Daten
Kommune
Pulheim
Größe
84 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
438/2013
Erstellt am:
25.10.2013
Aktenzeichen:
IV/660
Verfasser/in:
Herr Czeremnych
Mitteilungsvorlage
Gremium
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
X
Termin
13.11.2013
Betreff
Erneuerung des Baumweges
hier: Wasserleitung
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Mitteilung
Im Rahmen der Baumaßnahme zur Erneuerung des Baumweges kam es zu Schäden an der vorhandenen Wasserleitung, die nicht auf die Bauarbeiten zurückzuführen sind. Seitens der RheinEnergie wurde anschließend eine Schadensanalyse mit dem Ergebnis durchgeführt, dass die im Straßenbereich befindliche Hauptleitung - entgegen Ihrer bisherigen Planung – erneuert wird. Die Hausanschlussleitungen werden – bis auf zwei die komplett erneuert werden müssen – nach Inbetriebnahme auf die neue Hauptleitung umgebunden.
Die vorbereitenden Arbeiten und die Leitungsverlegung beginnen in der 44./45. KW. Während die erforderlichen Tiefbauarbeiten durch die bereits im Auftrag der Stadt vor Ort tätige Firma Blandfort erbracht werden, wird die neue Wasserleitung von eigenen Mitarbeitern der RheinEnergie verlegt und angeschlossen.
Die gesamten Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung trägt die RheinEnergie. Für die Stadt oder die Anlieger
entstehen keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen.
Parallel zur Erneuerung der Wasserleitung werden die Straßenbauarbeiten fortgeführt. Verzögerungen lassen sich aber
nicht vermeiden. Ob die Arbeiten vor diesem Hintergrund noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können, ist noch
offen. Im Falle eines frühen Wintereinbruchs könnte es auch erforderlich werden, die Arbeiten an geeigneter Stelle zu
unterbrechen und erst im kommenden Frühjahr abzuschließen.
Über die Leitungsverlegung und eventuell damit verbundene Störungen bei der Wasserversorgung werden die Anlieger
des Baumweges durch die RheinEnergie gesondert informiert.
Über die Arbeiten wurden die Anlieger mit dem als Anlage beigefügten Schreiben informiert.