Daten
Kommune
Pulheim
Größe
1,1 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht TAC 1609-12
TAC - Technische Akustik
Prof. Dr. Alfred Schmitz
Fuggerstraße 3
41352 Korschenbroich
Büro Korschenbroich
Fuggerstraße 3
41352 Korschenbroich
Fon: 02161 - 40296-32
Fax: 02161 - 40296-34
Büro Braunschweig
Ölschlägern 6
38100 Braunschweig
Fon: 0531 - 44626
Fax: 0531 - 18580
Objekt:
Gegenstand:
Bebauungsplan Nr. 107 der Stadt Pulheim
Mühlenpark
50259 Pulheim
Schalltechnische Untersuchung über die zu
erwartenden Geräuschimmissionen aus Sportanlagen in unmittelbarer Nähe zu geplanten
Wohnhäusern
Auftraggeber:
Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG
Brabanter Platz
50354 Hürth
Erstellt am:
06.09.2012
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms
Durchwahl: 02161 - 40296-36
wilms@tac-akustik.de
www.tac-akustik.de
Unsere Leistungen
Raumakustik
Bauakustik
Elektroakustik
Immissionsschutz
Schwingungstechnik
Beratung
Messung
Schulung
Sachverständigengutachten
Dipl.-Ing. Klaus Boehmer
Prof. Dr. Alfred Schmitz
Von der Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein
Krefeld – Mönchengladbach –
Neuss öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für
Bau-, Raum- und Elektroakustik
Zertifizierte Güteprüfstelle
nach DIN 4109
VMPA-SPG-211-04-NRW
Messstelle nach §§ 26, 28
BImSchG zur Ermittlung von
Emissionen und Immissionen von
Geräuschen
Bankverbindung
Dieser Bericht umfasst 15 Seiten.
Dieser Bericht darf nicht ohne vorherige Genehmigung ganz oder
auszugsweise kopiert oder vervielfältigt werden.
Stadtsparkasse Aachen
Kontonummer 47678123
BLZ 390 500 00
Bericht TAC-1609-12 - RB Frechen-Hürth eG, Geräuschprognose geplante Wohnhäuser Mühlenpark Pulheim-Geyen
Inhaltsverzeichnis
1
Aufgabenstellung ............................................................................................................................................ 3
2
Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen ............................................................................................ 3
3
4
5
6
7
2.1
Pläne ................................................................................................................................................. 3
2.2
Normen und Richtlinien ..................................................................................................................... 3
2.3
Sonstiges ........................................................................................................................................... 4
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte .................................................................................................... 5
3.1
Orientierungswerte gemäß DIN 18005 .............................................................................................. 5
3.2
Immissionsrichtwerte für Sportanlagen .............................................................................................. 6
3.3
Gebietseinstufung und konkrete Anforderung ................................................................................... 6
Kurzbeschreibung der Situation, Vorgehensweise .......................................................................................... 7
Bestimmung der Geräuschemissionen ........................................................................................................... 8
5.1
Sportanlagen ..................................................................................................................................... 8
5.2
Spitzenpegel ...................................................................................................................................... 8
Berechnung der Immissionen (Beurteilungspegel).......................................................................................... 9
6.1
Grundlagen ........................................................................................................................................ 9
6.2
Ergebnisse der Berechnungen ........................................................................................................ 10
Zusammenfassung der Ergebnisse............................................................................................................... 11
Anhang A: Lageplan des Plangebietes mit Umgebung und Sportanlage .............................................................. 12
Anhang B: Plangebiet B-Plan Nr. 107 mit Lage der geplanten und bestehenden Wohnhäuser ............................ 13
Anhang C: Farbkarte Sportlärm Tag Immissionshöhe 2,0 m (EG + Außenbereich) .............................................. 13
Anhang D: Farbkarte Sportlärm Tag Immissionshöhe 5,6 m (1. OG) .................................................................... 15
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Bericht TAC-1609-12 - RB Frechen-Hürth eG, Geräuschprognose geplante Wohnhäuser Mühlenpark Pulheim-Geyen
1
Aufgabenstellung
Die Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG plant auf dem Gelände Mühlenpark in 50259 Pulheim eine Einfamilienhausbebauung unter Einbeziehung der historischen Geyener Mühle. Das Baugebiet liegt im
Ortskern des Stadtteils Geyen und grenzt an die Sportanlage des „Sportvereins Germania Geyen“.
Im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen Bebauungsplanes (B-Planes) Nr. 107 – Geyen – der
Stadt Pulheim soll im Hinblick auf die vom benachbarten Sportplatz ausgehenden Geräuschimmissionen u. a. ein Nachweis über die Einhaltung gesunder Wohnverhältnisse an den geplanten Häusern
und über den entsprechenden Schallschutz erstellt werden.
Daraufhin hat die Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG TAC - Technische Akustik beauftragt, die auf das
geplante Wohngebiet einwirkenden Lärmimmissionen durch den Betrieb der o. g. Sportanlage unter
Berücksichtigung der bisher geplanten Bebauung zu berechnen und zu bewerten.
Einen Lageplan mit dem Plangebiet und der Sportanlage zeigt Anhang A.
2
Normen, Richtlinien und verwendete Unterlagen
Für die Erstellung des Gutachtens wurden folgende Unterlagen verwendet:
2.1
2.2
Pläne
[1]
Auszug Deutsche Grundkarte Pulheim im Maßstab 1:5.000 aus http://tim-online.nrw.de,
Stand September 2012
[2]
Stadt Pulheim, Entwurf Bebauungsplan Nr. 107 – Geyen, September 2012, als PDF-Datei
[3]
Bebauungsplanstudie im Maßstab 1:250 vom 07.03.2012 als PDF-Datei, Home Architekten BDA, Pulheim
Normen und Richtlinien
[4]
BImSchG - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge – Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. September 2002 (BGBl. I Nr. 71 vom 04.10.2002, S. 3830)
[5]
DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002
[6]
Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 - Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren – Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987
[7]
DIN 18005-2Schallschutz im Städtebau, Teil 2, Lärmkarten – Kartenmäßige Darstellung
von Schallimmissionen, September 1991
[8]
18. BImSchV - 18. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Sportanlagenlärmschutzverordnung) vom Juli 1991
[9]
VDI 2714 - Schallausbreitung im Freien, Januar 1988
[10] VDI 2720 Blatt 1 - Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997
[11] DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau, November 1989
[12] VDI 3770 - Emissionswerte von Schallquellen – Sport- und Freizeitanlagen, April 2002
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[13] Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen – Berechnungshilfen –,
Merkblätter Nr. 10 des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen, Februar 1998
[14] DIN 45687 - Akustik - Software-Erzeugnisse zur Berechnung der Geräuschimmission im
Freien – Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen, Mai 2006
[15] EnEV 2009 - Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung), April 2009
2.3
Sonstiges
[16] Angabe des Sportvereins SC Germania Geyen 1932 e. V. über Nutzung und Betriebszeiten des Fußballplatzes, E-Mail vom 05.09.2012
[17] Konformitätserklärung nach DIN 45687: 2008-12 des Ingenieurbüros Stapelfeldt vom
09.05.2012 für das Schallausbreitungs-Programmsystem LimA 5.3, das für die in diesem
Bericht dokumentierten Schallprognoserechnungen verwendet wurde
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3
Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte
Für die Belange des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005
(Schallschutz im Städtebau) mit dem Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21. Juli 1988 eingeführt worden (Teil 1 ersetzt durch
DIN 18005-1 vom Juli 2002).
Die DIN 18005 weist in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietsausweisung und der zu betrachtenden
Emittentenart jeweils Orientierungswerte aus. Sie unterscheidet die Emittentenarten:
Verkehr
Industrie, Gewerbe
Sport/Freizeit
Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Emittentenarten sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Emittentenarten jeweils für sich allein mit den zugehörigen Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Die Beurteilungspegel der einzelnen Emittentenarten werden auf unterschiedliche Art ermittelt.
Beim Sportlärm gehen außer den Mittelungspegeln noch weitere Größen wie Ruhezeiten, Informationszuschläge etc. in die Beurteilung ein.
Im Folgenden werden neben den Orientierungswerten zur Vollständigkeit die derzeit gängigen Grenzwerte aufgeführt, die im Bereich des Schallschutzes Anwendung finden. Sie sind zu vergleichen mit
Beurteilungspegeln, die jeweils außerhalb von Gebäuden vor Fenstern von schutzbedürftigen Räumen
bzw. auf den Freiflächen vorhanden bzw. zu erwarten sind.
3.1
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
Im Rahmen der Bauleitplanung sind im Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau" [5] in
Abhängigkeit von der jeweiligen beabsichtigten Nutzung eines Gebietes Orientierungswerte angegeben. Sie beziehen sich am Tag auf 16 Stunden im Zeitraum von 06.00 Uhr - 22.00 Uhr und in der
Nacht auf 8 Stunden im Zeitraum von 22.00 Uhr - 06.00 Uhr.
Gebietsausweisung
Orientierungswerte
in dB(A)
Tag
Nacht*)
Gewerbegebiete
65
55 / 50
Dorf- und Mischgebiete
60
50 / 45
Kleingartenanlagen
55
55
Allgemeine Wohngebiete
55
45 / 40
Reine Wohngebiete
50
40 / 35
*) bei zwei angegebenen Werten gilt der niedrigere für Gewerbelärm
Tabelle 3.1:
Orientierungswerte gemäß DIN 18005
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3.2 Immissionsrichtwerte für Sportanlagen
Die Beurteilung von Sportstättenlärm ist in der 18. BImSchV [8] geregelt. Hier sind im Unterschied zur
DIN 18005 einzelne Beurteilungszeiträume eingeführt, und es wird darüber hinaus noch differenziert
nach Werktagen und Sonn- bzw. Feiertagen.
Für jeden der Beurteilungszeiträume und der zu betrachtenden Tage werden im Unterschied zu allen
anderen Erlassen, Richtlinien etc. differenzierte Immissionsrichtwerte angegeben. Diese Werte sind
von der Nutzung an den Immissionsorten abhängig. Im Einzelnen gilt:
Gebietsausweisung
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
werktags
Tag
außerhalb
Ruhezeit
8.00-20.00
Immissionsrichtwerte
in dB(A)
sonn- und feiertags
Nacht
Tag
Nacht
innerhalb ungünstigste außerhalb innerhalb ungünstigste
Ruhezeit volle Stunde Ruhezeit
Ruhezeit volle Stunde
6.00-8.00
22.00-6.00
9.00-13.00 7.00-9.00
22.00-7.00
20.00-22.00
15.00-20.00 13.00-15.00
20.00-22.00
Gewerbegebiete
65
60
50
65
60
50
Dorfgebiete, Kerngebiete,
Mischgebiete
60
55
45
60
55
45
Allgemeine Wohngebiete
55
50
40
55
50
40
Reine Wohngebiete
50
45
35
50
45
35
Kurgebiete, Krankenhäuser
und Pflegeanstalten
45
45
35
45
45
35
Tabelle 3.2:
Immissionsrichtwerte gemäß 18. BImSchV
Die jeweils zulässigen Immissionsrichtwerte dürfen durch einzelne, kurzzeitige, selten auftretende
Geräuschereignisse am Tag um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A)
überschritten werden.
3.3
Gebietseinstufung und konkrete Anforderung
Gemäß B-Plan Nr. 107 [2] soll das Plangebiet als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden.
In dieser Untersuchung soll überprüft werden, ob im Plangebiet bezüglich des Lärmschutzes gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt werden.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gelten hier als dann gewahrt, wenn die Orientierungswerte
der DIN 18005 bzw. die zulässigen Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV eingehalten werden.
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4
Kurzbeschreibung der Situation, Vorgehensweise
Das Plangebiet liegt im Ortskern des Stadtteils Geyen zwischen den Straßen Mühlengrund und Falkenhorst. Es sind innerhalb von vier Baufenstern sechs zweigeschossige Wohngebäude mit Flachdach
geplant. Es existieren im Plangebiet noch zwei Gebäude im Bestand – das denkmalgeschützte Mühlengebäude im westlichen Plangebiet und ein Wohnhaus an der südwestlichen Grenze des Gebietes.
Westlich des Baugrundstückes befinden sich die Sportanlagen des Sportvereins SC Germania Geyen
1932 e. V.
Als Parkflächen für Spieler und Zuschauer wird der Jakob-Pohl-Platz (ca. 200 m in nordwestliche Richtung entfernt) und die Stellfläche der Grundschule Sinthern Geyen (ca. 200 m in südwestlicher Richtung entfernt) genutzt. Aufgrund der Entfernungen, der Abschirmungen und der Nutzung der Parkplätze kann deren Geräuschimmission gegenüber den Geräuschimmissionen der Sportanlage vernachlässigt werden und wird daher hier nicht weiter betrachtet.
Einen Lageplan mit der örtlichen Situation zeigt Anhang A. In Anhang B ist der B-Plan Nr. 107 mit den
geplanten Wohnhäusern dargestellt.
Aufgrund der Nutzung der Sportanlage auch an Sonntagnachmittagen innerhalb der Ruhezeiten
(13.00 Uhr bis 15.00 Uhr) gemäß 18. BImSchV [8] wird hier nur dieser kritische Zeitraum betrachtet.
Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte innerhalb dieses Zeitraumes ist die Einhaltung auch in allen
andern Zeiträume sichergestellt.
Entsprechend der Aufgabenstellung sind die Beurteilungspegel aus dem Sportlärm für den Planzustand unter Berücksichtigung der geplanten und bestehenden Häuser jeweils für den Tagzeitraum zu
ermitteln. Nachts werden die Sportanlagen nicht betrieben. Die Berechnungen erfolgen gemäß den in
der DIN 18005-1 genannten Richtlinien – hier der 18. BImSchV. Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt
in Form von farbigen Lärmkarten gemäß DIN 18005.
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5
5.1
Bestimmung der Geräuschemissionen
Sportanlagen
Aufgrund der Nutzungszeiten wird im Rahmen dieser Untersuchung nur die kritischste Situation, der
Spielbetrieb an Sonntag-Nachmittagen in der Ruhezeit nach der 18. BImSchV zwischen 13.00 Uhr und
15.00 Uhr betrachtet. In dieser Zeit finden Spiele der 2. Mannschaft auf dem Rasenplatz statt.
Bei den Spielen ist mit 80 - 300 Zuschauern zu rechnen. Im Rahmen einer konservativen Betrachtung
wurde hier von 300 Zuschauern ausgegangen.
Für die vorhandenen Sportanlagen wurden entsprechend der Nutzung [16] die Schallleistungspegel
gemäß VDI 3770 [12] im Rahmen einer ungünstigen Abschätzung wie folgt angesetzt:
Schallleistungspegel LW in dB(A)
Anlage
Fußball-Rasenplatz Germania Geyen
- Schiedsrichter
- Spieler
105,9
94,0
300 Zuschauer
104,8
Tabelle 5.4: Ausgangsdaten Sportanlage sonntags
In den Eingangsgrößen sind dabei eventuelle Zuschläge für Impuls, Ton- oder Informationshaltigkeit
bereits enthalten.
5.2
Spitzenpegel
Gemäß 18. BImSchV ist eine getrennte Untersuchung von einzelnen, kurzzeitig herausragenden Geräuschereignissen durchzuführen. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Pegelspitzen an den
ungünstigst gelegenen Standorten der Anlage auftreten. Im vorliegenden Fall wurden Schiedsrichterpfiffe mit einem Schallleistungspegel von
LWAmax = 118 dB(A)
gemäß VDI 3770 ausgegangen.
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6
6.1
Berechnung der Immissionen (Beurteilungspegel)
Grundlagen
Die Eingangsdaten für das digitale Modell bestehen im Rahmen dieser Untersuchung aus den Elementtypen Hindernisse, Gelände sowie den Emittenten.
Zu den Hindernissen zählen im Allgemeinen:
-
Schallschirme
-
Wälle
-
Gebäude
-
Wände
-
hoher Bewuchs
Die Geländedaten bestehen im Allgemeinen aus:
-
natürlicher Geländeverlauf (Höhenlinien)
-
Dämme und Einschnitte (Böschungslinien)
-
Bruchkanten (z. B. Steinbrüche)
Zu den einzelnen hier betrachteten Emittentenarten zählen:
-
Sportanlage
Ausgehend von den Emissionspegeln LW (Sportanlagen) werden anhand des Modells über eine Ausbreitungsrechnung die zu erwartenden Beurteilungspegel (tags) im Plangebiet für den Sportlärm ermittelt. Gemäß der 18. BImSchV erfolgt die Berechnung nach der VDI Richtlinie 2714 [9] in Verbindung
mit der VDI 2720-1 [10].
In die Berechnungen fließen alle zur Schallausbreitung wichtigen Parameter ein, wie:
-
Quellenhöhe
-
Richtwirkung
-
Topografie
-
Meteorologie
-
Witterung
-
Abschirmung durch Hindernisse
-
Reflexion
Die Schallausbreitungsrechnung wurde mit dem Programm SAOS Version 2008.83 mit Rechenkern
LimA Version 5.3.01 des Ingenieurbüros Stapelfeldt (Dortmund) durchgeführt. Die Software erfüllt
gemäß einer Konformitätserklärung [17] die Qualitätsanforderungen und Prüfbestimmungen gemäß
DIN 45687 [14].
Eine Berechnung für selten auftretende, kurzzeitige Ereignisse wurde gesondert durchgeführt.
Die Darstellung der Ergebnisse für den Sportlärm erfolgt in Form von farbigen Lärmkarten (vgl. DIN
18005, Teil 2 [7]) für die Immissionshöhen 2 m (EG und Außenflächen) und 5,6 m (1. OG) über Gelände für den Tagzeitraum innerhalb der Ruhezeiten.
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Zuschläge für Impuls-, Informations- oder Tonhaltigkeit sind in den Rechenergebnissen bereits enthalten.
Die Berechnungen der Beurteilungspegel werden in einem Raster mit 1 m Kantenlänge durchgeführt,
für die Darstellung der Lärmkarten wurde dieses Raster auf 0,25 m interpoliert. Um die räumliche Zuordnung beim Betrachten der farbigen Ergebniskarten zu erleichtern, sind die Lärmkarten mit digitalen
Raster-Grundkarten transparent unterlegt.
Aus den Lärmkarten sind Flächen gleicher Beurteilungspegelklassen in 5 dB Klassenbreite für den
Tagzeitraum zu entnehmen, so dass die Lärmimmission an jedem Punkt des Untersuchungsgebietes
abgelesen und mit den Orientierungswerten bzw. Immissionsrichtwerten verglichen werden kann.
Bei der Betrachtung der Lärmkarten ist zu beachten, dass bei der flächigen Berechnung die Reflexionen sämtlicher Hindernisabschnitte berücksichtigt werden. Bei einer punktuellen Berechnung der Beurteilungspegel für Aufpunkte an Fassaden werden die Reflexionen der dem Aufpunkt zugeordneten
Fassade gemäß den einschlägigen Normen nicht mit berücksichtigt (Aufpunkt 0,5 m vor dem geöffneten Fenster). Beim Vergleich der Beurteilungspegel aus punktuellen Berechnungen mit denen aus den
Lärmkarten in der Nähe von reflektierenden Fassaden sind somit aus o. g. Gründen Unterschiede
möglich.
6.2
Ergebnisse der Berechnungen
Die Berechnung der Immissionen aus den Sportanlagen erfolgte wie unter Punkt 6.1 beschrieben.
Dargestellt werden die Beurteilungspegel analog der 18. BImSchV. Die Darstellung der Ergebnisse
erfolgt für zwei Immissionshöhen (2 m und 5,6 m über Boden) für den Tagzeitraum innerhalb der Ruhezeiten flächig, in Form farbiger Lärmkarten. Für die Nachtzeit liegen keine relevanten Geräuschimmissionen aus dem Betrieb der Sportanlagen vor.
Es wurde zwei Lärmkarten (Anhang C und D) erstellt und dem Anhang beigefügt. Die Karten geben die
Flächen gleichen Beurteilungspegels (sonntags währen der Ruhezeiten) der Immissionen aus dem
Sportlärm für zwei Immissionshöhen innerhalb des Plangebietes wieder.
Innerhalb des Untersuchungsgebietes ist unter Berücksichtigung der geplanten Bebauung an den
Fassaden der Gebäude mit Beurteilungspegeln für den Sportlärm zwischen den im Folgenden angegebenen Grenzen zu rechnen:
Immissionshöhe
Anhang Nr.
Tag
Lr Tag in dB(A)
2m
C
35 - 55
5,6 m
D
40 - 56
Tabelle 6.1:
Beurteilungspegel Plangebiet Sportlärm
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Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass durch den Sportlärm tagsüber im Plangebiet
die Orientierungswerte der DIN 18005 (55 dB(A)) für Allgemeine Wohngebiete) eingehalten werden. Nur an der nord- und südwestlichen Fassade des Mühlengebäudes im Bestand werden die
Orientierungswerte der DIN 18005 im 1. OG geringfügig um bis zu 1 dB(A) überschritten.
Nachts treten keine Geräuschimmissionen aus dem Betrieb von Sportanlagen auf.
Die strengeren Immissionsrichtwerte für Allgemeine Wohngebiete der 18. BImSchV innerhalb der
sonntäglichen Ruhezeiten (50 dB(A)) können an den nord- und südwestlichen Fassaden der Gebäude,
die in den Farbkarten direkt an braune und orange Bereiche angrenzen, um bis zu gerundet 6 dB(A)
überschritten werden. Dies gilt auch für Außenwohnbereiche innerhalb des Plangebietes (Terrassen,
Balkone und Hausgärten) in Anhang C. In den gelben und grünen Bereichen werden auch die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete eingehalten.
Die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV für Mischgebiete, bei deren Überschreitung eine Wahrung
gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse nicht mehr sicher gewahrt ist, und der Immissionsrichtwert für
Allgemeine Wohngebiete außerhalb der Ruhezeiten können nur in der westlichen Ecke des bestehenden Mühlengebäudes im 1. OG geringfügig um maximal 1 dB(A) überschritten werden. Da sowohl die
Sportanlage als auch die am meisten beaufschlagten Wohnhäuser im Bestand vorhanden sind, erscheint aus Sicht des Sachverständigen hier auch eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes der
18. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete in den sonntäglichen Ruhezeiten gemäß § 4 Absatz 4 der
18. BImSchV tolerierbar.
Eine punktuelle Berechnung für die Spitzenpegel für die am kritischsten gelegenen Wohnhäuser bei
kurzzeitigen Ereignissen (z. B. Schiedsrichterpfiffe mit LW = 118 dB(A)) ergab, dass die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV tagsüber um nicht mehr als die zulässigen 30 dB(A) überschritten werden.
Für die geplanten und vorhandenen Wohnhäuser im Plangebiet ergeben sich Lärmpegelbereiche aus
dem Sportlärm nach DIN 4109 von I bis II. Das bedeutet resultierende Schalldämm-Maße R’w, res für
eine Wohnnutzung von 30 bis 35 dB. Der notwendige Schallschutz für diese Lärmpegelbereiche wird in
der Regel aufgrund der Anforderung der EnEV 2009 [15] für alle Fassaden (massive und transparente
Flächen) durchweg ohne zusätzliche Maßnahmen erreicht. Besondere Festsetzungen sind daher nicht
erforderlich.
Korschenbroich, den 07.09.2012
Dipl.-Ing. Ulrich Wilms
Dipl.-Ing. Klaus Boehmer
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Anhang A: Lageplan des Plangebietes mit Umgebung und Sportanlage
(ohne Maßstab)
N
Plangebiet
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Anhang B: Plangebiet B-Plan Nr. 107 mit Lage der geplanten und bestehenden Wohnhäuser
(ohne Maßstab)
N
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Anhang C: Farbkarte Sportlärm Tag Immissionshöhe 2,0 m (EG + Außenbereich)
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Sportanlagen
Immissionshöhe:
2,0 m (EG + Außenbereich)
Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
-35
dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
>75-80
dB(A)
>80-180
dB(A)
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Anhang D: Farbkarte Sportlärm Tag Immissionshöhe 5,6 m (1. OG)
Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels
Emittenten:
Sportanlagen
Immissionshöhe:
5,6 m (1. OG)
Beurteilungszeitraum: Tag (06.00 Uhr bis 22.00 Uhr)
-35
dB(A)
>35-40
dB(A)
>40-45
dB(A)
>45-50
dB(A)
>50-55
dB(A)
>55-60
dB(A)
>60-65
dB(A)
>65-70
dB(A)
>70-75
dB(A)
>75-80
dB(A)
>80-180
dB(A)
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