Daten
Kommune
Kerpen
Größe
214 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung,
Vormundschaften
Bearbeiter: Manfred Manzke
TOP
Drs.-Nr.: 105.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
14.02.2017
Bemerkungen
30.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse,
Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin
Manzke
Schürheck
Landscheidt
Zuständiger
Dezernent
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
080.15
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
26.02.2015
TOP 08
Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E.
Schenk:
1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für
das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der
Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169
Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu
stellen.
2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der
Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des
Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil
Kerpen für soziale und karitative Zwecke im
Rahmen des Gemeinschaftsprojektes
"Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen:
-Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt.
-Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative
Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des
Kolpinghaus-Grundstücks).
-Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus
Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen.
-Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den
Kosten für den Umbau und den Betrieb des
23.1
Die Umsetzung der empfohlenen
/beschlossenen Maßnahmen wird
zwischen der Kolpingstadt Kerpen und
dem
Kolpinghaus
Kerpen
e.V.
abgestimmt.
-Fortsetzung-
26.02.2015
Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus-
Beschlussvorlage 105.17
Seite 2
Vorlagen-Nummer
Titel
Nachlass eines Kerpener
Bürgers
Sitzung am
TOP
TOP 08
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
418.16
Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der
Kolpingstadt Kerpen
24.11.2016
TOP 04
Einwohner/innenFragestunde zu TOP 6 der
TO/26.01.2017: “Umsetzung
des Tarifvertrages für den
Sozial- u. Erziehungsdienst
aus 2015 in Kerpen / hier:
Bestellung stv. Leitungen in
Kitas; Antrag d.Linksfraktion
26.01.2017
TOP 02
-FortsetzungEinwohner/innen-
26.01.2017
TOP 02
Beschlussvorlage 105.17
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich
ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder
und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren,
sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur
Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments
in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen.
Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen.
23.3
Die Umsetzung erfolgt sukzessiv.
Die Anfragen von Herrn Schlömer (Buir) und
Frau Weiß (Kerpen) beziehen sich auf die
Nichtumsetzung tarifvertraglicher Vereinbarungen für Vertretungskräfte von Kita-Leitungen (siehe Niederschrift).
Die Verwaltung verweist dazu auf TOP 6 der
heutigen TO, wonach im gegenwärtigen HSK
näher bestimmte Abweichungen in der Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen ausnahmsweise zulässig sind.
Obwohl diese Ausnahmeregelung auch der
Rechtsauffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV NRW) entspricht, sagt
11.1
geschlossen (Sicherung durch Vertrag).
-Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit
dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt.
-Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in
Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen
neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten.
Das Vorgespräch hat am 15.02.2017
stattgefunden
Seite 3
Siehe Beschlussausführung zu
’13.17‘ (26.01.2017 / TOP 06)
Vorlagen-Nummer
Titel
Fragestunde
Sitzung am
TOP
689.16
Präsentation Anbau 3.
Gruppe Manheim-neu und
Darstellung Außengelände
26.01.2017
TOP 03
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler
eine erneute Prüfung dieser Angelegenheit zu
Der JHA nimmt die von Herrn Architekt
Viethen eingehend vorgestellte Planung des
Anbaus der 3. Gruppe zur Kenntnis. Da der
vorliegende Lageplan-Auszug bezüglich der
Außenanlagen nicht im gewünschten Maße
aussagekräftig ist, wird die Verwaltung auf
Bitte der Ausschussvorsitzenden beauftragt,
in der nächsten Sitzung des JHA die Außenanlagen der Kita im Zusammenhang mit der
baulichen Erweiterung detailliert darzustellen
und zu erläutern.
23.4
Die eingehende Präsentation der
Außenanlagen erfolgt in der Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am
30.03.2017.
578.16
Konzeption der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt
Kerpen
26.01.2017
TOP 04
Der JHA beschließt die Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen
23.3
Die Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen erfolgt auf der Grundlage der beschlossenen Konzeption.
677.16
Besetzung von Räten in
städt.Kitas / hier: Antrag der
CDU-Fraktion
26.01.2017
TOP 05
Der JHA empfiehlt . . . einstimmig die beantragten Änderungen wie folgt:
Städt. Kita ‘Klein Föß‘ / Buir
Ordentliche Mitglieder:
2. Hedi Reintgen-Cremer / CDU
3. Lonie Lambertz / CDU
Stellvertretende Mitglieder:
2. Marianne Vaaßen / CDU
3. Markus Frambach / CDU
23.4
Die empfohlenen Änderungen wurden
vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am
21.02.2017 einstimmig beschlossen.
13.17
Umsetzung d. Tarifvertrages
26.01.2017
TOP 06
Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler
verweist auf die zugesagte nochmalige Prü-
11.1
23.4
Nach erneuter Prüfung durch die
Verwaltung hat der HFA am 14.02.
Beschlussvorlage 105.17
Seite 4
Vorlagen-Nummer
Titel
f.d. Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen
hier: Bestellung von stv. Leitungen in Kitas; Antrag der
Linksfraktion
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
fung der Angelegenheit durch die Verwaltung
(s. TOP 2 / Einwohner/innen-Fragestunde).
Der JHA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis u. bittet um Vorlage des Prüfergebnisses
bis zur Sitzung des HFA am 14.02.2017.
2017 beschlossen, während der lfd.
Haushaltssicherung keine stellvertretenden Leitungen in städt. Kindertageseinrichtungen zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen
(5/SPD, 2/Grüne, 1/Linke)
Auf der Grundlage des vorliegenden Antrags
der Linksfraktion empfiehlt der JHA die zeitnahe Umsetzung der Vertretungsregelung
für Kita-Leitungskräfte nach den uneingeschränkten Maßgaben des aktuellen Tarifvertrages.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/Grüne, 1/Linke)
7 Enthaltungen (4/CDU, 3/Freie Träger der
Jugendhilfe)
687.16
Bedarfsplan Kindertagesbetreuung
26.01.2017
TOP 07
Der JHA empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt
Kerpen einstimmig den Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der
Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für das
Kita-Jahr 2017/2018.
Gem. vorl. Antrag der CDU-Fraktion v. 19.01.
2017 (“Dringender Bedarf an Kita-Plätzen im
Stadtgebiet Kerpen“) beauftragt der JHA einstimmig die Verwaltung, mit dem Träger der
Kita ‘Flohzirkus‘ zu klären, inwieweit hier ein
Anbau oder eine Zwischenlösung in Form von
Kindergarten-Containern möglich ist.
Andere Lösungsvorschläge zur Behebung der
-FortsetzungBedarfsplan Kindertagesbetreuung
26.01.2017
TOP 07
Unterversorgung -sofern vorhanden- sollen
gleichsam geprüft werden.
Der JHA bittet einstimmig um Vorlage konkre-
Beschlussvorlage 105.17
Stand / Ausführung
23.4
Auf Empfehlung des JHA hat der Rat
der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.
2017 einstimmig den Bedarfsplan
Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis
Eintritt der Schulpflicht sowie die
Kindpauschalen für das Kita-Jahr
2017/2018 beschlossen.
Siehe Vorlage Drs.-Nr. 122.17
Seite 5
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
Stand / Ausführung
ter Lösungsvorschläge zur kurzfristigen Behebung der hohen Unterversorgung im Stadtteil
Kerpen bis zur nächsten JHA-Sitzung am
30.03.2017.
27.17
Kindertagesstätte im Gleisdreieck im Stadtteil Horrem
hier: Antrag des Stadtverord
neten Wolfgang Scharping
und der Linksfraktion
26.01.2017
TOP 7.1
Nach intensiver Diskussion lässt die Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, wer für
den Standort “Gleisdreieck Horrem“ ist.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen (4/CDU, 1/Grüne)
7 Nein-Stimmen (3/SPD, 1/Linke, 3/Freie
Träger der Jugendhilfe)
Der JHA empfiehlt somit, am Standort “Gleisdreieck Horrem“ keine Kindertagesstätte zu
errichten.
23.4
Bei 8 Gegenstimmen (5/SPD,
2/Grüne, 1/Linke) wurde diese Angelegenheit von der Tagesordnung der
Sitzung des HFA am 14.02.2017
abgesetzt.
In der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.2017 beantragte die CDU-Fraktion, diese Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen. Darüber wurde auf Antrag
des StV W. Scharping geheim abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
24 Ja-Stimmen
23 Nein-Stimmen
Stimmenthaltungen: keine
Somit wurde diese Angelegenheit von
der Tagesordnung der Sitzung des
Rates der Kolpingstadt Kerpen am
21.02.2017 abgesetzt.
688.16
Erweiterung der städtischen
Kindertageseinrichtung
‘Klein Föß‘, Kerpen-Buir
26.01.2017
TOP 8
Der JHA empfiehlt einstimmig, vorbehaltlich
der Fördermittel des Bundes und des Landes
i.H.v. 414.000 € die städt. Kita ‘Klein Föß‘ in
K.-Buir zum Abbau der Notgruppe im MZR um
23.4
Die Empfehlungen des JHA vom
26.01.2017 lagen zur Sitzung des
HFA am 14.02.2017 vor.
Der Beschlussentwurf wurde verwal-
Beschlussvorlage 105.17
Seite 6
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
eine ü3-Gruppe in Systembauweise (Variante
6) zu erweitern und in 2017 die erforderlichen
Haushaltsmittel i.H.v. 434.736 € (Bau- und
Herrichtungskosten) sowie i.H.v. 38.000 €
(Einrichtungskosten) bereitzustellen.
Sollte die Förderung des Bundes und des
Landes nicht erfolgen, empfiehlt der JHA im
Hinblick auf die Haushaltssituation vorsorglich
die Erweiterung um eine ü3-Gruppe in Form
einer Naturkindergartengruppe (Variante 5)
und in 2017 die dafür erforderliche Mittelbereit
stellung i.H.v. 251.862 € (Bau- u. Herrichtungs
kosten) sowie i.H.v. 11.000 € (Einrichtungskosten).
Abstimmungsergebnis:
9 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 2/Freie Träger
der Jugendhilfe)
2 Nein-Stimmen (1/Grüne, 1/Freie Träger der
Jugendhilfe)
1 Enthaltung (1/Linke)
--Haushalt 2017 – Bereich
“Kinder, Jugend u. Familie“
Beschlussvorlage 105.17
26.01.2017
TOP 10
Der JHA empfiehlt einstimmig den Haushalt
2017 für den Bereich ‘Kinder, Jugend und
Familie‘ mit folgender Ergänzung:
Für die Einrichtung eines Jugendparlaments
Stand / Ausführung
tungsseitig konkretisiert und auf die
Variante 6 (Errichtung einer Gruppe in
Systembauweise und Gewährung von
Fördermitteln) beschränkt.
Sollten Fördermittel nicht fließen,
wird die Angelegenheit erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Der HFA hat einstimmig empfohlen,
die städt. Kita ‘Klein Föß‘/Buir zum Ab
bau der Notgruppe im MZR durch Errichtung einer Gruppe für Kinder ü3 in
Systembauweise (Variante 6) zu erweitern, vorausgesetzt, dass hierfür
Fördermittel bereitgestellt werden.
Auf Empfehlungen des JHA und des
HFA hat der Rat der Kolpingstadt
Kerpen am 21.02.2017 einstimmig beschlossen, die städt. Kita ‘Klein Föß‘ in
Buir zum Abbau der Notgruppe im
MZR durch Errichtung einer Gruppe
für Kinder ü3 in Systembauweise
(Variante 6 der Vorlage) zu erweitern.
Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung von Fördermitteln.
23.3
Seite 7
Der HFA hat sich am 14.02.2017
einstimmig den Empfehlungen des
JHA vom 26.01.2017 angeschlossen.
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat
Vorlagen-Nummer
Titel
Sitzung am
TOP
Beschluss /Auftrag/ Empfehlung
Amt
Abt.
sollen auf Antrag der FDP-Fraktion vorsorglich
5.000 € bereitgestellt werden. Bis zur Sitzung
des HFA am 14.02.2017 soll i.H.v. 5.000 €
eine Gegenfinanzierung benannt werden.
Beschlussvorlage 105.17
Stand / Ausführung
am 21.02.2017 die Haushaltssatzung
2017 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2025
beschlossen.
Seite 8