Daten
Kommune
Kerpen
Größe
1,1 MB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 09:46
Aktualisiert
08.02.17, 09:46
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1. Vorbemerkungen und Rechtsvorschriften
Wie auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem Kommentar zum Gemeindehaushaltsrecht betont, hat „der Grundsatz des Haushaltsausgleichs eine zentrale Bedeutung für
die kommunale Haushaltswirtschaft. Letztlich kann eine stetige Erfüllung der gemeindlichen
Aufgaben nur bei einem nachhaltig ausgeglichen Haushalt erfüllt werden“ (Kommentar der
Gemeindeprüfungsanstalt zum Gemeindehaushaltsrecht, Erläuterungen zum §75 GO, Ziffer
2).
Festgeschriebene Regelungen zum Haushaltsausgleich und zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten sind in den §§ 75 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu finden. Hierzu die nachfolgenden Auszüge aus der Gemeindeordnung:
§ 75 Abs. 2 GO NRW
„Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung des Satzes 1 gilt als erfüllt, wenn der
Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.“
§ 75 Abs. 4 GO NRW
„Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage
vorgesehen, bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als
erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages
der Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen
und mit Auflagen erteilt werden. Sie ist mit der Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 aufzustellen, zu verbinden, wenn die Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 vorliegen.“
§ 75 Abs. 5 GO NRW
„Weist die Ergebnisrechnung bei der Bestätigung des Jahresabschlusses gem. § 95 Abs. 3
trotz eines ursprünglich ausgeglichenen Ergebnisplans einen Fehlbetrag oder einen höheren
Fehlbetrag als im Ergebnisplan ausgewiesen aus, so hat die Gemeinde dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Aufsichtsbehörde kann in diesem Fall Anordnungen
treffen, erforderlichenfalls diese Anordnungen selbst durchführen oder – wenn und solange
diese Befugnisse nicht ausreichen – einen Beauftragten bestellen, um eine geordnete
Haushaltswirtschaft wieder herzustellen. §§123 und 124 gelten sinngemäß.“
§ 76 Abs. 1 GO NRW
„Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu
dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts
1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der
Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als
ein Viertel verringert wird oder
2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des
Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein
Zwanzigstel zu verringern oder
3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine
Rücklage aufgebraucht wird.
Dies gilt entsprechend bei der Bestätigung über den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz
3.“
§ 76 Abs. 2 GO NRW
„Das Haushaltsicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf
der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus
dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 wieder erreicht wird. Im
Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die
Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.“
Mit der Änderung des § 76 GO NRW wird den Kommunen, bei denen die Voraussetzungen
für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gegeben sind, nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, den strukturellen Haushaltsausgleich über einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet ab dem Haushaltsjahr folgenden Jahres, wieder herzustellen.“
Im Ergebnis sind fünf Stufen festzustellen:
•Stufe 1: Der Haushalt ist in Ertrag und Aufwand ausgeglichen (§75 Abs. 2 S. 1 GO)
•Stufe 2: Der Haushalt ist defizitär, aber über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen (§75
Abs. 2 S. 2 GO)
•Stufe 3: Es ist ein begrenzter Ausgleich des unausgeglichenen Haushalts über die Allgemeine Rücklage im Rahmen des §76 GO möglich.
•Stufe 4: Es besteht eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts wegen
erhöhtem Verbrauch der Allgemeinen Rücklage gemäß §76 Absatz 1 GO
•Stufe 5: Die Kommune kann kein genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Es gelten die Regelungen des §82 GO.
2. Entstehung der derzeitigen Haushaltslage
2.1 Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008
Die Kolpingstadt hat im Jahr 2008 ihren Haushalt erstmals nach dem Regelwerk des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt.
Die festgestellte Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den Stichtag 01.01.2008 wies eine
Ausgleichrücklage in Höhe von 26.015.362,44 € aus sowie eine Allgemeine Rücklage mit
einem Wert von 126.627.396,67 €.
2.2 Die Haushaltsjahre 2008 bis einschließlich 2014 (festgestellte bzw. vorgelegter
Jahresabschluss)
In den Jahren 2008-2014 ist es dabei nach den vorliegenden Ergebnissen immer gelungen,
die Haushaltsplanungen dergestalt vorzulegen, dass eine Pflicht nach § 76 GO nicht entstanden ist. Auch schließen die bereits vorgelegten Jahresrechnungen bis einschließlich
2013 - bis auf das Jahr 2012 - deutlich besser ab, als die Planungen es vorsahen. 2014 war
das Jahr, in dem der Haushalt dann leider Kurs auf Haushaltssicherungskonzept nahm, als
die Gewerbesteuer Mitte des Jahres einbrach.
2008
TEUR
2009
TEUR
2010
TEUR
2011
TEUR
2012
TEUR
2013
TEUR
2014
TEUR
Defizit nach Haushaltsplan
-16.112
-11.984
-14.902
-24.791
-4.674
-8.890
-3.865
Defizit nach Jahresrechnung
-11.754
-9.409
-8.642
-20.863
-8.637
+128
-11.465
Stand der Allgemeinen Rücklage
126.627
126.627
111.854
90.991
82.354
82.354
71.017
14.261
4.851
0
0
0
128
0
Stand der Ausgleichsrücklage
Die Ausgleichsrücklage war nach dem Jahresabschluss 2010 vollkommen aufgezehrt, die
Allgemeine Rücklage weist nach dem 31.12.2012 noch einen Bestand von 82.354.611,63 €
auf. Mit dem Jahresabschluss auf den 31.12.2013 kann der Ausgleichsrücklage aller Voraussicht nach ein kleiner Betrag in Höhe von rund 128.000 € zugeführt werden, der aber
zur Abdeckung des Fehlbedarfs im Jahresabschluss 2014 wieder aufgezehrt werden wird.
Auch in diesen Jahren wurde bei der Vorlage der Haushaltsplanentwürfe deutlich gemacht,
dass es lediglich geschafft wurde, die 5%-Grenze nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren zu überschreiten, um somit ein Haushaltsicherungskonzept nicht pflichtig aufstellen zu
müssen. Ein struktureller Ausgleich konnte nicht geschafft werden, so dass die Konsequenzen für die Haushalte der Zukunft sich schon abzeichneten, sollte sich an den grundsätzlichen Rahmenbedingungen nichts Gravierendes ändern.
In diesen Jahren wurden verschiedene Konsolidierungsvorschläge gemacht, ebenso wurden
weitergehende Vorschläge zur Steuererhöhung eingereicht, die keine politischen Mehrheiten
gefunden haben. So wurde ein früheres und stärkeres Gegensteuern zum sich abzeichnenden Weg vom Aufzehren der Ausgleichsrücklage bis zu einem Verbrauch der Allgemeinen
Rücklage im bedeutenden Umfang verpasst.
Die Haushaltslage wurde aber zudem verursacht durch höhere Leistungen, die von Kommunen erbracht werden müssen, im Zusammenspiel mit einer deutlich zu geringen Finanzausstattung, gerade und verstärkt auch der kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zu den
kreisfreien Städten. In Kerpen haben sich früher als in vergleichbaren Kommunen erhebliche
Mehraufwendungen im Jugendhilfebereich gezeigt, denen (ab 2014) zum zweiten Mal konzeptionell, diesmal mit externer Unterstützung, begegnet und eindämmend und reduzierend
auf sie eingewirkt werden soll.
Profitieren konnte die Kolpingstadt Kerpen in den vergangenen Jahren auch 2012 und 2013
insbesondere von Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer, welche die Rücklagenentnahme
abmilderte und einen früheren Eintritt in die aktuelle Situation verhinderte.
Im Januar 2014 wies der damalige Kämmerer, Herr Zimmermann, bereits darauf hin, dass
zwei Entwicklungen das Einhalten der 5%-Grenze für 2015 unwahrscheinlich erscheinen
ließen:
Durch die hohen Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im IV. Quartal 2013 war mit deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 zu rechnen, als dies in der Planung für 2015
aus dem Doppelhaushalt 2013-14 kalkuliert wurde.
Für das Jahr 2015 wurde entsprechend der Finanzplanung des Rhein-Erft-Kreises ein Umlagesatz von 39,49 v. H. im Doppelhaushalt der Kolpingstadt Kerpen 2013-14 berücksichtigt.
Bekanntermaßen ist es nicht zur Absenkung des Umlagesatzes gekommen, stattdessen war
ein Satz von 42,60 v.H. festgesetzt worden.
Aufgrund der damals schon bekannten Belastungen für 2015 und der Erfordernis, mehr als
5% zur Verlustabdeckung 2015 aus der Allgemeinen Rücklage entnehmen zu müssen,
ergab sich für die Bewirtschaftung 2014 das Ziel, in der Bewirtschaftung ein Ergebnis zu
erreichen, dass die Rücklagenentnahme von 5% vermeidet, wollte man die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2015 vermeiden.
Das Jahr 2014 war allerdings davon geprägt, dass im Januar bereits abzusehen war, dass
es im 2. Planungsjahr des Doppelhaushaltes aufgrund der Abweichungen der tatsächlich zu
zahlenden Kreisumlage und ermittelten Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum 2. Planjahr
des Doppelhaushaltes nur bei günstiger Entwicklung der Gewerbesteuererträge erreichbar
wäre, die Zielmarke einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu Ausgleichszwecken
von weniger als 5% (nach damaligen Berechnungen rund 4,25 Mio. €) zu erreichen.
Bekanntlich musste der Kämmerer zur Jahresmitte 2014 eine Haushaltssperre aufgrund der
eingebrochenen Gewerbesteuererträge verhängen, was allerdings ein Überschreiten der
5%-Grenze auch nicht verhindern konnte, auch da sich die Gewerbesteuererträge bis zum
Jahresende nicht nachhaltig erholen konnten.
Die im Januar 2014 geäußerte Befürchtung war durch die schwachen Gewerbesteuererträge
des Jahres 2014 leider eingetreten. Gleichzeitig sind allerdings die Gewerbesteuereinzahlungen im ersten Halbjahr 2014 (basierend zum größten Teil aus Vorausleistungen) nicht im
gleichen Maße zurückgegangen, so dass die Referenzperiode für die Schlüsselzuweisungen
2015 ein sehr positives Bild von den Zuflüssen durch Gewerbesteuer der Kolpingstadt Kerpen zeichnet, was in diesem Ausmaß für 2015 nicht mehr ganz zutreffend ist.
2.3 Die Haushaltsjahre 2015 und 2016
Entsprechend der oben zitierten Vorschriften war die Eskalationsstufe 4 – Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes – erreicht, sobald die geplante Rücklagenentnahme mit dem Jahr 2015 im zweiten aufeinander folgenden Jahr 5% des Bestandes der
Allgemeinen Rücklage überschreitet.
Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2015 wies – unter Einrechnung der unten bezeichneten Maßnahmen inklusive einer deutlichen Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer
A und B – ein Defizit von über 19 Mio. €, somit über 25% des voraussichtlichen Bestandes
der Allgemeinen Rücklage aus.
Für das Jahr 2016 wurde bereits 2015 mit einem Defizit von rund 6,5 Mio. € gerechnet. Auch
dieses Defizit bewegte sich deutlich oberhalb der Grenze von 5%, die rund 2,7 Mio. € betrug
(5% x voraussichtlich 73,2-18,5 = 54,7 Mio. € Bestand zum 31.12.2015 laut damals bekannten Stand).
Gesicherte Haushaltsverbesserungen, mit denen ein Haushaltssicherungskonzept ohne
drastische Steuererhöhungen zu vermeiden gewesen wäre, waren 2015 nicht zu erreichen.
Daher bestand für 2015 die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes.
Betrachtet man aktuell die fest stehenden bzw. vorgelegten Jahresabschlussergebnisse bis
einschließlich 2014, der sich daraus ergebende Stand der Allgemeinen Rücklage sowie die
voraussichtlichen Ergebnisse 2015 und 2016 (unter Berücksichtigung von Prognoseungenauigkeiten insbesondere bezüglich Abschreibungen, Forderungsbewertung, Pensionsgutachten) so bestätigt sich auch von den Ergebnissen – Defizit von geschätzten 6 Mio. € für
2015 bzw. 8 Mio. € für 2016 - die Pflicht für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die sich aus den Planzahlen ergeben hatten. Beim sich derzeit abzeichnenden
Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014 (laut vorgelegtem Jahresabschluss) von
rund 71 Mio. € hätte das Defizit 2015 schon weniger als ca. 3,55 Mio. € betragen müssen.
Da die Haushaltsjahre 2015 und 2016 – trotz der erkennbaren Verbesserungen – deutliche
Verluste bringen, verringert sich die Allgemeine Rücklage weiter und damit die Spielräume.
Auch für das Jahr 2016 galt, dass ein ausgeglichener Haushalt und eine Beendigung der
Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur mit einer deutlichen Anhebung der Hebesätze im Grundsteuerbereich zu erreichen gewesen wäre, die bei ehrlicher
Betrachtung jenseits einer politisch durchsetzbaren Höhe gelegen hätte.
Von dieser ad hoc-Maßnahme wurde im Jahr 2016 bislang abgesehen, stattdessen beschloss der Rat der Kolpingstadt Kerpen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 600 v.H. anzuheben, wie das auch bereits im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015 vorgesehen war.
Für das Jahr 2017 ist – nach zwei deutlichen Grundsteuererhöhungen – keine weitere Erhöhung eingeplant. Dafür müssen Abgabenpflichtigen mit einer deutlichen Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser rechnen infolge größeren Sanierungsbedarf,
der sich bei Kanaluntersuchungen herausgestellt hat.
3. Geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen
Im Jahr 2015 war ein Maßnahmenpaket von der Verwaltung im Wesentlichen in Zusammenarbeit mit dem Bund der Steuerzahler (Ausnahme: Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer) entwickelt worden (Maßnahmen mit lfd. Nummer 2015-1 bis 2015-32).
Eine Ausarbeitung konnte im Laufe der Jahre 2015 und 2016 wegen dringender zu erledigender Aufgabenstellungen, insbesondere in der Flüchtlingsproblematik, nicht in dem Maße
erfolgen, wie es wünschenswert gewesen wäre.
Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen der letztjährigen Haushaltsplanung wurde in der Genehmigungsverfügung des Landrats des Rhein-Erft-Kreises
vom 7. Juli 2016 deutlich kritisiert und die Verweigerung einer Genehmigung in Aussicht
gestellt, sollte die Kolpingstadt Kerpen ihre Einsparbemühungen nicht intensivieren und konkretisieren.
Es muss ebenso deutlich festgestellt werden, dass zwar einerseits in der einen oder anderen Maßnahme es Entwicklungen gibt, dass das Tempo der Bearbeitung und Entscheidung
insgesamt nicht dazu geführt hat, dass 2017 absolut gesichert von einer Genehmigung ausgegangen werden kann, denn hierzu bedarf es weiterer politischer Weichenstellungen in
Sachen Konsolidierung.
Zunächst seien die Themen und der Sachstand beschrieben. Eine weitere Tabelle fasst die
Auswirkungen zusammen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich infolge der noch ausstehenden Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2015 noch um Soll-Zahlen handelt. Ist-Zahlen werden nach entsprechender Testierung hier geführt, hiermit ist im Haushalt 2018 zu rechnen:
lfd. Nr.
Kurzbezeichnung
Beschreibung
20151
Gründung
Stadtwerke/Ausweitun
g Netzgesellschaften
Aktualisierung 2017:
In der Ratssitzung am 24.10.2016 wurde ein Moratorium zur Gründung von Stadtwerken beschlossen (Drs.-Nr. 524.16), in dessen Rahmen
aktuell und kurzfristig zu prüfen ist, ob die (verlängerte) Call Option Gas gezogen und Stadtwerke
mit einem strategischen Partner gegründet werden oder alternativ die Aktivitäten der bestehenden Netzgesellschaften ausgeweitet und darüber
mehr Erträge generiert werden können. Die vorgelegten Geschäftsmodelle zu beiden Möglichkeiten legen nahe, dass in diesem Thema Potential
für den Haushalt der Kolpingstadt Kerpen steckt,
das über die reine Thematik des steuerlichen
Möglicher Konsolidierungsbeitrag in TEUR
(Zeitpunkt in Klammern)
1.000 (ab 2021)
In Planung
Querverbundes hinausgeht.
Es wird vorsichtig von 1 Mio. € zusätzlichem Ertrag ab 2021 ausgegangen. Das ist aus Gründen
der Vorsicht etwas weniger (- rund 200 TEUR)
und etwas später (bisher 2019) eingeplant als im
letztjährigen Haushaltssicherungskonzept. Es ist
im Laufe des Jahres 2017 damit zu rechnen, dass
eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Fortgehens (Modell) fallen wird.
20152
20153
20154
20155
20156
20157
20158
Innerbetriebliches Vorschlagswesen
Bürgersparwettbewerb
Intensivierung der
Vermietung
von Werbeflächen
Überprüfung
Fraktionszuwendungen
Abschaffung
Ortsvorsteher
Reduzierung
des Stadtrates um 2
StVO
Überprüfung
weitere Reduzierung der
Kosten Politikbetrieb
Zur damit bislang stets im Zusammenhang stehenden Thematik Erftlagune folgen weiter unten
separate Ausführungen.
2015 erfolgte ein erneuter verwaltungsinterner
Aufruf, um das bereits installierte innerbetriebliche
Vorschlagswesen neu zu beleben. Ergebnisse
sind bislang nicht zu verzeichnen, so dass kein
Konsolidierungsbeitrag angesetzt wird.
Kein neuer Sachstand 2017
Für das Jahr 2016 wurde die Durchführung eines
sogenannten Bürgerhaushalts auf der Internetplattform www.kerpen-mitgestalten.de beschlossen.
Aktualisierung 2017:
Es sind im Verfahren einzelne Einsparvorschläge
benannt worden, welche aber bereits schon in
diese Auflistung aufgenommen waren. Die Mehrheit der Vorschläge würde zu Mehraufwendungen
führen.
Erhöhung der Erträge aus Vermietung der Werbeflächen (beispielsweise Bushaltestellen, Straßenlampen, Dienstfahrzeuge etc.)
0
Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen.
0
Es ist derzeit mit keinem
nennenswerten Beitrag zu
rechnen.
0
In Planung, wird 2020 erneut
aufgegriffen
Für das Segment „Vermarktung von Werbeflächen bei Bushaltestellen“ lassen sich aufgrund
bestehender Verträge in den kommenden Jahren
keine Mehrerträge generieren. Erst im Jahr 2021
kann neu verhandelt werden.
Kein neuer Sachstand 2017
Abgelehnt
Die Abschaffung der Ortsvorsteher wurde 2015
vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.
Der Stadtrat hat beschlossen, die Zahl der Ratsvertreter/innen von derzeit 46 um weitere 2 auf 44
zu reduzieren zur nächsten Kommunalwahl 2020
Weitere Themen sind Reduzierung der Sitzungshäufigkeit, Reduzierung der Arbeitskreise und
Reduzierung der Sachkosten.
Hier wurde auf Seiten der Ratsfraktionen zum Teil
auf Erstattungen der Kosten Fraktionssekretariat
sowie auf Räumlichkeiten verzichtet.
Dies hat Raummöglichkeiten geschaffen, der zu-
0
Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen.
0
Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen.
2 (2020)
10 (2021ff)
Umgesetzt
0
sätzliche Anmietungen im geringen Umfang entbehrlich machte.
20159
Verkauf nicht
mehr benötigter Gebäude
und Grundstücke
Seitens der Verwaltung wurden Gebäude ermittelt, in denen es aufgrund der aktuellen Nutzung
und den zugrunde liegenden Verträgen denkbar
wäre, eine Vermarktung anzustreben, den nutzenden Institutionen zu übertragen oder eine
Übernahme aller laufenden Kosten durch die Nutzer vertraglich festzuschreiben.
Dies betrifft - zunächst - folgende Gebäude:
Gemeindehaus Brüggen (ab 2019)
Schützenheim Mödrath (ab 2016)
Vereinsheim Türnich (ab 2016)
Raphaelschule incl. Pavillons (ab 2016)
Vereinsheim Buir (ab 2016)
Pavillon ehem. Amerikanische Schule (ab
2015)
Altes Spritzenhaus Blatzheim (ab 2016)
Ehemaliges Gemeindehaus Sindorf (ab
2016)
Hier wird als Einsparung ab den angegebenen
Jahren von einem für die Stadt kostenneutralen
Betrieb gerechnet.Es sollte aber das Ziel sein,
darüber hinaus Verkaufserlöse zu erzielen, die
dann die Höhe der Kassenkredite etwas senken
helfen.
Aktualisierung 2016:
Für das Alte Spritzenhaus Blatzheim wurde mit
den Nutzern eine komplette Übernahme der Kosten vereinbart mit Ausnahme von größeren Reparaturarbeiten.
Für das Schützenhaus Mödrath werden sämtliche
Kosten mit Ausnahme der öffentlichen Abgaben
durch die Nutzer übernommen.
Aktualisierung 2017:
Die ursprüngliche, oben aufgeführte Liste ist inzwischen veraltet.
Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung wird im Januar
2017 das Thema erneut aufgreifen.
Es wurden zunächst einige Gebäude identifiziert,
bei denen die Einsparung/Kostendeckung ab
2019 eingepreist wird:
Pavillons Brüggen
Altes Gemeindehaus Mödrath
Blümling-Gelände Buir
Altes Gemeindehaus Sindorf/ AWO
AWO-Heim Kerpen
AWO-Heim Horrem
Altes GH Brüggen/ "Brinkmannhaus"
Im Haushalt wird dies als Kostenerstattung dargestellt.
53 (2019ff)
Weitere konkrete Ratsbeschlüsse für eine vollumfängliche Umsetzung erforderlich
201510
201511
Systematische Umschuldungen
Aufbau
Hausmeisterpool/Organis
ationsuntersuchung
Schulhausmeister
Hiermit ist gemeint, dass untersucht werden soll,
ob ggf. auch bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung die Umschuldung einiger Kredite sich
angesichts des derzeitigen Zinsniveaus wirtschaftlich darstellen lassen würde.
Aktualisierung 2016:
20 hat dies im 2. Halbjahr 2015 überprüft. Es lässt
sich keine Wirtschaftlichkeit aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung darstellen.
Es wird allerdings das aktuell niedrige Zinsniveau
genutzt, auch im Bereich der Liquiditätskredite im
Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten langfristig
die günstigen Konditionen zu sichern.
In anderen Städten hat sich das Modell eines
sogenannten Hausmeisterpools bewährt, wodurch
der Personalbedarf insgesamt reduziert werden
konnte und die Mitarbeiter stärker im Rahmen
ihrer besonderen Qualifikationen eingesetzt worden sind. Einer Reduzierung des Stellenbedarfs
steht dabei durch eine Tätigkeitsverdichtung u.U.
eine individuell höhere Vergütung gegenüber.
Vorsichtig geschätzt wird zunächst eine Personalkosteneinsparung von ca. 10% ab 2016 eingerechnet.
Zur Aufbereitung des Themas und zur Klärung, ob
und unter welchen Rahmenbedingungen auch bei
der Stadtverwaltung Kerpen ein Hausmeisterpool
eingerichtet werden könnte, ist in der Verwaltung
eine Projektgruppe eingerichtet worden.
Nach Recherchen und Sichtung von Unterlagen
einer hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe zeigt
sich, dass dieses Projekt zu komplex ist, um es in
einem angemessenen Zeitrahmen ohne fachliche
Unterstützung seriös durchführen zu können.
Mittlerweile ist man sich in der Fachwelt einig,
dass die Einführung eines Hausmeisterpools allein kein geeignetes Mittel darstellt bzw. unter
Umständen kontraproduktiv wäre, um in diesem
Bereich zu Optimierungen zu kommen. Fundierte
Ergebnisse sind nur möglich, wenn für jedes Objekt eine individuelle Stellenbemessung vorgenommen wird. Hierbei sind örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sowie weitere Faktoren,
die den Aufwand beeinflussen (Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne, Winterdienste etc.). Die Verwaltung hat mit einer Firma Kontakt aufgenommen,
die auch im Bereich der Optimierungen von
Hausmeisterdiensten Erfahrungen vorzuweisen
hat. Das unterbreitete Angebot basiert auf einer
gemeinsamen zu leistenden Projektarbeit (Abteilungen Organisation und Gebäudewirtschaft der
Stadtverwaltung sowie Fachfirma) und ist deswegen hinsichtlich der Angebotssumme als überschaubar und angemessen zu bezeichnen.
Aktualisierung 2016:
Die Thematik „Hausmeisterpool“ wird untersucht
im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der
Verwaltung insgesamt (ohne Rettungsdienst und
den bereits untersuchten Jugendhilfebereich). Ziel
0
Es wird abschließend mit
keinem Beitrag gerechnet.
0
In Planung
der Organisationsuntersuchung soll eine Aufgaben- und Standardüberprüfung und daraus folgend eine Einsparung von Kosten sein.
Aktualisierung 2017:
Die Organisationsuntersuchung ist beauftragt. Die
Voruntersuchungen starten im Dezember 2016.
201512
Spielplatzkonzept
Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe des Jahres
2017 zu rechnen.
Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für
diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die Schaffung
zentral gelegener und attraktiver Angebote.
840 (2019)
Konzeptionell beschlossen,
für Veräußerungen sind noch
im Einzelfall konkrete Ratsbeschlüsse erforderlich
Dem Jugendhilfeausschuss wurde ein entsprechendes Konzept zur Beratung vorgelegt, das auf
das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden soll.
Aktualisierung 2017:
Der Stadtrat wird in der Sitzung am 20. Dezember
erneut über die Thematik beraten (Drs._Nr.
586.16). Benötigte Haushaltsmittel für den Rückbau sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingestellt.
Einsparungen werden generiert im Wesentlichen
in Form von ersparten Arbeiten des Baubetriebshofs. Dieses unterstützt die Einhaltung der
Budgetierungsziele, die bei der Maßnahme 201522 in Summe dargestellt sind.
201513
Überprüfung
Grundschulstandorte
Bei den Veräußerungserlösen wird von einer zu
vermarktenden Gesamtfläche von 6.000 qm, einem Zeitpunkt von etwa 2019 und einem Erlös
von 140 €/qm ausgegangen. Hiervon ist der bisherige Bilanzwert bereits abgezogen.
Ähnlich wie auch für andere öffentliche Einrichtungen besteht auch bei den Grundschulen die
Möglichkeit, durch Konzentration auf weniger
Standorte Mittel einzusparen, insbesondere für
die bauliche Unterhaltung der Gebäude. Hier ist
als Beispiel die Situation in Brüggen-BalkhausenTürnich zu nennen, da hier in den nächsten Jahren mit einer baulich bedingten Schließung der
Albert-Schweitzer-Schule gerechnet werden
muss. Hier drängt sich eine Zusammenlegung mit
der Gemeinschaftsgrundschule Türnich auf. Im
Haushaltssicherungskonzept wurden hierfür in
Ermangelung einer detaillierten Kostenberechnung keine Einsparungen angesetzt, es wird jedoch von Möglichkeiten im Bereich der Kosten für
bauliche Unterhaltung und der Personalkosten
ausgegangen. Diese Zahl wird durch konkrete
Ermittlungen nach einer Planung ersetzt werden.
Auch für andere Stadtteile sollte künftig ähnlich
verfahren werden, insbesondere wenn sich die
15 (2020ff)
750 (2022)
In Planung
Erfordernis bedeutender Investitionen in die Bausubstanz oder Gebäudetechnik abzeichnet.
Für die Umsetzung in Brüggen-BalkhausenTürnich ist ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, welches verschiedene Modelle untersuchen
und mit prognostizieren Kosten belegen soll.
Aktualisierung 2017:
Für einen Ersatzbau für die Albert-SchweitzerSchule wurden Mittel eingestellt. aber es ist noch
nicht beschlossen, in welcher Variante Schulraum
künftig bereitgestellt wird.
201514
201515
201516
Kürzung Investitionen/Ausrichtu
ng auf Haushaltsverträglichkeit
Zeitnahe
Abrechnung
der Beiträge
Nachtabschaltung
Lampen und
Ampeln/ Umrüsten Straßenbeleuchtung/ Austausch der
Kugellampen
Für die Haushaltssicherung wird mit 25% Einsparung bei den Bewirtschaftungskosten ab dem
Fertigstellungsjahr gerechnet. Ferner wird zwei
Jahre später mit Grundstücksverkaufserlösen für
das bisherige Schulgrundstück gerechnet.
Hiervon ist der bisherige Bilanzwert bereits abgezogen.
Als konkrete Maßnahmen wurde 2015 auf freiwilliger Markierungsarbeiten (Blockmarkierung) für
den Zeitraum der Gültigkeit des Haushaltssicherungskonzepts verzichtet. Die angemeldeten Investitions- und größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden darüber hinaus verwaltungsintern
bereits zeitlich gestreckt in den Plan eingebracht.
Die Beitragsabteilung erarbeitet derzeit eine
Übersicht, welche konkreten Arbeitsschritte/Beschlüsse noch erforderlich sind, um die Abrechnung der noch offenen Straßen/Straßenabschnitte durchführen zu können.
Es handelt sich zum einen um Beiträge in Höhe
von ca. 33.000 € aus fünf Alt-Maßnahmen, bei
denen noch zu überprüfen ist, ob nach aktueller
Rechtsprechung noch statthaft ist. Darüber hinaus
sind nach derzeitiger Kenntnis der Beitragsabteilung noch in 24 weiteren Straßen teilweise restliche bauliche Maßnahmen, teilweise Rechtsgrundlagen durch das Planungsamt zu schaffen. Die
Beitragsabteilung ist auf umfangreiche Recherchen der Tiefbauabteilung angewiesen, um eine
Aussage je Straße treffen zu können, welche Investitionen in welcher Kostenhöhe ggf. noch erforderlich sind, um Beiträge in welcher Höhe zu
erzielen. Danach kann die Beitragsabteilung aus
fiskalischer sowie beitragsrechtlicher Sicht Vorschläge unterbreiten, wie bei diesen Straßen weiter vorgegangen werden sollte.
Kein neuer Sachstand 2017
Die Maßnahmen werden untersucht und müssen
hinsichtlich ihrer Auswirkung noch beziffert werden.
Aktualisierung 2016:
Für 2016 werden wieder Förderprogramme für die
Umstellung auf LED-Systeme aufgelegt. Insofern
wurden die Maßnahmen auf 2016 verschoben,
um diese Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Blockmarkierung: 20 (2015)
Umgesetzt
1 (ab 2018; ersparte Finanzierungskosten)
In Arbeit
29 (2017)
71 (2018ff)
Maßnahme wird 2017 umgesetzt
Aktualisierung 2017:
Im Dezember erhielt die Kolpingstadt Kerpen Förderzusagen für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung (LED-Technik).
Es wurden die entsprechenden Stromeinsparungen durch die aktuellen bezuschussten Baumaßnahmen berechnet und als reduzierte Kosten im
Haushaltsplan (Veränderungsliste) vorgesehen.
201517
201518
201519
Umsetzung
der Ergebnisse der
IN/S/OUntersuchung im
Jugendhilfebereich
Reduzierung
Defizit Cafeteria
Interkommunale Zusammenarbeit
Die Kolpingstadt Kerpen wird sich auch weiterhin
um Förderung von Maßnahmen dieser Art bemühen. Insoweit ist für diese Maßnahme mit laufenden Anpassungen zu rechnen.
Nach Umsetzung der Personalmehrbedarfe im
Jugendhilfebereich ist nach Einschätzung bzw.
nach den Erfahrungswerten des untersuchenden
Institutes IN/S/O von einer Kostenersparnis in
Höhe von ca. 1,9 Millionen EURO jährlich auszugehen. Diese wird im ersten Jahr der Umsetzung
auf ca. 20-30 Prozent und bis zum dritten Jahr in
voller Höhe geschätzt.
Aufgrund der sich abzeichnenden Ergebnisse für
2013 bis 2015 erscheint eine Erreichung des gesteckten Einsparziels grundsätzlich realistisch.
Aktualisierung 2016:
Der Rat hat beschlossen, dass zum Frühjahr 2016
das Mittagsangebot in der Cafeteria eingeschränkt werden soll und nur noch die Bewirtung
der Dienstbesprechungen und Sitzungen und ein
Frühstücksangebot und reduziertes Mittagsangebot zum Leistungsspektrum gehört.
Entsprechende Einsparungen wurden angenommen.
Aktualisierung 2016:
Auf Kreisebene erfolgte 2015 noch einmal ein
Vorstoß, durch interkommunale Zusammenarbeit
Einsparungen zu erzielen, der bislang auf keine
positive Resonanz gestoßen ist.
730 (2016)
1.139 (2017)
1.734 (2018)
Umgesetzt
16 (2016)
33 (2017ff)
Umgesetzt
0
Umgesetzt, aber es bestehen
Planungen für einen Ausbau
der Maßnahme
Aktualisierung 2017:
Im Bereich der Leitungsebene der örtlichen Rechnungsprüfung steht eine Kooperation mit der
Stadt Elsdorf unmittelbar bevor. Derzeit ist davon
auszugehen, dass die Erstattung aber genutzt
wird, um auf der anderen Seite das Personal im
der örtlichen Rechnungsprüfung aufzustocken.
Ferner wird im Bereich der Personalsachbearbeitung mit der Gemeinde Merzenich eine IKZ in der
Form betrieben, dass Kerpen für Merzenich Aufgaben gegen Erstattung übernimmt.
Dies erfolgt für den Haushalt der Kolpingstadt
Kerpen zunächst kostenneutral.
201520
Kürzung freiwilliger Zuschüsse
Weitere Kooperationsfelder mit der Gemeinde
Merzenich werden aktuell untersucht.
Im Bereich der freiwilligen Zuschüsse werden ab
dem Jahr 2016 die Sachkosten Unterstützung
'Kerpen-Touristik' um 25% gekürzt.
Weitere Möglichkeiten sind weiter unten aufge-
1 (2016ff)
Umgesetzt
zeigt.
201521
201522
Reduzierung
freiwilliger
Zuschuss
OGS nach
Erhöhung
Pflichtanteile
Land/Stadt
Personalwirtschaftliche
Maßnahmen
Im Jahr 2015 erhöht sich jeweils zum 01.02.2015
und zum 01.08.2015 der Förderbeitrag des Landes für Offene Ganztagsschulen und damit der
städtische Pflichtanteil um jeweils 1,5 %. Weitere
Erhöhungen um je 1,5 % gibt es ab 2016 bis auf
weiteres jedes Jahr zum 01.08. Die Berechnung
der Kämmerei richtet sich nach einem gleichbleibenden Zuschussbetrag an den OGS-Träger. Die
Erhöhung von 1,5 % des Pflichtanteils senkte den
freiwilligen Anteil und damit die Gesamtausgaben
der Stadt schon 2015 um knapp 19.000 €, in 2018
beträgt die Ersparnis schon knapp 65.000 €.
Der Rat hat eine grundsätzliche 6-monatige Wiederbesetzungssperre sowie eine stärkere fluktuationsbedingte Einsparerwartung bei Budgetierung
der Personalkosten beschlossen.
19 (2015)
35 (2016)
50 (2017)
65 (2018)
Die Wiederbesetzungssperre wird im Jahr 2017
geschätzte 100.000 € an Personalaufwendungen
ersparen.
Umgesetzt
Umgesetzt
1.639 (2017)
1.655 (2018)
1.671 (2019)
1.688 (2020)
Durch die Budgetierungsregeln (siehe dazu auch
die Ausführungen im Vorbericht) werden die nebenstehenden Einsparungserwartungen in die
Haushaltsplandaten vorgezogen.
Die Fortschreibung der Personalaufwendungen
erfolgt auf Basis der in dieser Weise reduzierten
Aufwendungen, wird also auch für die Folgejahre
eingepreist.
Durch die Abschaffung der bezahlten Frühstückspause (15 Minuten) werden keine direkten Einsparungen erzielt, aber zusätzliches Arbeitszeitvolumen generiert, welches die Einstellung zusätzlichen Personals und zusätzliche Personalaufwendungen erspart, und somit unterstützend bei der
Erreichung des Budgetziels wirkt.
Ähnlich sind die Einsparungen einzustufen, die
durch das Kinderspielplatzkonzept (2015-12)
durch eine geringe Zahl für Wartungszwecke anzufahrende Spielplätze erzielt werden.
201523
Reduzierung
Grillplätze
Ebenfalls ist unter diesem Punkt der derzeitige
Verzicht auf höhere Vergütungen für die Wahrnehmung von Leitungsvertretungen in Kindertagesstätten (jährlich 138.000 €) anzuführen.
Aufgrund der tw. geringen Auslastung und der
Schäden durch Vandalismus sollen die Grillplätze
mit einem ungünstigen Verhältnis von Gebühreneinnahmen und Unterhaltungskosten geschlossen
werden oder Dritten (z.B. Vereinen) zur Übernahme übergeben werden. Die Zahl der städtischen Grillplätze soll ab 2016 auf die Hälfte reduziert werden.
1 (2016ff)
Teilweise umgesetzt, weitere
Beschlüsse erforderlich
Aktualisierung 2016:
Das Ziel ist noch nicht erreicht, bisher wurde lediglich der Grillplatz Götzenkirchen aufgegeben.
201524
201525
201526
201527
201528
Abschaffung
Leistungsorientierte Bezahlung für
Beamte
Strengere
Ausrichtung
der Einnahmeerzielung
auf § 77 Absatz 2 der
Gemeindeordnung
(Spezielle
Entgelte vor
Steuern)
Reform der
Wirtschaftsförderung
Abschaffung
Schülersonderverkehr
Gehöfte
Blatzheim
Übertragung
der Sportplatzpflege
auf Vereine
Kein neuer Sachstand 2017
Im Gegensatz zu der tarifvertraglich verankerten
Leistungsorientierten Bezahlung bei Beschäftigten
ist die Stadt zu dieser Leistung für Beamte nicht
verpflichtet. Die Aufkündigung der entsprechenden Dienstvereinbarung ist mit Wirkung zum
31.12.2016 möglich.
Aktualisierung 2016:
Die Kündigung Ist erfolgt.
Überprüfung der Gebühren für Märkte, Hallen,
Bäder und kulturellen Veranstaltungen
Aktualisierung 2017:
Zum Thema Bäder wird ab 2017 eine separate
Maßnahme geführt.
Für die Benutzung der Hallen wurde von der Verwaltung ein Änderungsvorschlag vorgelegt. Es
wird von Mehrerträgen in Höhe von 5.000 € ausgegangen.
Hierunter ist konkret zu verstehen, dass der
Rhein-Erft-Kreis dazu aufgefordert werden soll,
seine eigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft
aufzulösen, da die Aufgaben vollständig durch die
Wirtschaftsförderungsabteilungen der Kreiskommunen wahrgenommen werden. Wegen der Unsicherheit wird dies nur als Merkposten aufgenommen.
Der freiwillige Sonderverkehr für 5 Schüler der
Gehöfte Blatzheim verursacht laut Fachamt ca.
27.000 € p.a., mithin rund 5.400 € je Schüler. Die
Einstellung wurde vom Rat beschlossen.
Es soll geprüft werden, ob eine im Detail noch
auszugestaltende Vereinbarung mit den Sportvereinen sinnvoll und wirtschaftlich ist.
Aktualisierung 2017:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. November 2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, die
Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen
Sportanlagen
a) Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem
b) Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf
c) Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen
d) Jahnstadion in Kerpen
e) Sportanlage Buir / Am Schlicksacker
f) Sportanlage Manheim-neu
auf die jeweiligen „Platzvereine“ zu übertragen.
Für diese Aufwendungen sollen die
Vereine jährlich einen Zuschussbetrag erhalten,
der individuell zwischen der Verwaltung und dem
jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen
der Haushaltsplanberatungen durch die
politisch verantwortlichen Gremien beschlossen
wird.
160 (2017ff)
Umgesetzt
5 (2017ff)
Verwaltungsvorschlag zur
Umsetzung liegt vor
0
Es wird abschließend mit
keinem Beitrag gerechnet.
13 (2015)
27 (2016ff)
Umgesetzt
91 (2018ff)
In Planung, Grundsatzbeschluss getroffen
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend
zu führen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine
eine tragbare bzw. gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten.
In der Kürze der Zeit hat es noch keine Konkretisierung hinsichtlich einer Vereinbarung mit einem
Verein gegeben.
Für den Haushaltsplanentwurf 2017 sind vorsorglich Haushaltsmittel im Bereich Gerätebeschaffung und zur Sanierung von Plätzen vorgesehen,
um die Arbeiten für eine geordnete Übergabe zu
ermöglichen.
201529
Reduzierung
Veräußerung
von Reserveflächen der
Friedhöfe
Ab 2018 wird mit einer Umsetzung gerechnet. Es
wird einkalkuliert, dass ca. 30% der Kosten für die
Bewirtschaftung der Gebäude (Quelle: Gutachten)
und ebenfalls 30% der Kosten für die Sportplatzpflege (Leistungen des Baubetriebshof und Rechnungen Dritter) eingespart werden. Im Haushaltsplan erfolgt das zunächst über eine Einpreisung
als Kostenerstattung.
An verschiedenen Friedhöfen werden noch Reserveflächen vorgehalten, die nach den aktuellen
Entwicklungen der Belegung vor dem Hintergrund
einer veränderten Bestattungskultur nicht oder
nicht im vollen Umfang benötigt werden. Bei den
von der Fachabteilung frei gegebenen Reserveflächen der Friedhöfe in Buir und Brüggen (zusammen rund 10.000 qm) wird damit kalkuliert,
dass diese vermarktet werden können.
Da die Flächen derzeit extensiv gepflegt werden,
ist die Einsparung hierfür zu vernachlässigen.
262 (2020)
262 (2023)
In Planung
Aktualisierung 2017:
Die noch zur Vermarktung zur Verfügung stehenden Flächen in Brüggen betragen rund 1.500 qm.
Der Vermarktungszeitpunkt wird vorsichtig auf
2020 geschätzt, ebenso der Erlös mit 180 €/qm
abzüglich derzeitiger Wert.
201530
Generierung
von Erträgen
durch aktive
Bodenmanagementpolitik
Bei den Flächen in Buir wird aus Vorsichtsgründen ebenfalls nur mit der gleichen Fläche, dem
gleichen Preis und einem Vermarktungszeitpunkt
2023 ausgegangen, da hier noch Verhandlungen
mit Dritten zu führen sind, die erfahrungsgemäß
schwierig sind.
Die Stadt soll durch eine aktivere Bodenmanagementpolitik (stärker) an den Wertzuwächsen bei
Grundstücken im Rahmen von Überplanungen
partizipieren.
Erste Maßnahmen, bei denen dies zur Anwendung kommt, sind im Planungsstadium.
Eine Bezifferung des Konsolidierungsbeitrages ist
nicht möglich.
Aktualisierung 2017:
Ein Konzept mit Beispielen wurde in der Frakti-
0
In Planung
onsvorsitzendenkonferenz am 22. November
2016 kurz vorgestellt. Konkrete Einzelmaßnahmen mit positivem Haushaltsbeitrag sind z.Z.
noch nicht abschließend gesichert.
201531
Anhebung
der Grundsteuer A und
der Grundsteuer B ab
2015
Hier sind für die folgenden Haushaltssicherungskonzepte Konkretisierungen nach entsprechenden
Ratsbeschlüssen nachzutragen.
Die übrigen Maßnahmen zur Konsolidierung reichen bei weitem nicht aus, um das enorme Defizit, das sich insbesondere für 2015, aber auch in
den Folgejahren zeigt, zu einem Gutteil zu reduzieren. Es ist daher eingerechnet, dass ab 2015
eine Erhöhung der Grundsteuer A von 300 v.H.
um 75 Prozentpunkte auf 375 v.H. und der
Grundsteuer B von 480 v.H. um 120 Prozentpunkte auf 600 v.H. vorgenommen wird. Die Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen fällt somit prozentual gleich aus.
28 (Anhebung Hebesatz
Grundsteuer A ab 2015)
1.662 (Anhebung Hebesatz
Grundsteuer B ab 2015)
1.238 (Anhebung Hebesatz
Grundsteuer B ab 2016)
Umgesetzt
Abweichend vom Verwaltungsvorschlag wurden
ab 2015 die Hebesätze wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A 340 v.H.
Grundsteuer B 550 v.H.
201532
20161
20162
Anhebung
der Grundsteuer B um
20 Punkte auf
620 v.H. im
Jahr 2019
und um 50
Punkte auf
670 v.H. im
Jahr 2023
Prüfung der
Elternbeiträge KiTa
Prüfung
Steuersätze
Hundesteuer
Aktualisierung 2016:
Der Rat hat zudem die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 600 v.H. ab 2016 beschlossen wie im Haushaltssicherungskonzept
2015 bereits vorgesehen.
Aktualisierung 2016:
Rein rechnerisch kann bei einer Erhöhung des
Hebesatzes der Grundsteuer B das Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2023 wieder verlasen
werden. Auf die Risiken der Berechnung wird am
Ende dieses Haushaltssicherungskonzeptes hingewiesen.
Aktualisierung 2017:
Rein rechnerisch kann das Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2021 wieder verlassen werden.
Eine Einpreisung einer Erhöhung der Grundsteuer
B im Jahr 2023 unterblieb daher im diesjährigen
Haushaltssicherungskonzept. Auf die Risiken der
Berechnung wird am Ende dieses Haushaltssicherungskonzeptes hingewiesen.
Prüfung:
Erhöhung der gestaffelten Beiträge
Änderung der Beitragsgrenzen
Aktualisierung 2017:
Verwaltungsseitig wird in diesem Punkt zunächst
vorgeschlagen, eine erwartete Novellierung des
entsprechenden Gesetzes abzuwarten.
Aktualisierung 2017:
Die Verwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen eines Antrags zur Optimierung
der kommunalen Aufwandssteuern vorgeschlagen
zu beschließen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Satzung zur Erhöhung der Hundesteuer für „gewöhnliche“ Hunde zu beauftragen.
500 (ab 2019)
In Planung
0
In Planung
0
Es wird abschließend mit
keinem Beitrag gerechnet.
In der Diskussion der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 28. Juni 2016 wird deutlich, dass weder die Einführung neuer Steuersatzungen noch die Erhöhung bestehender Steuersätze vom Ausschuss gewünscht wird.
20163
20164
Prüfung Kostendeckung
Stadtbüchereien
Prüfung Kostendeckung
kultureller
Bereich
Reduzierung Zuschuss (-> Reduzierung Aufwendungen bzw. Erhöhung Erträge)
Zuschuss 186 TEUR
Kein neuer Sachstand 2017
Erhöhung Eintrittsgeld/Reduzierung Programm
Netto-Aufwand ohne Personalkosten rund 57
TEUR
Aktualisierung 2017:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 15. November 2016 ein reduziertes städtisches Kulturprogramm vorgelegt, das zur Reduzierung des Zuschussbetrages führen soll. Die entsprechend
reduzierten Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingeflossen.
Es wurde eine Reduzierung des Aufwandes beschlossen.
20165
Prüfung Städtepartnerschaft
20166
Prüfung freiwillige Zuschüsse im
Bereich Sport
Zuschuss Sportförderung 56 TEUR
20167
Prüfung freiwilliger Zuschüsse im
Bereich Kultur
Zuschuss Musikvereine 1 TEUR
Zuschuss kulturelle Vereine 5 TEUR
Zuschuss Heimatfreunde 1 TEUR
Zuschuss Festkomitee Karneval 6 TEUR
Zuschuss Martinszüge 5 TEUR
Sachkosten Kolpingwandertag 0,5 TEUR
Sachkosten Karnevals- und Schützenempfang 1
TEUR
20168
Prüfung freiwilliger Zuschüsse im
Bereich Soziales
20169
Prüfung Angebot Bürgerbüro/ Außenstellen
Kein neuer Sachstand 2017
Kein neuer Sachstand 2017
Sachkosten Ehrenamtskarte 0,5 TEUR
Sachkosten Seniorenakademie 0,75 TEUR
Globalzuschuss Seniorenbeirat 10 TEUR
Globalzuschuss Behindertenbeirat 10 TEUR
Zuschuss Fahrtkosten für Behinderte 2 TEUR
Zuschuss Wohlfahrtsverbände 2 TEUR
Zuschuss offene Senioreneinrichtungen 6,5 TEUR
Zuschuss Seniorenveranstaltungen 6,5 TEUR
Zuschuss Hospizverein 5 TEUR
Kein neuer Sachstand 2017
Miete Außenstellen ca. 5 TEUR
Aktualisierung 2017:
Derzeit wird die Verlagerung der Außenstellen in
eigene Objekte untersucht. Es ist mit einem Abschluss im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen, so
dass in einer Fortschreibung im Haushaltsplan
2018 oder 2019 hier eine Konkretisierung erfolgen
0
Es wird abschließend mit
keinem Beitrag gerechnet.
9 (2017)
20 (2018)
13 (2019)
20 (2020)
7 (2017)
5 (2018)
7 (2019)
5 (2020)
201610
Prüfung Einstellung Verwaltungsunterstützung
Netzwerk
55Plus
kann.
Sachkosten ca. 6 TEUR
Kein neuer Sachstand 2017
201611
Prüfung Reduzierung
Ausstellung
Stadtarchiv
Kein neuer Sachstand 2017
201612
Prüfung Kündigung Mitgliedschaft
„La musica“
Mitgliedsbeiträge ca. 93 TEUR
Prüfung Jahresabschlussempfang
Feuerwehr
Sachkosten ca. 3 TEUR
Prüfung Kinderunfallkommission
Sachkosten ca. 17 TEUR
Prüfung Ausschöpfung
des gerichtlich zulässigen Höchstsatzes für
kalkulatorische Verzinsung
Prüfung Verfügungsmittel, Repräsentation,
Ehrungen
und Jubiläen
Aktualisierung 2017:
Die Gebührenkalkulationen 2017 wurden verwaltungsseitig nach der vom Verwaltungsgericht
Düsseldorf anerkannten Berechnungsmethode
vorgelegt.
201613
201614
201615
201616
Kein neuer Sachstand 2017
Kein neuer Sachstand 2017
Kein neuer Sachstand 2017
0
Es wird abschließend mit
keinem Beitrag gerechnet.
Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt.
Aufwand Verfügungsmittel 5 TEUR, Repräsentation ca. 3 TEUR, Ehrungen und Jubiläen 1 TEUR
Kein neuer Sachstand 2017
Neue Maßnahmen 2017
20171
Kosteneinsparung Erftlagune
Dem Stadtrat wird in seiner Sitzung am
20.Dezember 2016 vorgeschlagen zu beschließen:
1. Das Solebecken der Erftlagune wird nicht wieder in Betrieb genommen.
2. Die derzeit nicht besetzten Stellen im Bereich
der Erftlagune werden nicht wiederbesetzt und
das in der Verwaltungsvorlage dargestellten Konzept zur Neugestaltung der Öffnungszeiten wird
umgesetzt.
Durch die Maßnahme zu 1. werden Sachkosten in
Höhe von ca. 25 TEUR p.a. und einmalig ca. 35
TEUR Baukosten eingespart.
Durch die Maßnahme zu 2. werden Betriebskosten (Einsparung Personalkosten abzüglich Mindererlöse Eintrittsgelder und Kursgebühren) in
Höhe von 150 TEUR p.a. eingespart.
Aktualisierung Haushaltsplan 2017:
25 (ab 2017)
In der Umsetzung
20172
20173
20174
Anpassung
Eintrittsgelder
Freibad Türnich/Bädernut
zung durch
Vereine
Neuausschreibung
Strom- und
Gaslieferverträge
Verzicht auf
Aufwandsentschädigung für die
Ausschussvorsitzenden
Die Maßnahme zu 2. wurde im Stadtrat abgelehnt.
Der Beitrag ist entsprechend angepasst.
Die Beträge, die durch eine spätere Wiedereröffnung der Erftlagune gegenüber einem ganzjährigen Betrieb nicht aufgewendet werden müssen,
sind hierbei nicht als Konsolidierungsbeitrag zu
sehen.
Dem Stadtrat soll die Anpassung der Badbenutzungsgebühren im Freibad Türnich und der Badbenutzungsgebühren für Vereine vorgeschlagen
werden.
Für ersteres ist eine moderate Anpassung um 1 €
vorgesehen, für letzteres sollen die Gebühren den
in anderen Städten üblichen Sätzen angenähert
werden.
Die ermittelten Mehrerträge wurden im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt.
Der Gasliefervertrag lief zum 30.09.2016 aus, der
Stromliefervertrag zum 31.12.2016. Beide Verträge wurden erneut für 2 Jahre ausgeschrieben.
Beim Strom wurde keine Beschaffenheit vorgegeben.
Durch die günstigeren Preise beim Strom wurden
bei der vorgegebenen Menge etwa 100 TEUR
eingespart. Im Haushalt ist das nicht darstellbar,
da durch hinzugekommene Verbrauchsstellen
eine größere Leistungsabnahme erfolgt und zudem durch höhere Nebenkosten (EEG-Umlage)
der insgesamt für den Strom zu entrichtende Preis
steigt. Als Ersparnis wird hier die Differenz der
Neuausschreibung ggü. dem bislang zu zahlenden Preisen aufgeführt.
Per Änderung der Hauptsatzung hat der Rat der
Kolpingstadt Kerpen auf die gesetzliche Möglichkeit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende verzichtet.
Weitere Maßnahmen:
Im Rahmen der Überprüfung des KGStMaßnahmenkatalogs Haushaltskonsolidierung
und des Maßnahmenkatalogs der GPA NRW
wurde folgende Ideen identifiziert, die in Kerpen
noch zu prüfen sind und u.U. Beiträge leisten
können:
Weitere Privatisierung Gebäudereinigung
Patenschaften Grünpflege/Kinderspielplätze
Wartungsarme Kleinflächengestaltung
(Grünflächenpflege)
Parkraumbewirtschaftung (zumindest
Bahnhofsnähe Horrem)
Nutzungsentgelt Parkplätze Rathaus,
Schulen etc.
Gebühren Sondernutzung
Nutzung Räumlichkeiten Zwischenarchiv
als Bürofläche
Überarbeitung Förderrichtlinien Sport
Überarbeitung Förderrichtlinien Jugend
Zusammenführung GmbHs
48 (ab 2017)
Verwaltungsvorschlag liegt
zum Beschluss vor
100 (2017ff)
Umgesetzt
37 (2017ff)
AL II-Ausbildung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit
Überprüfung Beitragssatzungen (Anteil
Anlieger)
Überprüfung Hundehaltung 2017/2018
Gebühren für Akteneinsicht
Gebühren für die Genehmigungen nach
dem Denkmalschutzgesetz
Hierzu soll vor Berücksichtigung im Einzelfall
ein Grundsatzbeschluss abgewartet werden.
Die Effekte der aufgeführten Maßnahmen wurden im Haushaltsplanentwurf wie oben aufgeführt berücksichtigt. Eine tabellarische Übersicht am Ende des Haushaltssicherungskonzeptes lässt eine Gesamtübersicht über die Summen zu.
Die Maßnahmen, die gesichert keinen/keinen nennenswerten Beitrag erbringen, werden
künftig erst dann wieder in den Bericht aufgenommen, wenn sich an diesem Umstand etwas
ändern sollte.
4. Datenfortschreibung bis 2025
4.1 Rahmenbedingungen
Mit Erlass vom 06.03.2009 hat das Innenministerium einen Handlungsrahmen für die Kommunalaufsichtsbehörden zu „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ bekannt
gegeben. Dieser Handlungsrahmen berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen
und soll dazu dienen, allen Kommunalaufsichtsbehörden einen einheitlichen Maßstab für
ihre Aufsichtspraxis zu geben.
Gleichzeitig kann er für die Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen, als Orientierungshilfe dienen. Der Handlungsrahmen wurde mit Erlass des Innenministers vom 25. Mai 2012 außer Kraft gesetzt, kann aber weiterhin als Richtschnur dienen, soweit der neuere Erlass „Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und nach dem Stärkungspaketgesetz“ vom 07. März 2013 nichts anderes regelt.
Hinsichtlich der Plandaten für den Zeitraum des Haushaltssicherungskonzepts, dass über
den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinausgeht, bestehen folgende Vorgaben:
Im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum sind die vom Land veröffentlichen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten anzuwenden. Für die Zeit nach
dem Orientierungsdatenzeitraum ermittelt jede Kommune individuell die Plandaten für im
Einzelnen genannte Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen. Die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten erfolgt in Anlehnung an die Berechnung eines geometrischen Mittels bei folgenden Einzahlungen/Erträgen bzw. Auszahlungen/Aufwendungen:
-
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Gewerbesteuer (brutto)
Grundsteuer A und B
Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen
Schlüsselzuweisungen
Kreisumlage
Sozialtransferaufwendungen (soweit individuelle Berechnung möglich)
Grundlage sind die tatsächlichen Erträge/Einzahlungen bzw. Aufwendungen/Auszahlungen
der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre.
Die Plandaten für die folgenden Auszahlungs- und Aufwandarten sind entsprechend der
Vorgaben der Orientierungsdaten für das letzte Jahr des Orientierungsdatenzeitraums fortzuschreiben:
-
Personalaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Sozialtransferaufwendungen (soweit individuelle Berechnung nicht möglich)
Dieser Wert ist in den Folgejahren der Haushaltsplanung als Wachstumsrate zu Grunde zu
legen. Abweichungen von diesen Wachstumsraten sind mit Rücksicht auf örtliche Besonderheiten möglich, soweit diese nachvollziehbar dargelegt werden. Sofern Wachstumsraten
mathematisch ermittelt werden, die unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Vorjahre
zweifelhaft erscheinen, ist ebenfalls eine Anpassung vorzunehmen und nachvollziehbar zu
begründen.
4.2 Berechnung der Wachstumsraten
Auf den beiden nachstehenden Seiten ist die rein mathematische Ermittlung der Wachstumsraten auf der Basis des Erlasses ersichtlich.
Name
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Leistungen Familienausgleich
Schlüsselzuweisungen vom Land
Schulpauschale - konsumtive Verwendung
Sportpauschale - konsumtive Verwendung
Kreisumlage allgemein (§ 56,1 KrO)
Kreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft
2016
227.476
14.597.836
37.614.198
14.806.267
1.657.600
1.321.284
476.679
2.937.255
21.579.954
2015
215.044
13.162.552
43.428.304
29.355.672
3.261.089
1.206.787
464.969
2.884.881
14.813.792
2014
203.558
11.263.640
23.418.618
26.558.949
2.831.804
970.526
451.760
2.758.026
20.760.567
2013
201.224
11.256.070
37.209.409
25.699.956
2.757.323
980.122
450.801
2.854.354
18.196.791
2012
218.116
10.853.086
30.854.110
24.875.020
2.742.738
1.008.888
404.065
2.850.800
20.153.009
1.882.963
1.887.620
1.875.336
1.836.649
1.814.318
176.497
39.416.874
1.073.257
176.111
36.231.877
1.089.455
175.967
34.097.492
1.191.904
176.340
32.640.733
1.147.549
175.731
31.573.198
936.035
Name
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Leistungen Familienausgleich
Schlüsselzuweisungen vom Land
Schulpauschale - konsumtive Verwendung
Sportpauschale - konsumtive Verwendung
Kreisumlage allgemein (§ 56,1 KrO)
2011
207.419
10.080.752
28.349.020
23.402.702
2.678.029
586.072
417.246
2.584.797
7.134.037
2010
195.972
9.902.473
30.383.211
21.635.453
2.514.533
597.114
413.236
2.564.154
16.612.344
2009
201.179
9.767.910
32.913.244
23.487.520
2.478.018
496.333
307.824
2.454.830
13.671.604
2008
2007
213.568
217.646
9.575.183 10.075.192
28.538.149 32.338.506
24.885.490 23.412.503
2.492.941
2.412.521
629.403
100.040
302.436
290.389
2.221.551 10.422.019 16.650.073
1.800.471
1.812.727
1.798.882
1.602.803
1.340.371
175.682
29.934.964
175.325
30.550.413
174.603
31.132.918
173.570
30.010.790
173.087
25.539.758
Kreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft
Name
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Gewerbesteuer
Gemeindeanteil Einkommensteuer
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Schlüsselzuweisungen
vom Land
Schulpauschale
Sportpauschale
Kreisumlage allgemein
Kreisumlage REKVerkehrsgesellschaft
Leistungen Familienausgleich
858.861
444.124
WachsMittelwert
tumsraSp.2
te
4
5
201.870 0,88%
9.880.302 2,40%
28.308.621 2,93%
747.685
Zum
Vergleich:
2016
Zum
Vergleich:
2015
Mittelwert
Sp.1
3
218.370
12.226.637
36.700.732
131.375.087 106.744.445
26.275.017
21.348.889
11.555.613
2.408.963
1.717.950
2.854.197
1.097.522
452.291
2.311.123
481.793
343.590
97.340.394 62.653.796
9.296.886
8.355.254
880.646
872.267
173.960.174 147.168.843
19.468.079
1.859.377
176.129
34.792.035
12.530.759
1.671.051
174.453
29.433.769
5,02%
1,19%
0,11%
1,88%
5,08%
1,78%
0,14%
2,46%
6,00%
2,40%
0,42%
3,30%
1.087.640
745.122
4,29%
Wachstumsrate
5
4,00%
3,49%
1,52%
1,61%
14.270.983
5.487.608
2.261.455
5.438.200
11.527.289
3.725.611
5 niedrigste
Werte
2
12.583.358
Mittelwert
Sp.1
3
Mittelwert
Sp.2
4
2.881.822
2.516.672
0,83%
1,71%
2,75%
0,76%
1,32%
3,12%
1,73%
1,73%
2,37% 1,90%
9,58% 11,05%
3,10% 3,68%
1,72%
12,16%
4,41%
2,33%
5
Die Wachstumsrate entspricht jeweils der neunten Wurzel aus dem Quotienten der Werte
aus Spalte 3 und Spalte 4 abzüglich 1.
4.3 Ertragsfortschreibung
Die Plandaten für die Jahre 2017-2020 sind dem Haushalt zu entnehmen. Die folgenden
Ausführungen beziehen sich auf die Jahre 2021-2025.
4.3.1
803.522
5 höchste
5 niedrigste
Werte
Werte
1
2
1.091.850
1.009.352
61.133.183 49.401.510
183.503.661 141.543.107
4 höchste
Werte
1
Name
871.419
Fortschreibung der Steuern und ähnlichen Abgaben
Die Fortschreibung erfolgt aufgrund der unter 4.2 ermittelten Wachstumsdaten. Hierzu ist auf
das Risiko konjunkturell bedingter oder aus anderen Ursachen hervorgerufener Ertragsschwankungen im Gewerbesteuerbereich hinzuweisen.
Hiervon abweichend wird der bei der Vergnügungssteuer ermittelte Wert aufgrund der sehr
stark schwankenden Ergebnisse als zu hoch eingestuft und nicht angewandt. Stattdessen
wird eine Wachstumsrate von 3% p.a. angesetzt.
Bei der Grundsteuer B wurde für 2019 eine Erhöhung um 20 Prozentpunkte im Jahr 2019
eingerechnet, darüber hinaus im Gegensatz zum vorjährigen Haushaltssicherungskonzept
keine weitere Erhöhung.
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und
ggf. angepasst.
1,55%
Art
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
2021
2022
2023
2024
2025
101.073.600
103.644.100
106.281.200
108.987.000
111.762.900
Grundsteuer A
243.100
245.200
247.300
249.500
251.700
Grundsteuer B
15.954.300
16.336.500
16.727.900
17.128.700
17.539.100
Gewerbesteuer
37.053.600
38.138.100
39.254.300
40.403.200
41.585.700
Gemeindeanteil Einkommensteuer
37.336.400
38.207.700
39.099.300
40.011.800
40.945.600
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
5.282.400
5.407.700
5.536.000
5.667.400
5.801.900
Vergnügungssteuer
1.246.300
1.283.700
1.322.200
1.361.900
1.402.800
484.600
499.600
515.100
531.100
547.600
3.472.900
3.525.600
3.579.100
3.633.400
3.688.500
Hundesteuer
Leistungen Familienausgleich
4.3.2
Fortschreibung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen
Unter diese Rubrik fallen zunächst die Schlüssel- und Bedarfszuweisungen des Landes.
Bezüglich der Bedarfszuweisungen wird aus Gründen der Vorsicht mit konstanten Zahlen,
also ohne Zuwächse, gerechnet.
Die Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen – siehe Berechnung unter 4.2 - lässt rein
mathematisch Ertragszuwächse von 5,02% p.a. von 2021 bis 2025 erwarten. In den aktuellen Orientierungsdaten des Landes wird für 2020 mit einem Zuwachs von 4,3% kalkuliert.
Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen fließen bekanntermaßen sowohl der Bedarf
als auch die Steuerkraft der jeweiligen Kommune im Vergleich zur kommunalen Gesamtheit
im Land ein. Das sind somit Größen, die sich z.B. aufgrund einer unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklung in den Kommunen stark unterschiedlich verändern können.
Ferner ist – gerade in diesem zeitlichen Horizont – nicht auszuschließen, dass der kommunale Finanzausgleich an sich reformiert wird.
Darüber hinaus bestimmt die vom Land jährlich zur Verfügung gestellte Verbundmasse unmittelbar die Höhe der Schlüsselzuweisungen und es bleibt abzuwarten, inwieweit enger
werdende Finanzspielräume des Landes möglicherweise zu Lasten der Verbundmasse gehen.
Die Entwicklung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ist im engen Zusammenhang mit den bestehenden Sonderposten sowie den künftig zu erwartenden Zuwendungen
mit investiver Zweckbindung zu sehen. Hier wird wie bei den Abschreibungen ein leichter
Rückgang gesehen und in der Folge auch um 1% abnehmenden Zahlen gerechnet.
4.3.3
Fortschreibung der übrigen Erträge
Für die Fortschreibung der übrigen Erträge ist die Ermittlung von Wachstumsraten nicht vorgegeben. Hier wird von konstanten Erträgen ausgegangen. Erkenntnisse, die ein Abweichen
von dieser Vorgehensweise rechtfertigen würden, liegen derzeit nicht vor.
Bezüglich der Hochrechnung der Kostenerstattung des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem auf den Vorbericht und die Ausführungen zur entsprechenden Aufwandsfortschreibung unter 4.4.3 verwiesen.
4.4 Aufwandsfortschreibung
4.4.1
Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen
Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen sind die Steigerungsraten des
letzten Jahres des Orientierungsdatenzeitraums zu Grunde gelegt, d.h. 1 % jährlich. Dies
entspricht den Vorgaben, jedoch sei auch auf das Risiko hingewiesen, welches sich aus
künftigen Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie aus Notwendigkeiten von Personalaufstockungen ergeben könnte.
4.4.2
Fortschreibung der bilanziellen Abschreibungen
Die Entwicklung der bilanziellen Abschreibungen wird bestimmt von dem derzeit vorhandenen, der Abnutzung unterliegenden Vermögensbestand, aber auch den künftigen Investitionen in ebensolches Vermögen. Aufgrund eines erzwungenen, tendenziellen Rückgangs bei
der Investitionstätigkeit ist auch ein tendenzieller Rückgang bei den bilanziellen Abschreibungen zu erwarten. Ebenso ist geplant, künftig nicht mehr zwingend zur Aufgabenerfüllung
benötigtes Vermögen zu veräußern. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Negativwachstumsrate von 1% realistisch. Dieser Satz korrespondiert mit dem angewandten Satz bei der
Auflösung von Sonderposten.
4.4.3
Fortschreibung der Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen vier Komplexe:
- die Sozialtransferaufwendungen (insbesondere Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)
- die Kreisumlage
- die Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit
- sowie die Sonderkreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft - Mehrbelastung im Rahmen
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Die Sozialtransferaufwendungen wurden nicht individuell ermittelt, sondern entsprechend
der Orientierungsdaten mit 2% hochgerechnet. Aufgrund der Maßnahmen, die im Bereich
der Jugendhilfe ergriffen worden sind, sollten diese Steigerungsraten unterboten werden.
Die Zahl der Asyl begehrenden Menschen kann schon für das Jahr 2017 nicht genau prognostiziert werden, eine Vorausschau bis 2025 kann keinen Anspruch erheben, auch nur ansatzweise verlässliche Ergebnisse zu liefern. Daher wird bezüglich der Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsleistungsgesetz von konstanten Beträgen ab 2017 ausgegangen. Die
Kostenerstattungen wurden hochgerechnet aufgrund der vorliegenden Informationen des
Landes, allerdings wurden auch hier mit konstant hohen Erstattungen gerechnet, siehe hierzu auch die Ausführungen im Vorbericht.
Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorgaben mit einer mathematisch ermittelten
Wachstumsrate von 1,88% fortgeschrieben (Vorjahresermittlung: 2,46%). Erkenntnisse über
die vom Rhein-Erft-Kreis geplante Entwicklung des Kreisumlagesatzes über das Jahr 2020
hinaus liegen nicht vor. Da der Rhein-Erft-Kreis mittlerweile erkennen lässt, dass er den
kreisangehörigen Kommunen in Fragen des Kreisumlagesatzes zumindest ein Stück entgegenkommen möchte, könnte die nur geringfügigen Erhöhungen unter Umständen eingehalten werden.
Die Gewerbesteuerumlage wurde errechnet auf der Basis der Gewerbesteuererträge, wobei
die abzuführenden Sätze weiter auf die 2020 zur Anwendung kommenden Höhen der Vervielfältiger für 2021-2025 beibehalten wurden. Die Finanzierungsbeteiligung am Fonds
Deutsche Einheit entfällt ab 2020.
Die Sonderkreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft - Mehrbelastung im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs wird mit einem mathematisch ermittelten Satz von 4,29% fortgeschrieben (Vorjahresermittlung: 4,00%). Hier ist aktuell eine deutliche Steigerung im Haushaltsjahr 2017 im Vergleich zu 2016 zu verzeichnen4.4.4
Fortschreibung der Sachaufwendungen
Die Wachstumsrate von 1% für die jährliche Fortschreibung der Sach- und Dienstleistungen
wurden den Orientierungsdaten entnommen.
Mit Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Wesentlichen die Unterhaltung
und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens (Gebäude und Straßen) gemeint.
Hier sei insbesondere darauf hingewiesen, dass durch das zunehmende Alter des Gebäudebestandes, insbesondere auch der pflichtig vorzuhaltenden Gebäude (beispielsweise
Schulen), es unter Umständen zu Ereignissen kommen kann, die eine Einhaltung der geringen Wachstumsrate unmöglich machen.
4.4.5
Fortschreibung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen
Zu den wesentlichen Positionen dieser Aufwandsart gehören die Aufwendungen für Mieten
und Pachten, Aus- und Fortbildung, Prüfung und Beratung, Gebühren, Sonstige Geschäftsaufwendungen und Versicherungen. Es wurden Wachstumsraten von 1% zugrunde gelegt.
4.4.6
Fortschreibung der Zinsaufwendungen
Die Zinsaufwendungen für Investitions- und Liquiditätskredite berücksichtigen die bisher
bekannten Daten hinsichtlich Schuldenstand und Tilgungspläne. Ferner wurden diverse andere Parameter für die weitere Entwicklung (Zinsentwicklung, andere Konditionen) qualifiziert geschätzt.
Die Kreditaufnahmen für Investitionskredite bis 2025 einschließlich entspricht der Differenz
aus Investitionshöhe und sonstiger investiver Einzahlungen (z.B. Verkäufe, Beiträge). Bei
der Verzinsung wurde auf die vorhandenen Zins- und Tilgungspläne zurückgegriffen, bei
Neuaufnahmen von steigenden Zinsen ausgegangen (bis zu +0,50 Prozentpunkte p.a., 2025
3,5%).
Für die Liquiditätskredite liegt der geschätzte Schuldenstand zum 31.12.2016 zugrunde,
weiterhin die sich aus den Finanzplänen bis 2025 abzuleitenden Veränderungen der Liquidität. Es wurde ferner ein leichter Anstieg der Zinssätze im Laufe der Jahre berücksichtigt (ca.
+0,25 Prozentpunkte p.a., 2025 ca. 3,0%).
Bei beiden Kreditarten wurden bisher abgeschlossene Verträge entsprechend ihrer Zinsbindung berücksichtigt, was auch bei den Liquiditätskrediten zu einer Reduzierung des Zinsrisikos führt.
Dennoch verbleibt infolge des im Betrachtungszeitraum immensen Zugangs an Liquiditätsund Investitionskrediten (zur Finanzierung der Schulbauten, hier insbesondere der Europaschule) Investitionskrediten ein beträchtliches Zinsänderungsrisiko.
4.5 Fortschreibung investive Ein- und Auszahlungen im Finanzplan
Vorausschauen auf das Investitionsniveau in ca. vier Jahren ab 2021 sind grundsätzlich
nicht exakt möglich.
Es wurde für 2021 bis 2025 zunächst von Investitionen in Höhe von einem Drittel des Wertes für 2020 ausgegangen, ausmachend knapp 5,6 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum 2017
bis 2020 sind aufgrund des Großprojektes Europaschule und der Maßnahmen ISEK die veranschlagten Baukosten außergewöhnlich hoch.
Bei den übrigen investiven Auszahlungspositionen wurden die Werte für 2020 nach 2021 bis
2025 übernommen. Die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurden ab 2021 mit der
ermittelten Wachstumsrate für Schlüsselzuweisungen hochgerechnet.
Für Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelte wurde 2021 bis 2025 der hälftige
Wert aus 2020 angenommen.
4.6 Fortschreibung der Plandaten 2021 bis 2025
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und
ggf. angepasst.
Die Fortschreibung des Ergebnisplans 2021 bis 2025 ergibt folgendes Bild:
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
Bezeichnung
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
Fortschreibung
2021
2022
2023
2024
2025
Steuern und ähnliche
Abgaben
+ Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
+ Sonstige Transfererträge
+ Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte
+ Privatrechtliche
Leistungsentgelte
+ Kostenerstattungen
und Kostenumlagen
+ Sonstige ordentliche Erträge
+ Aktivierte Eigenleistungen
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Erträge
101.073.600
103.644.100
106.281.200
108.987.000
111.762.900
44.492.900
45.840.000
47.255.600
48.743.200
50.306.300
2.230.100
2.230.100
2.230.100
2.230.100
2.230.100
30.189.800
30.162.200
30.134.800
30.107.800
30.081.000
3.335.600
3.335.600
3.335.600
3.335.600
3.335.600
19.478.800
19.478.800
19.478.800
19.478.800
19.478.800
4.656.100
4.656.100
4.656.100
4.656.100
4.656.100
240.000
240.000
240.000
240.000
240.000
0
0
0
0
0
205.696.900
209.586.900
213.612.200
217.778.600
222.090.800
- Personalaufwendungen
- Versorgungsaufwendungen
- Aufwendungen für
Sach- und Dienstleis-
-52.039.800
-52.560.400
-53.085.500
-53.616.100
-54.152.200
-3.000.700
-3.030.700
-3.060.900
-3.091.400
-3.122.400
-29.385.400
-29.678.400
-29.973.900
-30.272.000
-30.573.200
tungen
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
- Bilanzielle Abschreibungen
- Transferaufwendungen
- Sonstige Aufwendungen
= Ordentliche Aufwendungen
= Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit(=Zeilen 10
und 17)
+ Finanzerträge
-11.613.500
-11.497.500
-11.382.500
-11.268.700
-11.155.900
-98.213.900
-99.935.400
-101.691.700
-103.483.200
-105.311.000
-4.755.800
-4.796.500
-4.837.500
-4.879.100
-4.920.800
-199.002.100
-201.491.800
-204.024.800
-206.603.200
-209.228.100
6.694.800
8.095.100
9.587.400
11.175.400
12.862.700
491.200
491.200
491.200
491.200
491.200
- Zinsen und sonstige
Finanzaufwendungen
= Finanzergebnis
(Zeilen 19 und 20)
= Ordentliches Jahresergebnis
+ Außerordentliche
Erträge
- Außerordentliche
Aufwendungen
= Außerordentliches
Ergebnis
= Jahresergebnis
-4.918.500
-4.965.800
-5.020.100
-5.035.400
-5.012.800
-4.427.300
-4.474.600
-4.528.900
-4.544.200
-4.521.600
2.267.500
3.620.500
5.058.500
6.631.200
8.341.100
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
2.267.500
3.620.500
5.058.500
6.631.200
8.341.100
+ Erträge aus internen Leistungsbeziehungen
- Aufwendungen aus
internen Leistungsbeziehungen
= Ergebnis (Zeilen
26, 27, 28)
14.084.562
14.084.562
14.084.562
14.084.562
14.084.562
-14.084.562
-14.084.562
-14.084.562
-14.084.562
-14.084.562
2.267.500
3.620.500
5.058.500
6.631.200
8.341.100
Die Entwicklung der einzelnen Produktbereiche 2021 bis 2025 und des Gesamtfinanzplans
2021 bis 2025 sind in diesem Dokument im Anschluss an die Einzelpläne für die Jahre bis
2019 dargestellt.
Laut derzeitigem Informationsstand wird sich der Bestand der allgemeinen Rücklage wie
folgt im Zeitraum bis 2025 entwickelt. Auch wird aufgezeigt, wie sich die zulässige Entnahme
gemäß der 5%-Klausel zu den in den Jahren voraussichtlich vorzunehmenden Rücklagenentnahmen verhalten wird:
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und
ggf. angepasst.
Jahr
2013
2014
2015
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Stand zu Jahresbeginn Zulässige EntErgebnis/geplante Ent- Stand zu Jahresende
in €
nahme (5%) in € nahme in €
in €
82.354.611,63
4.117.730,58
0,00
82.354.611,63
82.222.643,78
4.111.132,19
-18.434.188,16
63.788.455,62
63.788.455,62
3.189.422,78
-6.000.000,00
57.788.455,62
57.788.455,62
2.889.422,78
-8.000.000,00
49.788.455,62
49.788.455,62
2.489.422,78
-10.033.552,00
39.754.903,62
39.754.903,62
1.987.745,18
-4.361.494,00
35.393.409,62
35.393.409,62
1.769.670,48
-2.354.442,00
33.038.967,62
33.038.967,62
1.651.948,38
-361.825,00
32.677.142,62
32.677.142,62
1.633.857,13
0,00
32.677.142,62
32.677.142,62
1.633.857,13
0,00
32.677.142,62
32.677.142,62
1.633.857,13
0,00
32.677.142,62
32.677.142,62
1.633.857,13
0,00
32.677.142,62
32.677.142,62
1.633.857,13
0,00
32.677.142,62
Das Ergebnis/die geplante Entnahme entspricht dem Wert laut vorgelegtem Jahresabschlussentwurf.
Ab 2021 würde mit den rechnerisch ermittelten Überschüssen die Ausgleichsrücklage aufgefüllt werden können.
Die Entwicklung der Liquiditätskredite wird wie folgt erwartet:
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und
ggf. angepasst.
Jahr
Stand zu Jah- Saldo Verwaltungsresbeginn in € tätigkeit in €
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
46.060.000,00
50.000.000,00
62.114.467,00
70.942.806,00
78.342.613,00
84.211.918,00
87.296.218,00
89.083.318,00
89.438.518,00
86.907.318,00
-2.329.477,00
2.087.911,00
5.735.363,00
7.675.685,00
10.277.700,00
11.608.900,00
13.025.800,00
14.578.200,00
16.268.600,00
Saldo Investitionstätigkeit in €
-5.529.655,00
-54.776.650,00
-35.992.750,00
-6.105.101,00
-3.626.950,00
-3.456.950,00
-3.277.950,00
-3.089.950,00
-2.891.950,00
Saldo Finanzierungstätigkeit in €
-4.255.335,00
43.860.400,00
22.857.580,00
-7.439.889,00
-9.735.050,00
-9.939.050,00
-10.103.050,00
-8.957.050,00
-7.744.050,00
Stand zu Jahresende in €
50.000.000,00
62.114.467,00
70.942.806,00
78.342.613,00
84.211.918,00
87.296.218,00
89.083.318,00
89.438.518,00
86.907.318,00
81.274.718,00
Die Entwicklung der Investitionskredite wird wie folgt erwartet:
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgenden werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst.
Stand zu Jahresbeginn in €
Jahr
2016
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
Neuaufnahme ordentliche Tilgung in
in €
€
87.037.233,35 2.228.240,00
80.667.199,81 17.029.655,00
88.001.854,81 66.276.650,00
143.524.504,81 35.992.750,00
166.614.254,81 6.105.101,00
159.474.355,81 3.626.950,00
149.898.305,81 3.456.950,00
140.118.255,81 3.277.950,00
130.174.205,81 3.089.950,00
121.376.155,81 2.891.950,00
8.598.273,54
9.695.000,00
10.754.000,00
12.903.000,00
13.245.000,00
13.203.000,00
13.237.000,00
13.222.000,00
11.888.000,00
10.477.000,00
Stand zu Jahresende in €
80.667.199,81
88.001.854,81
143.524.504,81
166.614.254,81
159.474.355,81
149.898.305,81
140.118.255,81
130.174.205,81
121.376.155,81
113.791.105,81
5. Übersicht Entwicklung Stellen und Anzahl Mitarbeitende
Redaktionelle Anmerkung:
Die folgende Aufstellung wird zum Haushalt aktualisiert aufgrund der Beschlüsse zum
Stellenplan.
Übersicht Entwicklung Stellen und Anzahl Mitarbeitende
Stellen
Veränderungen gegenüber Vorjahr
Stellen
Beam- Beschäftigte
te
Jahr
Stellen
geAnzahl
Beamsamt Mitarbeitende
te
2006
711,40
873
192,62
518,78
2007
702,83
887
189,62
513,21
-8,57
-3,00
-5,57
14,00
2008
752,75
883
197,49
555,26
49,92
7,87
42,05
-4,00
2009
777,23
951
196,37
580,86
24,48
-1,12
25,60
68,00
2010
773,20
958
194,87
578,33
-4,03
-1,50
-2,53
7,00
2011
764,20
933
196,53
567,67
-9,00
1,66
-10,66
-25,00
2012
750,26
919
197,13
553,13
-13,94
0,60
-14,54
-14,00
2013
779,23
913
193,27
585,96
28,97
-3,86
32,83
-6,00
2014
776,40
918
193,78
582,62
-2,83
0,51
-3,34
5,00
2015
825,37
973
195,17
630,20
48,97
1,39
47,58
55,00
Beschäftigte
gesamt
Mitarbeitende
6. Übersicht freiwillige Aufgaben/Leistungen
Eine Übersicht aller freiwilligen Ausgaben findet sich am Ende des Haushaltssicherungskonzeptes.
7. Handlungsempfehlungen
Das vorstehende Haushaltssicherungskonzept zeigt rechnerisch einen Weg auf, wie die
Kolpingstadt Kerpen zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurückfinden kann. In diesem
Jahr profitiert die Kolpingstadt Kerpen von für die Berechnung günstigen Rahmenbedingungen und positiven Einflüssen von außen (Bund, Land, Kreis).
Auf diverse Risiken wurde im Text bereits hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeit, durch
Hebung anderer Konsolidierungsbeiträge das Ziel schneller oder auf einem anderen Weg
erreichen zu können. Die Maßnahmen, die zur Erreichung des verbindlichen Ziels für 2025
ergriffen werden, sind der Kolpingstadt Kerpen grundsätzlich freigestellt.
Änderungen in den Rahmenbedingungen können eine Anpassung der zu treffenden Maßnahmen erforderlich machen. Dies könnte auch kurzfristig zu einer Verschärfung gegenüber
der gegenwärtig dargestellten Situation führen.
Das muss allen Akteuren und Betroffenen im Konsolidierungsprozess bewusst sein, insbesondere dann, wenn bei kurzfristigen Erfolgen – wie beispielsweise einer positiven konjunkturellen Entwicklung und Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer - daran gedacht wird, in den
Sparbemühungen nachzulassen. Gerade die Entwicklung der Gewerbesteuer in den Jahren
2013-2015 mit Ausschlägen in beide Richtungen sollte gezeigt haben, dass hier nicht von
Kontinuität ausgegangen werden kann.
Hier sei insbesondere auf die Hinweise des Vorberichts verwiesen.
Es gibt eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, die das rechnerische Ergebnis des Haushaltsausgleichs sehr schnell zunichte machen können.
Es kann daher nur gemahnt werden, bei jedem Ratsbeschluss mit negativen finanziellen und
finanzstrategischen Auswirkungen – und sei es auch nur, dass eine Entscheidung über eine
Konsolidierung vertagt wird – das Risiko steigt, dass der Aufsichtsbehörde die konkret beschlossenen Maßnahmen und konkret erreichten Haushaltsverbesserungen nicht ausreichen, um eine Genehmigung erteilen zu können.
Auch sollte zunächst eine Konsolidierung abgewartet werden, bevor der Spielraum durch
Konsolidierungsmaßnahmen für neue und zusätzliche freiwillige Aufwendungen genutzt
wird.
Hierauf kann die Verwaltung immer nur warnend hinweisen wie in der Vergangenheit bei
verschiedenen Gelegenheiten geschehen.
Auf der anderen Seite muss die Verwaltung die nachstehenden Maßnahmen auch schneller
vorbereiten und konkrete Verbesserungen auch beziffern.
Insgesamt muss deutlich werden, dass die gesamte Verwaltung und der gesamte Stadtrat
gemeinsam in der Verantwortung stehen und dem Thema Haushaltskonsolidierung mehr
Raum geben müssen, auch außerhalb des Zeitraumes zwischen Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und Erteilung der Genehmigung/Inkrafttreten des Haushalts.
Haushaltskonsolidierung ist ein Dauerthema. Es sollte selbst in guten Zeiten darüber nachgedacht werden, in welchen Bereichen Standards (vielleicht auch nur zeitweise) gesenkt
und Aufwendungen gekürzt werden können, damit man so den Spielraum gewinnt, in anderen Bereichen Schwerpunkte setzen zu können ohne sich (tiefer) in ein strukturelles Defizit
zu begeben.
Der aktuellen Generation muss dabei bewusst sein, dass mit der heutigen Vermeidung
und/oder Aufschiebung eines jeden schmerzlichen Schnittes die potentiellen morgigen Auswirkungen für die aktuelle Generation der Kinder und Jugendlichen noch ärger werden.