Daten
Kommune
Kerpen
Größe
106 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
17.03.17, 13:16
Aktualisiert
17.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 25.1 / Abfallwirtschaft, Grün
Bearbeiter/in:
TOP
Drs.-Nr.: 128.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
06.03.2017
Bemerkungen
30.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstandsbericht Öffentliche Kinderspielplätze
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2017
Produktsachkonto:36.366.03 und 11.111.18 - 5281517
X
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :2017
Produktsachkonto:11.111.18 – 5281517 und 5281514
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen auf
öffentlichen Kinderspielplätzen umzusetzen.
Die Ausführungen zum Umbau des Spielpunktes Augsburger Straße werden zur Kenntnis
genommen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Niemann
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Otten
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Schaaf
Spürck
Cornely
Begründung:
1. Brauchbare Spielgeräte von aufgegebenen Kinderspielplätzen
Anlage 1 zeigt die verwendbaren Spielgeräte von den Rückbau-Plätzen. Für einige Geräte sind
Vorschläge für die Montage auf einem anderen Spielplatz angegeben. Diese werden vorrangig
demontiert und im Laufe des Jahres an ihrem neuen Standort wieder montiert. Einige Geräte,
wie z.B. 1-Punkt-Wippgeräte, werden zunächst auf dem Baubetriebshof gelagert und bei
Bedarf wieder montiert.
2. Ersatzbestückungen 2017
In Anlage 2 sind die für das Jahr 2017 vorgesehenen Ersatzbestückungen aufgeführt. Diese
werden finanziert aus Restmitteln des Haushalts 2016 (zwei Maßnahmen) und aus den
Haushaltsmitteln des Jahres 2017. In den Fällen, in denen marode Altgeräte durch noch
verwendbare Geräte von den Rückbau-Plätzen ersetzt werden können, ist eine geschätzte
Kosteneinsparung gegenüber dem Neukauf angegeben.
Zu den einzelnen Maßnahmen bzw. Spielplätzen sind ergänzende Informationen über die
Anzahl der Kinder im Einzugsbereich des Kinderspielplatzes (Maßnahmen > 10.000 €), die
Spielplatzgröße und die aktuell vorhandenen Spielgeräte enthalten.
3. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
In der folgenden Tabelle sind die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgenannten
Maßnahmen zusammengestellt. Da auch zwei Altgeräte aus den Rückbaumaßnahmen auf dem
Gelände der Gesamtschule Horrem-Sindorf aufgestellt werden, ist neben den öffentlichen
Spielplätzen auch das Produkt Schulzentrum Horrem-Sindorf aufgeführt.
Die jeweiligen Haushaltsansätze spiegeln die zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannten
Maßnahmen wider. Die voraussichtlichen Ausgaben bei der Verwendung von Altgeräten,
anstelle ursprünglich vorgesehener Neuanschaffungen, wurden erst im Rahmen der
Ausarbeitung dieser Vorlage bekannt.
Durch die erforderliche Aufteilung in investive und konsumtive Ausgaben ergeben sich
Einsparungen von rund 30.000 € bei den Investitionen. Bei den konsumtiven Mitteln entstehen
Ausgaben für die Montage der Altgeräte in Höhe von 9.300 € (öffentliche Spielplätze und
Gesamtschule), die als unerhebliche überplanmäßige Ausgaben durch den Bürgermeister
bereit gestellt werden können.
Beschlussvorlage 128.17
Seite 2
Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen
in Euro
Öffentliche Spielplätze - übertragene Einzelmaßnahmen aus 2016
Öffentliche Spielplätze - gemeldete Einzelmaßnahmen für 2017
Öffentliche Spielplätze - unvorhergesehene Maßnahmen in 2017
Öffentliche Spielplätze - Abbau von Spielgeräten im Zusammenhang
mit Neu-/Ersatzbestückung
HH-ansatz
voraussichtliche
investiv Ausgaben investiv
7.300
51.500
15.000
30.000
30.000
67.900
0
30.000
30.000
67.900
8.000
0
48.200 127.900
1.300
137.200
Öffentliche Spielplätze - Rückbau bzw. Verkleinerung
Öffentliche Spielplätze - Ausgaben für die Montage von Altgeräten
Summe
4.500
78.300
Einsparung / Unterdeckung
voraussichtliche
konsumtiv Ausgaben konsumtiv
4.800
28.400
15.000
Öffentliche Spielplätze - Lfd. Unterhaltung von Spielgeräten
Schulzentrum Horrem-Sindorf - gemeldete Einzelmaßnahme 2017
Schulzentrum Horrem-Sindorf - Ausgaben für die Montage von 2
gebrauchten Tischtennisplatten
HH-ansatz
0
30.100
-9.300
4. Neubau-/Umbaumaßnahmen 2017
Aufwertung des Spielpunktes an der Augsburger Straße
Die Kolpingstadt Kerpen hat für den Spielpunkt Augsburger Straße Fördermittel aus dem
Landesprogramm „Quartiersförderung“ beantragt, um in diesem schwierigen Umfeld mit hoher
Einwohner-/Kinderdichte und überdurchschnittlichem Ausländeranteil mehr Spiel- und
Bewegungsmöglichkeiten zu schaffen.
In 2017 werden direkt angrenzend an die Spielfläche feste Wohnunterkünfte für Flüchtlinge
gebaut, wodurch die aktuell schon hohe Frequentierung des Platzes weiter ansteigen wird.
Um die Integration der neuen Anwohner/innen und die Kommunikation aller Anwohner/innen zu
fördern, soll der auf der Spielfläche vorhandene Holzpavillon mit Rückwänden und Bänken
ausgestattet werden. Die für alle Altersgruppen nutzbare, aber sanierungsbedürftige Bolzfläche
soll mit haltbarem Hybridrasen ertüchtigt werden. Ein Teil der vorhandenen Asphaltfläche soll
mit einer Streetworkout-Anlage bestückt werden, um auch für Jugendliche eine
Trainingsmöglichkeit und einen Treffpunkt zu schaffen. Eine Slackline oder ein Wippgerät
ergänzen das Angebot.
Mit diesen Maßnahmen sind die bewilligten Fördermittel (67.200 €) inklusive Eigenanteil der
Kolpingstadt Kerpen (28.800 €) erschöpft.
Über die Initiative „Auch wir sind Sindorf“ wurden an die Stadtverwaltung Wünsche der Kinder
nach weiteren Spielmöglichkeiten herangetragen. Die Wünsche beziehen sich auf
Seilkletteranlagen, die von mehreren Kindern gleichzeitig bespielt werden können und dabei
den Gleichgewichtssinn, die Kraftentwicklung, Beweglichkeit und Gewandtheit spielerisch
entwickeln und fördern.
Ein Klettergerät wäre eine optimale Ergänzung zu den Ballspiel-, Krafttrainings- und
Balanciermöglichkeiten und besonders attraktiv für die Gruppe der 5 bis 12-jährigen.
Zurzeit wird eruiert, ob die Marga und Walter Boll-Stiftung ein Klettergerät spenden würde.
Die Verwaltung wird gegebenenfalls in der Sitzung ergänzend hierzu vortragen.
Des Weiteren ist ein Beteiligungsverfahren vorgesehen. Hier können Kinder/Jugendliche aus
den vorgestellten Spielgeräte-Alternativen ihren Favoriten auswählen. Die Abstimmung findet
anlässlich des Anwohnerfestes zur Benennung des Platzes in „Platz der Integration“ am
28.4.2017 statt.
Beschlussvorlage 128.17
Seite 3