Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
21.02.2017
Erstellt
17.02.17, 13:47
Aktualisiert
17.02.17, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 11.1 / Organisation
Bearbeiter/in: Herr Stingl
TOP
Drs.-Nr.: 106.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
15.02.2017
Bemerkungen
21.02.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Stellenplan 2017
hier: Veränderungen zum Entwurf
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
X
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die Veränderungen zum Stellenplanentwurf (V 690.16).
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter
Amtsleiter
Stingl
Stein
Jung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Seidenpfennig
Begründung:
Zum Entwurf des Stellenplanes 2017 (690.16) sind folgende Änderungen/Ergänzungen
eingetreten:
1. Abt. 22.2.18 Schulzentrum Horrem/Sindorf
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 die Einrichtung einer
zusätzlichen Stelle im Umfang von 0,35 Stellen mit dem Stellenwert EG 1 TVöD (+0,35
Stellen) zur Vermeidung von Verunreinigungen der Schultoiletten empfohlen. Die Stelle wird
über freiwillige Elternbeiträge refinanziert.
2. Abt. 23.2 (Verwaltungsdienst)
Dieser Bereich wird aktuell von der Fa. INSO untersucht. Erste Erkenntnisse zeigen, dass im
Bereich der Unterhaltsvorschusskasse unter Berücksichtigung der derzeitigen Rechtslage und
Fallzahlen bereits ein Mehrbedarf von einer Stelle mit dem Stellenwert EG 9 TVöD (+1,0
Stellen) besteht.
In diesem Bereich ist außerdem mit weiterem zusätzlichen Personalbedarf ab dem 01.07.2017
zu rechnen. Hintergrund ist die deutliche Ausweitung der Anspruchsberechtigten und der
Anspruchsdauer durch die zum 01.07.2017 in Kraft tretende Änderung des
Unterhaltsvorschussgesetzes. Konkrete Stellenbedarfe können derzeit noch nicht benannt
werden. Eine voraussichtlich erforderliche weitere Erhöhung der Stellenbedarfe wird mit
separater Vorlage nach Abschluss der Untersuchung zur Beratung und Entscheidung
vorgelegt.
3. Abt. 23.4 (Kindertagesbetreuung)
Der Bund fördert im Rahmen des Programms „Sprach-Kitas“ die Sprachförderung in
Kindertageseinrichtungen. Das Programm wird zu 90% gefördert und in Zusammenarbeit mit
den Städten Hürth und Brühl durchgeführt. Für die Durchführung des Programms in den
Kindertageseinrichtungen sind im Stellenplanentwurf bereits 3,5 Stellen vorgesehen.
Erforderlich und förderfähig ist jedoch auch die Koordination der Maßnahme durch eine
Kindergartenfachberatung die für alle 3 Städte tätig ist und bei der Kolpingstadt Kerpen
angesiedelt werden soll. Erforderlich ist dafür eine zusätzliche Stelle im Umfang von 0,5
Stellen mit dem Stellenwert S 15 TVöD SuE (+0,5 Stellen)
Für die Erweiterung der Kindertageseinrichtung „Mühlenbachkinder“ um die 5. Gruppe steht
inzwischen der Bedarf nach KIBIZ fest. Demnach sind 2,83 Stellen mit dem Stellenwert S 8a
TVöD SuE für Fachkräfte (+2,83 Stellen) erforderlich. Die Stellen werden im Rahmen der
Kindpauschalen für Kindertageseinrichtungen zu 30% refinanziert.
4. Abt. 24.2.1
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.02.2017 beschlossen, die
Öffnungszeiten der Erftlagune zu reduzieren. Mit Vorlage 671.16 hat die Verwaltung
dargestellt, dass bei einer Reduzierung der Öffnungszeiten 6 Stellen einspart werden können
(-6,0 Stellen).
Beschlussvorlage 106.17
Seite 2