Daten
Kommune
Pulheim
Größe
124 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
BP 107 Geyen
Abwägung
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
T 1 fBÖ Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, Schreiben vom 05.06.2012
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
1. Seitens des Eingabestellers wird
angemerkt, dass ggf. eine
Artenschutzprüfung zu erstellen ist.
Darüber hinaus erfolgt der Hinweis,
dass das Plangebiet in der
Wasserschutzzone III B der
Wassergewinnungsanlagen Weiler
und Worringen/Langel liegt.
Zu 1. Durch den Investor ist eine
Artenschutzprüfung beauftragt worden, die im
Anlagenpaket zu finden ist. In die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfs ist
ein Hinweis auf die Wasserschutzzone
aufgenommen.
Der Umwelt- und
Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim
beschließt, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen
2. Zur Feststellung der
Versickerungsfähigkeit des Bodens
könnte ein hydrologisches
Gutachten erforderlich sein.
Zu 2. Ein hydrologisches Gutachten ist nicht
erforderlich, da mittels Regenwassereinleitung
ins Trennsystem § 51 a Landeswassergesetz
Genüge getan wird.
Der Umwelt- und
Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim
beschließt, die
Stellungnahme nicht
zu berücksichtigen
T 3 fBÖ Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 16.05.2012
Kurzinhalt der Stellungnahme
Der Eingabesteller weist auf einen
diffusen Kampfmittelverdacht hin
und empfiehlt eine
geophysikalische Untersuchung der
zu überbauenden Flächen sowie
bei zusätzlichen Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen
Belastungen eine
Sicherheitsdetektion.
Stellungnahme der Verwaltung
In die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die
mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des
Kampfmittelräumdienstes aufgenommen.
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und
Planungsausschuss
empfiehlt / der Rat der
Stadt Pulheim
beschließt, die
Stellungnahme zu
berücksichtigen
BP 107 Geyen
Abwägung
T 1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 16.01.2013
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Eingabesteller weist auf einen
diffusen Kampfmittelverdacht hin
und empfiehlt eine
geophysikalische Untersuchung der
zu überbauenden Flächen sowie
bei zusätzlichen Erdarbeiten mit
erheblichen mechanischen
Belastungen eine
Sicherheitsdetektion
In die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis auf die
mögliche Notwendigkeit der Beteiligung des
Kampfmittelräumdienstes aufgenommen.
Da die Stellungnahme gleichlautend mit der
Stellungnahme T 3 fBÖ ist, erfolgt die
Abwägung eben unter diesem Punkt.
Siehe Beschlussentwurf zu T 3 fBÖ.
Die Abwägung erfolgt
bei T 3 fBÖ. Ein gesonderter Beschluss ist
nicht erforderlich.
T 2 LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Schreiben vom 30.01.2013 sowie vom 08.07.2013
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Eingabesteller weist darauf hin, In die textlichen Festsetzungen des
Der Umwelt- und
dass innerhalb des Plangebiets mit Bebauungsplanentwurfs ist ein Hinweis zum
Planungsausschuss
einem umfassenden Bodenarchiv
Umgang mit Bodendenkmälern aufgenommen. empfiehlt / der Rat der
zur Geschichte des Platzes zu
Eine Sachverhaltsbeauftragung zur Prüfung
Stadt Pulheim
rechnen ist und regt eine
der Denkmalwürdigkeit ist in Abstimmung
beschließt, die
Sachverhaltsbeauftragung zur
zwischen dem Investor und dem LVR-Amt für
Stellungnahme zu
Prüfung deren Denkmalwürdigkeit
Bodendenkmalpflege erfolgt.
berücksichtigen
zu beantragen.
Die Sachverhaltsermittlung hatte zum
Ergebnis, dass keine Denkmalwürdigkeit
bezüglich des Bodenarchivs besteht.
Dementsprechend wurde mit dem
ergänzenden Schreiben vom 08.07.2013 vom
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland bestätigt, dass die Belange des
Bodendenkmalschutzes keine Abwägungsrelevanz für die Planung mehr besitzen.