Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
01.09.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Rempe
50 39 10
10.08.2015
314/2015
Betreff
Auswirkungen des neuen Pflegegesetzes GEPA NRW in Brühl im ambulanten und
stationären Bereich
hier: Anfrage des sachkundigen Bürgers Stilz (CDU)
Bezug: SozA vom 09.06.2015, Vorlagen-Nr.: 195/2015*
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Zons
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
In der Sitzung des Sozialausschusses am 09.06.2015 bat der sachkundige Bürger Stilz
(CDU) die Verwaltung um Auskunft und Mitteilung darüber, wie viele stationäre
Pflegeplätze in den Brühler Senioreneinrichtungen langfristig durch das neue Pflegegesetz
GEPA NRW geschaffen werden oder zukünftig wegfallen.
Mit Schreiben vom 30.06.2015 wurden die Einrichtungsleiter und Geschäftsführer
diesbezüglich angeschrieben und gebeten mitzuteilen, wie sich das neue Pflegegesetz in
der Vorhaltung von ambulanten Pflegeplätzen in Zukunft auswirkt.
Der Geschäftsführer der Seniorenresidenz, Herr Vitten, teilt mit Schreiben vom 07.07.2015
mit: „Die Plätze in der Seniorenresidenz Brühl werden sich durch Bestimmungen im
Pflegegesetz von derzeit 104 auf 90 Pflegeplätze reduzieren.“
Der Einrichtungsleiter des Altenzentrums Johannesstift, Herr Virnich, schreibt mit Mail vom
20.07.2015: „In den Einrichtungen des Altenzentrums Johannesstift wird kein stationärer
Pflegeplatz wegfallen. Hier sind die gesetzlichen Bestimmungen schon immer erfüllt
gewesen.“
Der Geschäftsführer des Seniorenwohnheims Brühl gGmbH, Herr Penning, antwortet mit
Mail vom 04.08.2015: „Ihre Anfrage muss ich differenziert beantworten, da wir noch
verschiedene Optionen im Auge haben. Sollten wir im Bestand umbauen und so viele
Plätze wie möglich erhalten wollen, wird eine Reduzierung um ca. 10 Plätze eintreten. Im
(unwahrscheinlichsten) Fall eines Neubaus könnte sich eine Reduktion um ca. 22 Plätze
Drucksache 314/2015
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ergeben. Es könnte sich auch eine komplett andere Ausrichtung ergeben, bei der ca. 34
Plätze wegfallen könnten. Eine Entscheidung zu der weiteren Ausrichtung treffen wir zum
Ende dieses Jahres.“