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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
214 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeiter: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 105.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 14.02.2017 Bemerkungen 30.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter Abteilungsleiter Amtsleiterin Manzke Schürheck Landscheidt Zuständiger Dezernent Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung 080.15 Nachlass eines Kerpener Bürgers 26.02.2015 TOP 08 Empfehlung, aus der Erbmasse der Nachlassangelegenheit des Kerpener Bürgers R. E. Schenk: 1.) 10.000 € als Fehlbetragsfinanzierung für das Projekt "Erweiterung der Verteilstation der Kerpener Tafel", Höhenweg 51-59, 50169 Horrem, der Kerpener Tafel zur Verfügung zu stellen. 2.) Die Freigabe bzw. teilweise Freigabe der Mittel von bis zu 690.000 € an den 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. zur Herrichtung des Kolpinghauses an der Kölner Str. im Stadtteil Kerpen für soziale und karitative Zwecke im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes "Kolping-Center-Kerpen" unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: -Die aufgeworfenen steuerlichen Fragestellungen (Anfall von Erbschaftssteuer beim Rh.Erft-Krs.) sind abschließend geklärt. -Es liegt eine Sicherung der dauerhaften Nutzung des Gebäudes für soziale und karitative Zwecke vor (Grunddienstbarkeit zu Lasten des Kolpinghaus-Grundstücks). -Die Gesamtfinanzierung des 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. für den kompletten und abschließenden Umbau des Kolpinghauses ist nachgewiesen. -Eine darüber hinausgehende finanzielle Beteiligung der Kolpingstadt Kerpen an den Kosten für den Umbau und den Betrieb des 23.1 Die Umsetzung der empfohlenen /beschlossenen Maßnahmen wird zwischen der Kolpingstadt Kerpen und dem Kolpinghaus Kerpen e.V. abgestimmt. -Fortsetzung- 26.02.2015 Kolpinghauses ist –auch für die Zukunft- aus- Beschlussvorlage 105.17 Seite 2 Vorlagen-Nummer Titel Nachlass eines Kerpener Bürgers Sitzung am TOP TOP 08 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung 418.16 Einrichtung eines Kinderund Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen 24.11.2016 TOP 04 Einwohner/innenFragestunde zu TOP 6 der TO/26.01.2017: “Umsetzung des Tarifvertrages für den Sozial- u. Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen / hier: Bestellung stv. Leitungen in Kitas; Antrag d.Linksfraktion 26.01.2017 TOP 02 -FortsetzungEinwohner/innen- 26.01.2017 TOP 02 Beschlussvorlage 105.17 Amt Abt. Stand / Ausführung Die politischen Vertreter des JHA nehmen sich ausdrücklich selbst in die Pflicht, die Kinder und Jugendlichen sowohl in den weiterführenden Schulen, als auch in den Jugendzentren, sowie die Mitglieder des Stadtjugendrings zur Einrichtung eines Kinder- u.Jugendparlaments in der Kolpingstadt Kerpen zu befragen. Zur Planung einer gemeinsamen Vorgehensweise soll die Verwaltung zu einem Vorgespräch einladen. 23.3 Die Umsetzung erfolgt sukzessiv. Die Anfragen von Herrn Schlömer (Buir) und Frau Weiß (Kerpen) beziehen sich auf die Nichtumsetzung tarifvertraglicher Vereinbarungen für Vertretungskräfte von Kita-Leitungen (siehe Niederschrift). Die Verwaltung verweist dazu auf TOP 6 der heutigen TO, wonach im gegenwärtigen HSK näher bestimmte Abweichungen in der Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen ausnahmsweise zulässig sind. Obwohl diese Ausnahmeregelung auch der Rechtsauffassung des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV NRW) entspricht, sagt 11.1 geschlossen (Sicherung durch Vertrag). -Die Auszahlung erfolgt in Abstimmung mit dem 'Kolpinghaus Kerpen' e.V. in Teilzahlungen je nach Baufortschritt. -Im Erdgeschoss des Kolpinghauses sind in Abstimmung mit der Kolpingstadt Kerpen neben dem Empfang 26 qm für den Seniorenbzw. den Behindertenbeirat freizuhalten. Das Vorgespräch hat am 15.02.2017 stattgefunden Seite 3 Siehe Beschlussausführung zu ’13.17‘ (26.01.2017 / TOP 06) Vorlagen-Nummer Titel Fragestunde Sitzung am TOP 689.16 Präsentation Anbau 3. Gruppe Manheim-neu und Darstellung Außengelände 26.01.2017 TOP 03 Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler eine erneute Prüfung dieser Angelegenheit zu Der JHA nimmt die von Herrn Architekt Viethen eingehend vorgestellte Planung des Anbaus der 3. Gruppe zur Kenntnis. Da der vorliegende Lageplan-Auszug bezüglich der Außenanlagen nicht im gewünschten Maße aussagekräftig ist, wird die Verwaltung auf Bitte der Ausschussvorsitzenden beauftragt, in der nächsten Sitzung des JHA die Außenanlagen der Kita im Zusammenhang mit der baulichen Erweiterung detailliert darzustellen und zu erläutern. 23.4 Die eingehende Präsentation der Außenanlagen erfolgt in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017. 578.16 Konzeption der Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen 26.01.2017 TOP 04 Der JHA beschließt die Konzeption der Schulsozialarbeit der Kolpingstadt Kerpen 23.3 Die Schulsozialarbeit in der Kolpingstadt Kerpen erfolgt auf der Grundlage der beschlossenen Konzeption. 677.16 Besetzung von Räten in städt.Kitas / hier: Antrag der CDU-Fraktion 26.01.2017 TOP 05 Der JHA empfiehlt . . . einstimmig die beantragten Änderungen wie folgt: Städt. Kita ‘Klein Föß‘ / Buir Ordentliche Mitglieder: 2. Hedi Reintgen-Cremer / CDU 3. Lonie Lambertz / CDU Stellvertretende Mitglieder: 2. Marianne Vaaßen / CDU 3. Markus Frambach / CDU 23.4 Die empfohlenen Änderungen wurden vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.2017 einstimmig beschlossen. 13.17 Umsetzung d. Tarifvertrages 26.01.2017 TOP 06 Herr Erster Beigeordneter Christian Canzler verweist auf die zugesagte nochmalige Prü- 11.1 23.4 Nach erneuter Prüfung durch die Verwaltung hat der HFA am 14.02. Beschlussvorlage 105.17 Seite 4 Vorlagen-Nummer Titel f.d. Sozial- und Erziehungsdienst aus 2015 in Kerpen hier: Bestellung von stv. Leitungen in Kitas; Antrag der Linksfraktion Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. fung der Angelegenheit durch die Verwaltung (s. TOP 2 / Einwohner/innen-Fragestunde). Der JHA nimmt die Ausführungen zur Kenntnis u. bittet um Vorlage des Prüfergebnisses bis zur Sitzung des HFA am 14.02.2017. 2017 beschlossen, während der lfd. Haushaltssicherung keine stellvertretenden Leitungen in städt. Kindertageseinrichtungen zu bestellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei 8 Nein-Stimmen (5/SPD, 2/Grüne, 1/Linke) Auf der Grundlage des vorliegenden Antrags der Linksfraktion empfiehlt der JHA die zeitnahe Umsetzung der Vertretungsregelung für Kita-Leitungskräfte nach den uneingeschränkten Maßgaben des aktuellen Tarifvertrages. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen (3/SPD, 1/Grüne, 1/Linke) 7 Enthaltungen (4/CDU, 3/Freie Träger der Jugendhilfe) 687.16 Bedarfsplan Kindertagesbetreuung 26.01.2017 TOP 07 Der JHA empfiehlt dem Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig den Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018. Gem. vorl. Antrag der CDU-Fraktion v. 19.01. 2017 (“Dringender Bedarf an Kita-Plätzen im Stadtgebiet Kerpen“) beauftragt der JHA einstimmig die Verwaltung, mit dem Träger der Kita ‘Flohzirkus‘ zu klären, inwieweit hier ein Anbau oder eine Zwischenlösung in Form von Kindergarten-Containern möglich ist. Andere Lösungsvorschläge zur Behebung der -FortsetzungBedarfsplan Kindertagesbetreuung 26.01.2017 TOP 07 Unterversorgung -sofern vorhanden- sollen gleichsam geprüft werden. Der JHA bittet einstimmig um Vorlage konkre- Beschlussvorlage 105.17 Stand / Ausführung 23.4 Auf Empfehlung des JHA hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 21.02. 2017 einstimmig den Bedarfsplan Kindertagesbetreuung u3 und ü3 bis Eintritt der Schulpflicht sowie die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018 beschlossen. Siehe Vorlage Drs.-Nr. 122.17 Seite 5 Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. Stand / Ausführung ter Lösungsvorschläge zur kurzfristigen Behebung der hohen Unterversorgung im Stadtteil Kerpen bis zur nächsten JHA-Sitzung am 30.03.2017. 27.17 Kindertagesstätte im Gleisdreieck im Stadtteil Horrem hier: Antrag des Stadtverord neten Wolfgang Scharping und der Linksfraktion 26.01.2017 TOP 7.1 Nach intensiver Diskussion lässt die Ausschussvorsitzende darüber abstimmen, wer für den Standort “Gleisdreieck Horrem“ ist. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen (4/CDU, 1/Grüne) 7 Nein-Stimmen (3/SPD, 1/Linke, 3/Freie Träger der Jugendhilfe) Der JHA empfiehlt somit, am Standort “Gleisdreieck Horrem“ keine Kindertagesstätte zu errichten. 23.4 Bei 8 Gegenstimmen (5/SPD, 2/Grüne, 1/Linke) wurde diese Angelegenheit von der Tagesordnung der Sitzung des HFA am 14.02.2017 abgesetzt. In der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.2017 beantragte die CDU-Fraktion, diese Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen. Darüber wurde auf Antrag des StV W. Scharping geheim abgestimmt. Abstimmungsergebnis: 24 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen Stimmenthaltungen: keine Somit wurde diese Angelegenheit von der Tagesordnung der Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.2017 abgesetzt. 688.16 Erweiterung der städtischen Kindertageseinrichtung ‘Klein Föß‘, Kerpen-Buir 26.01.2017 TOP 8 Der JHA empfiehlt einstimmig, vorbehaltlich der Fördermittel des Bundes und des Landes i.H.v. 414.000 € die städt. Kita ‘Klein Föß‘ in K.-Buir zum Abbau der Notgruppe im MZR um 23.4 Die Empfehlungen des JHA vom 26.01.2017 lagen zur Sitzung des HFA am 14.02.2017 vor. Der Beschlussentwurf wurde verwal- Beschlussvorlage 105.17 Seite 6 Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. eine ü3-Gruppe in Systembauweise (Variante 6) zu erweitern und in 2017 die erforderlichen Haushaltsmittel i.H.v. 434.736 € (Bau- und Herrichtungskosten) sowie i.H.v. 38.000 € (Einrichtungskosten) bereitzustellen. Sollte die Förderung des Bundes und des Landes nicht erfolgen, empfiehlt der JHA im Hinblick auf die Haushaltssituation vorsorglich die Erweiterung um eine ü3-Gruppe in Form einer Naturkindergartengruppe (Variante 5) und in 2017 die dafür erforderliche Mittelbereit stellung i.H.v. 251.862 € (Bau- u. Herrichtungs kosten) sowie i.H.v. 11.000 € (Einrichtungskosten). Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen (4/CDU, 3/SPD, 2/Freie Träger der Jugendhilfe) 2 Nein-Stimmen (1/Grüne, 1/Freie Träger der Jugendhilfe) 1 Enthaltung (1/Linke) --Haushalt 2017 – Bereich “Kinder, Jugend u. Familie“ Beschlussvorlage 105.17 26.01.2017 TOP 10 Der JHA empfiehlt einstimmig den Haushalt 2017 für den Bereich ‘Kinder, Jugend und Familie‘ mit folgender Ergänzung: Für die Einrichtung eines Jugendparlaments Stand / Ausführung tungsseitig konkretisiert und auf die Variante 6 (Errichtung einer Gruppe in Systembauweise und Gewährung von Fördermitteln) beschränkt. Sollten Fördermittel nicht fließen, wird die Angelegenheit erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Der HFA hat einstimmig empfohlen, die städt. Kita ‘Klein Föß‘/Buir zum Ab bau der Notgruppe im MZR durch Errichtung einer Gruppe für Kinder ü3 in Systembauweise (Variante 6) zu erweitern, vorausgesetzt, dass hierfür Fördermittel bereitgestellt werden. Auf Empfehlungen des JHA und des HFA hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen am 21.02.2017 einstimmig beschlossen, die städt. Kita ‘Klein Föß‘ in Buir zum Abbau der Notgruppe im MZR durch Errichtung einer Gruppe für Kinder ü3 in Systembauweise (Variante 6 der Vorlage) zu erweitern. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung von Fördermitteln. 23.3 Seite 7 Der HFA hat sich am 14.02.2017 einstimmig den Empfehlungen des JHA vom 26.01.2017 angeschlossen. Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat Vorlagen-Nummer Titel Sitzung am TOP Beschluss /Auftrag/ Empfehlung Amt Abt. sollen auf Antrag der FDP-Fraktion vorsorglich 5.000 € bereitgestellt werden. Bis zur Sitzung des HFA am 14.02.2017 soll i.H.v. 5.000 € eine Gegenfinanzierung benannt werden. Beschlussvorlage 105.17 Stand / Ausführung am 21.02.2017 die Haushaltssatzung 2017 mit den gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen sowie das Haushaltssicherungskonzept 2017 bis 2025 beschlossen. Seite 8