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Beschlussvorlage (Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
30.01.17, 18:15
Beschlussvorlage (Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen
hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion DIE LINKE) Beschlussvorlage (Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen
hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation Bearbeiter/in: Harald Stingl TOP Drs.-Nr.: 13.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 26.01.2017 Haupt- und Finanzausschuss 14.02.2017 Stadtrat 21.02.2017 X 05.01.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss verweist die Beratung und Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, während der laufenden Haushaltssicherung keine stv. Leitungen in städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestellen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Stingl Jung Stein Spürck Canzler Schaaf Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 04.01.2017 beantragt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich mit den Betroffenen und dem Personalrat ggf. unter Hinzuziehung der Gewerkschaften konstruktive Gespräche in dieser Angelegenheit zu beginnen bzw. eine entsprechend besetzte Arbeitsgruppe zu initiieren und 2. Stellen für Stellvertretungen in den Kindertageseinrichtungen unverzüglich einzurichten, damit Bewerbungen der Betroffenen möglich sind. Die Verwaltung hat bereits auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit Vorlage 686.16 wie folgt zu der Frage der Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen Stellung bezogen: „Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE) in seiner Fassung vom 30.09.2015 beinhaltet in seinen Protokollerklärungen Nr. 4 die Regelung, dass in jeder Kindertagesstätte ständige Vertretungen bestellt werden sollen. Von dieser Regelung kann nach den Hinweisen zur Umsetzung der Änderungstarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst Nr. VI Ziffer 4 nur aus „nachvollziehbaren Gründen“ abgewichen werden. Die Bestellung von ständigen Vertretungen begründet eine andere, höhere Eingruppierung der bestellten Beschäftigten und führt damit zu höheren Personalkosten. Daher hat die Verwaltung unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage in enger Abstimmung mit dem kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW) geprüft, ob ein Haushaltssicherungskonzept einen „nachvollziehbaren Grund“ für den Verzicht auf die Bestellung stv. Leitungen darstellt. Der KAV NRW vertritt hier die Rechtsauffassung, dass ein Haushaltssicherungskonzept einen „nachvollziehbaren Grund“ im Sinne der Hinweise zur Umsetzung der Änderungstarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst Nr. VI Ziffer 4 darstellt, so dass die Gemeinden aus haushaltsrechtlichen Gründen auf die Bestellung von ständigen stv. Kita-Leitungen verzichten können. Aus diesem Grund hat die Kolpingstadt Kerpen keine stv. Kita-Leitungen bestellt. Auch andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich der Rechtsauffassung des KAV angeschlossen und keine stv. Kita-Leitungen bestellt.“ Die Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen würde auf Grund der damit dann einhergehenden höheren Eingruppierung zu jährlichen Mehrkosten von ca. 138.000 € führen. Die Verwaltung schlägt daher vor, während der laufenden Haushaltssicherung keine stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen zu bestellen. Nach erfolgreicher Haushaltssicherung muss die Situation erneut bewertet und entschieden werden. Beschlussvorlage 13.17 Seite 2