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Mitteilungsvorlage (Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-Westfalen - Neuaufstellung - Beteiligung der öffentlichen Stellen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
88 kB
Datum
02.10.2013
Erstellt
23.09.13, 18:48
Aktualisiert
23.09.13, 18:48
Mitteilungsvorlage (Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-Westfalen
- Neuaufstellung -
Beteiligung der öffentlichen Stellen)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 358/2013 Erstellt am: 03.09.2013 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Mitteilungsvorlage Gremium Umwelt- und Planungsausschuss TOP ö. Sitzung X nö. Sitzung Termin 02.10.2013 Betreff Landesentwicklungsplan (LEP) Nordrhein-Westfalen - Neuaufstellung Beteiligung der öffentlichen Stellen Veranlasser/in / Antragsteller/in Mitteilung Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Verwaltung mit Schreiben vom 15.08.2013 darüber informiert, dass die Landesregierung am 25.06.2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen hat. Zugestellt wurden der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht. Die Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Raumordnungsgesetz (ROG). Stellungnahmen zu den Verfahrensunterlagen werden erbeten bis zum 28.02.2014. Die Unterlagen können auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden: (www.nrw.de/landesplanung/) Mit dem neuen Landesentwicklungsplan sollen alle raumordnerischen Ziele auf Landesebene in einem Instrument gebündelt werden. Durch ihn ersetzt werden der seit 1995 gültige Landsentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW 95), der Landesentwicklungsplan IV ’Schutz vor Fluglärm’ und das am 31.12.2011 ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Außerdem sind die Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel – bereits in Kraft getreten am 13.07.2013 - als ein Kapitel in den Entwurf des neuen LEP NRW eingestellt. Gemäß einer dem Entwurf vorangestellten Begründung für seine Erarbeitung berücksichtigt der neue LEP veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung – insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel – sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung. Er enthält dementsprechend u.a. neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Kulturlandschaftsentwicklung. Die Verwaltung wird eine Stellungnahme erarbeiten und dem Ausschuss in seiner Dezember-Sitzung zur Beratung vorlegen.