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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Bereich: Falkenhorst Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13 siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
142 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Bereich: Falkenhorst
Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen
Satzungsbeschluss
siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13
siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 339/2013 Erstellt am: 27.08.2013 Aktenzeichen: IV/61 br Verfasser/in: Herr Brozio Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss X 02.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Bereich: Falkenhorst Beschlussfassung über die während der Beteiligung gemäß der §§ 3 (1 + 2) und 4 (1 + 2) BauGB eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen Satzungsbeschluss siehe UPA vom 12.12.2012, TOP 5, Niederschrift Seite 13 siehe UPA vom 24.04.2013, TOP 11.2 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Vorlage Nr.: 339/2013 . Seite 2 / 3 Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen sowie die während der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt gemäß § 10 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV NRW. S. 194) den Bebauungsplan Nr. 107 Geyen als Satzung. Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie örtlichen Bauvorschriften gemäß § 86 BauO NRW in Verbindung mit § 9 (4) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) als Bestandteil des Bebauungsplanes. 3. Dem Bebauungsplan ist gemäß § 9 (8) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) die Begründung beigefügt, die Bestandteil dieses Beschlusses ist. Erläuterungen In seiner Sitzung am 12.12.2012 fasste der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim den Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen und beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf mit dem Entwurf der Begründung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Bekanntmachung der Auslegung erfolgte im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises vom 03.01.2013. Der Entwurf des Bebauungsplanes lag nebst Begründung in der Zeit vom 11.01.2013 bis einschließlich 11.02.2013 aus. Mit Schreiben vom 08.03.2013 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme zu dem Bebauungsplanentwurf gebeten. Die während dieses Beteiligungsschrittes eingegangenen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Belangen und die bereits während der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB vorgetragenen abwägungsrelevanten Äußerungen werden im Abwägungsvorschlag behandelt. Von Seiten der Bürger wurde während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahme eingereicht. Im Rahmen der Auslegung ist von den Bürgern ebenfalls keine Stellungnahme abgegeben worden. Von den Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zwei Stellungnahmen (T 1 fBÖ und T 3 fBÖ) mit abwägungsrelevanten Belangen vorgetragen. Im Rahmen der Beteiligung gingen die abwägungsrelevanten Stellungnahmen T 1, T 2 und T 6 ein. T 6 ist gleichlautend mit der Stellungnahme T 1 fBÖ. Dementsprechend erfolgt die Abwägung dieser Eingabe unter diesem Punkt. Vorlage Nr.: 339/2013 . Seite 3 / 3 In der Stellungnahme T 2 wurde vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland eine archäologische Sachverhaltsermittlung angeregt, da ein umfassendes Bodenarchiv zur Geschichte des Plangebiets vermutet wurde. Die Sachverhaltsermittlung ist vom Investor beauftragt und durch ein externes Büro mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass keine Denkmalwürdigkeit bezüglich des Bodenarchivs besteht. Dementsprechend wurde mit dem ergänzenden Schreiben vom 08.07.2013 vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland bestätigt, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes keine Abwägungsrelevanz für die Planung mehr besitzen. Die Stellungnahmen T 2 fBÖ, T 4 fBÖ und T 5 fBÖ der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beinhalten lediglich Hinweise, die keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen und dementsprechend keiner Abwägung bedürfen. Sie werden im Folgenden kurz erörtert: Eingabesteller Inhalt der Äußerung Bemerkung der Verwaltung T 2 fBÖ RWE Rhein-Ruhr Netzservice GmbH Schreiben vom 15.05.2012 T 4 fBÖ Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Schreiben vom 04.06.2012 Der Eingabesteller weist darauf hin, dass seine Versorgungsleitungen durch das Plangebiet zum Teil berührt werden. Der mögliche Verlauf von Versorgungsleitungen ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen. Der Eingabesteller weist darauf hin, dass der Hausanschluss eines Bestandsgebäudes mit der geplanten Bebauung überbaut wird und dementsprechend verlegt werden müsse. Der Eingabesteller weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden, der Bestand und Betrieb weiterhin gewährleistet sein muss. Falls eine Verlegung erforderlich sein sollte, ist dies vom Investor bei der Umsetzung des Vorhabens zu berücksichtigen. T 5 fBÖ Deutsche Telekom Technik GmbH Schreiben vom 27.06.2012 Der Bestand von Telekommunikationslinien ist bei Baumaßnahmen in dem Gebiet zu berücksichtigen. Die tabellarisch aufgelisteten Stellungnahmen mit Hinweisen (T 1 fBÖ - T 5 fBÖ sowie T 1, T 2 und T 6) sind in Anlage beigefügt. Zur Weiterführung des Planverfahrens schlägt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss vor, dem Rat zu empfehlen, entsprechend der Abwägungsvorschläge zu entscheiden und den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 107 Geyen zu fassen.