Daten
Kommune
Kerpen
Größe
100 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 119.17
Datum :
03.03.2017
Fassung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW
An den Jugendhilfeausschuss zur Genehmigung
An den Stadtrat zur Genehmigung
X
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Erweiterung AWO Kita Flohzirkus im Stadtteil Kerpen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
x
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 119.17 wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 bzw. Abs. 2 Satz 2
GO NRW genehmigt.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 bzw. Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird wegen Vorliegens äußerster
Dringlichkeit beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt bei der Meldung der Kindpauschalen an das Land zum
15.03.2017, zur Refinanzierung der Betriebskosten der Erweiterung der Kita Flohzirkus um eine
Ü3 und eine U3 Gruppe, die nachfolgenden Kindpauschalen: zu beantragen:
Gruppenform III (Ü3 G
1 x 25 Stunden
13 x 35 Stunden
8 x 45 stunden
Kerpen, 07.03.2017
Gruppenform II (U3 Gruppe)
0 x 25 Stunden
5 x 35 Stunden
5 x 45 Stunden
Dieter Spürck
Bürgermeister
Andreas Lipp
Stadtverordneter
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.01.2017 hat der Jugendhilfeausschuss, auf Grund des Defizits an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Kerpen, die Verwaltung beauftragt, für diesen Stadtteil eine
Interimslösung bis zur Errichtung eines Kita-Neubaus zu finden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Träger der Kita Flohzirkus (AWO) kurzfristig Kontakt
aufzunehmen und zu klären, inwieweit dieser an einer Erweiterung der Kita interessiert ist.
Dieses Gespräch hat am 01.03.2017 stattgefunden.
Der Träger kann sich eine Erweiterung der Kita in Systembauweise um zwei Gruppen vorstellen
und wäre auch bereit ab dem 01.08.17 bis zur Fertigstellung der geplanten Gruppen eine
Notgruppe für Kinder über drei Jahren im Mehrzweckraum zu betreiben.
Am 21.02.2017 hat der Stadtrat die Kindpauschalen für das Kita-Jahr 2017/2018, welche dem
Land zur Bewilligung der Betriebskosten bis zum 15.03.2017 vorliegen müssen, beschlossen. Zur
Beantragung der Kindpauschalen beim Land ist ein politischer Beschluss erforderlich.
Damit im Kita-Jahr 2017/2018 auch die Betriebskosten für die geplanten zwei Gruppen durch das
Land refinanziert werden, müssen diese bei der Meldung zum 15.03.17 mit beantragt werden.
Die Dringlichkeit resultiert aus Fristsetzung durch den Landschaftsverband.