Daten
Kommune
Pulheim
Größe
161 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
375/2013
Erstellt am:
10.09.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
15.10.2013
Rat
X
05.11.2013
Betreff
Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 375/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat beschließt die der Vorlage beigefügte Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014.
2.
Der Rat beschließt für das Jahr 2014 die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze:
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit 14-täglicher Leerung beträgt:
für ein 40 l Gefäß
69,67 €
für ein 60 l Gefäß
95,27 €
für ein 80 l Gefäß
121,75 €
für ein 120 l Gefäß
174,12 €
für ein 240 l Gefäß
333,03 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Gefäße mit wöchentlicher Leerung beträgt:
für ein 770 l Gefäß
2.074,49 €
für ein 1.100 l Gefäß
2.955,21 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich brauner Zusatzgefäße mit 43-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
34,39 €
für ein 240 l Gefäß
68,77 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich blauer Zusatzgefäße mit 13-maliger Leerung pro Jahr beträgt:
für ein 120 l Gefäß
4,07 €
für ein 240 l Gefäß
6,61 €
für ein 1.100 l Gefäß
27,31 €
Die Benutzungsgebühr bezüglich grauer Abfallsäcke beträgt:
für einen 65 l Sack
4,15 €
Der Eigenkompostiererabschlag beträgt:
für ein Grundstück
-17,68 €
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren bleiben
unverändert.
Erläuterungen
Die Abfallentsorgungsgebühren können im Jahr 2014 für die grauen Restmüllgefäße und die braunen Zusatzgefäße wie
folgt gesenkt werden:
2013
Änderung
69,72
95,65
122,44
175,44
336,17
2.096,72
2.987,26
-0,07%
-0,40%
-0,56%
-0,75%
-0,93%
-1,06%
-1,07%
69,67
95,27
121,75
174,12
333,03
2.074,49
2.955,21
65 l Abfallsack je Stk.
zusätzliche braune Tonne 120 l
4,16
36,00
-0,01%
-4,47%
4,15
34,39
zusätzliche braune Tonne 240 l
72,01
-4,50%
68,77
40 l 14-täglich
60 l 14-täglich
80 l 14-täglich
120 l 14-täglich
240 l 14-täglich
770 l wöchentlich
1.100 l wöchentlich
2014
Vorlage Nr.: 375/2013 . Seite 3 / 3
Unverändert können folgende Gebührensätze bleiben:
zusätzliche Grünschnittabfuhr ab 3. Abfuhr
11,00
zusätzliche Sperrmüllabfuhr ab 3. Abfuhr
24,00
Samstagsannahme 240 l
11,00
Samstagsannahme 480 l
22,00
Samstagsannahme cbm
33,00
Erhöht werden müssen folgende Gebührensätze:
zusätzliche Altpapiertonne 120 l
3,52
zusätzliche Altpapiertonne 240 l
5,52
zusätzlicher Altpapiercontainer 1.100 l
22,31
Der Abschlag für Eigenkompostierer sollte gesenkt werden:
Eigenkompostiererabschlag
-17,76
15,83%
19,75%
22,41%
4,07
6,61
27,31
-0,46%
-17,68
Folgende Gründe führen zur fünften Gebührensenkung bei den grauen Gefäßen in Folge:
Die Gesamtkosten steigen um voraussichtlich 45.084 € (1,09%) gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2013. Den größten Anteil haben daran höhere Unternehmerentgelte, da diese aufgrund der vertraglichen Stoff- und Lohngleitklausel ab
dem 01.01.2014 erhöht werden müssen.
Eine Kostenentlastung wird durch höhere Nebenerträge von -60.406 € (17,78%) erwartet. Hauptursache ist der zweite
Ausgleichsbetrag der Überdeckung des Jahres 2011. Dieser beläuft sich auf -261.719 € und beträgt -105.131 € mehr als
die Ausgleichsbeträge in der Gebührenkalkulation 2013.
Die um die Nebenerträge bereinigten Kosten sinken um 0,43% auf 3.522.929 €. Da der Hauptkostenträger (l-Volumen
der grauen Gefäße) gegenüber der Kalkulation 2013 aufgrund der Bestellungen der Eigentümer und der laufenden Kontrolle des Mindestvolumens geringfügig ansteigend (+0,29%) angenommen werden kann, errechnet sich insgesamt eine
Gebührenreduzierung bei den grauen Gefäßen von im Durchschnitt rund 0,5%.
Die Gebührensätze für die Samstagsannahme und die zusätzlichen Sperrmüll- und Grünschnittabfuhren sollten unverändert bleiben, da diese nicht kostendeckend sind.
Der Eigenkompostiererabschlag sollte analog der Entwicklung bei den grauen Gefäßen ebenfalls geringfügig gesenkt
werden.
Die Gebühren für die etwa 670 blauen Zusatzgefäße zur Papierentsorgung müssen aufgrund der Entwicklung auf dem
Altpapiermarkt, der niedrigere Entgelte erwarten lässt, erhöht werden, bleiben aber dennoch auf sehr niedrigem Niveau.