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Beschlussvorlage (BP 107 GEYEN Eingabesteller T 1, T 2 und T 6 Aus)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48

Inhalt der Datei

Ta Äus Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregreflrng Oüsseldort, Postfacä 300865 4&108 Düsssldo'f Stadt Pulheim Amt für öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim 2t JAll. 2013 pOSTSTtr!!E Datum 16.01.2013 Seite I von I Akt€nzeicien: 22.*}5§2036-4t13t bei Anlvrod bitte angeb€n Hsn Dr. Kubcher6ki Zimmer I l5 Talelon: 0211 475-9?10 Kampfmiftelbeseitigungsdienst (KBD) I Luftbildauswertung Pulheim, Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Telefax: 021147'9040 kbd@bd.n.r.de lhr Schreiben vom 08.01 .2013, Az.: lV/6'1 lm o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich äine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfmitteln vorzunehmen. Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche' die ich bereits ausgewertet habe. lch verweise daher auf die alte Stellungnahme 22'5-3-5362036121112 vom 16.05.2012. Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur KampfmittelBereich ergeben. belastung für de ')o"f)*""nten 'J' r. Kulschewski) Dignslgebäude und Llofelanschni: Mondelheime.Weg 51 /{X72 Dosseldorf Tel6fon: 0211 475{ Telefa* 0211 47t9040 po§tstelle@b.d-nrtv de Öfenük re vorkehrsmi[el: OB bis O-Flughaten, Buslinie 729 - Theodor-Heuss- Brild(e Haltestalle: MündelhcimerWeg Fußlreg ca 3 min Zahlungen an: Landeskasso Oüssgldorf Konlo-Nr:4'100012 BtZ: 300 500 00 west LB AG IBAN: DE41 30050000000410001 2 Blc: WELADEOO Bezirksregierung Düsseldorf BezirksregierurE Düsseldorl, PGtlach 300865, 40408 Düsseldod Patum '16.05.2'012 Seite 'l von 1 Stadt Pulheim Amt für öffentliche Ordnung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim AldEnzeichen: 2.5-}5§zu§a*121t121 bei Antwon h'ne arEeben Hen Brand Zmmer 1 14 Telefm: Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Pulheim, Bebauungsplan Nr. 107 Geyen o21147*9710 Tehtax: 0211 475-9040 kb@brd.nrw.de lhr Schreiben vom 10.05.201 2, Az.: lV/61 Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich. Es liegt ein difiuser Kampf mittelverdacht vor (in der beigefügten Karte nicht dargestellt). lch emprehle eine geophysikalische Untersuchung der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach lg45 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte, falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigeruveise mit Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeaten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. emplehle ich eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden iilerkblatt zu entnehmen. Weitere lnformationen finden Sie auf www. b rd. n rw. d e/o rd n u ngg ef ah re nabwe e/index.html unserer h r/kampf mitte lnternetseite lbese itig u ng/se rvic Oenstg€bArdE und Ueferansdvitl: Münddlleime, Weg poctstelle@brd.nrw.de u/ww.brd.nrw.de Öfi endi.*te Verkeh.smiltel: DB bis D-FlugfEten, Buslinie 729 - Theodo.-Heuss- Brüc*e Hahestdle: irlund€lheimer Weg Fu8xßg c€- 3 min Zahlungen an: Lafileskasse DtlsselCorl Konto-Nr.: ,l '100 012 BLZ: 300 500 lm Auftrag 51 ,l0il72 Düsseklorl T€blon: 021'l 47H) Telelax 02'11 47$9(X0 m West LB AG IBAN: DE41«)0500üXXXX1m012 Btc: (Brand) WELADEDD /§ t8 " 'z->. \ ,* 8.. >Y ;-1 :4 I e/ L€g€nds Diese Karte darf nur gemeinsam mit der zugehörilren textlichen Stellungnahme verwendet werden. Nicht rebvante Objekte ausloöalb : 1:1.000 Datum: 16.01.2013 Maßstab dea beanb'agten Boreichs sind au3geblendet E r.o PrE lEDgl -O Blindoänq6rerdachlsounh OO@ rrell* erragrq.. I gda'rrts Ft .rr Q I sd,oE "rodr mrt*e,iry qr,'e Bezirksregierung Düsseldorf Kamplmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland Merkblatt für das Einbringen von ,,Sondierbohrungen" im Regierungsbezirk Köln Nicht in allen Fällen ist eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich, so dass keine konkrete Aussage über eine mögliche Kamptmittelbelastung erfolgen kann. Dies trifft in der Regel in Bereichen zu, in denen bereits während der Kriegshandlungen eine geschlossene Bebauung vorhanden war. Erschwernisse insbesondere durch Schlagschattenbildung, Trümmerüberdeckung, Mehrfachbombardierung und schlechte Bildqualität kommen hinzu. Auch ist nicht immer bekannt, ob die zur Vertügung slehenden Luftbilder den letaen Stand der Kampfmittelbeeinllussung wiedergeben. Wenn es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete handelt, können Kampf mitteltunde nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Für diese Bereiche empfiehlt der staatliche Kamplmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei bestimmten, als besonders gelährdet einzustulenden Arbeiten eine Sicherheitsüberprülung. Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere - Rammaöeiten Verbauarbeiten Pfahlgründungen Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden. Zur Durchlührung der Sicherheitsüberprüfungen sind nachfolgende Vorkehrungen zu trelfen, die vom Eigentümer als Zustandsslörer zu veranlassen sind: Einbringung von Sondierbohrungen - nach einem vom KBD emplohlenen Bohrraster - mit einem Durchmesser von m€u. 120 mm, die ggf. je nach Bodenbeschalfenheit mit PVCRohren (lnnendurchmesser > 60mm) zu verrohren sind. Auflagen: Die Bohrungen dürlen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und Schlagvorrichtungen dürlen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von plötzlichen ungwöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sotort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regelfall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen) 7 m unter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunlc. Spülverlahren mit Spüllanze können sinnge mäß verwendet werden. Die Bohrlochdetektion erfolgt durch den KBD oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens. Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD oder dem beauttragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen. Da es sich bei diesen Arbeiten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ohne den konkreten Hinweis einer möglichen Kamplmittelbelastung handelt, kann das Einbringen der für diese Technik erforderlichen Sondierbohrungen unter Einhaltung entsprechender Auflagen auch durch Unternehmen ausgetührt werden, die nicht der Aufsicht des KBD unterliegen. Bitte beachten Sie, dass Terminvorschläge bzgl. der Durchlührung der Arbeiten nur per Fax oder Email berücksichtigt werden können. Senden Sie dazu nachfolgende Seite ausgetüllt an die Faxnumm er:. 0211 - 475 90 75 oder an kbd@brd.nrw.de. lm Auftrag gez. Daenecke Anmeldung von Sondierbohrungen zur Oetektion Name, Firma, Telefon: Aktenzeichen des KBD: Datum: Bauherr / Auftraggeber (Name, Adresse, Telefonnr., Fax) Bohrfirma (Name, Adresse, Telefonnr., Fax) Bauvorhaben und Adresse: Ansprechpartner aul der Baustelle zur genauen Terminabsprache (Name, Telelonnummer): Anzahl der Bohrungen: Tiele in m der Bohrungen: Terminvorschlag f ür Detektion Besonderheiten (Arbeitsschutz, usw.): Datum, Unterschrifl: : Ergebnis der Luft bi ldauswertu ng 22.5-3-5362036 -121 I 12 Kartenmaßstab E aktuelle Antragsfläche atte Antragsflä:he ffi nicfit auswertbare Fläcfie : 1:i.5OO Laufgraben O OO A - - ! geräumte Bombenblindgänger f] Verdacht auf Bombenblindgänger Panzergraben Bunter militäriscfre Fkiche TJ ht 'l LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im lv/ STÄDIF-Um D 1l Quatität für Menschen 31, JAN, 2013 POS-q-r,, :il: LVR-Amt für Bod€ndenkmalpflege lm Rhernland Endenidrer Strä8e r33 . 53115 Bonn Datlrm und Zeidten bitte s!€t5 angeb€i ----: Stadt Pulheim Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim - 3 30. Januar 2013 .l.Jan. 333.45- 111.1/12-006 Frau Ermert Tel 0228 9834-187 Fax O22! 8284-0367 susanne.ermert@lvr.de 2013 z.tr. ,\< Bauleitplanung der Stadt Pulheim Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 - . o,t . t3 "o{ Geyen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 08.01.2013; Zeichen IVl61 Sehr geehrte F!'au Hatting. vielen Dank für die Übersendung der Pla nu ngsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des o.a. Bebauungsplanes. Innerhalb des Plangebietes ist mit einem umfassenden Bodenarchiv zur Geschichte dieses Platzes zu rechnen (vgl. Anlage). Im Plangebiet befindet sich die Geyener Mühle mit Teilen des Mühlengrabens und seines heute verfüllten Mühlenteichs. Die Geyener Mühle ist zur Eintragung in die Liste der Baudenkmäler vorgesehen, Veränderungen im Bereich dieser Anlage sind mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Hierzu gehören auch Veränderungen, die das Erscheinungsbild der Anlage betreffen. Im Übrigen ist die Frage, ob der heutige Standort der Mühle mit dem (kanalisierten) Pulheimer Bach dem mittelalterlichen Standort entspricht, aufgrund fehlender Untersuchungen z.Zt. nicht zu beurteilen. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist in der Fläche jedoch neben Resten des Mühlenteichs und des Mühlenbachs (ortsfeste Bodendenkmäler, für die ein Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste in Vorbereitung ist) sowie mit älteren Vorgängeranlagen der Mühle und mit den baulichen Hinterlassenschaften des Heiderhofes zu rechnen. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (u.a. Urteil vom 11.11.2002 - 4 BN 52/02) gehören alle durch die Planung mehr als geringfügig beeinträchtigte schutzwürdige Belange zum notwendigen Abwägungsmaterial. Nach § 1Abs. 6 Nr. 5 ivm § 1 Abs. 7 BaUGB besteht daher eine Verpflichtung, die vorgebrachten Anregungen bezüglich deren Entscheidungserheblichkelt für die Planung zu überprüfen. Da das zuständige lhre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbett. Sie efieichen uns unter cter Teletonnufifier 0221 809-2255 oder senden Sle uns eine E-Mall an Anrcounoen@lvr.de Wir freuen uns über ..j B€sucherans(hnft: 53115 aonn, Endenlcher SträBe 129, 129a und r33 DB-Hauptbahnhof aonn, Straßenbahnhattestette Bonn-Hauptbahnhof Aushaltestelle KadstraB€, unien 608,609, 610,611. 800, 843, A45 USt-!dNr.: DE 122 656 9aa. Steue. N.,: 274/5A!vOO27 Zahlungen nur an den LvR, Finanzbuchhaltung 50563 Köln. aufeines der nadEtehend€n Konten westd.lts<he Lindcsb.nk, xto 60 061 (Btz 3OO 5OO 0O) AtC: WEIADEDD, IEAN: DE a4 3OO5 (XDo «)0O 060061 Ponbank iederlassung Xön, Kto 564 5O1 Grz 370 10O 50) BIC: PANKDEmTo, IBAN: OE 95 3701 «)50 0OOO 564501 Seite 2 Gemeindeorgan den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen darf, ohne sich ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben, rege ich an, in der Fläche eine Sachverhaltsermittlung zur Prüfung deren Denkmalwürdigkeit zu beauftragen. Das Gesetz sagt zwar über den Zeitpunkt der Prüfung nichts aus. Aus dem zweck der Regelung ergibt sich jedoch, dass die Prüfung der Beschlussfassung nicht nachfolgen darf. Das Ergebnis muss im Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung vorliegen, um in sie eingehen zu können. Für Rückfragen und weiter Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung Mit freundlichen Grüßen im Auftrag #",,#Anlaoe I§EEE Die Direktorin des Landschafrsv€öandes Rheinland LVR.Amt f0r Bodendenkmalpf,ege im Rheinland Abt. : Denkmalschutzf Denkmalrecht Qualität für Menschen Archäologische Bewertu ng Dr. Ursula Francke Tel.: 0228-9834-134 +mail: u.francke@lvr.de Fax]O221182U-0362 2t.t.2013 Pulheim-Geyen Bebauungsplan Nr. 107 LVR-ABR AZ: 333.45-1 1 1 .L/ 72-006 Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Geyener Mühle mit Teilen des Mühlengrabens und seines heute verfüllten Mühlenteichs. Die Mühle lag innerhalb der alten Hofanlage ,,Heiderhof' mit Wirtschaftsgebäuden und einem alten Backhaus (siehe Karte von 1818), die größtenteils in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts abgerissen wurden. Heute sind nur noch das im 19. Jahrhundert errichtete Mühlengebäude, das seitlich angebaute Wohnhaus und der im 20. Jahrhundert kanalisierte Mühlenbach erhalten. Dieses Ensemble ist von der Stadt Pulheim zur Eintragung als Baudenkmal vorgesehen. Der Mühlenteich wurde im 20. lahrhundert verfüllt und liegt heute größtenteils unter dem Sportplatz. Die Ursprünge der Geyener Mühle gehen bis ins frühe Mittelalter zurück. In einer Urkunde aus dem lahre 962 stiftet der Kölner Erzbischof Bruno L dem Damenstift St. Cäcilien in Köln unter anderem Besitz in Geyen, so auch die Wassermühle. Die Geyener Mühle war schon Anfang des 15. Jahrhunderts in Privatbesitz, aus dem sie dann in das Eigentum der Fronleichna msherren in Köln (Kölner Stift) überging. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Mühle mehrmals umgebaut und dem technischen Standard angepasst. So stammt das heute erhaltene Gebäude mit seiner technischen Einrichtung aus dem 19. Jahrhundert. Auf einer Karte von 1818 sind die Gebäude des sog. Heiderhofes, die Mühle mit angrenzendem Mühlenbach und anschließendem Mühlenteich zu erkennen. Die grau unterlegten Gebäude gehören vermutlich zu einer älteren Phase, da sich Gebäudeteile überschneiden. t ., Ausschnitt aus einer Karte ometer Wille. von Pulheim-Geyen aufgenommen im Jahr 1818 durch den Ge- Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim. Foto: R. Kreiner 2009 gez. Dr. Ursula Francke rJ h^t lv/ LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland D 1l Quatität für Menschen 10, JUL| 2013 LVR-Amt für BodendenkmalofieEe im Rheinland Endenicher Stra߀ 133 . 53115 Sonn Stadt Pulheim Datum und Zeld€n bltte stets angeben POSTSTELLE 8. Jull 2013 Planungsamt Frau Hatting Postfach 1345 50241 Pulheim + Bauleitplanung der Stadt Pulheim Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107 - dA 333.45- 111.1/12-006 Frau Ermert Tel 0228 9834-187 Fax 0221 8284-0367 susanne.ermert@lvr.de C? ,o1 /x'":'i.J'* 'o*"^' Geyen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 08.01.2013; Zeichen IVl51 Mein Scheiben vom 30.01.2013 Sehr geehrte Frau Hatting, zwischenzeitlich wurde im Plangebiet des o.a. Bebauungsplanes eine archäologische Sachverhaltsermittlu ng durchgeführt, da in der Fläche Zeugnisse der Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erwartet wurden. In den Sondageflächen zeigte sich, dass das gesamte Gelände mindestens I m aufgefüllt ist. Unter dieser Auffüllschicht kamen nur noch wenige Reste bzw. Hinweise zur neuzeitlichen Bebauung zutage. Diese Befundsituation lässt den Rückschluss zu, dass das Erdreich beim Abriss der Gebäude erheblich gestört wurde. Denkmalwürdig keit ist diesen archäologischen Befunden nicht mehr zuzuschreiben. Das Ergebnis der Untersuchungen lässt demnach die Wertung zu, dass die Belange des Bodendenkmalschutzes in diesem Fall keine Abwägungsrelevanz für die planung mehr besitzen. Sollten dennoch bei Erdarbeifen Rodendenkmäler aufgcatetkt wurden, bleibt die Meldepflicht und das Veränderungsverbot gemäß §§ 15, 16 DSchG NW unter Hinzuziehung des LVR-Amtes Bodendenkmalpflege im Rheinland. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen in Tffirae =..--) Susanne I Wir fieuen uns über Ihre Hinweige zur VerbesserunO unsercr Arbeit. Sie eneichen uns unter der Telefonnummer 0227 809-2255 ocler sentlen Sie uns eine E-Mail an An.eounoen@lvr.de Besucheranschnft: 53115 Bonn, Endenicher Stra8e 129, 129ä und 133 DB-Hauptbahnhof Bonn. StraBenbahnhaltestell€ Bonn,Hauptbahnhof Aushaltestell€ Kärlstra0e. Unlen 508, 609, 610, 611, 800, 843, 845 USt-ldNr.: DE 122 656 9a8, St€uerNr.: 21415811/0027 Zahlungen nur än den LVR, Finanzbu.hhaltung 50663 Köln, auf eines d€r nachstehenden Kont€n westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) BIC: WELAOEDD, IBAN: DE 84 3005 0000 O00O 050061 Postbank Niederlassung (6tn, Kto 564 501 (BLz 370 too 50) BIC: pSN KDEFF3 70, IBAN: DE 95 3701 0050 0000 554501 TC lw Rhein-Erft-Kreis - &FEB.2013 POSTSTELLE Der Landrat Amt für Umweltschutz und Kreisplanung Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat . 70 . 50124 Eergheim Stadt Pulheim Planungsamt 13 tIIO Frau Hatting 0 8. Fl0, - Datum 06.02.2013 20t3 Mein Zeichen Postfach 1345 70.7.47.O9.O3 50241 Pulheim --Gß Auskunft erteilt Frau Fitzel Zimmer Nr. 3.54 Telefon 02271 83-4211 Fax Bebauungsplan Nr. 107 Geyen Beteiligung gemäß § * (2) BauGB 02277 83-234I E-Mail dorotheeJitzek@rhein-erft -treis.de lhr Schreiben vom 08.01.13 Versenden Sie lein€ vertraulirhen. s(hützentwerten Daten per t Mail Hau5adresge Willy-Erandt-Platz Sehr geehrte Frau Hatting, L 50126 Bergheim Telefon 0227183-0 Fax 02277 a3-2300 lnternet aus der 5icht des Rhein-Erft-Kreises ergeht folgende Stellungnahme: Naturschutz und der Lan dsch www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft -kreis-de PoStadre§5e aftspfl ege Cemäß der im Juli 2012 vom Kölner Büro für Faunistik erstellten Artenschutzprüfung wird die o.9. Bauleitplanung unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen als zulässiger Eingriff eingestuft. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs. BNat5chc sind laut vorgenanntem Cutachten nicht erfi.illt. l- i.V.m. Abs. 5 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donrerstag 14:00 Uhrbis 18:00 Uhr Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken, wenn die auf Seite 25 ff. unter Punkt 6 ,,Konfliktprognose" genann- ten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter Beeinträchtigungen und Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion berücksichtigt werden. Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz Bankverbindungen Postbank Köln (Btz 370 100 50) Konto:10 850 505 Kreisrpaykasse Köln (BLZ 37O 5O2 99) Konto: 142 oo12oo crundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen den o.9. Bebauungsplan. Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhal- Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm und Kreishaus - weitere lnfos, ten. www.revg.de oder 02234 1806-0 Öffentl. Vertelnrmittel zum Kreishaus Seite 2 von 2 Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o.a. Plangebiet wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewinnungsan'lage Chorbusch der Genehmigung durch meine Untere wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen. Eintragungen im Altlastenkataster sind im Bereich des Plangebietes nicht bedarf gemäß vorhanden. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. lmmissionsschutz Die schalltechnische Untersuchung des Büros TAC - Technische Akustik vom 06.09.2013 ergab, dass die zulässigen lmmissions chtwerte im Plangebiet durch den Bet eb des Sportplatzes innerhalb der sonntäglichen Ruhezeiten gem. der 18. BlmschV bis zu 6 dB(A) überschritten werden. lch empfehle daher das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. L BaucB - als durch Sportlärm vorbelastet - zu kennzeichnen. Dies dient der Unterrichtung der vom Bebauungsplan Betroffenen 'über dle lmmissiontsituation im Planbereich und der berechtigten Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Betroffener durch den Betrieb des Sportplatzes, die in Kenntnis der Vorbelastung siedeln. Voraussetzung dafür ist, dass sich die lmmissionssituation über den jetzigen Planungstand hinaus richt nachträglich negativ verändern wird. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken gegen den o.g. Bebauungsplan vorgebracht. Freundliche crüße lm Auftrag z@ Fitzek