Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,5 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
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Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregreflrng Oüsseldort, Postfacä 300865 4&108 Düsssldo'f
Stadt Pulheim
Amt für öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
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JAll. 2013
pOSTSTtr!!E
Datum 16.01.2013
Seite I von I
Akt€nzeicien:
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bei Anlvrod bitte angeb€n
Hsn Dr. Kubcher6ki
Zimmer
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Talelon:
0211 475-9?10
Kampfmiftelbeseitigungsdienst (KBD) I Luftbildauswertung
Pulheim, Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Telefax:
021147'9040
kbd@bd.n.r.de
lhr Schreiben vom 08.01 .2013, Az.: lV/6'1
lm o.g. Schreiben haben Sie mich gebeten, für den beschriebenen Bereich äine Luftbildauswertung hinsichtlich der Belastung mit Kampfmitteln
vorzunehmen.
Dieser Bereich ist identisch mit jener Fläche' die ich bereits ausgewertet
habe. lch verweise daher auf die alte Stellungnahme 22'5-3-5362036121112 vom 16.05.2012.
Zwischenzeitlich haben sich keine neuen Erkenntnisse zur KampfmittelBereich ergeben.
belastung für de
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r. Kulschewski)
Dignslgebäude und
Llofelanschni:
Mondelheime.Weg
51
/{X72 Dosseldorf
Tel6fon: 0211
475{
Telefa* 0211 47t9040
po§tstelle@b.d-nrtv de
Öfenük re vorkehrsmi[el:
OB bis O-Flughaten,
Buslinie 729 - Theodor-Heuss-
Brild(e
Haltestalle:
MündelhcimerWeg
Fußlreg ca 3 min
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Landeskasso Oüssgldorf
Konlo-Nr:4'100012
BtZ: 300 500 00 west LB AG
IBAN:
DE41 30050000000410001 2
Blc:
WELADEOO
Bezirksregierung Düsseldorf
BezirksregierurE Düsseldorl, PGtlach 300865, 40408 Düsseldod
Patum '16.05.2'012
Seite 'l von 1
Stadt Pulheim
Amt für öffentliche Ordnung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
AldEnzeichen:
2.5-}5§zu§a*121t121
bei Antwon h'ne arEeben
Hen Brand
Zmmer 1 14
Telefm:
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Pulheim, Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
o21147*9710
Tehtax:
0211 475-9040
kb@brd.nrw.de
lhr Schreiben vom 10.05.201 2, Az.: lV/61
Die Auswertung des o.g Bereiches war möglich.
Es liegt ein difiuser Kampf mittelverdacht vor (in der beigefügten Karte
nicht dargestellt). lch emprehle eine geophysikalische Untersuchung
der zu überbauenden Fläche. Sofern es nach lg45 Aufschüttungen
gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Diese bauseitig durchzuführende Arbeit vorbereitender Art sollte,
falls keine anderen Gründe dagegen sprechen, zweckmäßigeruveise mit
Baubeginn durchgeführt werden. Zur genauen Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin mit einem Mitarbeiter des KBD gebeten. Vorab werden dann zwingend Betretungserlaubnisse der betroffenen
Grundstücke und eine Erklärung inkl. Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen benötigt. Sofern keine Leitungen vorhanden sind, ist dieses schriftlich zu bestätigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeaten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc. emplehle ich
eine Sicherheitsdetektion. Die weitere Vorgehensweise ist dem beiliegenden iilerkblatt zu entnehmen.
Weitere lnformationen finden
Sie auf
www. b rd. n rw. d e/o rd n u ngg ef ah re nabwe
e/index.html
unserer
h r/kampf mitte
lnternetseite
lbese itig u ng/se rvic
Oenstg€bArdE und
Ueferansdvitl:
Münddlleime, Weg
poctstelle@brd.nrw.de
u/ww.brd.nrw.de
Öfi endi.*te Verkeh.smiltel:
DB bis D-FlugfEten,
Buslinie 729 - Theodo.-Heuss-
Brüc*e
Hahestdle:
irlund€lheimer Weg
Fu8xßg c€- 3 min
Zahlungen an:
Lafileskasse DtlsselCorl
Konto-Nr.: ,l '100 012
BLZ: 300 500
lm Auftrag
51
,l0il72 Düsseklorl
T€blon: 021'l 47H)
Telelax 02'11 47$9(X0
m West LB AG
IBAN:
DE41«)0500üXXXX1m012
Btc:
(Brand)
WELADEDD
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Diese Karte darf nur gemeinsam mit
der zugehörilren textlichen Stellungnahme verwendet werden.
Nicht rebvante Objekte ausloöalb
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Datum: 16.01.2013
Maßstab
dea beanb'agten Boreichs sind
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Bezirksregierung Düsseldorf
Kamplmittelbeseitigungsdienst NRW
-
Rheinland
Merkblatt für das Einbringen von ,,Sondierbohrungen"
im Regierungsbezirk Köln
Nicht in allen Fällen ist eine gezielte Luftbildauswertung oder Flächendetektion möglich, so
dass keine konkrete Aussage über eine mögliche Kamptmittelbelastung erfolgen kann. Dies
trifft in der Regel in Bereichen zu, in denen bereits während der Kriegshandlungen eine geschlossene Bebauung vorhanden war. Erschwernisse insbesondere durch Schlagschattenbildung, Trümmerüberdeckung, Mehrfachbombardierung und schlechte Bildqualität kommen
hinzu. Auch ist nicht immer bekannt, ob die zur Vertügung slehenden Luftbilder den letaen
Stand der Kampfmittelbeeinllussung wiedergeben. Wenn es sich um ehemalige Bombenabwurfgebiete handelt, können Kampf mitteltunde nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Für diese Bereiche empfiehlt der staatliche Kamplmittelbeseitigungsdienst (KBD) bei bestimmten, als besonders gelährdet einzustulenden Arbeiten eine Sicherheitsüberprülung.
Zu diesen Arbeiten gehören insbesondere
-
Rammaöeiten
Verbauarbeiten
Pfahlgründungen
Rüttel- und hydraulische Einpressarbeiten
sowie vergleichbare Arbeiten, bei denen erhebliche mechanische Kräfte auf den Boden ausgeübt werden.
Zur Durchlührung der Sicherheitsüberprüfungen sind nachfolgende Vorkehrungen zu trelfen,
die vom Eigentümer als Zustandsslörer zu veranlassen sind:
Einbringung von Sondierbohrungen - nach einem vom KBD emplohlenen Bohrraster - mit
einem Durchmesser von m€u. 120 mm, die ggf. je nach Bodenbeschalfenheit mit PVCRohren (lnnendurchmesser > 60mm) zu verrohren sind.
Auflagen: Die Bohrungen dürlen nur drehend mit Schnecke und nicht schlagend ausgeführt werden. Bohrkronen als Schneidwerkzeug sowie Rüttel- und
Schlagvorrichtungen dürlen nicht verwendet werden. Beim Auftreten von
plötzlichen ungwöhnlichen Widerständen ist die Bohrung sotort aufzugeben und um mindestens 2 m zu versetzen. Als Bohrlochtiefe ist im Regelfall (abhängig von den örtlichen Bodenverhältnissen) 7 m unter Geländeoberkante (GOK) als ausreichend anzusehen. Die GOK bezieht sich immer auf den Kriegszeitpunlc. Spülverlahren mit Spüllanze können sinnge
mäß verwendet werden.
Die Bohrlochdetektion erfolgt durch den KBD oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens. Für die Dokumentation der überprüften Bohrungen ist dem KBD oder dem beauttragten Vertragsunternehmen ein Bohrplan zur Verfügung zu stellen.
Da es sich bei diesen Arbeiten um zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ohne den konkreten
Hinweis einer möglichen Kamplmittelbelastung handelt, kann das Einbringen der für diese
Technik erforderlichen Sondierbohrungen unter Einhaltung entsprechender Auflagen auch
durch Unternehmen ausgetührt werden, die nicht der Aufsicht des KBD unterliegen.
Bitte beachten Sie, dass Terminvorschläge bzgl. der Durchlührung der Arbeiten nur per Fax
oder Email berücksichtigt werden können. Senden Sie dazu nachfolgende Seite ausgetüllt
an die Faxnumm er:. 0211 - 475 90 75 oder an kbd@brd.nrw.de.
lm Auftrag
gez. Daenecke
Anmeldung von Sondierbohrungen zur Oetektion
Name, Firma, Telefon:
Aktenzeichen des KBD:
Datum:
Bauherr / Auftraggeber (Name,
Adresse, Telefonnr., Fax)
Bohrfirma (Name, Adresse,
Telefonnr., Fax)
Bauvorhaben und Adresse:
Ansprechpartner aul der Baustelle zur genauen Terminabsprache (Name, Telelonnummer):
Anzahl der Bohrungen:
Tiele in m der Bohrungen:
Terminvorschlag f ür Detektion
Besonderheiten (Arbeitsschutz, usw.):
Datum, Unterschrifl:
:
Ergebnis der Luft
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Kartenmaßstab
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Laufgraben
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geräumte Bombenblindgänger f]
Verdacht auf Bombenblindgänger
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LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
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STÄDIF-Um
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Quatität für Menschen
31, JAN, 2013
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LVR-Amt für Bod€ndenkmalpflege lm Rhernland
Endenidrer Strä8e r33 . 53115 Bonn
Datlrm und Zeidten bitte s!€t5 angeb€i
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Stadt Pulheim
Planungsamt
Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
-
3
30. Januar 2013
.l.Jan.
333.45- 111.1/12-006
Frau Ermert
Tel 0228 9834-187
Fax O22! 8284-0367
susanne.ermert@lvr.de
2013
z.tr.
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Bauleitplanung der Stadt Pulheim
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107
-
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Geyen
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 08.01.2013; Zeichen IVl61
Sehr geehrte F!'au Hatting.
vielen Dank für die Übersendung der Pla nu ngsunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung des o.a. Bebauungsplanes.
Innerhalb des Plangebietes ist mit einem umfassenden Bodenarchiv zur Geschichte
dieses Platzes zu rechnen (vgl. Anlage). Im Plangebiet befindet sich die Geyener
Mühle mit Teilen des Mühlengrabens und seines heute verfüllten Mühlenteichs. Die
Geyener Mühle ist zur Eintragung in die Liste der Baudenkmäler vorgesehen, Veränderungen im Bereich dieser Anlage sind mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege abzustimmen. Hierzu gehören auch Veränderungen, die das Erscheinungsbild der Anlage
betreffen.
Im Übrigen ist die Frage, ob der heutige Standort der Mühle mit dem (kanalisierten)
Pulheimer Bach dem mittelalterlichen Standort entspricht, aufgrund fehlender Untersuchungen z.Zt. nicht zu beurteilen. Aufgrund der vorliegenden Informationen ist
in der Fläche jedoch neben Resten des Mühlenteichs und des Mühlenbachs (ortsfeste
Bodendenkmäler, für die ein Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste in Vorbereitung ist) sowie mit älteren Vorgängeranlagen der Mühle und mit den baulichen Hinterlassenschaften des Heiderhofes zu rechnen.
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (u.a. Urteil vom 11.11.2002 - 4 BN 52/02)
gehören alle durch die Planung mehr als geringfügig beeinträchtigte schutzwürdige
Belange zum notwendigen Abwägungsmaterial. Nach § 1Abs. 6 Nr. 5 ivm § 1 Abs.
7 BaUGB besteht daher eine Verpflichtung, die vorgebrachten Anregungen bezüglich
deren Entscheidungserheblichkelt für die Planung zu überprüfen. Da das zuständige
lhre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbett. Sie efieichen uns unter cter
Teletonnufifier 0221 809-2255 oder senden Sle uns eine E-Mall an Anrcounoen@lvr.de
Wir freuen uns über
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B€sucherans(hnft: 53115 aonn, Endenlcher SträBe 129, 129a und r33
DB-Hauptbahnhof aonn, Straßenbahnhattestette Bonn-Hauptbahnhof
Aushaltestelle KadstraB€, unien 608,609, 610,611. 800, 843, A45
USt-!dNr.: DE 122 656 9aa. Steue. N.,: 274/5A!vOO27
Zahlungen nur an den LvR, Finanzbuchhaltung
50563 Köln. aufeines der nadEtehend€n Konten
westd.lts<he Lindcsb.nk, xto 60 061 (Btz
3OO 5OO 0O)
AtC: WEIADEDD, IEAN: DE a4 3OO5 (XDo «)0O 060061
Ponbank iederlassung Xön, Kto 564 5O1 Grz 370 10O 50)
BIC: PANKDEmTo, IBAN: OE 95 3701 «)50 0OOO 564501
Seite 2
Gemeindeorgan den Bebauungsplan nicht als Satzung beschließen darf, ohne sich
ein Urteil über die Abwägungsrelevanz der Anregungen gebildet zu haben, rege ich
an, in der Fläche eine Sachverhaltsermittlung zur Prüfung deren Denkmalwürdigkeit
zu beauftragen. Das Gesetz sagt zwar über den Zeitpunkt der Prüfung nichts aus.
Aus dem zweck der Regelung ergibt sich jedoch, dass die Prüfung der Beschlussfassung nicht nachfolgen darf. Das Ergebnis muss im Zeitpunkt der abschließenden
Entscheidung vorliegen, um in sie eingehen zu können.
Für Rückfragen und weiter Auskünfte stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
#",,#Anlaoe
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Die Direktorin des Landschafrsv€öandes Rheinland
LVR.Amt f0r Bodendenkmalpf,ege im Rheinland
Abt. : Denkmalschutzf Denkmalrecht
Qualität für Menschen
Archäologische Bewertu ng
Dr. Ursula
Francke
Tel.: 0228-9834-134
+mail: u.francke@lvr.de
Fax]O221182U-0362
2t.t.2013
Pulheim-Geyen
Bebauungsplan Nr. 107
LVR-ABR AZ: 333.45-1 1 1 .L/ 72-006
Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Geyener Mühle mit Teilen des Mühlengrabens
und seines heute verfüllten Mühlenteichs. Die Mühle lag innerhalb der alten Hofanlage
,,Heiderhof' mit Wirtschaftsgebäuden und einem alten Backhaus (siehe Karte von 1818),
die größtenteils in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts abgerissen wurden. Heute sind nur
noch das im 19. Jahrhundert errichtete Mühlengebäude, das seitlich angebaute Wohnhaus
und der im 20. Jahrhundert kanalisierte Mühlenbach erhalten. Dieses Ensemble ist von der
Stadt Pulheim zur Eintragung als Baudenkmal vorgesehen. Der Mühlenteich wurde im 20.
lahrhundert verfüllt und liegt heute größtenteils unter dem Sportplatz.
Die Ursprünge der Geyener Mühle gehen bis ins frühe Mittelalter zurück. In einer Urkunde
aus dem lahre 962 stiftet der Kölner Erzbischof Bruno L dem Damenstift St. Cäcilien in
Köln unter anderem Besitz in Geyen, so auch die Wassermühle. Die Geyener Mühle war
schon Anfang des 15. Jahrhunderts in Privatbesitz, aus dem sie dann in das Eigentum der
Fronleichna msherren in Köln (Kölner Stift) überging. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die
Mühle mehrmals umgebaut und dem technischen Standard angepasst. So stammt das
heute erhaltene Gebäude mit seiner technischen Einrichtung aus dem 19. Jahrhundert. Auf
einer Karte von 1818 sind die Gebäude des sog. Heiderhofes, die Mühle mit angrenzendem
Mühlenbach und anschließendem Mühlenteich zu erkennen. Die grau unterlegten Gebäude
gehören vermutlich zu einer älteren Phase, da sich Gebäudeteile überschneiden.
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Ausschnitt aus einer Karte
ometer Wille.
von
Pulheim-Geyen aufgenommen im Jahr 1818 durch den Ge-
Katasteramt des Rhein-Erft-Kreises, Bergheim. Foto: R. Kreiner 2009
gez. Dr. Ursula Francke
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LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
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Quatität für Menschen
10, JUL| 2013
LVR-Amt für BodendenkmalofieEe im Rheinland
Endenicher Stra߀ 133 . 53115 Sonn
Stadt Pulheim
Datum und Zeld€n bltte stets angeben
POSTSTELLE
8. Jull 2013
Planungsamt
Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
+
Bauleitplanung der Stadt Pulheim
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 107
-
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333.45- 111.1/12-006
Frau Ermert
Tel 0228 9834-187
Fax 0221 8284-0367
susanne.ermert@lvr.de
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Geyen
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 08.01.2013; Zeichen IVl51
Mein Scheiben vom 30.01.2013
Sehr geehrte Frau Hatting,
zwischenzeitlich wurde im Plangebiet des o.a. Bebauungsplanes eine archäologische
Sachverhaltsermittlu ng durchgeführt, da in der Fläche Zeugnisse der Geschichte als
ortsfeste Bodendenkmäler erwartet wurden. In den Sondageflächen zeigte sich,
dass das gesamte Gelände mindestens I m aufgefüllt ist. Unter dieser Auffüllschicht
kamen nur noch wenige Reste bzw. Hinweise zur neuzeitlichen Bebauung zutage.
Diese Befundsituation lässt den Rückschluss zu, dass das Erdreich beim Abriss der
Gebäude erheblich gestört wurde. Denkmalwürdig keit ist diesen archäologischen
Befunden nicht mehr zuzuschreiben.
Das Ergebnis der Untersuchungen lässt demnach die Wertung zu, dass die Belange
des Bodendenkmalschutzes in diesem Fall keine Abwägungsrelevanz für die planung
mehr besitzen.
Sollten dennoch bei Erdarbeifen Rodendenkmäler aufgcatetkt wurden, bleibt die
Meldepflicht und das Veränderungsverbot gemäß §§ 15, 16 DSchG NW unter Hinzuziehung des LVR-Amtes Bodendenkmalpflege im Rheinland.
Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
in
Tffirae
=..--)
Susanne
I
Wir fieuen uns über Ihre Hinweige zur VerbesserunO unsercr Arbeit. Sie eneichen uns unter der
Telefonnummer 0227 809-2255 ocler sentlen Sie uns eine E-Mail an An.eounoen@lvr.de
Besucheranschnft: 53115 Bonn, Endenicher Stra8e 129, 129ä und 133
DB-Hauptbahnhof Bonn. StraBenbahnhaltestell€ Bonn,Hauptbahnhof
Aushaltestell€ Kärlstra0e. Unlen 508, 609, 610, 611, 800, 843, 845
USt-ldNr.: DE 122 656 9a8, St€uerNr.: 21415811/0027
Zahlungen nur än den LVR, Finanzbu.hhaltung
50663 Köln, auf eines d€r nachstehenden Kont€n
westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00)
BIC: WELAOEDD, IBAN: DE 84 3005 0000 O00O 050061
Postbank Niederlassung (6tn, Kto 564 501 (BLz 370 too 50)
BIC: pSN KDEFF3 70, IBAN: DE 95 3701 0050 0000 554501
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Rhein-Erft-Kreis
- &FEB.2013
POSTSTELLE
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Rhein-Erft-Kreis . Der Landrat . 70 . 50124 Eergheim
Stadt Pulheim
Planungsamt
13 tIIO
Frau Hatting
0 8.
Fl0,
-
Datum
06.02.2013
20t3
Mein Zeichen
Postfach 1345
70.7.47.O9.O3
50241 Pulheim
--Gß
Auskunft erteilt
Frau Fitzel
Zimmer Nr.
3.54
Telefon
02271 83-4211
Fax
Bebauungsplan Nr. 107 Geyen
Beteiligung gemäß § * (2) BauGB
02277 83-234I
E-Mail
dorotheeJitzek@rhein-erft -treis.de
lhr Schreiben vom 08.01.13
Versenden Sie lein€ vertraulirhen. s(hützentwerten Daten per t Mail
Hau5adresge
Willy-Erandt-Platz
Sehr geehrte Frau Hatting,
L
50126 Bergheim
Telefon 0227183-0
Fax 02277 a3-2300
lnternet
aus der 5icht des Rhein-Erft-Kreises ergeht folgende Stellungnahme:
Naturschutz und der
Lan dsch
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft -kreis-de
PoStadre§5e
aftspfl ege
Cemäß der im Juli 2012 vom Kölner Büro für Faunistik erstellten Artenschutzprüfung wird die o.9. Bauleitplanung unter Berücksichtigung geeigneter Vermeidungsmaßnahmen als zulässiger Eingriff eingestuft.
Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände des § 44 Abs.
BNat5chc sind laut vorgenanntem Cutachten nicht erfi.illt.
l- i.V.m. Abs.
5
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donrerstag
14:00 Uhrbis 18:00 Uhr
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine Bedenken, wenn die auf Seite 25 ff. unter Punkt 6 ,,Konfliktprognose" genann-
ten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrelevanter
Beeinträchtigungen und Maßnahmen zur Sicherung der ökologischen Funktion berücksichtigt werden.
Wasser-, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Bankverbindungen
Postbank Köln (Btz 370 100 50)
Konto:10 850 505
Kreisrpaykasse Köln (BLZ 37O 5O2 99)
Konto: 142 oo12oo
crundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen den o.9. Bebauungsplan.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhal-
Bahn: Bergheim und Zieverich
Bushaltestellen : Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - weitere lnfos,
ten.
www.revg.de oder 02234 1806-0
Öffentl. Vertelnrmittel zum Kreishaus
Seite 2 von 2
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen
im o.a. Plangebiet
wasserschutzgebietsverordnung für die
Wassergewinnungsan'lage Chorbusch der Genehmigung durch meine Untere wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Eintragungen im Altlastenkataster sind im Bereich des Plangebietes nicht
bedarf gemäß
vorhanden.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken.
lmmissionsschutz
Die schalltechnische Untersuchung des Büros TAC
-
Technische Akustik vom
06.09.2013 ergab, dass die zulässigen lmmissions chtwerte
im Plangebiet
durch den Bet eb des Sportplatzes innerhalb der sonntäglichen Ruhezeiten
gem. der 18. BlmschV bis zu 6 dB(A) überschritten werden.
lch empfehle daher das Plangebiet gem. § 9 Abs. 5 Nr. L BaucB
- als durch Sportlärm vorbelastet - zu kennzeichnen.
Dies dient der Unterrichtung der vom Bebauungsplan Betroffenen 'über dle
lmmissiontsituation im Planbereich und der berechtigten Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen Betroffener durch den Betrieb des Sportplatzes, die in Kenntnis der Vorbelastung siedeln.
Voraussetzung dafür ist, dass sich die lmmissionssituation über den jetzigen Planungstand hinaus richt nachträglich negativ verändern wird.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine weiteren Anregungen oder Bedenken gegen den o.g. Bebauungsplan vorgebracht.
Freundliche crüße
lm Auftrag
z@
Fitzek