vor die Regelungen der sogenannten Übergangswirtschaft gemäß § 82 der Gemeindeordnung NRW gelten. Ist ein Haushaltssicherungskonzept nicht genehmigungsfähig, hat die Stadt weitergehende haushaltswirtschaftliche Beschränkungen für die Besetzung von Stellen, andere personalwirtschaftliche Maßnahmen, das höchstzulässige Aufwandsvolumen des Ergebnishaushalts sowie Regelungen zur Nachweisführung gegenüber der Aufsichtsbehörde zu beachten. Näheres regelt ein Erlass des Innenministeriums. Nach In-Kraft-Treten der Haushaltssatzung werden den Fraktionen und Einzelmitgliedern im Rat eine endgültige, elektronische Version des Haushaltsbuches mit Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Haushaltssicherungskonzept sowie ein Printexemplar zugestellt. An dieser Stelle sei dezidiert noch einmal auf die Risiken des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzeptes, die u.a. im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf beschrieben worden sind, hingewiesen. Es besteht überhaupt keine Veranlassung zu der Annahme, dass die Kolpingstadt Kerpen selbst nach einer Genehmigung des vorliegenden Zahlenwerks finanztechnisch in ruhigem Fahrwasser unterwegs sei. Die Vermeidung eines Jahresverlustes spätestens im Ergebnisplan 2025 ist zwingend für eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssicherungskonzepts. Aufgrund der aktuell vorliegenden Zahlen ist zumindest zu vermuten, dass das im § 7 der Haushaltssatzung genannte Jahr, in dem der Haushaltsausgleich nach dem Haushaltssicherungskonzept wieder hergestellt sein wird, auf 2021 festgelegt werden kann. Dass damit nur ein Zwischenziel erreicht wäre, wurde zu verschiedenen Gelegenheiten durch die Verwaltung kommuniziert. Ziel darf es nicht nur sein, einen Haushaltsausgleich zu erreichen, sondern vielmehr muss die arg dezimierte Rücklage gestärkt werden, damit auch in schwierigen Zeiten nicht durch eine plötzlich eintretende Verschlechterung sofort erneut die Aufstellungspflicht eines Haushaltssicherungskonzeptes eintritt. Es geht mit der Konsolidierung darum, die Finanzen der Kolpingstadt Kerpen auch langfristig auf stabile Füße zu stellen und krisenfest zu machen. Es sei darauf hingewiesen, dass man aktuell von eher günstigen Rahmenbedingungen sprechen muss. Insoweit sind die im Haushaltssicherungskonzept genannten Maßnahmen zwingend weiter voranzutreiben. Beschlussvorlage 61.17 Seite 3