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Beschlussvorlage (Sachstandsbericht Öffentliche Kinderspielplätze)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün Bearbeiter/in: TOP Drs.-Nr.: 128.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 06.03.2017 Bemerkungen 30.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstandsbericht Öffentliche Kinderspielplätze Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017 Produktsachkonto:36.366.03 und 11.111.18 - 5281517 X Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr :2017 Produktsachkonto:11.111.18 – 5281517 und 5281514 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen auf öffentlichen Kinderspielplätzen umzusetzen. Die Ausführungen zum Umbau des Spielpunktes Augsburger Straße werden zur Kenntnis genommen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Niemann Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Otten Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Schaaf Spürck Cornely Begründung: 1. Brauchbare Spielgeräte von aufgegebenen Kinderspielplätzen Anlage 1 zeigt die verwendbaren Spielgeräte von den Rückbau-Plätzen. Für einige Geräte sind Vorschläge für die Montage auf einem anderen Spielplatz angegeben. Diese werden vorrangig demontiert und im Laufe des Jahres an ihrem neuen Standort wieder montiert. Einige Geräte, wie z.B. 1-Punkt-Wippgeräte, werden zunächst auf dem Baubetriebshof gelagert und bei Bedarf wieder montiert. 2. Ersatzbestückungen 2017 In Anlage 2 sind die für das Jahr 2017 vorgesehenen Ersatzbestückungen aufgeführt. Diese werden finanziert aus Restmitteln des Haushalts 2016 (zwei Maßnahmen) und aus den Haushaltsmitteln des Jahres 2017. In den Fällen, in denen marode Altgeräte durch noch verwendbare Geräte von den Rückbau-Plätzen ersetzt werden können, ist eine geschätzte Kosteneinsparung gegenüber dem Neukauf angegeben. Zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Spielplätzen sind ergänzende Informationen über die Anzahl der Kinder im Einzugsbereich des Kinderspielplatzes (Maßnahmen > 10.000 €), die Spielplatzgröße und die aktuell vorhandenen Spielgeräte enthalten. 3. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen In der folgenden Tabelle sind die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten Maßnahmen zusammengestellt. Da auch zwei Altgeräte aus den Rückbaumaßnahmen auf dem Gelände der Gesamtschule Horrem-Sindorf aufgestellt werden, ist neben den öffentlichen Spielplätzen auch das Produkt Schulzentrum Horrem-Sindorf aufgeführt. Die jeweiligen Haushaltsansätze spiegeln die zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten Maßnahmen wider. Die voraussichtlichen Ausgaben bei der Verwendung von Altgeräten, anstelle ursprünglich vorgesehener Neuanschaffungen, wurden erst im Rahmen der Ausarbeitung dieser Vorlage bekannt. Durch die erforderliche Aufteilung in investive und konsumtive Ausgaben ergeben sich Einsparungen von rund 30.000 € bei den Investitionen. Bei den konsumtiven Mitteln entstehen Ausgaben für die Montage der Altgeräte in Höhe von 9.300 € (öffentliche Spielplätze und Gesamtschule), die als unerhebliche überplanmäßige Ausgaben durch den Bürgermeister bereit gestellt werden können. Beschlussvorlage 128.17 Seite 2 Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen in Euro Öffentliche Spielplätze - übertragene Einzelmaßnahmen aus 2016 Öffentliche Spielplätze - gemeldete Einzelmaßnahmen für 2017 Öffentliche Spielplätze - unvorhergesehene Maßnahmen in 2017 Öffentliche Spielplätze - Abbau von Spielgeräten im Zusammenhang mit Neu-/Ersatzbestückung HH-ansatz voraussichtliche investiv Ausgaben investiv 7.300 51.500 15.000 30.000 30.000 67.900 0 30.000 30.000 67.900 8.000 0 48.200 127.900 1.300 137.200 Öffentliche Spielplätze - Rückbau bzw. Verkleinerung Öffentliche Spielplätze - Ausgaben für die Montage von Altgeräten Summe 4.500 78.300 Einsparung / Unterdeckung voraussichtliche konsumtiv Ausgaben konsumtiv 4.800 28.400 15.000 Öffentliche Spielplätze - Lfd. Unterhaltung von Spielgeräten Schulzentrum Horrem-Sindorf - gemeldete Einzelmaßnahme 2017 Schulzentrum Horrem-Sindorf - Ausgaben für die Montage von 2 gebrauchten Tischtennisplatten HH-ansatz 0 30.100 -9.300 4. Neubau-/Umbaumaßnahmen 2017 Aufwertung des Spielpunktes an der Augsburger Straße Die Kolpingstadt Kerpen hat für den Spielpunkt Augsburger Straße Fördermittel aus dem Landesprogramm „Quartiersförderung“ beantragt, um in diesem schwierigen Umfeld mit hoher Einwohner-/Kinderdichte und überdurchschnittlichem Ausländeranteil mehr Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen. In 2017 werden direkt angrenzend an die Spielfläche feste Wohnunterkünfte für Flüchtlinge gebaut, wodurch die aktuell schon hohe Frequentierung des Platzes weiter ansteigen wird. Um die Integration der neuen Anwohner/innen und die Kommunikation aller Anwohner/innen zu fördern, soll der auf der Spielfläche vorhandene Holzpavillon mit Rückwänden und Bänken ausgestattet werden. Die für alle Altersgruppen nutzbare, aber sanierungsbedürftige Bolzfläche soll mit haltbarem Hybridrasen ertüchtigt werden. Ein Teil der vorhandenen Asphaltfläche soll mit einer Streetworkout-Anlage bestückt werden, um auch für Jugendliche eine Trainingsmöglichkeit und einen Treffpunkt zu schaffen. Eine Slackline oder ein Wippgerät ergänzen das Angebot. Mit diesen Maßnahmen sind die bewilligten Fördermittel (67.200 €) inklusive Eigenanteil der Kolpingstadt Kerpen (28.800 €) erschöpft. Über die Initiative „Auch wir sind Sindorf“ wurden an die Stadtverwaltung Wünsche der Kinder nach weiteren Spielmöglichkeiten herangetragen. Die Wünsche beziehen sich auf Seilkletteranlagen, die von mehreren Kindern gleichzeitig bespielt werden können und dabei den Gleichgewichtssinn, die Kraftentwicklung, Beweglichkeit und Gewandtheit spielerisch entwickeln und fördern. Ein Klettergerät wäre eine optimale Ergänzung zu den Ballspiel-, Krafttrainings- und Balanciermöglichkeiten und besonders attraktiv für die Gruppe der 5 bis 12-jährigen. Zurzeit wird eruiert, ob die Marga und Walter Boll-Stiftung ein Klettergerät spenden würde. Die Verwaltung wird gegebenenfalls in der Sitzung ergänzend hierzu vortragen. Des Weiteren ist ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Hier können Kinder/Jugendliche aus den vorgestellten Spielgeräte-Alternativen ihren Favoriten auswählen. Die Abstimmung findet anlässlich des Anwohnerfestes zur Benennung des Platzes in „Platz der Integration“ am 28.4.2017 statt. Beschlussvorlage 128.17 Seite 3