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Beschlussvorlage (Darstellung Außengelände Kita Pusteblume, Manheim-neu)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
22.03.17, 13:16
Aktualisiert
22.03.17, 13:16
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Anja Zänkert TOP Drs.-Nr.: 116.17 Datum : Beratungsfolge Termin Jugendhilfeausschuss X 22.02.2017 Bemerkungen 30.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Darstellung Außengelände Kita Pusteblume, Manheim-neu X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Zänkert Findeisen Landscheidt Canzler Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Begründung: Für die Ausstattung des Außengeländes des umsiedlungsbedingten Ersatzbaus der Kita Pusteblume in Manheim-neu konnten 2014 aufgrund der angespannten Haushaltslage keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden. Das danach geplante und entstandene Außengelände erfüllt mit seiner Fläche und Ausstattung die Mindestanforderungen des Landschaftsverbandes Rheinland und der Unfallkasse NRW. Ein Außenspielgelände muss mindestens 756 qm bei drei Gruppen betragen. Das Außenspielgelände der Kita Pusteblume beträgt nach der Erweiterung noch 921 qm. Die bei Neubauten übliche Planung des Außenspielbereichs beinhaltet immer eine Gestaltung nach geltenden pädagogischen Gesichtspunkten. Im Rahmen dieses Ersatzbaus der Kita Pusteblume war dies nur eingeschränkt möglich. Dennoch entstand ein gut nutzbares Außengelände, das viele Anlässe zur Bewegung im Freien bietet und den pädagogischen Mindestanforderungen entspricht. Unter diesen Gesichtspunkten wurden folgende Anschaffungen getätigt:        Zaunanlage Sandspielbereich Rasenflächen Verstaumöglichkeit für Fahrzeuge und Sandspielgeräte (Gartenhaus) Beschattungsmöglichkeit Wasseranschluss Terrassenflächen Die vorhandenen Spielgeräte der Kita im Altbestand wurden bezüglich einer weiteren Verwendung überprüft. Nachfolgende Spielgeräte konnten auf das Außengelände in Manheim-neu umgesetzt werden: U 3 Bereich: Federwippe, Ü 3 Bereich: Balkenwippe Zur weiteren Angebotsergänzung wurden die Spielgeräte von Spielplätzen im Umsiedlungsort überprüft und auf Ihre Kindergartentauglichkeit im Hinblick auf die Altersstruktur der Einrichtung untersucht. Aus dieser Überprüfung konnten folgende Geräte auf das neue Außengelände der Einrichtung versetzt werden: U3 Bereich: Wipptier, Sitzgruppe Ü3 Bereich: Rutsche, Trampolin, Doppelschaukel Durch den für 2018 beschlossenen Anbau der dritten Gruppe wird das Außengelände in seiner Größe weiterhin ausreichend Platz, nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes Rheinland, für die Entfaltung der Kinder bieten. Die Rutsche und auch die Doppelschaukel werden dem Anbau weichen müssen. Die Rutsche wird auf Wunsch des Einrichtungsteams an die Stelle versetzt werden auf der die Balkenwippe aktuell steht. Aus Platzgründen wird diese entfallen. Für den Wiederaufbau der Doppelschaukel wird auf dem Außengelände kein geeigneter Standort gefunden werden, da hier Abstandsflächen einzuhalten und Laufwege freizuhalten sind. Somit wird die Schaukel nicht erhalten bleiben können. Beschlussvorlage 116.17 Seite 2 Der Landschaftsverband sowie die Unfallkasse machen keine konkreten Vorgaben, wie Außenspielflächen von Kitas bestückt sein müssen. Das liegt daran, dass die pädagogische Ausstattung auf die zu betreuenden Kinder und das Umfeld der Einrichtungen sowie das bestehende Einrichtungskonzept ausgerichtet sein soll. Das bedeute beispielsweise: Wenn ein Außengelände kein Klettergerät bereit hält, muss sichergestellt werden, dass die motorische Bildung, hier: Klettern, Kraftbemessung, Umgang mit Schwindel und die kognitive Fähigkeit, hier: Umgang und Überwindung von Angst, realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten, Verantwortungsübernahme, Frustrationstoleranz und Eigenmotivation sowie persönliche Hilfestrategien, an einem anderen Ort gebildet werden können. Dies findet idealerweise zu jeder Zeit im eigenen Außengelände statt, kann jedoch auch auf dem nahe gelegenen Spielplatz oder im Mehrzweckraum erfolgen. Somit ist von Pädagoginnen und Pädagogen in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich immer wieder zu überprüfen, ob und wenn wo die verschiedenen Aspekte der Bewegungsförderung angeboten werden können. Entfällt die Schaukel als Spielgerät, weil eine geeignete Aufbaufläche nicht vorhanden ist, muss geprüft werden, wie die Kinder das pädagogische Angebot in anderer Form erleben können. Hier: Funktion Schaukeln und Schwingen, Umgang mit Schwindel, Schulung des Gleichgewichtssinnes, erlernen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die Schulung des Sozialverhaltens: Hier: Teilen, Gemeinschaft erleben, Bedürfnisaufschub, gegenseitige Hilfestellung, gemeinsames Spiel. Die Funktion Schwingen und das Gemeinschaftserleben kann durch die vorhandene Hängematte weiterhin im Außengelände stattfinden. Das klassische Schaukeln muss jedoch künftig auf einem Spielplatz stattfinden, wenn hierfür eine pädagogische Notwendigkeit gesehen wird. Durch die Anschaffung einer Schaukelvorrichtung im Mehrzweckraum könnte die Funktion des Schaukelns innerhalb der Kita angeboten werden. Die Kosten hierfür befinden sich noch in der Ermittlung und werden im Ausschuss nachgereicht. Um jedoch eine Schaukelfunktion im Freien anzubieten, würde eine zusätzliche Fläche von rund 80 qm benötigt. Hier ergäbe sich eine Möglichkeit zur Erweiterung des Grundstücks auf der angrenzenden Grünfläche Richtung Kriegerdenkmal. Die Erweiterungsfläche würde dann bis auf drei Meter an das Kriegerdenkmal heranragen. Hier würden ca. 8.000,00 € für den Wiederaufbau des Spielgerätes, rund 70,00 € je Meter Zaunanlage, sowie noch nicht bezifferte Kosten für die Herrichtung und Anhebung des Grundstücks entstehen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage Drs.-Nr.: 689.16 Jugendhilfeausschuss vom 26.01.2017 verwiesen. In der Anlage befindet sich ein Lageplan zum Außengelände. Beschlussvorlage 116.17 Seite 3