Daten
Kommune
Pulheim
Größe
164 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
07.10.13, 18:31
Aktualisiert
07.10.13, 18:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
398/2013
Erstellt am:
30.09.2013
Aktenzeichen:
II / 51
Verfasser/in:
Herr Termath
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Haupt- und Finanzausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
15.10.2013
Betreff
Frisch zubereitete Mahlzeiten in städtischen Kindertageseinrichtungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 398/2013 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des gestaffelten Elternbeitrages für die Verpflegung in den
städtischen Kindertagesstätten mit Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2014/15 eine entsprechende Beitragssatzung vorzulegen.
Erläuterungen
Das Thema „Essen in städtischen Kindertageseinrichtungen“ wurde auf der Grundlage einiger Vorlagen (siehe 76/2011,
226/ 2011, 358/2011, 15/2013 und zuletzt 294/2913) und des Antrages der CDU-Fraktion vom 20.11.2011 im Jugendhilfeausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss und im Rat ausführlich diskutiert.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 12.09.2013 wurden die Beschlussvorschläge der Verwaltung um die
Ziffer 6 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
„Vom Grundsatz her soll der Essensbeitrag pro Kind € 3,00 betragen. Die Verwaltung wird parallel dazu beauftragt, eine
nach den Sozialstaffelungen der Beitragssatzung orientierte Berechnung vorzulegen, die geeignet ist, zu vergleichbaren
Zahlen zu kommen, aber auch die sozialen Kriterien bei der Essensgeldberechnungen zu berücksichtigen.“
Diese Ergänzung wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss nicht beschlossen mit der Bitte an die Verwaltung, hierzu eine genauere Kostenberechnung vorzulegen.
In der ersten Tabelle sind die Personalkosten und der Wareneinsatz dargestellt. Auf der Grundlage von täglich 600
Mahlzeiten an 220 Verpflegungstagen ergibt sich somit einen Kostenaufwand von 3,64 € je Mahlzeit/Betreuungstag.
Ausgaben
Wareneinsatz
Kinder
Kosten
600
0,90 €
Tage
Gesamt
220
118.880,00 €
Personalkosten
9 Einrichtungen a 15 Std. zzgl. 10 Std.
271.449,68 €
3 Einrichtungen a 20 Std. zzgl. 10 Std.
Ausgaben gesamt
90.483,23 €
480.732,91 €
Ausgaben je Mahlzeit/ Betreuungstag
3,64 €
Gemäß dem Auftrag an die Verwaltung, wird in der zweiten Tabelle ein Vorschlag für eine an der Beitragssatzung für die
Elternbeiträge orientierte gestaffelte Kostenbeteiligung der Eltern an den Verpflegungskosten eingebracht.
Vorlage Nr.: 398/2013 . Seite 3 / 3
Fallzahlen
35 Stunden
45 Stunden
Gesamt
Beitrag
Einnahme
bis 12.000 €
bis 24.000 €
bis 36.000 €
bis 48.000 €
bis 60.000 €
bis 72.000 €
23
17
27
36
33
36
39
29
44
40
34
30
62
46
71
76
67
66
3€
3€
3,10 €
3,20 €
3,30 €
3,40 €
40.920 €
30.360 €
48.422 €
53.504 €
48.642 €
49.368 €
über 72.000 €
118
131
249
3,50 €
191.730 €
Gesamt
290
347
637
Ausgaben gesamt
Differenz/Zuschuss
462.946 €
480.732,91 €
ca. 18.000 €
Die Stadt wird sich demnach in allen Beitragsgruppen an den Kosten für die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten beteiligen, allerdings in unterschiedlichen Höhen, orientiert an der jeweiligen Leistungsfähigkeit.
Die beiden unteren Einkommensgruppen bis zu 24.000 € zahlen den Grundbetrag von 3€ täglich. Die Beiträge für
die weiteren Einkommensgruppen steigen in Schritten von 0,10 € auf bis zu 3,50 € für die obere Einkommensgruppe mit
einem Jahreseinkommen von über 72.000 €.
In der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben verbleibt somit ein städtischer Zuschuss von jährlich ca.
18.000 €.
Nach den notwendigen technischen Herrichtungen in den Kindertagesstätten kann zum Kindergartenjahr 2014/15 die
Versorgung in den ersten Teilschritten umgesetzt werden. Bei entsprechender Beschlussfassung wird die Verwaltung
eine den oben beschriebenen Grundsätzen folgende Satzung für die Elternbeiträge zur Essenversorgung zur Beratung
und Beschlussfassung vorlegen.
Die finanziellen Auswirkungen für die konzeptionelle Umsetzung und die erforderlichen Investitionen erfolgte mit der
Vorlage 294/2013. Mit der Vorlage zur Beschlussfassung der Satzung werden die damit verbundenen Auswirkungen
dargestellt.