Daten
Kommune
Kerpen
Größe
98 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
12.01.17, 18:16
Aktualisiert
30.01.17, 18:15
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Harald Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 13.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
26.01.2017
Haupt- und Finanzausschuss
14.02.2017
Stadtrat
21.02.2017
X
05.01.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen
hier: Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen; Antrag der Fraktion DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss verweist die Beratung und Beschlussfassung an den Haupt- und
Finanzausschuss. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, während der laufenden
Haushaltssicherung keine stv. Leitungen in städtischen Kindertageseinrichtungen zu bestellen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Stingl
Jung
Stein
Spürck
Canzler
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 04.01.2017 beantragt, folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich mit den Betroffenen und dem Personalrat ggf.
unter Hinzuziehung der Gewerkschaften konstruktive Gespräche in dieser Angelegenheit zu
beginnen bzw. eine entsprechend besetzte Arbeitsgruppe zu initiieren und
2. Stellen für Stellvertretungen in den Kindertageseinrichtungen unverzüglich einzurichten, damit
Bewerbungen der Betroffenen möglich sind.
Die Verwaltung hat bereits auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE mit Vorlage 686.16 wie folgt
zu der Frage der Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen Stellung bezogen:
„Der Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (TV SuE) in seiner Fassung vom
30.09.2015 beinhaltet in seinen Protokollerklärungen Nr. 4 die Regelung, dass in jeder
Kindertagesstätte ständige Vertretungen bestellt werden sollen. Von dieser Regelung kann nach
den Hinweisen zur Umsetzung der Änderungstarifverträge für den Sozial- und Erziehungsdienst
Nr. VI Ziffer 4 nur aus „nachvollziehbaren Gründen“ abgewichen werden.
Die Bestellung von ständigen Vertretungen begründet eine andere, höhere Eingruppierung der
bestellten Beschäftigten und führt damit zu höheren Personalkosten. Daher hat die Verwaltung
unter Berücksichtigung der angespannten Haushaltslage in enger Abstimmung mit dem
kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KAV NRW) geprüft, ob ein Haushaltssicherungskonzept
einen „nachvollziehbaren Grund“ für den Verzicht auf die Bestellung stv. Leitungen darstellt.
Der KAV NRW vertritt hier die Rechtsauffassung, dass ein Haushaltssicherungskonzept einen
„nachvollziehbaren Grund“ im Sinne der Hinweise zur Umsetzung der Änderungstarifverträge für
den Sozial- und Erziehungsdienst Nr. VI Ziffer 4 darstellt, so dass die Gemeinden aus
haushaltsrechtlichen Gründen auf die Bestellung von ständigen stv. Kita-Leitungen verzichten
können. Aus diesem Grund hat die Kolpingstadt Kerpen keine stv. Kita-Leitungen bestellt. Auch
andere Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben sich der Rechtsauffassung des KAV
angeschlossen und keine stv. Kita-Leitungen bestellt.“
Die Bestellung stv. Leitungen in Kindertageseinrichtungen würde auf Grund der damit dann
einhergehenden höheren Eingruppierung zu jährlichen Mehrkosten von ca. 138.000 € führen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, während der laufenden Haushaltssicherung keine stv.
Leitungen in Kindertageseinrichtungen zu bestellen. Nach erfolgreicher Haushaltssicherung muss
die Situation erneut bewertet und entschieden werden.
Beschlussvorlage 13.17
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