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Beschlussvorlage (Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
205 kB
Datum
04.04.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
24.03.17, 11:52

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 18 / Zentrales Bau- und Wohnungsmanagement Bearbeiterin: Sabine Wilkens TOP Drs.-Nr.: 141.17 Datum : Beratungsfolge Termin Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr X 20.03.2017 Bemerkungen 04.04.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr nimmt den Bericht über die Ausführung der Ausschussbeschlüsse, Aufträge und Empfehlungen zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiterin Abteilungsleiter Amtsleiter Zuständiger Dezernent Wilkens Habicht Vaaßen Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Cornely Bericht über die Ausführung der Beschlüsse/Aufträge/Empfehlungen lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 01.12.2015 TOP 8.2 1 497.15 Baulandentwicklung in den Stadtteilen Buir und Türnich 2 14.16 74. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie-Anlagen“ hier: Aufstellungsbeschluss 02.02.2016 TOP 7.3 3 529.16 Stadtplanerische Fortentwicklung im Zuge des zunehmenden Bedarfs an Wohnflächen 508.16 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“; Stadtteil Kerpen Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 6.2 4 Beschlussvorlage 141.17 25.10.2016 TOP 7.1 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Auftrag an die Verwaltung, dem Ausschuss im Frühjahr 2016 den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan vorzulegen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die 74. Änderung des Flächen-nutzungsplanes „Vorrangflächen für Windenergie – Anlagen“- gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen, - die Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Auftrag an die Verwaltung, Möglichkeiten für eine weitere Erhöhung der Wohnkapazitäten in der Kolpingstadt Kerpen aufzuzeigen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss 1. Die Aufstellung der 80. Änderung des Flächennutzungsplanes „Vinger Weg“ im Stadtteil Kerpen. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) Seite 2 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Zu Türnich: Gespräche mit den Grundstückseigentümern sind noch nicht abgeschlossen. Zu Buir:Die entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 gefertigt, Am 29.03.2017 findet eine Sitzung des Arbeitskreises „Windenergie“ statt.. 16 16, 18 16.1 In Bearbeitung. Die Offenlage ist in Vorbereitung. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 5 509.16 Bebauungsplan KE BP 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen Hier: Beschluss zur Aufstellung gem. §2 (1) BauGB 25.10.2016 TOP 7.2 6 638.16 ISEK Maastrichter Straße Beschluss gem. § 171 e (3) BauGB 06.12.2016 TOP 7.1 Beschlussvorlage 141.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Unterrichtung der Bürger ist gemäß § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (1) BauGB zu beteiligen Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Aufstellungsbeschluss - den Bebauungsplan BP KE 362 „Vinger Weg“, Stadtteil Kerpen gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. - der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen - die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße (ISEK Maastrichter Straße) wird in der Fassung vom 01.12.2016 als Handlungsleitfaden für die Entwicklung des ISEKGebiets beschlossen. - Das ISEK-Gebiet wird nach §171e Abs. 3 BauGB als Gebiet beschlossen, in dem die Maßnahmen des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts Maastrichter Straße durchgeführt werden sollen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße ist zum 09. Dezember 2016 ein Antrag auf Gewährung von Zuwendungen der Stadterneuerung aus dem Programm „Soziale Stadt“ zu stellen. - Auf Grundlage des ISEKs Maastrichter Straße sind die notwendigen gebietsbezogenen Prozesse zur Umsetzung des ISEKs unter Beteiligung der Anlieger und Einwohner fortzuführen. - Die Kosten für den Abriss des Hochhauses Maastrichter Straße 5-7 werden zur Zeit noch einmal einer Plausibilitätsprüfung unterzogen und Seite 3 Federführung / Amt 16.1 16.1, 18 Bearbeitungsstand Die Offenlage ist in Vorbereitung. Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Maastrichter Straße wurde fristgerecht beim Fördergeber, Bezirksregierung Köln, eingereicht. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Die entsprechende Vorlage wird für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 gefertigt. Siehe entsprechend der lfd. Nr. 7 dieser Vorlage. können sich bis zur Abgabe des Förderantrags noch ändern. - Die Sportanlagen des Jahnstadions sollen bedarfsoptimiert im direkten Umfeld des Europagymnasiums zwischen Philipp-SchneiderStraße, Lothringer Straße, Auf dem Bürrig und dem Erft Karree entstehen. Über den konkreten Standort der Sportanlagen des Jahnstadions wird in Abhängigkeit vom Beschluss bzgl. der Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Europagymnasiums entschieden. - Eine Entscheidung bzgl. Abriss oder Neubau des Europagymnasiums zur Modernisierung und funktionalen Verbesserung des Schulgebäudes wird nach abschließender Untersuchung bzgl. der Wirtschaftlichkeit beider Varianten getroffen. Ergänzung zum Beschlussentwurf: - 7 651.16 zu den Anträgen 609.16, 610.16 06.12.2016 TOP 7.3 Baulandentwicklung in Buir 8 610.16 Entwicklung alte Schule (Eichemstraße) im Stadtteil Buir Beschlussvorlage 141.17 06.12.2016 TOP 7.3.2 Spielplätze im ISEK sollen in die Priorität „1 – kurzfristig“, der Quartiersplatz Nordring soll in die Priorität „1mittelfristig“ und der städtebauliche Wettbewerb Jahnwiese soll in die Priorität „1-kurzfristig“ verschoben werden, damit die Ergebnisse vor dem Bau einer möglichen KiTa Jahnwiese vorliegen. Die Betriebskosten des Begegnungszentrums sind zu 100% vom Betreiber zu übernehmen. Auftrag an die Verwaltung zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 04.04.2017 ein Konzept zur zukünftigen Wohnbaulandentwicklung im Stadtteil Buir zu erarbeiten. Der Ausschuss beschließt einstimmig folgendes: 1. Die Situation im St. Josef Haus ist nach wie vor unklar. Die Caritas hat kein Interesse an der Liegenschaft. Es sollte kurzfristig geprüft werden, ob sich ein bekannter Investor für dieses Projekt eignet und sich verbindlich dazu bereit erklärt. Bei ernstem Seite 4 16.1 lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Federführung / Amt Bearbeitungsstand Interesse des Investors sollte diese Lösung umgesetzt werden. 2. Lässt sich dieses Vorhaben nicht realisieren, sollte die Stadt das Schulgelände in einzelne Grundstücke aufteilen und selbst vermarkten. Hier sollte ein Grundstück so geschnitten sein, dass sich ein Haus für behinderten- bzw. seniorengerechtes Wohnen über einen Investor realisieren lässt. Die übrigen Grundstücke sollten frei vermarktet und für eine zum Dorf passende Einfamilienhausbebauung vorgesehen werden. 3. Lässt sich kein Investor für das seniorengerechte Wohnen finden, sollte auch hier eine Einfamilienhausbebauung realisiert werden. 9 616.16 Genehmigungsantrag der Fa. SL-Windenergie GmbH zur Errichtung von 5 Windenergieanlagen in KerpenTürnich vom 20.07.2016 gemäß § 4 BImSchG hier: Stellungnahme 06.12.2016 TOP 7.4 Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschließt, über die Abweichung von der im wirksamen FNP der Kolpingstadt Kerpen (14.Änd.)festgelegten max. Nabenhöhe von 65m (Antrag: 85m) und dem Genehmigungsantrag auf Errichtung von 5 Windenergieanlagen auf der Konzentrationszone 4 in Kerpen Türnich im Stadtrat zu beraten und dort auch zu entscheiden. 16.1 Die Kolpingstadt Kerpen hat das Einvernehmen zum Bauvorhaben nicht erteilt und den Rhein-ErftKreis entsprechend informiert. 10 650.16 Flurbereinigungsverfahren Hambach Ost, Änderung der Stadtgrenze hier: Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 11.12.2012 06.12.2016 TOP 7.7 Empfehlung an den Stadtrat folgendes zu beschließen: Den am 4.12.2012 gefassten Ratsbeschluss (Drucksachen-Nr. 370.12) aufzuheben und dem Vorschlag der Bezirksregierung Köln als zuständige Flurbereinigungsbehörde, den Grenzverlauf zwischen der Stadt Elsdorf und der Kolpingstadt Kerpen den örtlichen Gegebenheiten anzupassen, nicht zu folgen. 16.1 Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2016 den Beschluss gefasst. Die Verwaltung hat den Beschluss an die Flurbereinigungsbehörde weitergeleitet. 11 30.17 Ergänzung des Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Kolpingstadt Kerpen vom 05.07.2017 – hier: 07.02.2017 TOP 4.3 Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Den vom Rat der Kolpingstadt Kerpen am 05.07.2016 gefassten Grundsatzbeschluss zum Einzelhandels – und Zentrenkonzept dahingehend zu ergänzen, dass: für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen 16.1 Beschluss erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 21.02.2017. Beschlussvorlage 141.17 1. Seite 5 lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Festlegung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Stadtteile Türnich, Balkhausen, Brüggen Sitzungsdatum / TOP der Sitzung 2. 12 479.16 75. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen", Stadtteil Brüggen hier: Wirksamkeitsbeschluss 07.02.2017 TOP 5.1 13 21.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Kerpen Sindorf hier: Beschluss zur öffentlichen 07.02.2017 TOP 5.2 Beschlussvorlage 141.17 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung nur ein zentraler Versorgungsbereich im Flächennutzungsplan der Kolpingstadt Kerpen ausgewiesen wird und der zentrale Versorgungsbereich im Ortsteil Brüggen im Rahmen der in Aufstellung befindlichen 75. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eifelstraße/Heerstraße dargestellt und entwickelt wird. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 und 3 der Vorlage) auszuräumen. - die Wirksamkeit der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Nahversorgungszentrum Zentraler Versorgungsbereich Brüggen“. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen mehrheitlich mit 2 Nein-Stimmen (B‘90/Die Grünen) folgendes zu beschließen:A Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Seite 6 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Beschluss erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 21.02.2017. Zusammenstellen der Unterlagen für die Bezirksregierung zur Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist in Vorbereitung. 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung und wird vom 30.03.2017-02.05.2017 durchgeführt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Betreff Auslegung gem. § 3 (2) BauG TOP der Sitzung 14 700.16 VEP SI Nr. 359 "Hahner Äcker West" im Stadtteil Sindorf; hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages 07.02.2017 TOP 5.3 15 18.17 Aufhebung der Aufstellungsbeschlüsse zur 68. Änderung des Flächennutzungsplanes "Heppendorfer Straße/ Am Wasserwerk" und zum Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorferstraße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf 25.17 Vorhabenbezogener Bebauungsplan SI 254 A "Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk", Stadtteil Sindorf hier: Einleitungsbeschluss gem. § 12 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB 07.02.2017 TOP 5.4 16 Beschlussvorlage 141.17 07.02.2017 TOP 5.5 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. B Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Kerpen Sindorf. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI 359 „Hahner Äcker West“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen: Abschluss eines Durchführungsvertrages (siehe Anlage der Vorlage) mit der Firma ProLogis Germany CXII B.V., vertreten durch Directeur Christian NickelsTeske, Symphony Offices, Gustav Mahlerplein 17-21, 1082 MS Amsterdam, Niederlande für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 359 „Hahner Äcker West“ im Stadtteil Sindorf. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die Aufstellungsbeschlüsse gem. § 2 (1) BauGB zur 68. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan SI 254 A vom 17.12.2013 aufzuheben. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen einstimmig folgendes zu beschließen: 1. Das Bebauungsplanverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan SI 254 A „Heppendorfer Straße/Am Wasserwerk“ gem. § 12 (2) BauGB einzuleiten. Das Bebauungsplanverfahren soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt werden. Seite 7 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 18.1 Der Vertrag wurde von der Kolpingstadt Kerpen gegengezeichnet und befindet sich in der weiteren Umsetzung. 16.1 Beschluss erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 21.02.2017. 16.1 Beschluss erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 21.02.2017. lfd. Drucksachen Nr. / Sitzungsdatum / Nr. Betreff TOP der Sitzung 17 75.17 VEP SI Nr. 254 A "Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk", hier: Abschluss eines Verpflichtungsvertrages 07.02.2017 TOP 5.6 18 22.17 76. Änderung des Flächennutzungsplanes "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB 07.02.2017 TOP 5.7 A B 19 23.17 Bebauungsplan MA 360 "RAAAnlage Haus Forst" im Stadtteil Kerpen Manheim hier: Beschluss zur öffentlichen Beschlussvorlage 141.17 07.02.2017 TOP 5.8 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung 2. Der Einleitungsbeschluss ist gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. 3. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist gem. § 3 (1) BauGB durchzuführen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gem. § 4 (1) BauGB zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen: Abschluss des städtebaulichen Verpflichtungsvertrages mit dem Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e. V., für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SI Nr. 254 A „Heppendorfer Straße/Zum Wasserwerk“ im Stadtteil Sindorf. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf der 76. Änderung des Flächennutzungsplanes „RAA-Anlage Haus Forst“ und der Erläuterungsbericht ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden Seite 8 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 18.1 Der Vertrag wurde gegengezeichnet. Das Projekt befindet sich in der Realisierung. 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung und wird vom 30.03.2017-02.05.2017 durchgeführt. 16.1 Die Offenlage ist in Vorbereitung und wird vom 30.03.2017-02.05.2017 durchgeführt. lfd. Nr. Drucksachen Nr. / Betreff Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Sitzungsdatum / TOP der Sitzung B 20 697.16 Aufhebung der Bebauungspläne BU Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung "Broichstraße", Stadtteil Buir hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB Beschlussvorlage 141.17 07.02.2017 TOP 5.9 Inhalt des/der Beschlusses/Auftrages/ Empfehlung Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen (von Bürgern gingen keine Stellungnahmen ein). Die öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes MA 360 „RAA-Anlage Haus Forst“ im Stadtteil Kerpen Manheim. Der Entwurf des Bebauungsplanes MA 360 „RAAAnlage Haus Forst“ und seine Begründung ist auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und die Behörden sind zu beteiligen. Empfehlung an den Rat der Kolpingstadt Kerpen folgendes zu beschließen: - die während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 (2) BauGB und § 3 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2 der Vorlage) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (2) BauGB liegen nicht vor. - die Bebauungspläne Nr. 4, 4/1. Änderung und 4/3. Änderung als Satzung gem. § 10 BauGB aufzuheben. Seite 9 Federführung / Amt Bearbeitungsstand 16.1 Beschluss erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 21.02.2017. Die Rechtskraft ist in Vorbereitung.