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Beschlussvorlage (Barrierefreie Brücke über den Pulheimer Bach in Sinthern / Geyen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 433/2013 Erstellt am: 24.10.2013 Aktenzeichen: IV/660 Verfasser/in: Herr Königs Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Ausschuss für Tiefbau und Verkehr X nö. Sitzung Termin 13.11.2013 Betreff Barrierefreie Brücke über den Pulheimer Bach in Sinthern / Geyen Veranlasser/in / Antragsteller/in Fraktion des Bürgervereins Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres x — in den Haushalten der folgenden Jahre 5.000 € € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den Antrag der Fraktion des Bürgervereins ab und beauftragt die Verwaltung ein Ing.-Büro mit der Prüfung der wirtschaftlichsten Variante bezüglich einer eventuellen Sanierung bzw. eines Neubaus des Brückenbauwerkes zu beauftragen und das Ergebnis im Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorzustellen. Vorlage Nr.: 433/2013 . Seite 2 / 3 Erläuterungen Mit Datum vom 17.10.2013 hat die Fraktion des Bürgervereins den Antrag auf Herstellung einer barrierefreien Brücke über den Pulheimer Bach in Sinthern / Geyen gestellt (siehe Anlage). Konkret wird der Abriss der vorhandenen Fußgängerbrücke in Höhe der Grundschule sowie der Neubau eines barrierefreien Brückenbauwerkes aus Holz mit Edelstahlgeländer im Bereich der OGS beantragt. Begründet wird der Antrag aus nachfolgend aufgeführten Gründen: 1.) Das Bauwerk ist stark sanierungsbedürftig 2.) Die Barrierefreiheit des Bauwerkes ist nicht gegeben 3.) Das Bauwerk stellt ein Hindernis für Menschen mit Handicap dar (Stichwort Inklusion) 4.) Die Herstellung von Rampen dürfte aufgrund der derzeitigen Höhenlage der Brücke nur schwer zu realisieren sein. Ausgangslage: Bei der Fußgängerbrücke handelt es sich um ein Bauwerk aus Stahlbeton, welches voraussichtlich in den 50-er bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt wurde. Aufgrund der Konstruktion kann von einer Lebensdauer von 80 – 100 Jahren ausgegangen werden, wobei aufgrund der geringen Belastung (reine Fußgängerbrücke) tendenziell von dem höheren Ansatz auszugehen ist. Die lichte Spannweite des Bauwerkes beträgt rd. 7,00 m, die lichte Breite rd. 2.50 m. Seitens der Verwaltung wurde das Bauwerk einer Sichtprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an einigen Stellen die Bewehrung freiliegt und somit die Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinträchtigt ist. Die Schäden führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit. Eine Schadensbeseitigung in Form einer Betonsanierung des Bauwerks sollte in naher Zukunft erfolgen. Die Verkehrssicherheit des Bauwerks ist bis auf eine Betonabplatzung einer Treppenstufe gegeben. Die Schadensbeseitigung sollte in Kürze erfolgen. Im Rahmen einer Sanierung des Bauwerks sollte die derzeitige Geländerhöhe von ca. 1,00 m auf 1,20 m angepasst werden. Auf Grundlage der Sichtprüfung lässt sich zur Standsicherheit ausführen, dass der derzeitige Bauwerkszustand mittelfristig eine Schadensbeseitigung erforderlich werden lässt, die vorhandenen Mängel jedoch keinen bzw. nur geringen Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks haben. Ergebnis: Die Fraktion des Bürgervereins bat die Verwaltung um Prüfung hinsichtlich der Erstellung eines neuen Brückenbauwerks in Holzbauweise in Verbindung mit einem Edelstahlgeländer im Bereich des OGS Sinthern / Geyen sowie den Abriss des vorhandenen Bauwerks. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung daraufhin, dass aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitfensters vorerst nur Einschätzungen zu den Kosten hinsichtlich eines evtl. Brückenneubaus bzw. einer Sanierung des vorhandenen Bauwerks getroffen werden konnten. Gesetz den Fall, es wäre die Realisierung eines neuen Brückenbauwerkes im Bereich der OGS gewünscht, würde dies geschätzt, auf Grundlage vergleichbarer Brückenbauwerke, Kosten in Höhe von ca. 90.000 € - 110.000 € je nach Ausbaustandard nach sich ziehen. Hinzu kämen die Abrisskosten für das vorhandene Bauwerk in Höhe von rund 5.000 € 7.500 € sowie Ing.-Kosten und sonstige Baukosten (Vermessung, Baugrunduntersuchung, etc…).Der ersten Einschätzung nach wäre ein Brückenneubau mit Gesamtkosten von rund 110.000 € - 130.000 € verbunden. Aufgrund der vorgefundenen Situation erscheint der Verwaltung die Sanierung des vorhandenen Bauwerkes durchaus denkbar, zumal diese auf Grundlage der durch die Sichtprüfung gewonnen Erkenntnisse sich zurzeit als die kostengünstigste Variante darstellt. Für die Betonsanierung des Bauwerks sind voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.000 -15.000 € zu veranschlagen. Die Kosten für die Erstellung eventueller Rampen zwecks Schaffung der Barrierefreiheit des Bauwerks wären mit ca. Vorlage Nr.: 433/2013 . Seite 3 / 3 20.000 € anzunehmen. Rechnet man einen 10 % -Sicherheitszuschlag hinzu, belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung aufgrundet auf ca. 40.000 €. Um jedoch konkrete Aussagen bezüglich der Kosten einer Sanierung bzw. eines Neubaus tätigen zu können, schlägt die Verwaltung vor, ein Ing.-Büro mit der Prüfung zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung eines Ing.-Büros wären mit rund 5.000 € zu veranschlagen. Die Mittel hierfür stehen im Budget 600.230, Produktbereich 12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV / Unterhaltung und Sanierung von Brücken zur Verfügung. Das Ergebnis der Untersuchung kann dann im Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorgestellt und zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die benötigten Mittel könnten dann im Rahmen der HH-Anmeldung für den HH 2015 Berücksichtigung finden.