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Vorlage (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW in Brühl im ambulanten und stationären Bereich hier: Anfrage des sachkundigen Bürgers Stilz (CDU) Bezug: SozA vom 09.06.2015, Vorlagen-Nr.: 195/2015*)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Vorlage (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW in Brühl im ambulanten und stationären Bereich
hier: Anfrage des sachkundigen Bürgers Stilz (CDU)
Bezug: SozA vom 09.06.2015, Vorlagen-Nr.: 195/2015*) Vorlage (Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW in Brühl im ambulanten und stationären Bereich
hier: Anfrage des sachkundigen Bürgers Stilz (CDU)
Bezug: SozA vom 09.06.2015, Vorlagen-Nr.: 195/2015*)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Rempe 50 39 10 10.08.2015 314/2015 Betreff Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW in Brühl im ambulanten und stationären Bereich hier: Anfrage des sachkundigen Bürgers Stilz (CDU) Bezug: SozA vom 09.06.2015, Vorlagen-Nr.: 195/2015* Beratungsfolge Sozialausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Zons Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: In der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2015 bat der sachkundige Bürger Stilz (CDU) die Verwaltung um Auskunft und Mitteilung darüber, wie viele stationäre Pflegeplätze in den Brühler Senioreneinrichtungen langfristig durch das neue Pflegegesetz GEPA NRW geschaffen werden oder zukünftig wegfallen. Mit Schreiben vom 30.06.2015 wurden die Einrichtungsleiter und Geschäftsführer diesbezüglich angeschrieben und gebeten mitzuteilen, wie sich das neue Pflegegesetz in der Vorhaltung von ambulanten Pflegeplätzen in Zukunft auswirkt. Der Geschäftsführer der Seniorenresidenz, Herr Vitten, teilt mit Schreiben vom 07.07.2015 mit: „Die Plätze in der Seniorenresidenz Brühl werden sich durch Bestimmungen im Pflegegesetz von derzeit 104 auf 90 Pflegeplätze reduzieren.“ Der Einrichtungsleiter des Altenzentrums Johannesstift, Herr Virnich, schreibt mit Mail vom 20.07.2015: „In den Einrichtungen des Altenzentrums Johannesstift wird kein stationärer Pflegeplatz wegfallen. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen schon immer erfüllt gewesen.“ Der Geschäftsführer des Seniorenwohnheims Brühl gGmbH, Herr Penning, antwortet mit Mail vom 04.08.2015: „Ihre Anfrage muss ich differenziert beantworten, da wir noch verschiedene Optionen im Auge haben. Sollten wir im Bestand umbauen und so viele Plätze wie möglich erhalten wollen, wird eine Reduzierung um ca. 10 Plätze eintreten. Im (unwahrscheinlichsten) Fall eines Neubaus könnte sich eine Reduktion um ca. 22 Plätze Drucksache 314/2015 Seite - 2 – ergeben. Es könnte sich auch eine komplett andere Ausrichtung ergeben, bei der ca. 34 Plätze wegfallen könnten. Eine Entscheidung zu der weiteren Ausrichtung treffen wir zum Ende dieses Jahres.“