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Beschlussvorlage (Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 398/2013 Erstellt am: 30.09.2013 Aktenzeichen: II / 51 Verfasser/in: Herr Termath Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss X nö. Sitzung Termin 15.10.2013 Betreff Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen Veranlasser/in / Antragsteller/in Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 398/2013 . Seite 2 / 3 Beschlussvorschlag 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des gestaffelten Elternbeitrages für die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2014/15 eine entsprechende Beitragssatzung vorzulegen. Erläuterungen Das Thema „Essen in städtischen Kindertageseinrichtungen“ wurde auf der Grundlage einiger Vorlagen (siehe 76/2011, 226/ 2011, 358/2011, 15/2013 und zuletzt 294/2913) und des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.11.2011 im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat ausführlich diskutiert. In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 12.09.2013 wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung um die Ziffer 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt: „Vom Grundsatz her soll der Essensbeitrag pro Kind € 3,00 betragen. Die Verwaltung wird parallel dazu beauftragt, eine nach den Sozialstaffelungen der Beitragssatzung orientierte Berechnung vorzulegen, die geeignet ist, zu vergleichbaren Zahlen zu kommen, aber auch die sozialen Kriterien bei der Essensgeldberechnungen zu berücksichtigen.“ Diese Ergänzung wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss nicht beschlossen mit der Bitte an die Verwaltung, hierzu eine genauere Kostenberechnung vorzulegen. In der ersten Tabelle sind die Personalkosten und der Wareneinsatz dargestellt. Auf der Grundlage von täglich 600 Mahlzeiten an 220 Verpflegungstagen ergibt sich somit einen Kostenaufwand von 3,64 € je Mahlzeit/Betreuungstag. Ausgaben Wareneinsatz Kinder Kosten 600 0,90 € Tage Gesamt 220 118.880,00 € Personalkosten 9 Einrichtungen a 15 Std. zzgl. 10 Std. 271.449,68 € 3 Einrichtungen a 20 Std. zzgl. 10 Std. Ausgaben gesamt 90.483,23 € 480.732,91 € Ausgaben je Mahlzeit/ Betreuungstag 3,64 € Gemäß dem Auftrag an die Verwaltung, wird in der zweiten Tabelle ein Vorschlag für eine an der Beitragssatzung für die Elternbeiträge orientierte gestaffelte Kostenbeteiligung der Eltern an den Verpflegungskosten eingebracht. Vorlage Nr.: 398/2013 . Seite 3 / 3 Fallzahlen 35 Stunden 45 Stunden Gesamt Beitrag Einnahme bis 12.000 € bis 24.000 € bis 36.000 € bis 48.000 € bis 60.000 € bis 72.000 € 23 17 27 36 33 36 39 29 44 40 34 30 62 46 71 76 67 66 3€ 3€ 3,10 € 3,20 € 3,30 € 3,40 € 40.920 € 30.360 € 48.422 € 53.504 € 48.642 € 49.368 € über 72.000 € 118 131 249 3,50 € 191.730 € Gesamt 290 347 637 Ausgaben gesamt Differenz/Zuschuss 462.946 € 480.732,91 € ca. 18.000 € Die Stadt wird sich demnach in allen Beitragsgruppen an den Kosten für die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten beteiligen, allerdings in unterschiedlichen Höhen, orientiert an der jeweiligen Leistungsfähigkeit. Die beiden unteren Einkommensgruppen bis zu 24.000 € zahlen den Grundbetrag von 3€ täglich. Die Beiträge für die weiteren Einkommensgruppen steigen in Schritten von 0,10 € auf bis zu 3,50 € für die obere Einkommensgruppe mit einem Jahreseinkommen von über 72.000 €. In der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben verbleibt somit ein städtischer Zuschuss von jährlich ca. 18.000 €. Nach den notwendigen technischen Herrichtungen in den Kindertagesstätten kann zum Kindergartenjahr 2014/15 die Versorgung in den ersten Teilschritten umgesetzt werden. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung eine den oben beschriebenen Grundsätzen folgende Satzung für die Elternbeiträge zur Essenversorgung zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen. Die finanziellen Auswirkungen für die konzeptionelle Umsetzung und die erforderlichen Investitionen erfolgte mit der Vorlage 294/2013. Mit der Vorlage zur Beschlussfassung der Satzung werden die damit verbundenen Auswirkungen dargestellt.