Daten
Kommune
Kerpen
Größe
116 kB
Datum
30.03.2017
Erstellt
22.03.17, 13:16
Aktualisiert
22.03.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Anja Zänkert
TOP
Drs.-Nr.: 116.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
22.02.2017
Bemerkungen
30.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Darstellung Außengelände Kita Pusteblume, Manheim-neu
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
x
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Zänkert
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Begründung:
Für die Ausstattung des Außengeländes des umsiedlungsbedingten Ersatzbaus der Kita
Pusteblume in Manheim-neu konnten 2014 aufgrund der angespannten Haushaltslage
keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden.
Das danach geplante und entstandene Außengelände erfüllt mit seiner Fläche und
Ausstattung die Mindestanforderungen des Landschaftsverbandes Rheinland und der
Unfallkasse NRW. Ein Außenspielgelände muss mindestens 756 qm bei drei Gruppen
betragen. Das Außenspielgelände der Kita Pusteblume beträgt nach der Erweiterung noch
921 qm.
Die bei Neubauten übliche Planung des Außenspielbereichs beinhaltet immer eine
Gestaltung nach geltenden pädagogischen Gesichtspunkten.
Im Rahmen dieses Ersatzbaus der Kita Pusteblume war dies nur eingeschränkt möglich.
Dennoch entstand ein gut nutzbares Außengelände, das viele Anlässe zur Bewegung im
Freien bietet und den pädagogischen Mindestanforderungen entspricht.
Unter diesen Gesichtspunkten wurden folgende Anschaffungen getätigt:
Zaunanlage
Sandspielbereich
Rasenflächen
Verstaumöglichkeit für Fahrzeuge und Sandspielgeräte (Gartenhaus)
Beschattungsmöglichkeit
Wasseranschluss
Terrassenflächen
Die vorhandenen Spielgeräte der Kita im Altbestand wurden bezüglich einer weiteren
Verwendung überprüft. Nachfolgende Spielgeräte konnten auf das Außengelände in
Manheim-neu umgesetzt werden:
U 3 Bereich: Federwippe,
Ü 3 Bereich: Balkenwippe
Zur weiteren Angebotsergänzung wurden die Spielgeräte von Spielplätzen im
Umsiedlungsort überprüft und auf Ihre Kindergartentauglichkeit im Hinblick auf die
Altersstruktur der Einrichtung untersucht. Aus dieser Überprüfung konnten folgende
Geräte auf das neue Außengelände der Einrichtung versetzt werden:
U3 Bereich: Wipptier, Sitzgruppe
Ü3 Bereich: Rutsche, Trampolin, Doppelschaukel
Durch den für 2018 beschlossenen Anbau der dritten Gruppe wird das Außengelände in
seiner Größe weiterhin ausreichend Platz, nach den Vorgaben des Landschaftsverbandes
Rheinland, für die Entfaltung der Kinder bieten.
Die Rutsche und auch die Doppelschaukel werden dem Anbau weichen müssen. Die
Rutsche wird auf Wunsch des Einrichtungsteams an die Stelle versetzt werden auf der die
Balkenwippe aktuell steht. Aus Platzgründen wird diese entfallen.
Für den Wiederaufbau der Doppelschaukel wird auf dem Außengelände kein geeigneter
Standort gefunden werden, da hier Abstandsflächen einzuhalten und Laufwege
freizuhalten sind. Somit wird die Schaukel nicht erhalten bleiben können.
Beschlussvorlage 116.17
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Der Landschaftsverband sowie die Unfallkasse machen keine konkreten Vorgaben, wie
Außenspielflächen von Kitas bestückt sein müssen. Das liegt daran, dass die
pädagogische Ausstattung auf die zu betreuenden Kinder und das Umfeld der
Einrichtungen sowie das bestehende Einrichtungskonzept ausgerichtet sein soll. Das
bedeute beispielsweise: Wenn ein Außengelände kein Klettergerät bereit hält, muss
sichergestellt werden, dass die motorische Bildung, hier: Klettern, Kraftbemessung,
Umgang mit Schwindel und die kognitive Fähigkeit, hier: Umgang und Überwindung von
Angst, realistische Selbsteinschätzung der eigenen Fähigkeiten,
Verantwortungsübernahme, Frustrationstoleranz und Eigenmotivation sowie persönliche
Hilfestrategien, an einem anderen Ort gebildet werden können. Dies findet idealerweise zu
jeder Zeit im eigenen Außengelände statt, kann jedoch auch auf dem nahe gelegenen
Spielplatz oder im Mehrzweckraum erfolgen. Somit ist von Pädagoginnen und Pädagogen
in Kindertageseinrichtungen grundsätzlich immer wieder zu überprüfen, ob und wenn wo
die verschiedenen Aspekte der Bewegungsförderung angeboten werden können.
Entfällt die Schaukel als Spielgerät, weil eine geeignete Aufbaufläche nicht vorhanden ist,
muss geprüft werden, wie die Kinder das pädagogische Angebot in anderer Form erleben
können. Hier: Funktion Schaukeln und Schwingen, Umgang mit Schwindel, Schulung des
Gleichgewichtssinnes, erlernen der physikalischen Gesetzmäßigkeiten und die Schulung
des Sozialverhaltens: Hier: Teilen, Gemeinschaft erleben, Bedürfnisaufschub,
gegenseitige Hilfestellung, gemeinsames Spiel.
Die Funktion Schwingen und das Gemeinschaftserleben kann durch die vorhandene
Hängematte weiterhin im Außengelände stattfinden. Das klassische Schaukeln muss
jedoch künftig auf einem Spielplatz stattfinden, wenn hierfür eine pädagogische
Notwendigkeit gesehen wird.
Durch die Anschaffung einer Schaukelvorrichtung im Mehrzweckraum könnte die Funktion
des Schaukelns innerhalb der Kita angeboten werden. Die Kosten hierfür befinden sich
noch in der Ermittlung und werden im Ausschuss nachgereicht.
Um jedoch eine Schaukelfunktion im Freien anzubieten, würde eine zusätzliche Fläche
von rund 80 qm benötigt. Hier ergäbe sich eine Möglichkeit zur Erweiterung des
Grundstücks auf der angrenzenden Grünfläche Richtung Kriegerdenkmal. Die
Erweiterungsfläche würde dann bis auf drei Meter an das Kriegerdenkmal heranragen.
Hier würden ca. 8.000,00 € für den Wiederaufbau des Spielgerätes, rund 70,00 € je Meter
Zaunanlage, sowie noch nicht bezifferte Kosten für die Herrichtung und Anhebung des
Grundstücks entstehen.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage Drs.-Nr.: 689.16 Jugendhilfeausschuss vom 26.01.2017 verwiesen.
In der Anlage befindet sich ein Lageplan zum Außengelände.
Beschlussvorlage 116.17
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