Daten
Kommune
Kerpen
Größe
205 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
24.03.17, 11:52
Stichworte
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KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und
Wohnungsmanagement
Bearbeiterin: Sabine Wilkens
TOP
Drs.-Nr.: 141.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
20.03.2017
Bemerkungen
04.04.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der
Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiterin
Abteilungsleiter
Amtsleiter
Zuständiger
Dezernent
Wilkens
Habicht
Vaaßen
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Cornely
Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
01.12.2015
TOP 8.2
1
497.15
Baulandentwicklung in den
Stadtteilen Buir und Türnich
2
14.16
74. Änderung des
Flächennutzungsplanes
„Vorrangflächen für
Windenergie-Anlagen“
hier: Aufstellungsbeschluss
02.02.2016
TOP 7.3
3
529.16
Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des
zunehmenden Bedarfs an
Wohnflächen
508.16
80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger
Weg“; Stadtteil Kerpen
Hier: Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 6.2
4
Beschlussvorlage 141.17
25.10.2016
TOP 7.1
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im
Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan vorzulegen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes
„Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. §
2 (1) BauGB aufzustellen.
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen,
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine
weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der
Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
1.
Die Aufstellung der 80. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil
Kerpen.
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1)
Seite 2
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Zu Türnich: Gespräche mit
den Grundstückseigentümern sind noch
nicht abgeschlossen.
Zu Buir:Die entsprechende
Vorlage wird für die
Sitzung des Ausschusses
für Stadtplanung und
Verkehr am 04.04.2017
gefertigt,
Am 29.03.2017 findet eine
Sitzung des Arbeitskreises
„Windenergie“ statt..
16
16, 18
16.1
In Bearbeitung.
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
5
509.16
Bebauungsplan KE BP 362
„Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen
Hier: Beschluss zur Aufstellung
gem. §2 (1) BauGB
25.10.2016
TOP 7.2
6
638.16
ISEK Maastrichter Straße Beschluss gem. § 171 e (3)
BauGB
06.12.2016
TOP 7.1
Beschlussvorlage 141.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Aufstellungsbeschluss
- den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“,
Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
- der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
ortsüblich bekannt zu machen
- die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu
beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept
Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße)
wird in der Fassung vom 01.12.2016 als
Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEKGebiets beschlossen.
- Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB
als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen
des Integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße
durchgeführt werden sollen.
- Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist
zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung
von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem
Programm „Soziale Stadt“ zu stellen.
- Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind
die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur
Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der
Anlieger und Einwohner fortzuführen.
- Die Kosten für den Abriss des Hochhauses
Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch
einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und
Seite 3
Federführung
/ Amt
16.1
16.1, 18
Bearbeitungsstand
Die Offenlage ist in
Vorbereitung.
Das Integrierte
städtebauliche
Entwicklungskonzept
Maastrichter Straße wurde
fristgerecht beim
Fördergeber,
Bezirksregierung Köln,
eingereicht.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Die entsprechende Vorlage
wird für die Sitzung des
Ausschusses für
Stadtplanung und Verkehr
am 04.04.2017 gefertigt.
Siehe entsprechend der
lfd. Nr. 7 dieser Vorlage.
können sich bis zur Abgabe des Förderantrags
noch ändern.
- Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen
bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des
Europagymnasiums zwischen Philipp-SchneiderStraße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem
Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort
der Sportanlagen des Jahnstadions wird in
Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der
Modernisierung und funktionalen Verbesserung des
Europagymnasiums entschieden.
- Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des
Europagymnasiums zur Modernisierung und
funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes
wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der
Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen.
Ergänzung zum Beschlussentwurf:
-
7
651.16
zu den Anträgen 609.16, 610.16
06.12.2016
TOP 7.3
Baulandentwicklung in Buir
8
610.16
Entwicklung alte Schule
(Eichemstraße) im Stadtteil Buir
Beschlussvorlage 141.17
06.12.2016
TOP 7.3.2
Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 –
kurzfristig“,
der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1mittelfristig“ und
der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in
die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden,
damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen
KiTa Jahnwiese vorliegen.
Die Betriebskosten des Begegnungszentrums
sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen.
Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des
Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am
04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen
Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu
erarbeiten.
Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes:
1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor
unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der
Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob
sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet
und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem
Seite 4
16.1
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
Interesse des Investors sollte diese Lösung
umgesetzt werden.
2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte
die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke
aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein
Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus
für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen
über einen Investor realisieren lässt.
Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und
für eine zum Dorf passende
Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden.
3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte
Wohnen finden, sollte auch hier eine
Einfamilienhausbebauung realisiert werden.
9
616.16
Genehmigungsantrag der Fa.
SL-Windenergie GmbH zur
Errichtung von 5
Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß
§ 4 BImSchG
hier: Stellungnahme
06.12.2016
TOP 7.4
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
beschließt, über die Abweichung von der im
wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen
(14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m
(Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf
Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der
Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat
zu beraten und dort auch zu entscheiden.
16.1
Die Kolpingstadt Kerpen
hat das Einvernehmen
zum Bauvorhaben nicht
erteilt und den Rhein-ErftKreis entsprechend
informiert.
10
650.16
Flurbereinigungsverfahren
Hambach Ost, Änderung der
Stadtgrenze
hier: Aufhebung des
Ratsbeschlusses vom
11.12.2012
06.12.2016
TOP 7.7
Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu
beschließen:
Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss
(Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem
Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige
Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen
der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den
örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen.
16.1
Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung vom 20.12.2016
den Beschluss gefasst.
Die Verwaltung hat den
Beschluss an die
Flurbereinigungsbehörde
weitergeleitet.
11
30.17
Ergänzung des
Grundsatzbeschluss zum
Einzelhandels- und
Zentrenkonzept der Kolpingstadt
Kerpen vom 05.07.2017 – hier:
07.02.2017
TOP 4.3
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016
gefassten Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels –
und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass:
für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen
16.1
Beschluss erfolgte in der
Sitzung des Stadtrates am
21.02.2017.
Beschlussvorlage 141.17
1.
Seite 5
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Festlegung eines zentralen
Versorgungsbereiches für die
Stadtteile Türnich, Balkhausen,
Brüggen
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
2.
12
479.16
75. Änderung des
Flächennutzungsplanes
"Sondergebiet
Nahversorgungszentrum
Zentraler Versorgungsbereich
Brüggen", Stadtteil Brüggen
hier: Wirksamkeitsbeschluss
07.02.2017
TOP 5.1
13
21.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 359 "Hahner
Äcker West" im Stadtteil Kerpen
Sindorf
hier: Beschluss zur öffentlichen
07.02.2017
TOP 5.2
Beschlussvorlage 141.17
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
nur ein zentraler Versorgungsbereich im
Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen
ausgewiesen wird und
der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil
Brüggen im Rahmen der in Aufstellung
befindlichen 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich
Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt
wird.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der
Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der
Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
(Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
- die während der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Bürger gem. den
Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der
Vorlage) auszuräumen.
- die Wirksamkeit der 75. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sondergebiet
Nahversorgungszentrum Zentraler
Versorgungsbereich Brüggen“.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen)
folgendes zu beschließen:A
Beratung über die
eingegangenen Stellungnahmen der
Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange
sowie der Behörden
Seite 6
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Beschluss erfolgte in der
Sitzung des Stadtrates am
21.02.2017.
Zusammenstellen der
Unterlagen für die
Bezirksregierung zur
Genehmigung des
Flächennutzungsplanes ist
in Vorbereitung.
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung und wird vom
30.03.2017-02.05.2017
durchgeführt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Betreff
Auslegung gem. § 3 (2) BauG
TOP der Sitzung
14
700.16
VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker
West" im Stadtteil Sindorf;
hier: Abschluss eines
Durchführungsvertrages
07.02.2017
TOP 5.3
15
18.17
Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung
des Flächennutzungsplanes
"Heppendorfer Straße/
Am Wasserwerk" und zum
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorferstraße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
25.17
Vorhabenbezogener
Bebauungsplan SI 254 A
"Heppendorfer Straße/Am
Wasserwerk", Stadtteil Sindorf
hier: Einleitungsbeschluss gem.
§ 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a
BauGB
07.02.2017
TOP 5.4
16
Beschlussvorlage 141.17
07.02.2017
TOP 5.5
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen
Sindorf.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“
und seine Begründung ist auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher
Belange und Behörden sind zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen:
Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe
Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany
CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21,
1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr.
359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur
68. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan SI
254 A vom 17.12.2013 aufzuheben.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
einstimmig folgendes zu beschließen:
1. Das Bebauungsplanverfahren für den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A
„Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12
(2) BauGB einzuleiten. Das
Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten
Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden.
Seite 7
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
18.1
Der Vertrag wurde von der
Kolpingstadt Kerpen
gegengezeichnet und
befindet sich in der
weiteren Umsetzung.
16.1
Beschluss erfolgte in der
Sitzung des Stadtrates am
21.02.2017.
16.1
Beschluss erfolgte in der
Sitzung des Stadtrates am
21.02.2017.
lfd.
Drucksachen Nr. /
Sitzungsdatum /
Nr.
Betreff
TOP der Sitzung
17
75.17
VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer
Straße/Zum Wasserwerk",
hier: Abschluss eines
Verpflichtungsvertrages
07.02.2017
TOP 5.6
18
22.17
76. Änderung des
Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
07.02.2017
TOP 5.7
A
B
19
23.17
Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil
Kerpen Manheim
hier: Beschluss zur öffentlichen
Beschlussvorlage 141.17
07.02.2017
TOP 5.8
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB
i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu
machen.
3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1)
BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1)
BauGB zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen:
Abschluss des städtebaulichen
Verpflichtungsvertrages mit dem Caritasverband für
den Rhein-Erft-Kreis e. V., für den Bereich des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A
„Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil
Sindorf.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
im Stadtteil Kerpen Manheim.
Der Entwurf der 76. Änderung des
Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“
und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger
öffentlicher Belange und die Behörden sind zu
beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
Beratung über die eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger
öffentlicher Belange sowie der Behörden
Seite 8
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
18.1
Der Vertrag wurde
gegengezeichnet. Das
Projekt befindet sich in der
Realisierung.
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung und wird vom
30.03.2017-02.05.2017
durchgeführt.
16.1
Die Offenlage ist in
Vorbereitung und wird vom
30.03.2017-02.05.2017
durchgeführt.
lfd.
Nr.
Drucksachen Nr. /
Betreff
Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Sitzungsdatum /
TOP der Sitzung
B
20
697.16
Aufhebung der Bebauungspläne
BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3.
Änderung "Broichstraße",
Stadtteil Buir
hier: Satzungsbeschluss gem. §
10 BauGB
Beschlussvorlage 141.17
07.02.2017
TOP 5.9
Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/
Empfehlung
Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und Behörden gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von
Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein).
Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil
Kerpen Manheim.
Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden
sind zu beteiligen.
Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen
folgendes zu beschließen:
- die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4
(2) BauGB und § 3 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen.
Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB
liegen nicht vor.
- die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3.
Änderung als Satzung gem. § 10
BauGB aufzuheben.
Seite 9
Federführung
/ Amt
Bearbeitungsstand
16.1
Beschluss erfolgte in der
Sitzung des Stadtrates am
21.02.2017.
Die Rechtskraft ist in
Vorbereitung.