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Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses hier: beratende Mitglieder des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ))

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
10.02.17, 13:16
Aktualisiert
10.02.17, 13:16
Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Mitglieder des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ)) Beschlussvorlage (Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
hier: beratende Mitglieder des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ))

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter/in: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 698.16 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 28.12.2016 Bemerkungen 21.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat bestätigt Frau Peggy Michael vom Sozialpädagogischen Zentrum (SPZ) Kerpen als neues beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss der Kolpingstadt Kerpen (bisheriges beratendes Mitglied: Frau Carmen Wöhler) und Frau Carmen Bleser als ihre persönliche Stellvertreterin (bisherige Stellvertreterin: Frau Peggy Michael). Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Manzke Schürheck Landscheidt Zuständiger Dezernent i.V. Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Der Stadtrat bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) i.V.m. dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden 17 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertreter/innen vom Stadtrat bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kerpen). Das Sozialpädagogische Zentrum Kerpen (SPZ) teilte am 19.12.2016 mit, dass künftig Frau Peggy Michael die beratende Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss der Kolpingstadt Kerpen für das SPZ Kerpen wahrnehmen soll (bisherige Mitgliedschaft: Frau Carmen Wöhler). Die Funktion Ihrer persönlichen Stellvertreterin soll Frau Carmen Bleser übernehmen (bisherige Stellvertreterin: Frau Peggy Michael). Beschlussvorlage 698.16 Seite 2