Daten
Kommune
Pulheim
Größe
130 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
338/2013
Erstellt am:
27.08.2013
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
02.10.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern
Bereich: Erlenweg
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Beschluss zur erneuten Beteiligung gemäß § 4a (3) Satz 1-3 BauGB
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 20f.
siehe UPA vom 27.02.2013, TOP 5, Niederschrift Seite 12f.
siehe Bürgerversammlung vom 12.06.2013, Niederschrift Seite 1 - 9
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 338/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt:
1. Die während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) und während der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Für den gemäß Beschlussergebnis zu 1. geänderten Entwurf des Bebauungsplanes ist mit dem Entwurf der Begründung die Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen.
3. Die Dauer der erneuten Auslegung wird gemäß § 4a (3) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) auf zwei Wochen verkürzt; Anregungen können nur zu den
geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.12.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 112 Sinthern und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit dem Entwurf der
Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 03.01.2013. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 11.01.2013 bis einschließlich 11.02.2013 aus. Mit Schreiben
vom 08.01.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen B 1 - B 15 mit abwägungsrelevanten Belangen werden im Abwägungsvorschlag behandelt. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden keine Stellungnahmen
mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen.
Während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB gingen keine Stellungnahmen ein.
Der Bebauungsplan Nr. 112 Sinthern verfolgt die städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung in einem bestehenden
Wohnquartier. Die Schaffung und insbesondere Steuerung von Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand wird mit der
Planung angestrebt.
Die Anregungen der Bewohner im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung richteten sich explizit gegen die als zu groß
befürchteten Anbaumöglichkeiten. Nachbarstreitigkeiten und eine Verteuerung der Grundstücke zu Lasten junger Familien wurden als Folge befürchtet. Die im Bebauungsplanverfahren verwendeten Fachtermini wie „Beschleunigtes Verfahren“, „Grundflächenzahl“, „Verdichtung“ wurden als irreführend und unverständlich empfunden.
Dementsprechend hielt die Verwaltung hier eine Bürgerversammlung für sinnvoll, da Einwendungen und Planinhalte
inhaltlich teilweise von anderen Sachständen ausgingen und ein weitergehender Erläuterungsbedarf zu bestehen
schien. Beabsichtigt war, die Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 112 Sinthern sowie die entstehenden Möglichkeiten und Auswirkungen darzulegen.
Vorlage Nr.: 338/2013 . Seite 3 / 3
Dementsprechend erfolgte am 27.02.2013 im Umwelt- und Planungsausschuss der Beschluss einer Bürgerversammlung. Die Bürgerversammlung wurde am 12.06.2013 durchgeführt.
In Folge der Bürgerversammlung wurden die Stellungnahmen B 1 BV - B 3 BV vorgetragen.
Diese Stellungnahmen werden im Abwägungsvorschlag behandelt und fließen, so wie die Anregungen aus der Offenlage, teilweise in den Entwurf des Bebauungsplanes für die erneute Beteiligung gemäß § 4a (3) BauGB ein.
Die jetzt vorgenommenen Änderungen des Bebauungsplanentwurfs umfassen die Ausweisung reiner Wohngebiete
(WR) anstelle von bisher allgemeinen Wohngebieten (WA) im gesamten Plangebiet sowie die Verkleinerung der rückwärtigen Anbaumöglichkeiten im Bereich der Grundstücke Erlenweg 1 - 10 und 12 sowie Buchenweg 1, 3, 5 und 7 um
einen Meter.
§ 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB schreibt vor, dass eine erneute Beteiligung durchzuführen ist, wenn der Planentwurf nach der
(ersten) Offenlage geändert wird. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen
abgegeben werden können. Zusätzlich kann die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen
verkürzt werden. Die Verwaltung schlägt vor, so zu verfahren.
Die tabellarisch aufgelisteten Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Hinweisen (B 1 - B 15 sowie B1 BV - B 3 BV)
sind in Anlage beigefügt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, entsprechend
der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und mit dem geänderten Planentwurf des BP 112 Sinthern den Beschluss zur
erneuten Beteiligung zu fassen.