Daten
Kommune
Pulheim
Größe
4,0 MB
Datum
05.11.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Stichworte
Inhalt der Datei
ABSCHLUSSBERICHT
zur qualifizierten archäologischen Sachverhaltsermittlung in
Pulheim-Geyen,
B-Plan Nr. 107 „Geyener Mühle“
im Auftrag der Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG
Aktivitätsnummer Nw 2013/1041
Patrick Jülich M.A.
Ute Becker M.A.
Juli 2013
Schlickstr. 15
47138 Duisburg
Tel.: 0203-4492327
Fax: 0203-4492328
Pulheim-Geyen
B-Plan Nr. 107
archaeologie.de
1
INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
3
BISHERIGER KENNTNISSTAND UND HISTORISCHE RAHMENDATEN
3
GEOLOGISCHER UND BODENKUNDLICHER ÜBERBLICK
5
VORGEHENSWEISE UND ERGEBNIS
6
Suchschnitt Stelle 3
6
Suchschnitt Stelle 4
9
Suchschnitt Stelle 5 und 13
10
ZUSAMMENFASSUNG
13
LITERATUR
15
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Abbildung 1: Deutsche Grundkarte 1:5000 mit Markierung des Untersuchungsbereichs.
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EINLEITUNG
Mit dem Bebauungsplan Nr. 107 Geyen sollen die bauleitplanerischen
Voraussetzungen für eine Einfamilienhausbebauung eines bislang als Garten
genutzten Grundstücks Am Falkenhorst geschaffen werden. Neben einem
umfangreichen Baumbestand befinden sich im Plangebiet ein freistehendes
Einfamilienhaus sowie das Gebäude der alten, denkmalgeschützten Geyener
Wassermühle.1 Das Gelände der Mühle und der Hofwüstung Heiderhof ist als
Bodendenkmal eingetragen (BM 267). Um festzustellen, ob durch die geplanten
Baumaßnahmen archäologische Befunde bedroht sind, wurde eine
Sachverhaltsermittlung angeordnet, die bauvorgreifend stattfinden soll
Mit der Ausführung der archäologischen Untersuchung beauftragte die
Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG die Firma archaeologie.de.
Das LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland vergab für die
Maßnahme die Aktivitätsnummer Nw 2013/1041. Die Geländearbeit fand vom
24. bis zum 27.06.2013 statt.
Die wissenschaftliche Leitung lag bei Patrick Jülich M.A., als archäologisches
Fachpersonal war Dipl.-Ing. (FH) Eva Augustin beteiligt, der auch die digitale
Verarbeitung der Grabungszeichnungen oblag.
BISHERIGER KENNTNISSTAND UND
HISTORISCHE RAHMENDATEN
Ein Hof mit Wassermühle in Geyen wird in den Schriftquellen zuerst 962
erwähnt, als der Kölner Erzbischof Bruno diesen dem Damenstift St. Cäcilia in
1
Zitat aus der Mitteilungsvorlage zum Bebauungsplan (http://www.pulheim.de/bauen-planenumwelt/planungsamt/aktuelle-bauleitplanverfahren/geyen/?id=9687)
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Köln übereignet. Ob diese Mühle identisch mit der Mühle ist, die spätestens seit
dem 15. Jahrhundert (1496) dem Fronleichnamskonvent zu Köln gehört, ist
unklar. Nach der Säkularisation wurden 1812 Hof und Mühle zu Geyen an Josef
Pingen aus Frimmersdorf verkauft, der sie verpachtete. Die Mühle war noch bis
nach dem 2. Weltkrieg in Betrieb.2
Die erste Kartierung einer Mühle am jetzigen Standort stammt aus der
Tranchotkarte (1801/1805)
Heiderhof
Abbildung 2: Ausschnitt aus der Tranchotkarte (1801/1805). Das „M“ als Mühlensignatur ist nur
schlecht erkennbar, da es in den Mühlenteich gezeichnet ist.
Eine Katasterkarte von 1818/1904 zeigt in grauer Farbe die Hofanlage
(Heiderhof), zu der die Mühle gehörte, sowie die im 19. und frühen 20.
Jahrhundert neu errichteten Mühlengebäude (rot). Von dieser Anlage sind
heute nur noch eines der Mühlengebäude mit seitlich angebautem Wohnhaus
aus dem 19. Jahrhundert und ein Teil des Mühlengrabens erhalten. Dieses
Ensemble ist als Baudenkmal eingetragen (Nr. I/066). Die übrigen Bauten
wurden im 20. Jahrhundert abgebrochen, der Mühlenteich wurde verfüllt und
liegt heute größtenteils unter dem Sportplatz.
2
R. Kreiner, Historische Gesamtdokumentation der Mühlen am Pulheimer Bach (Rhein-Erft-Kreis,
NRW), Aachen 2010, S. 24 ff.
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Abbildung 3: Die Geyener Mühle in einem Ausschnitt aus der Katasterkarte Geyen (1818 bis 1904). Lage
der Gebäude des Heiderhofs 1818 (grau) und jüngere Gebäude (rot). Aus: Kreiner, a.a.O. S. 27
GEOLOGISCHER UND BODENKUNDLICHER
ÜBERBLICK
Das Plangelände liegt im Südwesten des Ortsteils Geyen, südöstlich des hier
verfüllten / verrohrten Pulheimer Bachs. Naturräumlich betrachtet liegt Geyen in
der Kölner Bucht auf der jüngeren Hauptterrasse des Rheins, am unteren Rand
des Ostabhangs der Ville.
Laut Bodenkarte liegen in Geyen hauptsächlich Parabraunerden aus Lößlehm
vor, in der Nähe des (ehemaligen) Bachlaufes auch Kolluvien. Das
Mühlengelände weist mehrere flache, muldenförmige Talungen auf, die
teilweise mit schluffig-lehmigem Füllmaterial und Bauschutt aufgefüllt wurden.
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VORGEHENSWEISE UND ERGEBNIS
Durch drei Suchschnitte sollte überprüft werden, ob auf dem überplanten
Gelände noch Reste der Hofanlage und / oder der Mühle und möglicher
Vorgängerbauten im Bodenerhalten sind.
Suchschnitt Stelle 3
Der erste Suchschnitt wurde in der Trasse des geplanten Weges angelegt. Er
konnte jedoch nicht in der gesamten Länge der Wegetrasse aufgezogen
werden, das im Südwesten drei große Bäume standen. Die Verkürzung des
Schnittes wurde mit dem LVR – Amt für Bodendenkmalpflege (Herr Vogt)
abgesprochen.
Nach Abtrag des 0,30 bis 0,40 m mächtigen Mutterbodens kamen flächig
lehmige Auffüllschichten zutage, die vereinzelt Bauschutt enthielten. Um den
Bodenaufbau zu erkunden wurden zwei Geo-Sondagen (Stelle 6 und 8)
angelegt. Deren Lage wurde so gewählt, dass auch etwa erhaltene
Fundamente eines im Urkataster verzeichneten Gebäudes (vgl. Abb. 2)
angeschnitten werden könnten. In einer der Sondagen wurde Mauerwerk
angetroffen, in der anderen Einplanierungsreste, die ebenfalls einem Gebäude
zugeordnet werden könnten
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Abbildung 4: Suchschnitt Stelle 3
Die Geo-Sondage Stelle 6 wurde bis auf den gewachsenen Boden (Lößlehm)
abgetieft, der in ca. 0,90 bis 1,10 m Tiefe zutage trat. In dieser Tiefe wurde
auch der Rest eines in den gewachsenen Boden eingetieften Befundes (Stelle
9) aufgedeckt, dessen Verfüllung die aus Ziegelbruch und wenig
Kalkmörtelresten bestand. Bei der NO-SW verlaufenden 0, 55 m breiten
streifenförmigen Struktur schien es sich um eine Stickung (Fundamentunterbau)
zu handeln. Daher wurde sie geschnitten. Im Profil zeigte sich, dass es sich um
eine Grubenverfüllung oder Anschüttung handelte, die nach Nordosten hin
abfiel und eine Mächtigkeit von bis zu 0,80 m aufwies. Es ist möglich, dass es
sich um einplanierte Mauerwerksreste des Gebäudes handelt, das im
Urkataster (1818) an dieser Stelle eingezeichnet ist. (vgl. Abb. 10). Über dem
Befund lag eine dünne, bauschutthaltige Schicht, darüber 0,60 bis 0,80m
mächtige, lehmige Auffüllschichten.
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Abbildung 5: Geo-Sondage Stelle 6, Südwestprofil mit Befund Stelle 9
Geo-Sondage Stelle 8 wurde ebenfalls bis auf den gewachsenen Boden
(Lößlehm) abgetieft, der an dieser Stelle in ca. 1,10 m Tiefe zutage trat. In ihrer
Südecke wurde auf diesem Niveau der Rest eines in den gewachsenen Boden
eingetieften Ziegelfundaments angetroffen, von dem nur noch zwei Lagen
erhalten war (Stelle 10). Der Mauerrest verlief NO-SW und bestand aus
Feldbrandziegeln (26x13x6,5 cm) in hellem Kalkmörtel, die im Blockverband
versetzt waren. Die Mauer ist einen Stein breit. Das gleichmäßige Steinformat
und der Blockverband lassen annehmen, dass es sich um neuzeitliches
Mauerwerk handelt. Datierendes Fundmaterial, das zu einer genauen zeitlichen
Einordnung von Mauer Stelle 10 beitragen könnte, wurde nicht aufgefunden.
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Abbildung 6: Mauerrest Stelle 10
Ein zweiter Befundrest (Stelle 11) kam am Nordostrand der Geo-Sondage
zutage, ebenfalls in den gewachsenen Boden eingetieft und von ca., 0,60 m
mächtigen Auffüllschichten überdeckt. Es handelt sich um eine rundliche, leicht
unregelmäßige Struktur, die mit schwarzglänzendem glas- oder
steinkohleartigem Material verfüllt war. Dieser Befund ist stratigrafisch
gleichzeitig mit Mauerrest Stelle 10 und ist daher ebenfalls als neuzeitlich
einzuordnen.
Suchschnitt Stelle 4
Der zweite Suchschnitt wurde nordöstlich anschließend an Suchschnitt Stelle 3
im Bereich eines geplanten Hauses aufgezogen.
Auch hier traten nach Abtrag des Mutterbodens lehmige Auffüllschichten
zutage, am Nordost-Ende des Schnittes bestand die Auffüllung fast nur aus
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Ziegelschutt (Schicht Stelle 12). Um den Bodenaufbau zu erkunden wurde die
Geo-Sondage Stelle 7 angelegt. An dieser Stelle wurden keine Baubefunde
angetroffen. Der gewachsene Boden kam in ca. 1,00m Tiefe zutage. Unter der
Schuttschicht Stelle 12 wurden hier Auffüllschichten angetroffen, die z.T. stark
holzkohlehaltig waren. Sie weichen damit von der Zusammensetzung der
Auffüllungen, die in Suchschnitt Stelle 3 vorgefunden wurden, ab. Eine aus
diesem Horizont geborgene Irdenwarescherbe stammt aus dem 15. bis 16. Jh.
Der hohe Holzkohleanteil und die darüber einplanierte Ziegelschuttschicht
lassen an einen Brand denken. Demnach könnte nach einem Gebäudebrand
dieses abgerissen und über dem Brandhorizont einplaniert worden sein.
Abbildung 7: Suchschnitt Stelle 4, Planum gegen Westen. Im Vordergrund die Bauschuttschicht
Stelle 12 und Geo-Sondage Stelle 7.
Nach dem Urkataster liegt dieser Bereich südöstlich des Heiderhofs
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Suchschnitt Stelle 5 und 13
Der dritte Suchschnitt wurde nordwestlich des erhaltenen Mühlengebäudes
angelegt. Im Bereich eines vorhandenen, geteerten Weges, der außerdem
einen Leitungsgraben enthält, wurde der Schnitt unterbrochen. Der westliche
Abschnitt wurde unter Stellennummer 5 dokumentiert, der östliche unter
Stellennummer 13. Dieser Abschnitt konnte aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten (Schutthaufen/Baumbepflanzung) nicht in der vorgesehenen
Breite aufgezogen werden. Dies wurde mit dem LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege im Rheinland (Herr Vogt) abgestimmt.
Auch in Schnitt Stelle 5 traten nach Abtrag des Mutterbodens lehmige
Auffüllschichten zutage, die mit Bauschutt durchsetzt waren. Stellenweise lag
auch konzentrierter Bauschutt vor, der anhand von Funden (Keramik, Glas) in
die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts datiert werden konnte. Im Westen des
Schnitts wurde eine Geo-Sondage angelegt (Stelle 16), um den Bodenaufbau
zu erkunden. Der gewachsene Boden wurde in ca. 1,20m Tiefe angetroffen.
Das Profil zeigt darüber nur Auffüllschichten des 20. Jahrhunderts.
Abbildung 8: Suchschnitt Stelle 5 mit Geo-Sondage Stelle 16
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Im östlichen Schnitt (Stelle 13) wurde das Planum in ca. 0,70 bis 0,80m Tiefe
angelegt. Auf diesem Niveau wurden zwei Verfärbungen aufgedeckt: in der
südlichen Schnittecke lag eine rechteckige Verfärbung, die mit Bauschutt und
Lehm verfüllt war. (Stelle 14). Sie setzte sich nach Südosten und Südwesten
über den Suchschnitt hinaus fort. Die Zusammensetzung und das wenig
überprägte lehmige Füllmaterial lassen an eine jüngere Zeitstellung des
Befundes denken. Aufgrund der rechtwinkligen Begrenzung und der jungen
Zeitstellung ist es möglich, dass es sich um eine Ausbruchsgrube einer
Grenzmauer handelt, da genau an dieser Stelle eine Parzellengrenze verlief.
Eine weitere rundliche Grube, deren schluffig-lehmige Verfüllung Ziegelbruch
aufwies (Stelle 15). kann anhand der Ziegelbruchstücke nur grob als
mindestens spätmittelalterlich oder jünger datiert werden. Beide Befunde
wurden gemäß der Vorgaben den LVR, nach denen nur die Unterkanten von
Baubefunden ermittelt werden sollten, nicht geschnitten. Über ihr Alter und ihre
Funktion können daher nur eingeschränkte Aussagen getroffen werden.
Abbildung 9: Suchschnitt Stelle 13 mit den Befunden Stelle 14 (Oben) und 15 (Mitte).
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ZUSAMMENFASSUNG
Die Sachverhaltsermittlung zeigte, dass Reste des im Urkataster verzeichneten
Gebäudes, das 1818 zum Bestand des Heiderhofs gehörte, erhalten sind.
Offenbar wurden die Gebäude bodengleich abgebrochen und das Gelände
anschließend – zum Teil mit dem Bauschutt – planiert. Die Baubefunde lagen
unter massiven jungen Auffüll- und Planierschichten in ca. 1,10 m Tiefe. In den
Suchschnitten Stelle 4 und 13 wurden Befunde in geringerer Tiefe angetroffen.
Möglicherweise ältere Befunde wurden lediglich in Geo-Sondage Stelle 8
angeschnitten: Auffüllungen, die in ihrer Zusammensetzung – stärkerer
Holzkohlegehalt – von den ansonsten vorliegenden Auffüllschichten abwichen.
Ihr genaues Alter konnte nicht ermittelt werden, sie sind jedenfalls nach dem
15./16. Jh. entstanden.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass nur wenige Baubefunde
angetroffen wurden, die alle dem Heiderhof zuzuordnen sind, der 1818 erstmals
kartiert wurde. Auffallend ist, dass die angetroffenen Fundamentreste des
Heiderhofs in den gewachsenen Boden eintiefen, also – jedenfalls dort, wo wir
sie nachweisen konnten – nicht auf ältere Strukturen aufbauen.
Es ist davon auszugehen, dass auch Fundamentreste der anderen Hofgebäude
und sonstige Befunde, Strukturen und Kulturschichten dieses Hofes noch
erhalten sind.
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Abbildung 10: Überblendung der Befunde mit dem Urkataster
Mittelalterliche Gebäude, Schichten und Strukturen konnten nicht
nachgewiesen werden. Auch Fundmaterial dieser Zeitstellung wurde nicht
aufgefunden. Zum Vorhandensein der mittelalterlichen Geyener Mühle im
Plangelände konnten mit den Suchschnitten keine Aufschlüsse gewonnen
werden.
Aus diesem Ergebnis kann jedoch nicht gefolgert werden, dass im gesamten
Plangelände keine derartigen älteren Strukturen vorhanden sein können.
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LITERATUR
· R. Kreiner, Historische Gesamtdokumentation der Mühlen am Pulheimer
Bach (Rhein-Erft-Kreis, NRW), Aachen 2010
(dort weitere Literaturangaben)