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Beschlussvorlage (26. Änderung der Abfallgebührensatzung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
137 kB
Datum
05.11.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 376/2013 Erstellt am: 10.09.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 15.10.2013 Rat X 05.11.2013 Betreff 26. Änderung der Abfallgebührensatzung Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 376/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren mit Wirkung ab dem 01.01.2014. Erläuterungen Aufgrund der Kalkulation der Abfallbeseitigungsgebühren 2014 muss die Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom 23.12.1991 ab dem 01.01.2014 wie folgt angepasst werden: 26. Änderung vom …… der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren der Stadt Pulheim vom 23.12.1991 Aufgrund der §§ 7 bis 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 09.04.2013 (GV. NRW. S. 194), der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.11.2011 (GV. NRW. S. 687) und § 21 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Pulheim hat der Rat der Stadt Pulheim in seiner Sitzung am ….. folgende 26. Änderung der Satzung vom 23.12.1991 beschlossen: § 1 - Änderungen § 3 - Gebührenmaßstab, Gebührensätze (Änderungen unterstrichen) Absatz 1 (Sätze 4 und 9) Gebührensatz hierfür ist der Quotient aus den Abfallentsorgungskosten abzüglich Grundkostenanteil, der Kosten für die braunen und blauen Zusatzgefäße und der Kosten für die Zusatztermine für Grünschnitt- und Sperrmüllabfuhr geteilt durch das Jahresvolumen der grauen Gefäße und beträgt 0,045812 €/l. Die Gebührensätze betragen für die braunen Zusatzgefäße 0,006664 €/l und für die blauen Zusatzgefäße 0,001629 €/l. Absatz 4 Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr) beträgt bei wöchentlich einmaliger Abfuhr: für ein für ein 770 l Gefäß 1.100 l Gefäß 2.074,49 € 2.955,21 € Vorlage Nr.: 376/2013 . Seite 3 / 3 Absatz 5 Die Benutzungsgebühr für ein graues Gefäß (Gebührensatz multipliziert mit Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr) beträgt bei 14-täglicher Abfuhr: für ein für ein für ein für ein für ein 40 l Gefäß 60 l Gefäß 80 l Gefäß 120 l Gefäß 240 l Gefäß 69,67 €, 95,27 €, 121,75 €, 174,12 €, 333,03 €. Absatz 7 Die Benutzungsgebühr für den grauen 65 l - Abfallsack beträgt je Stück 4,15 €. Absatz 8 Bei nachgewiesener Eigenkompostierung auf dem an die kommunale Abfallentsorgung angeschlossenen Grundstück wird je Grundstück ein Abschlag von der Gebühr für das graue Gefäß / die grauen Gefäße in Höhe von 17,68 € gewährt. Absatz 9 (Sätze 1 und 2) Die Benutzungsgebühr für ein braunes Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen) beträgt für 43 Abfuhren: für ein für ein 120 l Gefäß 240 l Gefäß 34,39 €, 68,77 €. Die Benutzungsgebühr für ein blaues Zusatzgefäß (Gebührensatz multipliziert mit dem Jahresvolumen zuzüglich Grundgebühr) beträgt bei vierwöchentlicher Abfuhr: für ein für ein für ein 120 l Gefäß 240 l Gefäß 1.100 l Gefäß 4,07 €, 6,61 €, 27,31 €. § 2 - Inkrafttreten Diese 26. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren vom 23.12.1991 tritt zum 01.01.2014 in Kraft.