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Beschlussvorlage (Sachschäden in der Obdachlosenunterkunft "Zum Wolfsberg" hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
13.02.17, 15:27
Aktualisiert
13.02.17, 15:27
Beschlussvorlage (Sachschäden in der Obdachlosenunterkunft "Zum Wolfsberg"
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Sachschäden in der Obdachlosenunterkunft "Zum Wolfsberg"
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hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines Ordnungswesen Bearbeiter/in: Michael Esser TOP Drs.-Nr.: 97.17 Datum : Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss X 07.02.2017 Bemerkungen 14.02.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachschäden in der Obdachlosenunterkunft "Zum Wolfsberg" hier: Anfrage der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Seidenpfennig Begründung: Die Obdachlosenunterkunft „Zum Wolfsberg 8, 50169 Kerpen“ wird ausschließlich mit männlichen Einzelpersonen belegt. Derzeit sind dort 17 Personen untergebracht, maximal könnten dort 32 Personen untergebracht werden. In der Unterkunft kommt es teilweise zu Konflikten zwischen den Bewohnern. Zudem kommt es gelegentlich zu Vandalismus. Ein Großteil der Bewohner der Unterkunft hat multiple Probleme, die eine zügige Vermittlung in eigenen Wohnraum erschweren. Abgesehen davon, dass alternative, stadteigene Unterbringungsmöglichkeiten in Polizeinähe derzeit nicht zur Verfügung stehen, würde eine Nähe zur Polizei die ausschließlich internen Auseinandersetzungen unter den Bewohnern auch nicht verhindern. Beim Erscheinen der Polizei ist es auch nicht so, dass die beteiligten Personen nicht mehr vor Ort sind, sondern häufig aufgrund unterschiedlicher Aussagen die Schuldfrage aufgrund differierender Sachverhaltsdarstellungen der Beteiligten nicht mehr geklärt werden kann oder die Aussage verweigert wird. Selbst die unmittelbare Nähe zur Polizeiwache ist keine Garantie dafür, dass Auseinandersetzungen oder Vandalismus verhindert werden. Dies zeigen z.B. die Vandalismusschäden an der Europaschule, die direkt neben der Polizeiwache Kerpen liegt. Insgesamt wurden im Jahr 2016 verschiedene Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Wert von 36.676,83 € durchgeführt. Anzumerken ist, dass das Gebäude aufgrund der Anzahl der Bewohner und deren Einstellung zum Umgang mit dem Gebäude einer höheren Abnutzung als gewöhnlich unterliegt. Auch mussten neben den Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Vandalismusschäden in Form von Glasbruch, defekten Türen, verstopften Abwasserleitungen, etc. beseitigt werden. Hierfür wurden im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 4.859,14 € aufgewendet. Weiterhin wurden im Jahr 2016 1.230,03 € für die außerplanmäßige Entsorgung von Sperrgut/sonstigen Abfällen verwendet. Auch werden die Gemeinschaftseinrichtungen (Bad) regelmäßig grundgereinigt. Die Kosten hierfür beliefen sich im Jahr 2016 auf 844,90 € Bei einer Begehung der Unterkünfte am 30.01.2017 mit Herrn Ersten Beigeordneten Canzler wurden keine Beanstandungen festgestellt. Schäden im Umfeld der Unterkunft, die den Bewohnern zuzuordnen wären, sind hier nicht bekannt. Sofern Bewohnerinnen oder Bewohner wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder ihnen Sachbeschädigung am Gebäude oder Inventar nachgewiesen werden kann, wird geprüft, ob eine Räumung bzw. ggf. Umsetzung in eine andere Unterkunft möglich ist. Möglicher Lösungsansatz um die Kosten aus Vandalismus und Abnutzung bzw. Reinigung und Entsorgung zu reduzieren, und um die Vermittlung in eigenen Wohnraum zu beschleunigen, wäre der Einsatz einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters, was z.Zt. noch nicht der Fall ist. Grundsätzlich ist das Mitbringen von Tieren in die Unterkünfte der Kolpingstadt Kerpen nach der aktuell gültigen Benutzungsordnung unter anderem aus hygienischen Gründen nicht zulässig. Bei allen Unterkünften handelt es sich um Sammelunterkünfte, in denen den untergebrachten Personen kein alleingenutzter Wohnraum zur Verfügung steht. Das Mitbringen von Tieren würde dazu führen, dass der ohnehin begrenzte Wohnraum durch Tiere weiter eingeengt wird. Zudem sind vermehrt Auseinandersetzung unter den Tierhaltern oder den Tieren selbst zu erwarten. Zudem können Bewohnerinnen und Bewohner allergisch auf Tiere reagieren. Eine Belegung des vorhandenen Wohnraumes unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Faktoren ist nicht möglich. Zudem können insbesondere von Hunden Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner von Sammelunterkünften ausgehen, die es gilt durch das generelle Haustierverbot auszuschließen. Beschlussvorlage 97.17 Seite 2 Trotz dieser Regelung wird im Einzelfall geprüft, ob eine anderweitige Unterbringung der Tiere möglich ist. In besonderen Härtefällen wird auch die Möglichkeit geprüft, Tiere mit unter zu bringen, wenn gewährleistet werden kann, dass Gefahren oder Belästigungen für andere Bewohnerinnen und Bewohner ausgeschlossen sind. Beschlussvorlage 97.17 Seite 3