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Dringlichkeitsentscheidung (Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 119.17 Datum : 03.03.2017 Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW An den Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung An den Stadtrat zur Genehmigung X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 119.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2 GO NRW genehmigt. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Findeisen Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster Dringlichkeit beschlossen: Die Verwaltung wird beauftragt bei der Meldung der Kindpauschalen an das Land zum 15.03.2017, zur Refinanzierung der Betriebskosten der Erweiterung der Kita Flohzirkus um eine Ü3 und eine U3 Gruppe, die nachfolgenden Kindpauschalen: zu beantragen: Gruppenform III (Ü3 G 1 x 25 Stunden 13 x 35 Stunden 8 x 45 stunden Kerpen, 07.03.2017 Gruppenform II (U3 Gruppe) 0 x 25 Stunden 5 x 35 Stunden 5 x 45 Stunden Dieter Spürck Bürgermeister Andreas Lipp Stadtverordneter Begründung: In seiner Sitzung am 26.01.2017 hat der Jugendhilfeausschuss, auf Grund des Defizits an Betreuungsplätzen im Stadtteil Kerpen, die Verwaltung beauftragt, für diesen Stadtteil eine Interimslösung bis zur Errichtung eines Kita-Neubaus zu finden. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Träger der Kita Flohzirkus (AWO) kurzfristig Kontakt aufzunehmen und zu klären, inwieweit dieser an einer Erweiterung der Kita interessiert ist. Dieses Gespräch hat am 01.03.2017 stattgefunden. Der Träger kann sich eine Erweiterung der Kita in Systembauweise um zwei Gruppen vorstellen und wäre auch bereit ab dem 01.08.17 bis zur Fertigstellung der geplanten Gruppen eine Notgruppe für Kinder über drei Jahren im Mehrzweckraum zu betreiben. Am 21.02.2017 hat der Stadtrat die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018, welche dem Land zur Bewilligung der Betriebskosten bis zum 15.03.2017 vorliegen müssen, beschlossen. Zur Beantragung der Kindpauschalen beim Land ist ein politischer Beschluss erforderlich. Damit im Kita-Jahr 2017/2018 auch die Betriebskosten für die geplanten zwei Gruppen durch das Land refinanziert werden, müssen diese bei der Meldung zum 15.03.17 mit beantragt werden. Die Dringlichkeit resultiert aus Fristsetzung durch den Landschaftsverband.