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Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss hier: beratendes Mitglied der Familienberatungsstelle Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss
hier: beratendes Mitglied der Familienberatungsstelle Kerpen) Beschlussvorlage (Umbesetzung Jugendhilfeausschuss
hier: beratendes Mitglied der Familienberatungsstelle Kerpen)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter/in: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 87.17 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 01.02.2017 Bemerkungen 21.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Mathias Berg als neue persönliche Stellvertretung des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau Edith Thelen (bisherige Stellvertretung: Frau Dr. Britta Schmitz). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin Zuständiger Dezernent MAnzke Canzler Schürheck Landscheidt Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bildete gemäß §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden 17 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen). Wie die Leiterin der Familienberatungsstelle Kerpen, Frau Edith Thelen, mit Schreiben v. 27.01.2017 mitteilt, soll künftig Herr Mathias Berg ihre persönliche Stellvertretung als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss übernehmen . Beschlussvorlage 87.17 Seite 2