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Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014)

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Vorlage Nr.: 375/2013 Erstellt am: 10.09.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 15.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 375/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen: 1. Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014. 2. Der Rat beschließt für das Jahr 2014 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze: Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt: für ein 40 l Gefäß 69,67 € für ein 60 l Gefäß 95,27 € für ein 80 l Gefäß 121,75 € für ein 120 l Gefäß 174,12 € für ein 240 l Gefäß 333,03 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt: für ein 770 l Gefäß 2.074,49 € für ein 1.100 l Gefäß 2.955,21 € Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 34,39 € für ein 240 l Gefäß 68,77 € Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt: für ein 120 l Gefäß 4,07 € für ein 240 l Gefäß 6,61 € für ein 1.100 l Gefäß 27,31 € Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt: für einen 65 l Sack 4,15 € Der Eigenkompostiererabschlag beträgt: für ein Grundstück -17,68 € Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren bleiben unverändert. Erläuterungen Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2014 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen Zusatzgefäße wie folgt gesenkt werden: 2013 Änderung 69,72 95,65 122,44 175,44 336,17 2.096,72 2.987,26 -0,07% -0,40% -0,56% -0,75% -0,93% -1,06% -1,07% 69,67 95,27 121,75 174,12 333,03 2.074,49 2.955,21 65 l Abfallsack je Stk. zusätzliche braune Tonne 120 l 4,16 36,00 -0,01% -4,47% 4,15 34,39 zusätzliche braune Tonne 240 l 72,01 -4,50% 68,77 40 l 14-täglich 60 l 14-täglich 80 l 14-täglich 120 l 14-täglich 240 l 14-täglich 770 l wöchentlich 1.100 l wöchentlich 2014 Vorlage Nr.: 375/2013 . Seite 3 / 3 Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben: zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr 11,00 zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr 24,00 Samstagsannahme 240 l 11,00 Samstagsannahme 480 l 22,00 Samstagsannahme cbm 33,00 Erhöht werden müssen folgende Gebührensätze: zusätzliche Altpapiertonne 120 l 3,52 zusätzliche Altpapiertonne 240 l 5,52 zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l 22,31 Der Abschlag für Eigenkompostierer sollte gesenkt werden: Eigenkompostiererabschlag -17,76 15,83% 19,75% 22,41% 4,07 6,61 27,31 -0,46% -17,68 Folgende Gründe führen zur fünften Gebührensenkung bei den grauen Gefäßen in Folge: Die Gesamtkosten steigen um voraussichtlich 45.084 € (1,09%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2013. Den größten Anteil haben daran höhere Unternehmerentgelte, da diese aufgrund der vertraglichen Stoff- und Lohngleitklausel ab dem 01.01.2014 erhöht werden müssen. Eine Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von -60.406 € (17,78%) erwartet. Hauptursache ist der zweite Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2011. Dieser beläuft sich auf -261.719 € und beträgt -105.131 € mehr als die Ausgleichsbeträge in der Gebührenkalkulation 2013. Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 0,43% auf 3.522.929 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2013 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend (+0,29%) angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von im Durchschnitt rund 0,5%. Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind. Der Eigenkompostiererabschlag sollte analog der Entwicklung bei den grauen Gefäßen ebenfalls geringfügig gesenkt werden. Die Gebühren für die etwa 670 blauen Zusatzgefäße zur Papierentsorgung müssen aufgrund der Entwicklung auf dem Altpapiermarkt, der niedrigere Entgelte erwarten lässt, erhöht werden, bleiben aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau.