Daten
Kommune
Kerpen
Größe
99 kB
Datum
14.02.2017
Erstellt
13.02.17, 15:27
Aktualisiert
13.02.17, 15:27
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 21.1 / Allgemeines
Ordnungswesen
Bearbeiter/in: Michael Esser
TOP
Drs.-Nr.: 97.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
07.02.2017
Bemerkungen
14.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachschäden in der Obdachlosenunterkunft "Zum Wolfsberg"
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Die Obdachlosenunterkunft „Zum Wolfsberg 8, 50169 Kerpen“ wird ausschließlich mit männlichen
Einzelpersonen belegt. Derzeit sind dort 17 Personen untergebracht, maximal könnten dort 32
Personen untergebracht werden. In der Unterkunft kommt es teilweise zu Konflikten zwischen den
Bewohnern. Zudem kommt es gelegentlich zu Vandalismus.
Ein Großteil der Bewohner der Unterkunft hat multiple Probleme, die eine zügige Vermittlung in
eigenen Wohnraum erschweren.
Abgesehen davon, dass alternative, stadteigene Unterbringungsmöglichkeiten in Polizeinähe
derzeit nicht zur Verfügung stehen, würde eine Nähe zur Polizei die ausschließlich internen
Auseinandersetzungen unter den Bewohnern auch nicht verhindern. Beim Erscheinen der Polizei
ist es auch nicht so, dass die beteiligten Personen nicht mehr vor Ort sind, sondern häufig
aufgrund unterschiedlicher Aussagen die Schuldfrage aufgrund differierender
Sachverhaltsdarstellungen der Beteiligten nicht mehr geklärt werden kann oder die Aussage
verweigert wird.
Selbst die unmittelbare Nähe zur Polizeiwache ist keine Garantie dafür, dass
Auseinandersetzungen oder Vandalismus verhindert werden. Dies zeigen z.B. die
Vandalismusschäden an der Europaschule, die direkt neben der Polizeiwache Kerpen liegt.
Insgesamt wurden im Jahr 2016 verschiedene Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten im Wert
von 36.676,83 € durchgeführt. Anzumerken ist, dass das Gebäude aufgrund der Anzahl der
Bewohner und deren Einstellung zum Umgang mit dem Gebäude einer höheren Abnutzung als
gewöhnlich unterliegt.
Auch mussten neben den Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Vandalismusschäden in Form
von Glasbruch, defekten Türen, verstopften Abwasserleitungen, etc. beseitigt werden. Hierfür
wurden im Haushaltsjahr 2016 Mittel in Höhe von 4.859,14 € aufgewendet.
Weiterhin wurden im Jahr 2016 1.230,03 € für die außerplanmäßige Entsorgung von
Sperrgut/sonstigen Abfällen verwendet.
Auch werden die Gemeinschaftseinrichtungen (Bad) regelmäßig grundgereinigt. Die Kosten
hierfür beliefen sich im Jahr 2016 auf 844,90 €
Bei einer Begehung der Unterkünfte am 30.01.2017 mit Herrn Ersten Beigeordneten Canzler
wurden keine Beanstandungen festgestellt.
Schäden im Umfeld der Unterkunft, die den Bewohnern zuzuordnen wären, sind hier nicht
bekannt.
Sofern Bewohnerinnen oder Bewohner wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder
ihnen Sachbeschädigung am Gebäude oder Inventar nachgewiesen werden kann, wird geprüft, ob
eine Räumung bzw. ggf. Umsetzung in eine andere Unterkunft möglich ist.
Möglicher Lösungsansatz um die Kosten aus Vandalismus und Abnutzung bzw. Reinigung und
Entsorgung zu reduzieren, und um die Vermittlung in eigenen Wohnraum zu beschleunigen, wäre
der Einsatz einer Sozialarbeiterin bzw. eines Sozialarbeiters, was z.Zt. noch nicht der Fall ist.
Grundsätzlich ist das Mitbringen von Tieren in die Unterkünfte der Kolpingstadt Kerpen nach der
aktuell gültigen Benutzungsordnung unter anderem aus hygienischen Gründen nicht zulässig. Bei
allen Unterkünften handelt es sich um Sammelunterkünfte, in denen den untergebrachten
Personen kein alleingenutzter Wohnraum zur Verfügung steht. Das Mitbringen von Tieren würde
dazu führen, dass der ohnehin begrenzte Wohnraum durch Tiere weiter eingeengt wird. Zudem
sind vermehrt Auseinandersetzung unter den Tierhaltern oder den Tieren selbst zu erwarten.
Zudem können Bewohnerinnen und Bewohner allergisch auf Tiere reagieren. Eine Belegung des
vorhandenen Wohnraumes unter Berücksichtigung dieser zusätzlichen Faktoren ist nicht möglich.
Zudem können insbesondere von Hunden Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner von
Sammelunterkünften ausgehen, die es gilt durch das generelle Haustierverbot auszuschließen.
Beschlussvorlage 97.17
Seite 2
Trotz dieser Regelung wird im Einzelfall geprüft, ob eine anderweitige Unterbringung der Tiere
möglich ist.
In besonderen Härtefällen wird auch die Möglichkeit geprüft, Tiere mit unter zu bringen, wenn
gewährleistet werden kann, dass Gefahren oder Belästigungen für andere Bewohnerinnen und
Bewohner ausgeschlossen sind.
Beschlussvorlage 97.17
Seite 3