Daten
Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
339/2013
Erstellt am:
27.08.2013
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
02.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Vorlage Nr.: 339/2013 . Seite 2 / 3
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt
bzw. nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 107 Geyen als Satzung.
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert
durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes.
3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1
des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses
ist.
Erläuterungen
In seiner Sitzung am 12.12.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit dem Entwurf der
Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 03.01.2013. Der Entwurf des
Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 11.01.2013 bis einschließlich 11.02.2013 aus. Mit Schreiben
vom 08.03.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten.
Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die
bereits während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgetragenen abwägungsrelevanten
Äußerungen werden im Abwägungsvorschlag behandelt.
Von Seiten der Bürger wurde während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahme eingereicht.
Im Rahmen der Auslegung ist von den Bürgern ebenfalls keine Stellungnahme abgegeben worden.
Von den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zwei Stellungnahmen (T 1 fBÖ
und T 3 fBÖ) mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen.
Im Rahmen der Beteiligung gingen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen T 1, T 2 und T 6 ein. T 6 ist gleichlautend
mit der Stellungnahme T 1 fBÖ. Dementsprechend erfolgt die Abwägung dieser Eingabe unter diesem Punkt.
Vorlage Nr.: 339/2013 . Seite 3 / 3
In der Stellungnahme T 2 wurde vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachverhaltsermittlung angeregt, da ein umfassendes Bodenarchiv zur Geschichte des Plangebiets vermutet wurde.
Die Sachverhaltsermittlung ist vom Investor beauftragt und durch ein externes Büro mit dem Ergebnis durchgeführt
worden, dass keine Denkmalwürdigkeit bezüglich des Bodenarchivs besteht.
Dementsprechend wurde mit dem ergänzenden Schreiben vom 08.07.2013 vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland bestätigt, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes keine Abwägungsrelevanz für die Planung mehr
besitzen.
Die Stellungnahmen T 2 fBÖ, T 4 fBÖ und T 5 fBÖ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beinhalten lediglich
Hinweise, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen und dementsprechend keiner
Abwägung bedürfen. Sie werden im Folgenden kurz erörtert:
Eingabesteller
Inhalt der Äußerung
Bemerkung der Verwaltung
T 2 fBÖ
RWE Rhein-Ruhr Netzservice
GmbH
Schreiben vom 15.05.2012
T 4 fBÖ
Landesbetrieb Straßenbau
Nordrhein-Westfalen
Schreiben vom 04.06.2012
Der Eingabesteller weist darauf hin,
dass seine Versorgungsleitungen durch
das Plangebiet zum Teil berührt werden.
Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in
dem Gebiet zu berücksichtigen.
Der Eingabesteller weist darauf hin,
dass der Hausanschluss eines Bestandsgebäudes mit der geplanten Bebauung überbaut wird und dementsprechend verlegt werden müsse.
Der Eingabesteller weist darauf hin,
dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der
Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet sein muss.
Falls eine Verlegung erforderlich sein
sollte, ist dies vom Investor bei der
Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen.
T 5 fBÖ
Deutsche Telekom Technik
GmbH
Schreiben vom 27.06.2012
Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem
Gebiet zu berücksichtigen.
Die tabellarisch aufgelisteten Stellungnahmen mit Hinweisen (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ sowie T 1, T 2 und T 6) sind in Anlage
beigefügt.
Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu
empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes
Nr. 107 Geyen zu fassen.