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Beschlussvorlage (überarbeitetes Haushaltssicherungskonzept 2017-2025)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
1,1 MB
Datum
21.02.2017
Erstellt
08.02.17, 09:46
Aktualisiert
08.02.17, 09:46

Inhalt der Datei

1. Vorbemerkungen und Rechtsvorschriften Wie auch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW in ihrem Kommentar zum Gemeindehaushaltsrecht betont, hat „der Grundsatz des Haushaltsausgleichs eine zentrale Bedeutung für die kommunale Haushaltswirtschaft. Letztlich kann eine stetige Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben nur bei einem nachhaltig ausgeglichen Haushalt erfüllt werden“ (Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt zum Gemeindehaushaltsrecht, Erläuterungen zum §75 GO, Ziffer 2). Festgeschriebene Regelungen zum Haushaltsausgleich und zur Aufstellung von Haushaltssicherungskonzepten sind in den §§ 75 und 76 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zu finden. Hierzu die nachfolgenden Auszüge aus der Gemeindeordnung: § 75 Abs. 2 GO NRW „Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. Die Verpflichtung des Satzes 1 gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können.“ § 75 Abs. 4 GO NRW „Wird bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen, bedarf dies der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Aufsichtsbehörde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages der Gemeinde eine andere Entscheidung trifft. Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Sie ist mit der Verpflichtung, ein Haushaltssicherungskonzept nach § 76 aufzustellen, zu verbinden, wenn die Voraussetzungen des § 76 Abs. 1 vorliegen.“ § 75 Abs. 5 GO NRW „Weist die Ergebnisrechnung bei der Bestätigung des Jahresabschlusses gem. § 95 Abs. 3 trotz eines ursprünglich ausgeglichenen Ergebnisplans einen Fehlbetrag oder einen höheren Fehlbetrag als im Ergebnisplan ausgewiesen aus, so hat die Gemeinde dies der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Die Aufsichtsbehörde kann in diesem Fall Anordnungen treffen, erforderlichenfalls diese Anordnungen selbst durchführen oder – wenn und solange diese Befugnisse nicht ausreichen – einen Beauftragten bestellen, um eine geordnete Haushaltswirtschaft wieder herzustellen. §§123 und 124 gelten sinngemäß.“ § 76 Abs. 1 GO NRW „Die Gemeinde hat zur Sicherung ihrer dauerhaften Leistungsfähigkeit ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen und darin den nächstmöglichen Zeitpunkt zu bestimmen, bis zu dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist, wenn bei der Aufstellung des Haushalts 1. durch Veränderungen der Haushaltswirtschaft innerhalb eines Haushaltsjahres der in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisende Ansatz der allgemeinen Rücklage um mehr als ein Viertel verringert wird oder 2. in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern oder 3. innerhalb des Zeitraumes der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die allgemeine Rücklage aufgebraucht wird. Dies gilt entsprechend bei der Bestätigung über den Jahresabschluss gemäß § 95 Absatz 3.“ § 76 Abs. 2 GO NRW „Das Haushaltsicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung soll nur erteilt werden, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Absatz 2 wieder erreicht wird. Im Einzelfall kann durch Genehmigung der Bezirksregierung auf der Grundlage eines individuellen Sanierungskonzeptes von diesem Konsolidierungszeitraum abgewichen werden. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.“ Mit der Änderung des § 76 GO NRW wird den Kommunen, bei denen die Voraussetzungen für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes gegeben sind, nunmehr die Möglichkeit eingeräumt, den strukturellen Haushaltsausgleich über einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet ab dem Haushaltsjahr folgenden Jahres, wieder herzustellen.“ Im Ergebnis sind fünf Stufen festzustellen: •Stufe 1: Der Haushalt ist in Ertrag und Aufwand ausgeglichen (§75 Abs. 2 S. 1 GO) •Stufe 2: Der Haushalt ist defizitär, aber über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen (§75 Abs. 2 S. 2 GO) •Stufe 3: Es ist ein begrenzter Ausgleich des unausgeglichenen Haushalts über die Allgemeine Rücklage im Rahmen des §76 GO möglich. •Stufe 4: Es besteht eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts wegen erhöhtem Verbrauch der Allgemeinen Rücklage gemäß §76 Absatz 1 GO •Stufe 5: Die Kommune kann kein genehmigungsfähigen Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Es gelten die Regelungen des §82 GO. 2. Entstehung der derzeitigen Haushaltslage 2.1 Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2008 Die Kolpingstadt hat im Jahr 2008 ihren Haushalt erstmals nach dem Regelwerk des Neuen Kommunalen Finanzmanagements aufgestellt. Die festgestellte Erstellung der Eröffnungsbilanz auf den Stichtag 01.01.2008 wies eine Ausgleichrücklage in Höhe von 26.015.362,44 € aus sowie eine Allgemeine Rücklage mit einem Wert von 126.627.396,67 €. 2.2 Die Haushaltsjahre 2008 bis einschließlich 2014 (festgestellte bzw. vorgelegter Jahresabschluss) In den Jahren 2008-2014 ist es dabei nach den vorliegenden Ergebnissen immer gelungen, die Haushaltsplanungen dergestalt vorzulegen, dass eine Pflicht nach § 76 GO nicht entstanden ist. Auch schließen die bereits vorgelegten Jahresrechnungen bis einschließlich 2013 - bis auf das Jahr 2012 - deutlich besser ab, als die Planungen es vorsahen. 2014 war das Jahr, in dem der Haushalt dann leider Kurs auf Haushaltssicherungskonzept nahm, als die Gewerbesteuer Mitte des Jahres einbrach. 2008 TEUR 2009 TEUR 2010 TEUR 2011 TEUR 2012 TEUR 2013 TEUR 2014 TEUR Defizit nach Haushaltsplan -16.112 -11.984 -14.902 -24.791 -4.674 -8.890 -3.865 Defizit nach Jahresrechnung -11.754 -9.409 -8.642 -20.863 -8.637 +128 -11.465 Stand der Allgemeinen Rücklage 126.627 126.627 111.854 90.991 82.354 82.354 71.017 14.261 4.851 0 0 0 128 0 Stand der Ausgleichsrücklage Die Ausgleichsrücklage war nach dem Jahresabschluss 2010 vollkommen aufgezehrt, die Allgemeine Rücklage weist nach dem 31.12.2012 noch einen Bestand von 82.354.611,63 € auf. Mit dem Jahresabschluss auf den 31.12.2013 kann der Ausgleichsrücklage aller Voraussicht nach ein kleiner Betrag in Höhe von rund 128.000 € zugeführt werden, der aber zur Abdeckung des Fehlbedarfs im Jahresabschluss 2014 wieder aufgezehrt werden wird. Auch in diesen Jahren wurde bei der Vorlage der Haushaltsplanentwürfe deutlich gemacht, dass es lediglich geschafft wurde, die 5%-Grenze nicht in zwei aufeinander folgenden Jahren zu überschreiten, um somit ein Haushaltsicherungskonzept nicht pflichtig aufstellen zu müssen. Ein struktureller Ausgleich konnte nicht geschafft werden, so dass die Konsequenzen für die Haushalte der Zukunft sich schon abzeichneten, sollte sich an den grundsätzlichen Rahmenbedingungen nichts Gravierendes ändern. In diesen Jahren wurden verschiedene Konsolidierungsvorschläge gemacht, ebenso wurden weitergehende Vorschläge zur Steuererhöhung eingereicht, die keine politischen Mehrheiten gefunden haben. So wurde ein früheres und stärkeres Gegensteuern zum sich abzeichnenden Weg vom Aufzehren der Ausgleichsrücklage bis zu einem Verbrauch der Allgemeinen Rücklage im bedeutenden Umfang verpasst. Die Haushaltslage wurde aber zudem verursacht durch höhere Leistungen, die von Kommunen erbracht werden müssen, im Zusammenspiel mit einer deutlich zu geringen Finanzausstattung, gerade und verstärkt auch der kreisangehörigen Kommunen im Vergleich zu den kreisfreien Städten. In Kerpen haben sich früher als in vergleichbaren Kommunen erhebliche Mehraufwendungen im Jugendhilfebereich gezeigt, denen (ab 2014) zum zweiten Mal konzeptionell, diesmal mit externer Unterstützung, begegnet und eindämmend und reduzierend auf sie eingewirkt werden soll. Profitieren konnte die Kolpingstadt Kerpen in den vergangenen Jahren auch 2012 und 2013 insbesondere von Mehrerträgen aus der Gewerbesteuer, welche die Rücklagenentnahme abmilderte und einen früheren Eintritt in die aktuelle Situation verhinderte. Im Januar 2014 wies der damalige Kämmerer, Herr Zimmermann, bereits darauf hin, dass zwei Entwicklungen das Einhalten der 5%-Grenze für 2015 unwahrscheinlich erscheinen ließen: Durch die hohen Gewerbesteuer-Ist-Einnahmen im IV. Quartal 2013 war mit deutlich geringeren Schlüsselzuweisungen im Jahr 2015 zu rechnen, als dies in der Planung für 2015 aus dem Doppelhaushalt 2013-14 kalkuliert wurde. Für das Jahr 2015 wurde entsprechend der Finanzplanung des Rhein-Erft-Kreises ein Umlagesatz von 39,49 v. H. im Doppelhaushalt der Kolpingstadt Kerpen 2013-14 berücksichtigt. Bekanntermaßen ist es nicht zur Absenkung des Umlagesatzes gekommen, stattdessen war ein Satz von 42,60 v.H. festgesetzt worden. Aufgrund der damals schon bekannten Belastungen für 2015 und der Erfordernis, mehr als 5% zur Verlustabdeckung 2015 aus der Allgemeinen Rücklage entnehmen zu müssen, ergab sich für die Bewirtschaftung 2014 das Ziel, in der Bewirtschaftung ein Ergebnis zu erreichen, dass die Rücklagenentnahme von 5% vermeidet, wollte man die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2015 vermeiden. Das Jahr 2014 war allerdings davon geprägt, dass im Januar bereits abzusehen war, dass es im 2. Planungsjahr des Doppelhaushaltes aufgrund der Abweichungen der tatsächlich zu zahlenden Kreisumlage und ermittelten Schlüsselzuweisungen im Vergleich zum 2. Planjahr des Doppelhaushaltes nur bei günstiger Entwicklung der Gewerbesteuererträge erreichbar wäre, die Zielmarke einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu Ausgleichszwecken von weniger als 5% (nach damaligen Berechnungen rund 4,25 Mio. €) zu erreichen. Bekanntlich musste der Kämmerer zur Jahresmitte 2014 eine Haushaltssperre aufgrund der eingebrochenen Gewerbesteuererträge verhängen, was allerdings ein Überschreiten der 5%-Grenze auch nicht verhindern konnte, auch da sich die Gewerbesteuererträge bis zum Jahresende nicht nachhaltig erholen konnten. Die im Januar 2014 geäußerte Befürchtung war durch die schwachen Gewerbesteuererträge des Jahres 2014 leider eingetreten. Gleichzeitig sind allerdings die Gewerbesteuereinzahlungen im ersten Halbjahr 2014 (basierend zum größten Teil aus Vorausleistungen) nicht im gleichen Maße zurückgegangen, so dass die Referenzperiode für die Schlüsselzuweisungen 2015 ein sehr positives Bild von den Zuflüssen durch Gewerbesteuer der Kolpingstadt Kerpen zeichnet, was in diesem Ausmaß für 2015 nicht mehr ganz zutreffend ist. 2.3 Die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Entsprechend der oben zitierten Vorschriften war die Eskalationsstufe 4 – Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes – erreicht, sobald die geplante Rücklagenentnahme mit dem Jahr 2015 im zweiten aufeinander folgenden Jahr 5% des Bestandes der Allgemeinen Rücklage überschreitet. Der Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2015 wies – unter Einrechnung der unten bezeichneten Maßnahmen inklusive einer deutlichen Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer A und B – ein Defizit von über 19 Mio. €, somit über 25% des voraussichtlichen Bestandes der Allgemeinen Rücklage aus. Für das Jahr 2016 wurde bereits 2015 mit einem Defizit von rund 6,5 Mio. € gerechnet. Auch dieses Defizit bewegte sich deutlich oberhalb der Grenze von 5%, die rund 2,7 Mio. € betrug (5% x voraussichtlich 73,2-18,5 = 54,7 Mio. € Bestand zum 31.12.2015 laut damals bekannten Stand). Gesicherte Haushaltsverbesserungen, mit denen ein Haushaltssicherungskonzept ohne drastische Steuererhöhungen zu vermeiden gewesen wäre, waren 2015 nicht zu erreichen. Daher bestand für 2015 die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes. Betrachtet man aktuell die fest stehenden bzw. vorgelegten Jahresabschlussergebnisse bis einschließlich 2014, der sich daraus ergebende Stand der Allgemeinen Rücklage sowie die voraussichtlichen Ergebnisse 2015 und 2016 (unter Berücksichtigung von Prognoseungenauigkeiten insbesondere bezüglich Abschreibungen, Forderungsbewertung, Pensionsgutachten) so bestätigt sich auch von den Ergebnissen – Defizit von geschätzten 6 Mio. € für 2015 bzw. 8 Mio. € für 2016 - die Pflicht für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes, die sich aus den Planzahlen ergeben hatten. Beim sich derzeit abzeichnenden Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2014 (laut vorgelegtem Jahresabschluss) von rund 71 Mio. € hätte das Defizit 2015 schon weniger als ca. 3,55 Mio. € betragen müssen. Da die Haushaltsjahre 2015 und 2016 – trotz der erkennbaren Verbesserungen – deutliche Verluste bringen, verringert sich die Allgemeine Rücklage weiter und damit die Spielräume. Auch für das Jahr 2016 galt, dass ein ausgeglichener Haushalt und eine Beendigung der Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts nur mit einer deutlichen Anhebung der Hebesätze im Grundsteuerbereich zu erreichen gewesen wäre, die bei ehrlicher Betrachtung jenseits einer politisch durchsetzbaren Höhe gelegen hätte. Von dieser ad hoc-Maßnahme wurde im Jahr 2016 bislang abgesehen, stattdessen beschloss der Rat der Kolpingstadt Kerpen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 600 v.H. anzuheben, wie das auch bereits im Haushaltssicherungskonzept des Jahres 2015 vorgesehen war. Für das Jahr 2017 ist – nach zwei deutlichen Grundsteuererhöhungen – keine weitere Erhöhung eingeplant. Dafür müssen Abgabenpflichtigen mit einer deutlichen Erhöhung der Kanalbenutzungsgebühren für Schmutzwasser rechnen infolge größeren Sanierungsbedarf, der sich bei Kanaluntersuchungen herausgestellt hat. 3. Geplante Maßnahmen und deren Auswirkungen Im Jahr 2015 war ein Maßnahmenpaket von der Verwaltung im Wesentlichen in Zusammenarbeit mit dem Bund der Steuerzahler (Ausnahme: Erhöhung der Hebesätze Grundsteuer) entwickelt worden (Maßnahmen mit lfd. Nummer 2015-1 bis 2015-32). Eine Ausarbeitung konnte im Laufe der Jahre 2015 und 2016 wegen dringender zu erledigender Aufgabenstellungen, insbesondere in der Flüchtlingsproblematik, nicht in dem Maße erfolgen, wie es wünschenswert gewesen wäre. Die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes im Rahmen der letztjährigen Haushaltsplanung wurde in der Genehmigungsverfügung des Landrats des Rhein-Erft-Kreises vom 7. Juli 2016 deutlich kritisiert und die Verweigerung einer Genehmigung in Aussicht gestellt, sollte die Kolpingstadt Kerpen ihre Einsparbemühungen nicht intensivieren und konkretisieren. Es muss ebenso deutlich festgestellt werden, dass zwar einerseits in der einen oder anderen Maßnahme es Entwicklungen gibt, dass das Tempo der Bearbeitung und Entscheidung insgesamt nicht dazu geführt hat, dass 2017 absolut gesichert von einer Genehmigung ausgegangen werden kann, denn hierzu bedarf es weiterer politischer Weichenstellungen in Sachen Konsolidierung. Zunächst seien die Themen und der Sachstand beschrieben. Eine weitere Tabelle fasst die Auswirkungen zusammen. Es sei darauf hingewiesen, dass es sich infolge der noch ausstehenden Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2015 noch um Soll-Zahlen handelt. Ist-Zahlen werden nach entsprechender Testierung hier geführt, hiermit ist im Haushalt 2018 zu rechnen: lfd. Nr. Kurzbezeichnung Beschreibung 20151 Gründung Stadtwerke/Ausweitun g Netzgesellschaften Aktualisierung 2017: In der Ratssitzung am 24.10.2016 wurde ein Moratorium zur Gründung von Stadtwerken beschlossen (Drs.-Nr. 524.16), in dessen Rahmen aktuell und kurzfristig zu prüfen ist, ob die (verlängerte) Call Option Gas gezogen und Stadtwerke mit einem strategischen Partner gegründet werden oder alternativ die Aktivitäten der bestehenden Netzgesellschaften ausgeweitet und darüber mehr Erträge generiert werden können. Die vorgelegten Geschäftsmodelle zu beiden Möglichkeiten legen nahe, dass in diesem Thema Potential für den Haushalt der Kolpingstadt Kerpen steckt, das über die reine Thematik des steuerlichen Möglicher Konsolidierungsbeitrag in TEUR (Zeitpunkt in Klammern) 1.000 (ab 2021) In Planung Querverbundes hinausgeht. Es wird vorsichtig von 1 Mio. € zusätzlichem Ertrag ab 2021 ausgegangen. Das ist aus Gründen der Vorsicht etwas weniger (- rund 200 TEUR) und etwas später (bisher 2019) eingeplant als im letztjährigen Haushaltssicherungskonzept. Es ist im Laufe des Jahres 2017 damit zu rechnen, dass eine Entscheidung hinsichtlich des weiteren Fortgehens (Modell) fallen wird. 20152 20153 20154 20155 20156 20157 20158 Innerbetriebliches Vorschlagswesen Bürgersparwettbewerb Intensivierung der Vermietung von Werbeflächen Überprüfung Fraktionszuwendungen Abschaffung Ortsvorsteher Reduzierung des Stadtrates um 2 StVO Überprüfung weitere Reduzierung der Kosten Politikbetrieb Zur damit bislang stets im Zusammenhang stehenden Thematik Erftlagune folgen weiter unten separate Ausführungen. 2015 erfolgte ein erneuter verwaltungsinterner Aufruf, um das bereits installierte innerbetriebliche Vorschlagswesen neu zu beleben. Ergebnisse sind bislang nicht zu verzeichnen, so dass kein Konsolidierungsbeitrag angesetzt wird. Kein neuer Sachstand 2017 Für das Jahr 2016 wurde die Durchführung eines sogenannten Bürgerhaushalts auf der Internetplattform www.kerpen-mitgestalten.de beschlossen. Aktualisierung 2017: Es sind im Verfahren einzelne Einsparvorschläge benannt worden, welche aber bereits schon in diese Auflistung aufgenommen waren. Die Mehrheit der Vorschläge würde zu Mehraufwendungen führen. Erhöhung der Erträge aus Vermietung der Werbeflächen (beispielsweise Bushaltestellen, Straßenlampen, Dienstfahrzeuge etc.) 0 Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen. 0 Es ist derzeit mit keinem nennenswerten Beitrag zu rechnen. 0 In Planung, wird 2020 erneut aufgegriffen Für das Segment „Vermarktung von Werbeflächen bei Bushaltestellen“ lassen sich aufgrund bestehender Verträge in den kommenden Jahren keine Mehrerträge generieren. Erst im Jahr 2021 kann neu verhandelt werden. Kein neuer Sachstand 2017 Abgelehnt Die Abschaffung der Ortsvorsteher wurde 2015 vom Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Der Stadtrat hat beschlossen, die Zahl der Ratsvertreter/innen von derzeit 46 um weitere 2 auf 44 zu reduzieren zur nächsten Kommunalwahl 2020 Weitere Themen sind Reduzierung der Sitzungshäufigkeit, Reduzierung der Arbeitskreise und Reduzierung der Sachkosten. Hier wurde auf Seiten der Ratsfraktionen zum Teil auf Erstattungen der Kosten Fraktionssekretariat sowie auf Räumlichkeiten verzichtet. Dies hat Raummöglichkeiten geschaffen, der zu- 0 Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen. 0 Es ist abschließend mit keinem Beitrag zu rechnen. 2 (2020) 10 (2021ff) Umgesetzt 0 sätzliche Anmietungen im geringen Umfang entbehrlich machte. 20159 Verkauf nicht mehr benötigter Gebäude und Grundstücke Seitens der Verwaltung wurden Gebäude ermittelt, in denen es aufgrund der aktuellen Nutzung und den zugrunde liegenden Verträgen denkbar wäre, eine Vermarktung anzustreben, den nutzenden Institutionen zu übertragen oder eine Übernahme aller laufenden Kosten durch die Nutzer vertraglich festzuschreiben. Dies betrifft - zunächst - folgende Gebäude:  Gemeindehaus Brüggen (ab 2019)  Schützenheim Mödrath (ab 2016)  Vereinsheim Türnich (ab 2016)  Raphaelschule incl. Pavillons (ab 2016)  Vereinsheim Buir (ab 2016)  Pavillon ehem. Amerikanische Schule (ab 2015)  Altes Spritzenhaus Blatzheim (ab 2016)  Ehemaliges Gemeindehaus Sindorf (ab 2016) Hier wird als Einsparung ab den angegebenen Jahren von einem für die Stadt kostenneutralen Betrieb gerechnet.Es sollte aber das Ziel sein, darüber hinaus Verkaufserlöse zu erzielen, die dann die Höhe der Kassenkredite etwas senken helfen. Aktualisierung 2016: Für das Alte Spritzenhaus Blatzheim wurde mit den Nutzern eine komplette Übernahme der Kosten vereinbart mit Ausnahme von größeren Reparaturarbeiten. Für das Schützenhaus Mödrath werden sämtliche Kosten mit Ausnahme der öffentlichen Abgaben durch die Nutzer übernommen. Aktualisierung 2017: Die ursprüngliche, oben aufgeführte Liste ist inzwischen veraltet. Eine Arbeitsgruppe der Verwaltung wird im Januar 2017 das Thema erneut aufgreifen. Es wurden zunächst einige Gebäude identifiziert, bei denen die Einsparung/Kostendeckung ab 2019 eingepreist wird:  Pavillons Brüggen  Altes Gemeindehaus Mödrath  Blümling-Gelände Buir  Altes Gemeindehaus Sindorf/ AWO  AWO-Heim Kerpen  AWO-Heim Horrem  Altes GH Brüggen/ "Brinkmannhaus" Im Haushalt wird dies als Kostenerstattung dargestellt. 53 (2019ff) Weitere konkrete Ratsbeschlüsse für eine vollumfängliche Umsetzung erforderlich 201510 201511 Systematische Umschuldungen Aufbau Hausmeisterpool/Organis ationsuntersuchung Schulhausmeister Hiermit ist gemeint, dass untersucht werden soll, ob ggf. auch bei Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung die Umschuldung einiger Kredite sich angesichts des derzeitigen Zinsniveaus wirtschaftlich darstellen lassen würde. Aktualisierung 2016: 20 hat dies im 2. Halbjahr 2015 überprüft. Es lässt sich keine Wirtschaftlichkeit aufgrund der Vorfälligkeitsentschädigung darstellen. Es wird allerdings das aktuell niedrige Zinsniveau genutzt, auch im Bereich der Liquiditätskredite im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten langfristig die günstigen Konditionen zu sichern. In anderen Städten hat sich das Modell eines sogenannten Hausmeisterpools bewährt, wodurch der Personalbedarf insgesamt reduziert werden konnte und die Mitarbeiter stärker im Rahmen ihrer besonderen Qualifikationen eingesetzt worden sind. Einer Reduzierung des Stellenbedarfs steht dabei durch eine Tätigkeitsverdichtung u.U. eine individuell höhere Vergütung gegenüber. Vorsichtig geschätzt wird zunächst eine Personalkosteneinsparung von ca. 10% ab 2016 eingerechnet. Zur Aufbereitung des Themas und zur Klärung, ob und unter welchen Rahmenbedingungen auch bei der Stadtverwaltung Kerpen ein Hausmeisterpool eingerichtet werden könnte, ist in der Verwaltung eine Projektgruppe eingerichtet worden. Nach Recherchen und Sichtung von Unterlagen einer hierfür eingerichteten Arbeitsgruppe zeigt sich, dass dieses Projekt zu komplex ist, um es in einem angemessenen Zeitrahmen ohne fachliche Unterstützung seriös durchführen zu können. Mittlerweile ist man sich in der Fachwelt einig, dass die Einführung eines Hausmeisterpools allein kein geeignetes Mittel darstellt bzw. unter Umständen kontraproduktiv wäre, um in diesem Bereich zu Optimierungen zu kommen. Fundierte Ergebnisse sind nur möglich, wenn für jedes Objekt eine individuelle Stellenbemessung vorgenommen wird. Hierbei sind örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sowie weitere Faktoren, die den Aufwand beeinflussen (Arbeitszeitmodelle, Schichtpläne, Winterdienste etc.). Die Verwaltung hat mit einer Firma Kontakt aufgenommen, die auch im Bereich der Optimierungen von Hausmeisterdiensten Erfahrungen vorzuweisen hat. Das unterbreitete Angebot basiert auf einer gemeinsamen zu leistenden Projektarbeit (Abteilungen Organisation und Gebäudewirtschaft der Stadtverwaltung sowie Fachfirma) und ist deswegen hinsichtlich der Angebotssumme als überschaubar und angemessen zu bezeichnen. Aktualisierung 2016: Die Thematik „Hausmeisterpool“ wird untersucht im Rahmen einer Organisationsuntersuchung der Verwaltung insgesamt (ohne Rettungsdienst und den bereits untersuchten Jugendhilfebereich). Ziel 0 Es wird abschließend mit keinem Beitrag gerechnet. 0 In Planung der Organisationsuntersuchung soll eine Aufgaben- und Standardüberprüfung und daraus folgend eine Einsparung von Kosten sein. Aktualisierung 2017: Die Organisationsuntersuchung ist beauftragt. Die Voruntersuchungen starten im Dezember 2016. 201512 Spielplatzkonzept Mit ersten Ergebnissen ist im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen. Es sollen weniger attraktive und schwächer frequentierte Spielplätze aufgegeben werden. Für diese Flächen entfällt die Wartung und Unterhaltung, ggf. sind aus der Vermarktung weitere Einnahmen zu erzielen. Ziel ist eine deutliche Reduzierung der Kinderspielplätze und die Schaffung zentral gelegener und attraktiver Angebote. 840 (2019) Konzeptionell beschlossen, für Veräußerungen sind noch im Einzelfall konkrete Ratsbeschlüsse erforderlich Dem Jugendhilfeausschuss wurde ein entsprechendes Konzept zur Beratung vorgelegt, das auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt werden soll. Aktualisierung 2017: Der Stadtrat wird in der Sitzung am 20. Dezember erneut über die Thematik beraten (Drs._Nr. 586.16). Benötigte Haushaltsmittel für den Rückbau sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingestellt. Einsparungen werden generiert im Wesentlichen in Form von ersparten Arbeiten des Baubetriebshofs. Dieses unterstützt die Einhaltung der Budgetierungsziele, die bei der Maßnahme 201522 in Summe dargestellt sind. 201513 Überprüfung Grundschulstandorte Bei den Veräußerungserlösen wird von einer zu vermarktenden Gesamtfläche von 6.000 qm, einem Zeitpunkt von etwa 2019 und einem Erlös von 140 €/qm ausgegangen. Hiervon ist der bisherige Bilanzwert bereits abgezogen. Ähnlich wie auch für andere öffentliche Einrichtungen besteht auch bei den Grundschulen die Möglichkeit, durch Konzentration auf weniger Standorte Mittel einzusparen, insbesondere für die bauliche Unterhaltung der Gebäude. Hier ist als Beispiel die Situation in Brüggen-BalkhausenTürnich zu nennen, da hier in den nächsten Jahren mit einer baulich bedingten Schließung der Albert-Schweitzer-Schule gerechnet werden muss. Hier drängt sich eine Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsgrundschule Türnich auf. Im Haushaltssicherungskonzept wurden hierfür in Ermangelung einer detaillierten Kostenberechnung keine Einsparungen angesetzt, es wird jedoch von Möglichkeiten im Bereich der Kosten für bauliche Unterhaltung und der Personalkosten ausgegangen. Diese Zahl wird durch konkrete Ermittlungen nach einer Planung ersetzt werden. Auch für andere Stadtteile sollte künftig ähnlich verfahren werden, insbesondere wenn sich die 15 (2020ff) 750 (2022) In Planung Erfordernis bedeutender Investitionen in die Bausubstanz oder Gebäudetechnik abzeichnet. Für die Umsetzung in Brüggen-BalkhausenTürnich ist ein Gutachten in Auftrag gegeben worden, welches verschiedene Modelle untersuchen und mit prognostizieren Kosten belegen soll. Aktualisierung 2017: Für einen Ersatzbau für die Albert-SchweitzerSchule wurden Mittel eingestellt. aber es ist noch nicht beschlossen, in welcher Variante Schulraum künftig bereitgestellt wird. 201514 201515 201516 Kürzung Investitionen/Ausrichtu ng auf Haushaltsverträglichkeit Zeitnahe Abrechnung der Beiträge Nachtabschaltung Lampen und Ampeln/ Umrüsten Straßenbeleuchtung/ Austausch der Kugellampen Für die Haushaltssicherung wird mit 25% Einsparung bei den Bewirtschaftungskosten ab dem Fertigstellungsjahr gerechnet. Ferner wird zwei Jahre später mit Grundstücksverkaufserlösen für das bisherige Schulgrundstück gerechnet. Hiervon ist der bisherige Bilanzwert bereits abgezogen. Als konkrete Maßnahmen wurde 2015 auf freiwilliger Markierungsarbeiten (Blockmarkierung) für den Zeitraum der Gültigkeit des Haushaltssicherungskonzepts verzichtet. Die angemeldeten Investitions- und größeren Unterhaltungsmaßnahmen wurden darüber hinaus verwaltungsintern bereits zeitlich gestreckt in den Plan eingebracht. Die Beitragsabteilung erarbeitet derzeit eine Übersicht, welche konkreten Arbeitsschritte/Beschlüsse noch erforderlich sind, um die Abrechnung der noch offenen Straßen/Straßenabschnitte durchführen zu können. Es handelt sich zum einen um Beiträge in Höhe von ca. 33.000 € aus fünf Alt-Maßnahmen, bei denen noch zu überprüfen ist, ob nach aktueller Rechtsprechung noch statthaft ist. Darüber hinaus sind nach derzeitiger Kenntnis der Beitragsabteilung noch in 24 weiteren Straßen teilweise restliche bauliche Maßnahmen, teilweise Rechtsgrundlagen durch das Planungsamt zu schaffen. Die Beitragsabteilung ist auf umfangreiche Recherchen der Tiefbauabteilung angewiesen, um eine Aussage je Straße treffen zu können, welche Investitionen in welcher Kostenhöhe ggf. noch erforderlich sind, um Beiträge in welcher Höhe zu erzielen. Danach kann die Beitragsabteilung aus fiskalischer sowie beitragsrechtlicher Sicht Vorschläge unterbreiten, wie bei diesen Straßen weiter vorgegangen werden sollte. Kein neuer Sachstand 2017 Die Maßnahmen werden untersucht und müssen hinsichtlich ihrer Auswirkung noch beziffert werden. Aktualisierung 2016: Für 2016 werden wieder Förderprogramme für die Umstellung auf LED-Systeme aufgelegt. Insofern wurden die Maßnahmen auf 2016 verschoben, um diese Fördermöglichkeiten zu nutzen. Blockmarkierung: 20 (2015) Umgesetzt 1 (ab 2018; ersparte Finanzierungskosten) In Arbeit 29 (2017) 71 (2018ff) Maßnahme wird 2017 umgesetzt Aktualisierung 2017: Im Dezember erhielt die Kolpingstadt Kerpen Förderzusagen für die Erneuerung von Straßenbeleuchtung (LED-Technik). Es wurden die entsprechenden Stromeinsparungen durch die aktuellen bezuschussten Baumaßnahmen berechnet und als reduzierte Kosten im Haushaltsplan (Veränderungsliste) vorgesehen. 201517 201518 201519 Umsetzung der Ergebnisse der IN/S/OUntersuchung im Jugendhilfebereich Reduzierung Defizit Cafeteria Interkommunale Zusammenarbeit Die Kolpingstadt Kerpen wird sich auch weiterhin um Förderung von Maßnahmen dieser Art bemühen. Insoweit ist für diese Maßnahme mit laufenden Anpassungen zu rechnen. Nach Umsetzung der Personalmehrbedarfe im Jugendhilfebereich ist nach Einschätzung bzw. nach den Erfahrungswerten des untersuchenden Institutes IN/S/O von einer Kostenersparnis in Höhe von ca. 1,9 Millionen EURO jährlich auszugehen. Diese wird im ersten Jahr der Umsetzung auf ca. 20-30 Prozent und bis zum dritten Jahr in voller Höhe geschätzt. Aufgrund der sich abzeichnenden Ergebnisse für 2013 bis 2015 erscheint eine Erreichung des gesteckten Einsparziels grundsätzlich realistisch. Aktualisierung 2016: Der Rat hat beschlossen, dass zum Frühjahr 2016 das Mittagsangebot in der Cafeteria eingeschränkt werden soll und nur noch die Bewirtung der Dienstbesprechungen und Sitzungen und ein Frühstücksangebot und reduziertes Mittagsangebot zum Leistungsspektrum gehört. Entsprechende Einsparungen wurden angenommen. Aktualisierung 2016: Auf Kreisebene erfolgte 2015 noch einmal ein Vorstoß, durch interkommunale Zusammenarbeit Einsparungen zu erzielen, der bislang auf keine positive Resonanz gestoßen ist. 730 (2016) 1.139 (2017) 1.734 (2018) Umgesetzt 16 (2016) 33 (2017ff) Umgesetzt 0 Umgesetzt, aber es bestehen Planungen für einen Ausbau der Maßnahme Aktualisierung 2017: Im Bereich der Leitungsebene der örtlichen Rechnungsprüfung steht eine Kooperation mit der Stadt Elsdorf unmittelbar bevor. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Erstattung aber genutzt wird, um auf der anderen Seite das Personal im der örtlichen Rechnungsprüfung aufzustocken. Ferner wird im Bereich der Personalsachbearbeitung mit der Gemeinde Merzenich eine IKZ in der Form betrieben, dass Kerpen für Merzenich Aufgaben gegen Erstattung übernimmt. Dies erfolgt für den Haushalt der Kolpingstadt Kerpen zunächst kostenneutral. 201520 Kürzung freiwilliger Zuschüsse Weitere Kooperationsfelder mit der Gemeinde Merzenich werden aktuell untersucht. Im Bereich der freiwilligen Zuschüsse werden ab dem Jahr 2016 die Sachkosten Unterstützung 'Kerpen-Touristik' um 25% gekürzt. Weitere Möglichkeiten sind weiter unten aufge- 1 (2016ff) Umgesetzt zeigt. 201521 201522 Reduzierung freiwilliger Zuschuss OGS nach Erhöhung Pflichtanteile Land/Stadt Personalwirtschaftliche Maßnahmen Im Jahr 2015 erhöht sich jeweils zum 01.02.2015 und zum 01.08.2015 der Förderbeitrag des Landes für Offene Ganztagsschulen und damit der städtische Pflichtanteil um jeweils 1,5 %. Weitere Erhöhungen um je 1,5 % gibt es ab 2016 bis auf weiteres jedes Jahr zum 01.08. Die Berechnung der Kämmerei richtet sich nach einem gleichbleibenden Zuschussbetrag an den OGS-Träger. Die Erhöhung von 1,5 % des Pflichtanteils senkte den freiwilligen Anteil und damit die Gesamtausgaben der Stadt schon 2015 um knapp 19.000 €, in 2018 beträgt die Ersparnis schon knapp 65.000 €. Der Rat hat eine grundsätzliche 6-monatige Wiederbesetzungssperre sowie eine stärkere fluktuationsbedingte Einsparerwartung bei Budgetierung der Personalkosten beschlossen. 19 (2015) 35 (2016) 50 (2017) 65 (2018) Die Wiederbesetzungssperre wird im Jahr 2017 geschätzte 100.000 € an Personalaufwendungen ersparen. Umgesetzt Umgesetzt 1.639 (2017) 1.655 (2018) 1.671 (2019) 1.688 (2020) Durch die Budgetierungsregeln (siehe dazu auch die Ausführungen im Vorbericht) werden die nebenstehenden Einsparungserwartungen in die Haushaltsplandaten vorgezogen. Die Fortschreibung der Personalaufwendungen erfolgt auf Basis der in dieser Weise reduzierten Aufwendungen, wird also auch für die Folgejahre eingepreist. Durch die Abschaffung der bezahlten Frühstückspause (15 Minuten) werden keine direkten Einsparungen erzielt, aber zusätzliches Arbeitszeitvolumen generiert, welches die Einstellung zusätzlichen Personals und zusätzliche Personalaufwendungen erspart, und somit unterstützend bei der Erreichung des Budgetziels wirkt. Ähnlich sind die Einsparungen einzustufen, die durch das Kinderspielplatzkonzept (2015-12) durch eine geringe Zahl für Wartungszwecke anzufahrende Spielplätze erzielt werden. 201523 Reduzierung Grillplätze Ebenfalls ist unter diesem Punkt der derzeitige Verzicht auf höhere Vergütungen für die Wahrnehmung von Leitungsvertretungen in Kindertagesstätten (jährlich 138.000 €) anzuführen. Aufgrund der tw. geringen Auslastung und der Schäden durch Vandalismus sollen die Grillplätze mit einem ungünstigen Verhältnis von Gebühreneinnahmen und Unterhaltungskosten geschlossen werden oder Dritten (z.B. Vereinen) zur Übernahme übergeben werden. Die Zahl der städtischen Grillplätze soll ab 2016 auf die Hälfte reduziert werden. 1 (2016ff) Teilweise umgesetzt, weitere Beschlüsse erforderlich Aktualisierung 2016: Das Ziel ist noch nicht erreicht, bisher wurde lediglich der Grillplatz Götzenkirchen aufgegeben. 201524 201525 201526 201527 201528 Abschaffung Leistungsorientierte Bezahlung für Beamte Strengere Ausrichtung der Einnahmeerzielung auf § 77 Absatz 2 der Gemeindeordnung (Spezielle Entgelte vor Steuern) Reform der Wirtschaftsförderung Abschaffung Schülersonderverkehr Gehöfte Blatzheim Übertragung der Sportplatzpflege auf Vereine Kein neuer Sachstand 2017 Im Gegensatz zu der tarifvertraglich verankerten Leistungsorientierten Bezahlung bei Beschäftigten ist die Stadt zu dieser Leistung für Beamte nicht verpflichtet. Die Aufkündigung der entsprechenden Dienstvereinbarung ist mit Wirkung zum 31.12.2016 möglich. Aktualisierung 2016: Die Kündigung Ist erfolgt. Überprüfung der Gebühren für Märkte, Hallen, Bäder und kulturellen Veranstaltungen Aktualisierung 2017: Zum Thema Bäder wird ab 2017 eine separate Maßnahme geführt. Für die Benutzung der Hallen wurde von der Verwaltung ein Änderungsvorschlag vorgelegt. Es wird von Mehrerträgen in Höhe von 5.000 € ausgegangen. Hierunter ist konkret zu verstehen, dass der Rhein-Erft-Kreis dazu aufgefordert werden soll, seine eigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft aufzulösen, da die Aufgaben vollständig durch die Wirtschaftsförderungsabteilungen der Kreiskommunen wahrgenommen werden. Wegen der Unsicherheit wird dies nur als Merkposten aufgenommen. Der freiwillige Sonderverkehr für 5 Schüler der Gehöfte Blatzheim verursacht laut Fachamt ca. 27.000 € p.a., mithin rund 5.400 € je Schüler. Die Einstellung wurde vom Rat beschlossen. Es soll geprüft werden, ob eine im Detail noch auszugestaltende Vereinbarung mit den Sportvereinen sinnvoll und wirtschaftlich ist. Aktualisierung 2017: Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 8. November 2016 den Grundsatzbeschluss gefasst, die Zuständigkeit der Unterhaltung für die städtischen Sportanlagen a) Stadion Graf-Berghe-v.-Trips in Horrem b) Sportanlage Vogelrutherfeld Sindorf c) Sportanlage Gymnicher Straße in Balkhausen d) Jahnstadion in Kerpen e) Sportanlage Buir / Am Schlicksacker f) Sportanlage Manheim-neu auf die jeweiligen „Platzvereine“ zu übertragen. Für diese Aufwendungen sollen die Vereine jährlich einen Zuschussbetrag erhalten, der individuell zwischen der Verwaltung und dem jeweiligen Verein festgelegt wird und im Rahmen der Haushaltsplanberatungen durch die politisch verantwortlichen Gremien beschlossen wird. 160 (2017ff) Umgesetzt 5 (2017ff) Verwaltungsvorschlag zur Umsetzung liegt vor 0 Es wird abschließend mit keinem Beitrag gerechnet. 13 (2015) 27 (2016ff) Umgesetzt 91 (2018ff) In Planung, Grundsatzbeschluss getroffen Die Verwaltung wurde beauftragt, mit allen betroffenen Vereinen die Gespräche dahingehend zu führen, um unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und Schwächen der Vereine eine tragbare bzw. gangbare Lösung für die Zukunft zu erarbeiten. In der Kürze der Zeit hat es noch keine Konkretisierung hinsichtlich einer Vereinbarung mit einem Verein gegeben. Für den Haushaltsplanentwurf 2017 sind vorsorglich Haushaltsmittel im Bereich Gerätebeschaffung und zur Sanierung von Plätzen vorgesehen, um die Arbeiten für eine geordnete Übergabe zu ermöglichen. 201529 Reduzierung Veräußerung von Reserveflächen der Friedhöfe Ab 2018 wird mit einer Umsetzung gerechnet. Es wird einkalkuliert, dass ca. 30% der Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude (Quelle: Gutachten) und ebenfalls 30% der Kosten für die Sportplatzpflege (Leistungen des Baubetriebshof und Rechnungen Dritter) eingespart werden. Im Haushaltsplan erfolgt das zunächst über eine Einpreisung als Kostenerstattung. An verschiedenen Friedhöfen werden noch Reserveflächen vorgehalten, die nach den aktuellen Entwicklungen der Belegung vor dem Hintergrund einer veränderten Bestattungskultur nicht oder nicht im vollen Umfang benötigt werden. Bei den von der Fachabteilung frei gegebenen Reserveflächen der Friedhöfe in Buir und Brüggen (zusammen rund 10.000 qm) wird damit kalkuliert, dass diese vermarktet werden können. Da die Flächen derzeit extensiv gepflegt werden, ist die Einsparung hierfür zu vernachlässigen. 262 (2020) 262 (2023) In Planung Aktualisierung 2017: Die noch zur Vermarktung zur Verfügung stehenden Flächen in Brüggen betragen rund 1.500 qm. Der Vermarktungszeitpunkt wird vorsichtig auf 2020 geschätzt, ebenso der Erlös mit 180 €/qm abzüglich derzeitiger Wert. 201530 Generierung von Erträgen durch aktive Bodenmanagementpolitik Bei den Flächen in Buir wird aus Vorsichtsgründen ebenfalls nur mit der gleichen Fläche, dem gleichen Preis und einem Vermarktungszeitpunkt 2023 ausgegangen, da hier noch Verhandlungen mit Dritten zu führen sind, die erfahrungsgemäß schwierig sind. Die Stadt soll durch eine aktivere Bodenmanagementpolitik (stärker) an den Wertzuwächsen bei Grundstücken im Rahmen von Überplanungen partizipieren. Erste Maßnahmen, bei denen dies zur Anwendung kommt, sind im Planungsstadium. Eine Bezifferung des Konsolidierungsbeitrages ist nicht möglich. Aktualisierung 2017: Ein Konzept mit Beispielen wurde in der Frakti- 0 In Planung onsvorsitzendenkonferenz am 22. November 2016 kurz vorgestellt. Konkrete Einzelmaßnahmen mit positivem Haushaltsbeitrag sind z.Z. noch nicht abschließend gesichert. 201531 Anhebung der Grundsteuer A und der Grundsteuer B ab 2015 Hier sind für die folgenden Haushaltssicherungskonzepte Konkretisierungen nach entsprechenden Ratsbeschlüssen nachzutragen. Die übrigen Maßnahmen zur Konsolidierung reichen bei weitem nicht aus, um das enorme Defizit, das sich insbesondere für 2015, aber auch in den Folgejahren zeigt, zu einem Gutteil zu reduzieren. Es ist daher eingerechnet, dass ab 2015 eine Erhöhung der Grundsteuer A von 300 v.H. um 75 Prozentpunkte auf 375 v.H. und der Grundsteuer B von 480 v.H. um 120 Prozentpunkte auf 600 v.H. vorgenommen wird. Die Mehrbelastung für die Steuerpflichtigen fällt somit prozentual gleich aus. 28 (Anhebung Hebesatz Grundsteuer A ab 2015) 1.662 (Anhebung Hebesatz Grundsteuer B ab 2015) 1.238 (Anhebung Hebesatz Grundsteuer B ab 2016) Umgesetzt Abweichend vom Verwaltungsvorschlag wurden ab 2015 die Hebesätze wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 340 v.H. Grundsteuer B 550 v.H. 201532 20161 20162 Anhebung der Grundsteuer B um 20 Punkte auf 620 v.H. im Jahr 2019 und um 50 Punkte auf 670 v.H. im Jahr 2023 Prüfung der Elternbeiträge KiTa Prüfung Steuersätze Hundesteuer Aktualisierung 2016: Der Rat hat zudem die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer B auf 600 v.H. ab 2016 beschlossen wie im Haushaltssicherungskonzept 2015 bereits vorgesehen. Aktualisierung 2016: Rein rechnerisch kann bei einer Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B das Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2023 wieder verlasen werden. Auf die Risiken der Berechnung wird am Ende dieses Haushaltssicherungskonzeptes hingewiesen. Aktualisierung 2017: Rein rechnerisch kann das Haushaltssicherungskonzept im Jahr 2021 wieder verlassen werden. Eine Einpreisung einer Erhöhung der Grundsteuer B im Jahr 2023 unterblieb daher im diesjährigen Haushaltssicherungskonzept. Auf die Risiken der Berechnung wird am Ende dieses Haushaltssicherungskonzeptes hingewiesen. Prüfung: Erhöhung der gestaffelten Beiträge Änderung der Beitragsgrenzen Aktualisierung 2017: Verwaltungsseitig wird in diesem Punkt zunächst vorgeschlagen, eine erwartete Novellierung des entsprechenden Gesetzes abzuwarten. Aktualisierung 2017: Die Verwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen eines Antrags zur Optimierung der kommunalen Aufwandssteuern vorgeschlagen zu beschließen, die Verwaltung mit der Ausarbeitung einer Satzung zur Erhöhung der Hundesteuer für „gewöhnliche“ Hunde zu beauftragen. 500 (ab 2019) In Planung 0 In Planung 0 Es wird abschließend mit keinem Beitrag gerechnet. In der Diskussion der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. Juni 2016 wird deutlich, dass weder die Einführung neuer Steuersatzungen noch die Erhöhung bestehender Steuersätze vom Ausschuss gewünscht wird. 20163 20164 Prüfung Kostendeckung Stadtbüchereien Prüfung Kostendeckung kultureller Bereich Reduzierung Zuschuss (-> Reduzierung Aufwendungen bzw. Erhöhung Erträge) Zuschuss 186 TEUR Kein neuer Sachstand 2017 Erhöhung Eintrittsgeld/Reduzierung Programm Netto-Aufwand ohne Personalkosten rund 57 TEUR Aktualisierung 2017: Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 15. November 2016 ein reduziertes städtisches Kulturprogramm vorgelegt, das zur Reduzierung des Zuschussbetrages führen soll. Die entsprechend reduzierten Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2017 eingeflossen. Es wurde eine Reduzierung des Aufwandes beschlossen. 20165 Prüfung Städtepartnerschaft 20166 Prüfung freiwillige Zuschüsse im Bereich Sport Zuschuss Sportförderung 56 TEUR 20167 Prüfung freiwilliger Zuschüsse im Bereich Kultur Zuschuss Musikvereine 1 TEUR Zuschuss kulturelle Vereine 5 TEUR Zuschuss Heimatfreunde 1 TEUR Zuschuss Festkomitee Karneval 6 TEUR Zuschuss Martinszüge 5 TEUR Sachkosten Kolpingwandertag 0,5 TEUR Sachkosten Karnevals- und Schützenempfang 1 TEUR 20168 Prüfung freiwilliger Zuschüsse im Bereich Soziales 20169 Prüfung Angebot Bürgerbüro/ Außenstellen Kein neuer Sachstand 2017 Kein neuer Sachstand 2017 Sachkosten Ehrenamtskarte 0,5 TEUR Sachkosten Seniorenakademie 0,75 TEUR Globalzuschuss Seniorenbeirat 10 TEUR Globalzuschuss Behindertenbeirat 10 TEUR Zuschuss Fahrtkosten für Behinderte 2 TEUR Zuschuss Wohlfahrtsverbände 2 TEUR Zuschuss offene Senioreneinrichtungen 6,5 TEUR Zuschuss Seniorenveranstaltungen 6,5 TEUR Zuschuss Hospizverein 5 TEUR Kein neuer Sachstand 2017 Miete Außenstellen ca. 5 TEUR Aktualisierung 2017: Derzeit wird die Verlagerung der Außenstellen in eigene Objekte untersucht. Es ist mit einem Abschluss im Laufe des Jahres 2017 zu rechnen, so dass in einer Fortschreibung im Haushaltsplan 2018 oder 2019 hier eine Konkretisierung erfolgen 0 Es wird abschließend mit keinem Beitrag gerechnet. 9 (2017) 20 (2018) 13 (2019) 20 (2020) 7 (2017) 5 (2018) 7 (2019) 5 (2020) 201610 Prüfung Einstellung Verwaltungsunterstützung Netzwerk 55Plus kann. Sachkosten ca. 6 TEUR Kein neuer Sachstand 2017 201611 Prüfung Reduzierung Ausstellung Stadtarchiv Kein neuer Sachstand 2017 201612 Prüfung Kündigung Mitgliedschaft „La musica“ Mitgliedsbeiträge ca. 93 TEUR Prüfung Jahresabschlussempfang Feuerwehr Sachkosten ca. 3 TEUR Prüfung Kinderunfallkommission Sachkosten ca. 17 TEUR Prüfung Ausschöpfung des gerichtlich zulässigen Höchstsatzes für kalkulatorische Verzinsung Prüfung Verfügungsmittel, Repräsentation, Ehrungen und Jubiläen Aktualisierung 2017: Die Gebührenkalkulationen 2017 wurden verwaltungsseitig nach der vom Verwaltungsgericht Düsseldorf anerkannten Berechnungsmethode vorgelegt. 201613 201614 201615 201616 Kein neuer Sachstand 2017 Kein neuer Sachstand 2017 Kein neuer Sachstand 2017 0 Es wird abschließend mit keinem Beitrag gerechnet. Dies wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt. Aufwand Verfügungsmittel 5 TEUR, Repräsentation ca. 3 TEUR, Ehrungen und Jubiläen 1 TEUR Kein neuer Sachstand 2017 Neue Maßnahmen 2017 20171 Kosteneinsparung Erftlagune Dem Stadtrat wird in seiner Sitzung am 20.Dezember 2016 vorgeschlagen zu beschließen: 1. Das Solebecken der Erftlagune wird nicht wieder in Betrieb genommen. 2. Die derzeit nicht besetzten Stellen im Bereich der Erftlagune werden nicht wiederbesetzt und das in der Verwaltungsvorlage dargestellten Konzept zur Neugestaltung der Öffnungszeiten wird umgesetzt. Durch die Maßnahme zu 1. werden Sachkosten in Höhe von ca. 25 TEUR p.a. und einmalig ca. 35 TEUR Baukosten eingespart. Durch die Maßnahme zu 2. werden Betriebskosten (Einsparung Personalkosten abzüglich Mindererlöse Eintrittsgelder und Kursgebühren) in Höhe von 150 TEUR p.a. eingespart. Aktualisierung Haushaltsplan 2017: 25 (ab 2017) In der Umsetzung 20172 20173 20174 Anpassung Eintrittsgelder Freibad Türnich/Bädernut zung durch Vereine Neuausschreibung Strom- und Gaslieferverträge Verzicht auf Aufwandsentschädigung für die Ausschussvorsitzenden Die Maßnahme zu 2. wurde im Stadtrat abgelehnt. Der Beitrag ist entsprechend angepasst. Die Beträge, die durch eine spätere Wiedereröffnung der Erftlagune gegenüber einem ganzjährigen Betrieb nicht aufgewendet werden müssen, sind hierbei nicht als Konsolidierungsbeitrag zu sehen. Dem Stadtrat soll die Anpassung der Badbenutzungsgebühren im Freibad Türnich und der Badbenutzungsgebühren für Vereine vorgeschlagen werden. Für ersteres ist eine moderate Anpassung um 1 € vorgesehen, für letzteres sollen die Gebühren den in anderen Städten üblichen Sätzen angenähert werden. Die ermittelten Mehrerträge wurden im Haushaltsplanentwurf berücksichtigt. Der Gasliefervertrag lief zum 30.09.2016 aus, der Stromliefervertrag zum 31.12.2016. Beide Verträge wurden erneut für 2 Jahre ausgeschrieben. Beim Strom wurde keine Beschaffenheit vorgegeben. Durch die günstigeren Preise beim Strom wurden bei der vorgegebenen Menge etwa 100 TEUR eingespart. Im Haushalt ist das nicht darstellbar, da durch hinzugekommene Verbrauchsstellen eine größere Leistungsabnahme erfolgt und zudem durch höhere Nebenkosten (EEG-Umlage) der insgesamt für den Strom zu entrichtende Preis steigt. Als Ersparnis wird hier die Differenz der Neuausschreibung ggü. dem bislang zu zahlenden Preisen aufgeführt. Per Änderung der Hauptsatzung hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen auf die gesetzliche Möglichkeit der Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende verzichtet. Weitere Maßnahmen: Im Rahmen der Überprüfung des KGStMaßnahmenkatalogs Haushaltskonsolidierung und des Maßnahmenkatalogs der GPA NRW wurde folgende Ideen identifiziert, die in Kerpen noch zu prüfen sind und u.U. Beiträge leisten können:  Weitere Privatisierung Gebäudereinigung  Patenschaften Grünpflege/Kinderspielplätze  Wartungsarme Kleinflächengestaltung (Grünflächenpflege)  Parkraumbewirtschaftung (zumindest Bahnhofsnähe Horrem)  Nutzungsentgelt Parkplätze Rathaus, Schulen etc.  Gebühren Sondernutzung  Nutzung Räumlichkeiten Zwischenarchiv als Bürofläche  Überarbeitung Förderrichtlinien Sport  Überarbeitung Förderrichtlinien Jugend  Zusammenführung GmbHs 48 (ab 2017) Verwaltungsvorschlag liegt zum Beschluss vor 100 (2017ff) Umgesetzt 37 (2017ff)      AL II-Ausbildung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit Überprüfung Beitragssatzungen (Anteil Anlieger) Überprüfung Hundehaltung 2017/2018 Gebühren für Akteneinsicht Gebühren für die Genehmigungen nach dem Denkmalschutzgesetz Hierzu soll vor Berücksichtigung im Einzelfall ein Grundsatzbeschluss abgewartet werden. Die Effekte der aufgeführten Maßnahmen wurden im Haushaltsplanentwurf wie oben aufgeführt berücksichtigt. Eine tabellarische Übersicht am Ende des Haushaltssicherungskonzeptes lässt eine Gesamtübersicht über die Summen zu. Die Maßnahmen, die gesichert keinen/keinen nennenswerten Beitrag erbringen, werden künftig erst dann wieder in den Bericht aufgenommen, wenn sich an diesem Umstand etwas ändern sollte. 4. Datenfortschreibung bis 2025 4.1 Rahmenbedingungen Mit Erlass vom 06.03.2009 hat das Innenministerium einen Handlungsrahmen für die Kommunalaufsichtsbehörden zu „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ bekannt gegeben. Dieser Handlungsrahmen berücksichtigt die gesetzlichen Rahmenbedingungen und soll dazu dienen, allen Kommunalaufsichtsbehörden einen einheitlichen Maßstab für ihre Aufsichtspraxis zu geben. Gleichzeitig kann er für die Kommunen, die ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen, als Orientierungshilfe dienen. Der Handlungsrahmen wurde mit Erlass des Innenministers vom 25. Mai 2012 außer Kraft gesetzt, kann aber weiterhin als Richtschnur dienen, soweit der neuere Erlass „Haushaltskonsolidierung nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und nach dem Stärkungspaketgesetz“ vom 07. März 2013 nichts anderes regelt. Hinsichtlich der Plandaten für den Zeitraum des Haushaltssicherungskonzepts, dass über den Planungszeitraum des Haushaltsplans hinausgeht, bestehen folgende Vorgaben: Im Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum sind die vom Land veröffentlichen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten anzuwenden. Für die Zeit nach dem Orientierungsdatenzeitraum ermittelt jede Kommune individuell die Plandaten für im Einzelnen genannte Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen. Die Ermittlung der Wachstumsraten zur Berechnung der Plandaten erfolgt in Anlehnung an die Berechnung eines geometrischen Mittels bei folgenden Einzahlungen/Erträgen bzw. Auszahlungen/Aufwendungen: - Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Gewerbesteuer (brutto) Grundsteuer A und B Sonstige Steuern und ähnliche Einzahlungen Schlüsselzuweisungen Kreisumlage Sozialtransferaufwendungen (soweit individuelle Berechnung möglich) Grundlage sind die tatsächlichen Erträge/Einzahlungen bzw. Aufwendungen/Auszahlungen der jeweiligen Kommune über einen Zeitraum der zurückliegenden zehn Jahre. Die Plandaten für die folgenden Auszahlungs- und Aufwandarten sind entsprechend der Vorgaben der Orientierungsdaten für das letzte Jahr des Orientierungsdatenzeitraums fortzuschreiben: - Personalaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Sozialtransferaufwendungen (soweit individuelle Berechnung nicht möglich) Dieser Wert ist in den Folgejahren der Haushaltsplanung als Wachstumsrate zu Grunde zu legen. Abweichungen von diesen Wachstumsraten sind mit Rücksicht auf örtliche Besonderheiten möglich, soweit diese nachvollziehbar dargelegt werden. Sofern Wachstumsraten mathematisch ermittelt werden, die unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Vorjahre zweifelhaft erscheinen, ist ebenfalls eine Anpassung vorzunehmen und nachvollziehbar zu begründen. 4.2 Berechnung der Wachstumsraten Auf den beiden nachstehenden Seiten ist die rein mathematische Ermittlung der Wachstumsraten auf der Basis des Erlasses ersichtlich. Name Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Leistungen Familienausgleich Schlüsselzuweisungen vom Land Schulpauschale - konsumtive Verwendung Sportpauschale - konsumtive Verwendung Kreisumlage allgemein (§ 56,1 KrO) Kreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft 2016 227.476 14.597.836 37.614.198 14.806.267 1.657.600 1.321.284 476.679 2.937.255 21.579.954 2015 215.044 13.162.552 43.428.304 29.355.672 3.261.089 1.206.787 464.969 2.884.881 14.813.792 2014 203.558 11.263.640 23.418.618 26.558.949 2.831.804 970.526 451.760 2.758.026 20.760.567 2013 201.224 11.256.070 37.209.409 25.699.956 2.757.323 980.122 450.801 2.854.354 18.196.791 2012 218.116 10.853.086 30.854.110 24.875.020 2.742.738 1.008.888 404.065 2.850.800 20.153.009 1.882.963 1.887.620 1.875.336 1.836.649 1.814.318 176.497 39.416.874 1.073.257 176.111 36.231.877 1.089.455 175.967 34.097.492 1.191.904 176.340 32.640.733 1.147.549 175.731 31.573.198 936.035 Name Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Leistungen Familienausgleich Schlüsselzuweisungen vom Land Schulpauschale - konsumtive Verwendung Sportpauschale - konsumtive Verwendung Kreisumlage allgemein (§ 56,1 KrO) 2011 207.419 10.080.752 28.349.020 23.402.702 2.678.029 586.072 417.246 2.584.797 7.134.037 2010 195.972 9.902.473 30.383.211 21.635.453 2.514.533 597.114 413.236 2.564.154 16.612.344 2009 201.179 9.767.910 32.913.244 23.487.520 2.478.018 496.333 307.824 2.454.830 13.671.604 2008 2007 213.568 217.646 9.575.183 10.075.192 28.538.149 32.338.506 24.885.490 23.412.503 2.492.941 2.412.521 629.403 100.040 302.436 290.389 2.221.551 10.422.019 16.650.073 1.800.471 1.812.727 1.798.882 1.602.803 1.340.371 175.682 29.934.964 175.325 30.550.413 174.603 31.132.918 173.570 30.010.790 173.087 25.539.758 Kreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft Name Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Gemeindeanteil Einkommensteuer Gemeindeanteil Umsatzsteuer Vergnügungssteuer Hundesteuer Schlüsselzuweisungen vom Land Schulpauschale Sportpauschale Kreisumlage allgemein Kreisumlage REKVerkehrsgesellschaft Leistungen Familienausgleich 858.861 444.124 WachsMittelwert tumsraSp.2 te 4 5 201.870 0,88% 9.880.302 2,40% 28.308.621 2,93% 747.685 Zum Vergleich: 2016 Zum Vergleich: 2015 Mittelwert Sp.1 3 218.370 12.226.637 36.700.732 131.375.087 106.744.445 26.275.017 21.348.889 11.555.613 2.408.963 1.717.950 2.854.197 1.097.522 452.291 2.311.123 481.793 343.590 97.340.394 62.653.796 9.296.886 8.355.254 880.646 872.267 173.960.174 147.168.843 19.468.079 1.859.377 176.129 34.792.035 12.530.759 1.671.051 174.453 29.433.769 5,02% 1,19% 0,11% 1,88% 5,08% 1,78% 0,14% 2,46% 6,00% 2,40% 0,42% 3,30% 1.087.640 745.122 4,29% Wachstumsrate 5 4,00% 3,49% 1,52% 1,61% 14.270.983 5.487.608 2.261.455 5.438.200 11.527.289 3.725.611 5 niedrigste Werte 2 12.583.358 Mittelwert Sp.1 3 Mittelwert Sp.2 4 2.881.822 2.516.672 0,83% 1,71% 2,75% 0,76% 1,32% 3,12% 1,73% 1,73% 2,37% 1,90% 9,58% 11,05% 3,10% 3,68% 1,72% 12,16% 4,41% 2,33% 5 Die Wachstumsrate entspricht jeweils der neunten Wurzel aus dem Quotienten der Werte aus Spalte 3 und Spalte 4 abzüglich 1. 4.3 Ertragsfortschreibung Die Plandaten für die Jahre 2017-2020 sind dem Haushalt zu entnehmen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die Jahre 2021-2025. 4.3.1 803.522 5 höchste 5 niedrigste Werte Werte 1 2 1.091.850 1.009.352 61.133.183 49.401.510 183.503.661 141.543.107 4 höchste Werte 1 Name 871.419 Fortschreibung der Steuern und ähnlichen Abgaben Die Fortschreibung erfolgt aufgrund der unter 4.2 ermittelten Wachstumsdaten. Hierzu ist auf das Risiko konjunkturell bedingter oder aus anderen Ursachen hervorgerufener Ertragsschwankungen im Gewerbesteuerbereich hinzuweisen. Hiervon abweichend wird der bei der Vergnügungssteuer ermittelte Wert aufgrund der sehr stark schwankenden Ergebnisse als zu hoch eingestuft und nicht angewandt. Stattdessen wird eine Wachstumsrate von 3% p.a. angesetzt. Bei der Grundsteuer B wurde für 2019 eine Erhöhung um 20 Prozentpunkte im Jahr 2019 eingerechnet, darüber hinaus im Gegensatz zum vorjährigen Haushaltssicherungskonzept keine weitere Erhöhung. Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst. 1,55% Art Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung 2021 2022 2023 2024 2025 101.073.600 103.644.100 106.281.200 108.987.000 111.762.900 Grundsteuer A 243.100 245.200 247.300 249.500 251.700 Grundsteuer B 15.954.300 16.336.500 16.727.900 17.128.700 17.539.100 Gewerbesteuer 37.053.600 38.138.100 39.254.300 40.403.200 41.585.700 Gemeindeanteil Einkommensteuer 37.336.400 38.207.700 39.099.300 40.011.800 40.945.600 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 5.282.400 5.407.700 5.536.000 5.667.400 5.801.900 Vergnügungssteuer 1.246.300 1.283.700 1.322.200 1.361.900 1.402.800 484.600 499.600 515.100 531.100 547.600 3.472.900 3.525.600 3.579.100 3.633.400 3.688.500 Hundesteuer Leistungen Familienausgleich 4.3.2 Fortschreibung der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen Unter diese Rubrik fallen zunächst die Schlüssel- und Bedarfszuweisungen des Landes. Bezüglich der Bedarfszuweisungen wird aus Gründen der Vorsicht mit konstanten Zahlen, also ohne Zuwächse, gerechnet. Die Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen – siehe Berechnung unter 4.2 - lässt rein mathematisch Ertragszuwächse von 5,02% p.a. von 2021 bis 2025 erwarten. In den aktuellen Orientierungsdaten des Landes wird für 2020 mit einem Zuwachs von 4,3% kalkuliert. Bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen fließen bekanntermaßen sowohl der Bedarf als auch die Steuerkraft der jeweiligen Kommune im Vergleich zur kommunalen Gesamtheit im Land ein. Das sind somit Größen, die sich z.B. aufgrund einer unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklung in den Kommunen stark unterschiedlich verändern können. Ferner ist – gerade in diesem zeitlichen Horizont – nicht auszuschließen, dass der kommunale Finanzausgleich an sich reformiert wird. Darüber hinaus bestimmt die vom Land jährlich zur Verfügung gestellte Verbundmasse unmittelbar die Höhe der Schlüsselzuweisungen und es bleibt abzuwarten, inwieweit enger werdende Finanzspielräume des Landes möglicherweise zu Lasten der Verbundmasse gehen. Die Entwicklung der Erträge aus der Auflösung von Sonderposten ist im engen Zusammenhang mit den bestehenden Sonderposten sowie den künftig zu erwartenden Zuwendungen mit investiver Zweckbindung zu sehen. Hier wird wie bei den Abschreibungen ein leichter Rückgang gesehen und in der Folge auch um 1% abnehmenden Zahlen gerechnet. 4.3.3 Fortschreibung der übrigen Erträge Für die Fortschreibung der übrigen Erträge ist die Ermittlung von Wachstumsraten nicht vorgegeben. Hier wird von konstanten Erträgen ausgegangen. Erkenntnisse, die ein Abweichen von dieser Vorgehensweise rechtfertigen würden, liegen derzeit nicht vor. Bezüglich der Hochrechnung der Kostenerstattung des Landes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird zudem auf den Vorbericht und die Ausführungen zur entsprechenden Aufwandsfortschreibung unter 4.4.3 verwiesen. 4.4 Aufwandsfortschreibung 4.4.1 Fortschreibung der Personal- und Versorgungsaufwendungen Im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen sind die Steigerungsraten des letzten Jahres des Orientierungsdatenzeitraums zu Grunde gelegt, d.h. 1 % jährlich. Dies entspricht den Vorgaben, jedoch sei auch auf das Risiko hingewiesen, welches sich aus künftigen Tarif- und Besoldungserhöhungen sowie aus Notwendigkeiten von Personalaufstockungen ergeben könnte. 4.4.2 Fortschreibung der bilanziellen Abschreibungen Die Entwicklung der bilanziellen Abschreibungen wird bestimmt von dem derzeit vorhandenen, der Abnutzung unterliegenden Vermögensbestand, aber auch den künftigen Investitionen in ebensolches Vermögen. Aufgrund eines erzwungenen, tendenziellen Rückgangs bei der Investitionstätigkeit ist auch ein tendenzieller Rückgang bei den bilanziellen Abschreibungen zu erwarten. Ebenso ist geplant, künftig nicht mehr zwingend zur Aufgabenerfüllung benötigtes Vermögen zu veräußern. Vor diesem Hintergrund erscheint eine Negativwachstumsrate von 1% realistisch. Dieser Satz korrespondiert mit dem angewandten Satz bei der Auflösung von Sonderposten. 4.4.3 Fortschreibung der Transferaufwendungen Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen vier Komplexe: - die Sozialtransferaufwendungen (insbesondere Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe und der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) - die Kreisumlage - die Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit - sowie die Sonderkreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft - Mehrbelastung im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) Die Sozialtransferaufwendungen wurden nicht individuell ermittelt, sondern entsprechend der Orientierungsdaten mit 2% hochgerechnet. Aufgrund der Maßnahmen, die im Bereich der Jugendhilfe ergriffen worden sind, sollten diese Steigerungsraten unterboten werden. Die Zahl der Asyl begehrenden Menschen kann schon für das Jahr 2017 nicht genau prognostiziert werden, eine Vorausschau bis 2025 kann keinen Anspruch erheben, auch nur ansatzweise verlässliche Ergebnisse zu liefern. Daher wird bezüglich der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsleistungsgesetz von konstanten Beträgen ab 2017 ausgegangen. Die Kostenerstattungen wurden hochgerechnet aufgrund der vorliegenden Informationen des Landes, allerdings wurden auch hier mit konstant hohen Erstattungen gerechnet, siehe hierzu auch die Ausführungen im Vorbericht. Die Kreisumlage wurde entsprechend der Vorgaben mit einer mathematisch ermittelten Wachstumsrate von 1,88% fortgeschrieben (Vorjahresermittlung: 2,46%). Erkenntnisse über die vom Rhein-Erft-Kreis geplante Entwicklung des Kreisumlagesatzes über das Jahr 2020 hinaus liegen nicht vor. Da der Rhein-Erft-Kreis mittlerweile erkennen lässt, dass er den kreisangehörigen Kommunen in Fragen des Kreisumlagesatzes zumindest ein Stück entgegenkommen möchte, könnte die nur geringfügigen Erhöhungen unter Umständen eingehalten werden. Die Gewerbesteuerumlage wurde errechnet auf der Basis der Gewerbesteuererträge, wobei die abzuführenden Sätze weiter auf die 2020 zur Anwendung kommenden Höhen der Vervielfältiger für 2021-2025 beibehalten wurden. Die Finanzierungsbeteiligung am Fonds Deutsche Einheit entfällt ab 2020. Die Sonderkreisumlage REK-Verkehrsgesellschaft - Mehrbelastung im Rahmen des Öffentlichen Personennahverkehrs wird mit einem mathematisch ermittelten Satz von 4,29% fortgeschrieben (Vorjahresermittlung: 4,00%). Hier ist aktuell eine deutliche Steigerung im Haushaltsjahr 2017 im Vergleich zu 2016 zu verzeichnen4.4.4 Fortschreibung der Sachaufwendungen Die Wachstumsrate von 1% für die jährliche Fortschreibung der Sach- und Dienstleistungen wurden den Orientierungsdaten entnommen. Mit Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung des städtischen Vermögens (Gebäude und Straßen) gemeint. Hier sei insbesondere darauf hingewiesen, dass durch das zunehmende Alter des Gebäudebestandes, insbesondere auch der pflichtig vorzuhaltenden Gebäude (beispielsweise Schulen), es unter Umständen zu Ereignissen kommen kann, die eine Einhaltung der geringen Wachstumsrate unmöglich machen. 4.4.5 Fortschreibung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen Zu den wesentlichen Positionen dieser Aufwandsart gehören die Aufwendungen für Mieten und Pachten, Aus- und Fortbildung, Prüfung und Beratung, Gebühren, Sonstige Geschäftsaufwendungen und Versicherungen. Es wurden Wachstumsraten von 1% zugrunde gelegt. 4.4.6 Fortschreibung der Zinsaufwendungen Die Zinsaufwendungen für Investitions- und Liquiditätskredite berücksichtigen die bisher bekannten Daten hinsichtlich Schuldenstand und Tilgungspläne. Ferner wurden diverse andere Parameter für die weitere Entwicklung (Zinsentwicklung, andere Konditionen) qualifiziert geschätzt. Die Kreditaufnahmen für Investitionskredite bis 2025 einschließlich entspricht der Differenz aus Investitionshöhe und sonstiger investiver Einzahlungen (z.B. Verkäufe, Beiträge). Bei der Verzinsung wurde auf die vorhandenen Zins- und Tilgungspläne zurückgegriffen, bei Neuaufnahmen von steigenden Zinsen ausgegangen (bis zu +0,50 Prozentpunkte p.a., 2025 3,5%). Für die Liquiditätskredite liegt der geschätzte Schuldenstand zum 31.12.2016 zugrunde, weiterhin die sich aus den Finanzplänen bis 2025 abzuleitenden Veränderungen der Liquidität. Es wurde ferner ein leichter Anstieg der Zinssätze im Laufe der Jahre berücksichtigt (ca. +0,25 Prozentpunkte p.a., 2025 ca. 3,0%). Bei beiden Kreditarten wurden bisher abgeschlossene Verträge entsprechend ihrer Zinsbindung berücksichtigt, was auch bei den Liquiditätskrediten zu einer Reduzierung des Zinsrisikos führt. Dennoch verbleibt infolge des im Betrachtungszeitraum immensen Zugangs an Liquiditätsund Investitionskrediten (zur Finanzierung der Schulbauten, hier insbesondere der Europaschule) Investitionskrediten ein beträchtliches Zinsänderungsrisiko. 4.5 Fortschreibung investive Ein- und Auszahlungen im Finanzplan Vorausschauen auf das Investitionsniveau in ca. vier Jahren ab 2021 sind grundsätzlich nicht exakt möglich. Es wurde für 2021 bis 2025 zunächst von Investitionen in Höhe von einem Drittel des Wertes für 2020 ausgegangen, ausmachend knapp 5,6 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum 2017 bis 2020 sind aufgrund des Großprojektes Europaschule und der Maßnahmen ISEK die veranschlagten Baukosten außergewöhnlich hoch. Bei den übrigen investiven Auszahlungspositionen wurden die Werte für 2020 nach 2021 bis 2025 übernommen. Die Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen wurden ab 2021 mit der ermittelten Wachstumsrate für Schlüsselzuweisungen hochgerechnet. Für Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelte wurde 2021 bis 2025 der hälftige Wert aus 2020 angenommen. 4.6 Fortschreibung der Plandaten 2021 bis 2025 Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst. Die Fortschreibung des Ergebnisplans 2021 bis 2025 ergibt folgendes Bild: Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Bezeichnung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung Fortschreibung 2021 2022 2023 2024 2025 Steuern und ähnliche Abgaben + Zuwendungen und allgemeine Umlagen + Sonstige Transfererträge + Öffentlichrechtliche Leistungsentgelte + Privatrechtliche Leistungsentgelte + Kostenerstattungen und Kostenumlagen + Sonstige ordentliche Erträge + Aktivierte Eigenleistungen +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Erträge 101.073.600 103.644.100 106.281.200 108.987.000 111.762.900 44.492.900 45.840.000 47.255.600 48.743.200 50.306.300 2.230.100 2.230.100 2.230.100 2.230.100 2.230.100 30.189.800 30.162.200 30.134.800 30.107.800 30.081.000 3.335.600 3.335.600 3.335.600 3.335.600 3.335.600 19.478.800 19.478.800 19.478.800 19.478.800 19.478.800 4.656.100 4.656.100 4.656.100 4.656.100 4.656.100 240.000 240.000 240.000 240.000 240.000 0 0 0 0 0 205.696.900 209.586.900 213.612.200 217.778.600 222.090.800 - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- -52.039.800 -52.560.400 -53.085.500 -53.616.100 -54.152.200 -3.000.700 -3.030.700 -3.060.900 -3.091.400 -3.122.400 -29.385.400 -29.678.400 -29.973.900 -30.272.000 -30.573.200 tungen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 - Bilanzielle Abschreibungen - Transferaufwendungen - Sonstige Aufwendungen = Ordentliche Aufwendungen = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit(=Zeilen 10 und 17) + Finanzerträge -11.613.500 -11.497.500 -11.382.500 -11.268.700 -11.155.900 -98.213.900 -99.935.400 -101.691.700 -103.483.200 -105.311.000 -4.755.800 -4.796.500 -4.837.500 -4.879.100 -4.920.800 -199.002.100 -201.491.800 -204.024.800 -206.603.200 -209.228.100 6.694.800 8.095.100 9.587.400 11.175.400 12.862.700 491.200 491.200 491.200 491.200 491.200 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen = Finanzergebnis (Zeilen 19 und 20) = Ordentliches Jahresergebnis + Außerordentliche Erträge - Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis = Jahresergebnis -4.918.500 -4.965.800 -5.020.100 -5.035.400 -5.012.800 -4.427.300 -4.474.600 -4.528.900 -4.544.200 -4.521.600 2.267.500 3.620.500 5.058.500 6.631.200 8.341.100 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.267.500 3.620.500 5.058.500 6.631.200 8.341.100 + Erträge aus internen Leistungsbeziehungen - Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = Ergebnis (Zeilen 26, 27, 28) 14.084.562 14.084.562 14.084.562 14.084.562 14.084.562 -14.084.562 -14.084.562 -14.084.562 -14.084.562 -14.084.562 2.267.500 3.620.500 5.058.500 6.631.200 8.341.100 Die Entwicklung der einzelnen Produktbereiche 2021 bis 2025 und des Gesamtfinanzplans 2021 bis 2025 sind in diesem Dokument im Anschluss an die Einzelpläne für die Jahre bis 2019 dargestellt. Laut derzeitigem Informationsstand wird sich der Bestand der allgemeinen Rücklage wie folgt im Zeitraum bis 2025 entwickelt. Auch wird aufgezeigt, wie sich die zulässige Entnahme gemäß der 5%-Klausel zu den in den Jahren voraussichtlich vorzunehmenden Rücklagenentnahmen verhalten wird: Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst. Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Stand zu Jahresbeginn Zulässige EntErgebnis/geplante Ent- Stand zu Jahresende in € nahme (5%) in € nahme in € in € 82.354.611,63 4.117.730,58 0,00 82.354.611,63 82.222.643,78 4.111.132,19 -18.434.188,16 63.788.455,62 63.788.455,62 3.189.422,78 -6.000.000,00 57.788.455,62 57.788.455,62 2.889.422,78 -8.000.000,00 49.788.455,62 49.788.455,62 2.489.422,78 -10.033.552,00 39.754.903,62 39.754.903,62 1.987.745,18 -4.361.494,00 35.393.409,62 35.393.409,62 1.769.670,48 -2.354.442,00 33.038.967,62 33.038.967,62 1.651.948,38 -361.825,00 32.677.142,62 32.677.142,62 1.633.857,13 0,00 32.677.142,62 32.677.142,62 1.633.857,13 0,00 32.677.142,62 32.677.142,62 1.633.857,13 0,00 32.677.142,62 32.677.142,62 1.633.857,13 0,00 32.677.142,62 32.677.142,62 1.633.857,13 0,00 32.677.142,62 Das Ergebnis/die geplante Entnahme entspricht dem Wert laut vorgelegtem Jahresabschlussentwurf. Ab 2021 würde mit den rechnerisch ermittelten Überschüssen die Ausgleichsrücklage aufgefüllt werden können. Die Entwicklung der Liquiditätskredite wird wie folgt erwartet: Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden Zahlen werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst. Jahr Stand zu Jah- Saldo Verwaltungsresbeginn in € tätigkeit in € 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 46.060.000,00 50.000.000,00 62.114.467,00 70.942.806,00 78.342.613,00 84.211.918,00 87.296.218,00 89.083.318,00 89.438.518,00 86.907.318,00 -2.329.477,00 2.087.911,00 5.735.363,00 7.675.685,00 10.277.700,00 11.608.900,00 13.025.800,00 14.578.200,00 16.268.600,00 Saldo Investitionstätigkeit in € -5.529.655,00 -54.776.650,00 -35.992.750,00 -6.105.101,00 -3.626.950,00 -3.456.950,00 -3.277.950,00 -3.089.950,00 -2.891.950,00 Saldo Finanzierungstätigkeit in € -4.255.335,00 43.860.400,00 22.857.580,00 -7.439.889,00 -9.735.050,00 -9.939.050,00 -10.103.050,00 -8.957.050,00 -7.744.050,00 Stand zu Jahresende in € 50.000.000,00 62.114.467,00 70.942.806,00 78.342.613,00 84.211.918,00 87.296.218,00 89.083.318,00 89.438.518,00 86.907.318,00 81.274.718,00 Die Entwicklung der Investitionskredite wird wie folgt erwartet: Redaktionelle Anmerkung: Die folgenden werden nach Beschluss des Rates zum Haushalt ermittelt und ggf. angepasst. Stand zu Jahresbeginn in € Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Neuaufnahme ordentliche Tilgung in in € € 87.037.233,35 2.228.240,00 80.667.199,81 17.029.655,00 88.001.854,81 66.276.650,00 143.524.504,81 35.992.750,00 166.614.254,81 6.105.101,00 159.474.355,81 3.626.950,00 149.898.305,81 3.456.950,00 140.118.255,81 3.277.950,00 130.174.205,81 3.089.950,00 121.376.155,81 2.891.950,00 8.598.273,54 9.695.000,00 10.754.000,00 12.903.000,00 13.245.000,00 13.203.000,00 13.237.000,00 13.222.000,00 11.888.000,00 10.477.000,00 Stand zu Jahresende in € 80.667.199,81 88.001.854,81 143.524.504,81 166.614.254,81 159.474.355,81 149.898.305,81 140.118.255,81 130.174.205,81 121.376.155,81 113.791.105,81 5. Übersicht Entwicklung Stellen und Anzahl Mitarbeitende Redaktionelle Anmerkung: Die folgende Aufstellung wird zum Haushalt aktualisiert aufgrund der Beschlüsse zum Stellenplan. Übersicht Entwicklung Stellen und Anzahl Mitarbeitende Stellen Veränderungen gegenüber Vorjahr Stellen Beam- Beschäftigte te Jahr Stellen geAnzahl Beamsamt Mitarbeitende te 2006 711,40 873 192,62 518,78 2007 702,83 887 189,62 513,21 -8,57 -3,00 -5,57 14,00 2008 752,75 883 197,49 555,26 49,92 7,87 42,05 -4,00 2009 777,23 951 196,37 580,86 24,48 -1,12 25,60 68,00 2010 773,20 958 194,87 578,33 -4,03 -1,50 -2,53 7,00 2011 764,20 933 196,53 567,67 -9,00 1,66 -10,66 -25,00 2012 750,26 919 197,13 553,13 -13,94 0,60 -14,54 -14,00 2013 779,23 913 193,27 585,96 28,97 -3,86 32,83 -6,00 2014 776,40 918 193,78 582,62 -2,83 0,51 -3,34 5,00 2015 825,37 973 195,17 630,20 48,97 1,39 47,58 55,00 Beschäftigte gesamt Mitarbeitende 6. Übersicht freiwillige Aufgaben/Leistungen Eine Übersicht aller freiwilligen Ausgaben findet sich am Ende des Haushaltssicherungskonzeptes. 7. Handlungsempfehlungen Das vorstehende Haushaltssicherungskonzept zeigt rechnerisch einen Weg auf, wie die Kolpingstadt Kerpen zu einer geordneten Haushaltswirtschaft zurückfinden kann. In diesem Jahr profitiert die Kolpingstadt Kerpen von für die Berechnung günstigen Rahmenbedingungen und positiven Einflüssen von außen (Bund, Land, Kreis). Auf diverse Risiken wurde im Text bereits hingewiesen, ebenso auf die Möglichkeit, durch Hebung anderer Konsolidierungsbeiträge das Ziel schneller oder auf einem anderen Weg erreichen zu können. Die Maßnahmen, die zur Erreichung des verbindlichen Ziels für 2025 ergriffen werden, sind der Kolpingstadt Kerpen grundsätzlich freigestellt. Änderungen in den Rahmenbedingungen können eine Anpassung der zu treffenden Maßnahmen erforderlich machen. Dies könnte auch kurzfristig zu einer Verschärfung gegenüber der gegenwärtig dargestellten Situation führen. Das muss allen Akteuren und Betroffenen im Konsolidierungsprozess bewusst sein, insbesondere dann, wenn bei kurzfristigen Erfolgen – wie beispielsweise einer positiven konjunkturellen Entwicklung und Mehrerträgen bei der Gewerbesteuer - daran gedacht wird, in den Sparbemühungen nachzulassen. Gerade die Entwicklung der Gewerbesteuer in den Jahren 2013-2015 mit Ausschlägen in beide Richtungen sollte gezeigt haben, dass hier nicht von Kontinuität ausgegangen werden kann. Hier sei insbesondere auf die Hinweise des Vorberichts verwiesen. Es gibt eine ganze Reihe von Einflussfaktoren, die das rechnerische Ergebnis des Haushaltsausgleichs sehr schnell zunichte machen können. Es kann daher nur gemahnt werden, bei jedem Ratsbeschluss mit negativen finanziellen und finanzstrategischen Auswirkungen – und sei es auch nur, dass eine Entscheidung über eine Konsolidierung vertagt wird – das Risiko steigt, dass der Aufsichtsbehörde die konkret beschlossenen Maßnahmen und konkret erreichten Haushaltsverbesserungen nicht ausreichen, um eine Genehmigung erteilen zu können. Auch sollte zunächst eine Konsolidierung abgewartet werden, bevor der Spielraum durch Konsolidierungsmaßnahmen für neue und zusätzliche freiwillige Aufwendungen genutzt wird. Hierauf kann die Verwaltung immer nur warnend hinweisen wie in der Vergangenheit bei verschiedenen Gelegenheiten geschehen. Auf der anderen Seite muss die Verwaltung die nachstehenden Maßnahmen auch schneller vorbereiten und konkrete Verbesserungen auch beziffern. Insgesamt muss deutlich werden, dass die gesamte Verwaltung und der gesamte Stadtrat gemeinsam in der Verantwortung stehen und dem Thema Haushaltskonsolidierung mehr Raum geben müssen, auch außerhalb des Zeitraumes zwischen Einbringung des Haushaltsplanentwurfs und Erteilung der Genehmigung/Inkrafttreten des Haushalts. Haushaltskonsolidierung ist ein Dauerthema. Es sollte selbst in guten Zeiten darüber nachgedacht werden, in welchen Bereichen Standards (vielleicht auch nur zeitweise) gesenkt und Aufwendungen gekürzt werden können, damit man so den Spielraum gewinnt, in anderen Bereichen Schwerpunkte setzen zu können ohne sich (tiefer) in ein strukturelles Defizit zu begeben. Der aktuellen Generation muss dabei bewusst sein, dass mit der heutigen Vermeidung und/oder Aufschiebung eines jeden schmerzlichen Schnittes die potentiellen morgigen Auswirkungen für die aktuelle Generation der Kinder und Jugendlichen noch ärger werden.