Daten
Kommune
Pulheim
Größe
129 kB
Datum
13.11.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
433/2013
Erstellt am:
24.10.2013
Aktenzeichen:
IV/660
Verfasser/in:
Herr Königs
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Ausschuss für Tiefbau und Verkehr
X
nö. Sitzung
Termin
13.11.2013
Betreff
Barrierefreie Brücke über den Pulheimer Bach in Sinthern / Geyen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Fraktion des Bürgervereins
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
x ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
x
— in den Haushalten der folgenden Jahre
5.000 €
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
x ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Tiefbau und Verkehr lehnt den Antrag der Fraktion des Bürgervereins ab und beauftragt die
Verwaltung ein Ing.-Büro mit der Prüfung der wirtschaftlichsten Variante bezüglich einer eventuellen Sanierung
bzw. eines Neubaus des Brückenbauwerkes zu beauftragen und das Ergebnis im Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorzustellen.
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Erläuterungen
Mit Datum vom 17.10.2013 hat die Fraktion des Bürgervereins den Antrag auf Herstellung einer barrierefreien Brücke
über den Pulheimer Bach in Sinthern / Geyen gestellt (siehe Anlage). Konkret wird der Abriss der vorhandenen Fußgängerbrücke in Höhe der Grundschule sowie der Neubau eines barrierefreien Brückenbauwerkes aus Holz mit Edelstahlgeländer im Bereich der OGS beantragt. Begründet wird der Antrag aus nachfolgend aufgeführten Gründen:
1.) Das Bauwerk ist stark sanierungsbedürftig
2.) Die Barrierefreiheit des Bauwerkes ist nicht gegeben
3.) Das Bauwerk stellt ein Hindernis für Menschen mit Handicap dar (Stichwort Inklusion)
4.) Die Herstellung von Rampen dürfte aufgrund der derzeitigen Höhenlage der Brücke nur schwer zu realisieren sein.
Ausgangslage:
Bei der Fußgängerbrücke handelt es sich um ein Bauwerk aus Stahlbeton, welches voraussichtlich in den 50-er bzw. 60er Jahren des letzten Jahrhunderts erstellt wurde. Aufgrund der Konstruktion kann von einer Lebensdauer von 80 – 100
Jahren ausgegangen werden, wobei aufgrund der geringen Belastung (reine Fußgängerbrücke) tendenziell von dem
höheren Ansatz auszugehen ist. Die lichte Spannweite des Bauwerkes beträgt rd. 7,00 m, die lichte Breite rd. 2.50 m.
Seitens der Verwaltung wurde das Bauwerk einer Sichtprüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass an einigen
Stellen die Bewehrung freiliegt und somit die Dauerhaftigkeit des Bauwerks beeinträchtigt ist. Die Schäden führen mittelfristig zur Beeinträchtigung der Dauerhaftigkeit. Eine Schadensbeseitigung in Form einer Betonsanierung des Bauwerks sollte in naher Zukunft erfolgen.
Die Verkehrssicherheit des Bauwerks ist bis auf eine Betonabplatzung einer Treppenstufe gegeben. Die Schadensbeseitigung sollte in Kürze erfolgen. Im Rahmen einer Sanierung des Bauwerks sollte die derzeitige Geländerhöhe von ca.
1,00 m auf 1,20 m angepasst werden.
Auf Grundlage der Sichtprüfung lässt sich zur Standsicherheit ausführen, dass der derzeitige Bauwerkszustand mittelfristig eine Schadensbeseitigung erforderlich werden lässt, die vorhandenen Mängel jedoch keinen bzw. nur geringen
Einfluss auf die Standsicherheit des Bauwerks haben.
Ergebnis:
Die Fraktion des Bürgervereins bat die Verwaltung um Prüfung hinsichtlich der Erstellung eines neuen Brückenbauwerks
in Holzbauweise in Verbindung mit einem Edelstahlgeländer im Bereich des OGS Sinthern / Geyen sowie den Abriss
des vorhandenen Bauwerks.
In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung daraufhin, dass aufgrund des zur Verfügung stehenden Zeitfensters
vorerst nur Einschätzungen zu den Kosten hinsichtlich eines evtl. Brückenneubaus bzw. einer Sanierung des vorhandenen Bauwerks getroffen werden konnten.
Gesetz den Fall, es wäre die Realisierung eines neuen Brückenbauwerkes im Bereich der OGS gewünscht, würde dies
geschätzt, auf Grundlage vergleichbarer Brückenbauwerke, Kosten in Höhe von ca. 90.000 € - 110.000 € je nach Ausbaustandard nach sich ziehen. Hinzu kämen die Abrisskosten für das vorhandene Bauwerk in Höhe von rund 5.000 € 7.500 € sowie Ing.-Kosten und sonstige Baukosten (Vermessung, Baugrunduntersuchung, etc…).Der ersten Einschätzung nach wäre ein Brückenneubau mit Gesamtkosten von rund 110.000 € - 130.000 € verbunden.
Aufgrund der vorgefundenen Situation erscheint der Verwaltung die Sanierung des vorhandenen Bauwerkes durchaus
denkbar, zumal diese auf Grundlage der durch die Sichtprüfung gewonnen Erkenntnisse sich zurzeit als die kostengünstigste Variante darstellt.
Für die Betonsanierung des Bauwerks sind voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 10.000 -15.000 € zu veranschlagen.
Die Kosten für die Erstellung eventueller Rampen zwecks Schaffung der Barrierefreiheit des Bauwerks wären mit ca.
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20.000 € anzunehmen. Rechnet man einen 10 % -Sicherheitszuschlag hinzu, belaufen sich die geschätzten Gesamtkosten der Sanierung aufgrundet auf ca. 40.000 €.
Um jedoch konkrete Aussagen bezüglich der Kosten einer Sanierung bzw. eines Neubaus tätigen zu können, schlägt die
Verwaltung vor, ein Ing.-Büro mit der Prüfung zu beauftragen. Die Kosten für die Beauftragung eines Ing.-Büros wären
mit rund 5.000 € zu veranschlagen. Die Mittel hierfür stehen im Budget 600.230, Produktbereich 12 Verkehrsflächen und
-anlagen, ÖPNV / Unterhaltung und Sanierung von Brücken zur Verfügung.
Das Ergebnis der Untersuchung kann dann im Tiefbau- und Verkehrsausschuss vorgestellt und zur Beschlussfassung
vorgelegt werden. Die benötigten Mittel könnten dann im Rahmen der HH-Anmeldung für den HH 2015 Berücksichtigung
finden.