Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,6 MB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
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t, JAlt. 2013
l r.01.20r3
Stadt Pulheim
Herrn Bürgermeister F. KePPeler
Rathaus
Steinstraße
50259 Pulheim
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Jan. 20t{
eingegangen
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Bebauungsplan Nr. ll2 Sinthern
Hier: Auslegungsbeschluss
Sehr geehrter Herr KepPeler'
hiermit legen wir Widerspruch zum Bebauungsplan Nr.
ll2
Sinthern ein.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.09.2012
Aufstellungsbeschluss für den BP ll2 Sinthern, beschleunigtes
Verfahren, beschlossen. In der Erläuterung wird von ,,verhältnismäßig
großen Grundstücken, die als nicht mehr zeitgemäß angesehen werden
können" gesprochen, Auf Seite 5 der Vorlage 25012012 heißt es unter 6.1.2
,,die Grundflächenzahl wird durchgängig mit dem......höchstzulässigen Maß
von 0,4 festgesetzt". Diese Ausdrucksweise beanstanden wir ausdrücklich. Sie
ist für einen Laien nichtssagend, ja sogar irreführend. Vermutlich war das
den
auch der Grund, weshalb es keine Einwendungen gegen
den
Aufstellungsbeschluss gab.
Diese 0,4 bedeuten, ein Haus könnte in voller Höhe um 5 m verlängert
werden. Das entspricht in unserem Falle einer Hausverlängerung um 50 oÄ.
Zusätzlich soll es möglich sein, das Haus um weitere 3,0 m in halber Höhe für
Wintergärten u.a. zu verlängern. (siehe 6,3 der o.g. Vorlage)
Das entspricht dann einer Verlängerung des Baukörpers um sage und
schreibe 8 m, was fast eine Vcrdoppelung des jefzigen Baukörpers wäre.
Zusätzlich dürfen Nebenanlagen außerhalb der
überbaubaren
Grundstücksfläche bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 30
werden.
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errichtet
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In der Vorlage heißt es unter Punkt 5. ,,Mit dem BP ll2 Sinthern werden die
bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine sinnvolle Weiterentwicklung in
einem bestehenden Wohnquartier in Sinthern geschaffen". Hier stellt sich die
Frage: Warum werden die Straßen Ligusterweg, Espenweg, Erlenweg ab
Hausnummer 7, An der Wasserkaul ab Hausnummer 8 und Wacholderweg
ab Hausnummer I0 nicht mit einbezogen? All diese Straßen ergeben
zusrmmen das Wohnquartier. Die Erschließung erfolgt über die Straße An
der Wasserkaul.
In der Vorlage wird nicht
berücksichtigt, dass
Buchenweg, Wacholderweg,
An der
die
Reihenhäuser am
Wasserkaul,
(ausgenommen
500 qm ausweisen.
Eckgrundstücke) Grundstücksgrößen zwischen 400
Würden hier Anbauten bis zu einer Tiefe von 8 m entstehen, käme es zu
Nacbbarn. Der A rger wäre
erheblicher Verschattung
-
für die
vorprogrammiert.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
eine Verdichtung der Grundstücke bedeutet, dass mehr Menschen auf
demselben Grund und Boden rvohnen können. Nach der Vorlage 25Ol2Ol2 ist
dies aber nicht möglich, da auch weiterhin nur Einfamilienhäuser, Doppelund Reihenhäuser zulässig sind. Es wird lediglich eine größere Wohnfläche
pro Kopf durch Anbauten möglich sein.
Die Grundstückspreise werden mit dem jefzt vorgelegten Bebauungsplan 112
Sinthern mit Sicherheit steigen. Dies steht im völligen Gegensatz zu den
finanziellen Möglichkeiten, die junge Familien haben. Ein Hauskauf wird ftir
junge Familien hiermit unerschwinglich.
Das kann m. E. auch nicht im Interesse der Stadt Pulheim sein.
Wir, die
Anwohner,
erkennen
Anderungswünsche haben, wir bitten
.Verdichtungen" zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Fraktionen z. K.
durchaus, dass neue Eigentümer
Sie aber, mit Augenmaß an so genannte
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Stadt Pulheim
Herrn Bürgermeister F. Keppeler
Rathaus
Steinstraße
50259 Pulheim
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Bebauungsplan Nr. l12 Sinthern
Hier: Auslegungsbeschluss
Sehr geehrter Herr Keppeler,
hiermit legen die Unterzeichner Widerspruch zum Bebauungsplan Nr. l12
Sinthern ein.
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner §ifzung vom 05.09.2012
Aufstellungsbeschluss für den BP ll2 Sinthern, beschleunigtes
Verfahren, beschlossen. Hierbei handelt es sich um eine Verdichtung der
Grundstücke. Es wird eine Hausverlängerung in voller Höhe um 5 m plus um
weitere 3 m in halber Höhe vorgeschlagen, Es handelt sich also um eine
Baukörperverlängerung von bis zu 8 m.
Leider konnten die Unterzeichner dies nicht aus der Vorlage 25012012 vom
05.09.2012 erkennen. Hier wurde nur von nebulösen 0,{ gesprochen. Einem
Laien sagt dies nichts. Dies hat dazu gefEhrt, dass kein Anwohner
Einwendungen gegen den Aufstellungsbeschluss vorgebracht hat.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Verwaltung mehr Transparenz gezeigt
den
hätte.
In den -weiteren Auslährungen schließen
an.
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Aut
wir uns dem Schreiben von
Die Unterzeichner bitten Sie, die Vorlage in der Form nicht zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
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2013
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Stadt Pulheim
Herm Bürgermeister F.
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Rathaus
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Alte Kölner Str. 26
J0259 Pulheim
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Bcbauungsplan Nr. I
Sinthern
H ier: Auslegungsbeschluss
Sehr geehrter
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Keppler.
hiermit legen die Unterzeichner Widerspruch zum Bebauungsplan Nr. I l2 Sinthern ein.
Der Umu'elt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 05.09.201 2 den Aut'Stellungsbeschlu<s für den BP I l2 Sinthern, beschleunigtes Verfahren. beschlossen.
Hierbci handelt es sich um eine Verdichtung der Gnrndstücke. Es rvird eine Hausverlängerung in voller H6he um 5 m plus um weitere 3 m in halber Höhe vorgeschlagen.
Es handelt sich also um eine Baukörperverlängerung von bis zu 8 m.
l-eider konnten die Unrerz.eichner dies nicht aus der Vorlage 250/2012 vom 05,09.12
erkennen. Zumal diese Vorlage den betreffenden Anliegern nicht bekannt war. Da
es sich aber meistens um älterc Menschen handelt und diese selten zu den Aushängen ins
Rathaus gehen wäre es dcch uichtig gewesen diese Eigentümer schriftlich in einer so
rvichtigen Sache ( Anderung des Bebauungsplan Nr. I l2) zu informieren,
In der Vorlage ?5012012 wurde nur von nebulösen 0,4 gesprochen. Einem Laien sagt
dies nichts. Dies hat da-u geführt, dass kein Anwohner Einrvendungen gegen den
Aufstellmgsbeschluss bisher voryebracht hat.
Wir hilnen uns gewünscht. däss dic Verwaltung mehr -l'ransparenz gezeigt häne, da erheb-
licher Aulklärungsbedarf besteht.
ln r,r'eilercn Auslührunsen schließen r,r'ir uns dem Schreiben von
Ellul.".
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Die Unterzeichner biuen Sie. die Vorlagc in der Form nichr zu beschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Sär.rri\nrr
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S€ketanat Bürgenneiste(
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5, JAil. 2013
Stadt Pulheim
Henn Bürgermeister F. Keppler
Rathaus
Alte Kölner Str.26
50259 Pulheim
Pulheim, den 13.01.2013
Bebauungsplan Nr. 112 Sinthem
Betr. : Auslegungsbeschluss
Sehr geehrter Hen Keppler,
hiermit lege ich Widerspruch zum Bebauungsplan Nr. i
i2 Sinthem
ein.
Der Umwett ( ! ) - und Planungsausschuss, beschloss in seiner SiEung vom 05.09.2012, in
einem beschleunigten verfuhren, den Aufstellungsbeschluss, für den Bp 112 sinlhern.
Hieöei wird wohl eine Bauverdichlung der Grundstücke angestrebt, rrvelche den charakter
unseres Wohngebiets erheblich verändem würde.
Sogar in direktem Umfeld des Pulheimer - Zentrums, befinden sich ähnliche u.
großflächigere Gärten.
Dies ist der Vorlage 250 I 2012 vom 05.09.2012 nicht direh zu entnehmen.
Nebulös wird eine 0,4 aufgeführt, dessen Bedeutung mir (Bau - und rransportuntemehmer)
verschleiert ist.
lch erwarte Transparenz.
Der angestrebten Minderung nreiner wohnqualität folgend, beanstande ich auch die Art der
Veroffentlichung, in Form eines, zudem sehr schlecht lesbaren, Aushangs.
Rücksprachen in der Nachbarschaft bestätigen unkenntnis bezüglich dei Vorhaben, sodass
Einwendungen bisher größtenteils ausblieben.
Ehrlich gemeinte Bürgereinbindung stellt sich anders dar
!
Vor entsprechenden, anstehenden Wahlen, zum Beispiel, weiß man sich durchaus
geeagneter lnformationsmöglichkeiten zu bedienen.
lch bitte Sle, diese Vorlage nicht zu beschließen.
Mit freundlichen Grüssen