Daten
Kommune
Kerpen
Größe
163 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
24.03.17, 11:52
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung
Bearbeiter/in: Petra Findeisen
TOP
Drs.-Nr.: 122.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Jugendhilfeausschuss
30.03.2017
Haupt- und Finanzausschuss
25.04.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
06.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _xxx__ € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
x
Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr 2017 xxx €:Bau- und Herrichtungskosten, 3.865,00€ freiwilliger Zuschuss Notgruppe
Produktsachkonto:
Deckung: mögliche Fördermittel 594.000,00 €.
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
01.01.bis 30.04.18: 3.085,00 € freiwilliger Zuschuss Notgruppe
01.05 bis 21.12.18 : 23.334,00 € freiwilliger Zuschuss Trägeranteil neue Gruppen
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
X
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Siehe Seite 2
Beschlussentwurf:
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.III
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Findeisen
Landscheidt
Canzler
Schwister
Schaaf
Spürck
Cornely
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Erweiterung der AWO Kita Flohzirkus um zwei Gruppen
in Modulbauweise.
1. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von XXX € für Bau- und Herrichtungskosten
werden außerplanmäßig in 2017 bereitgestellt.
Die Bau- und Herrichtungskosten werden zurzeit von der Verwaltung ermittelt und spätestens
zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 mitgeteilt.
2. Für die beiden Gruppen erhält der Träger ab voraussichtlicher Inbetriebnahme (01.05.2018)
freiwillige Leistungen in Höhe von rund 23.334,00 € (9% Trägeranteil zuzüglich 3%
Verwaltungskosten) für die Zeit vom 01.05.2018 bis 31.12.2018.
Ab 2019 erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss in Höhe von rund 35.000,00 €
3. Für die Ü3 Notgruppe im Mehrzweckraum erhält der Träger freiwillige Leistungen in Höhe von
3.856,00 € (7% Trägeranteil) in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017. Die Mittel werden in
dieser Höhe überplanmäßig bereit gestellt.
Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 erhält der Träger freiwillige Leistungen in Höhe
von 3.085,00 €.
Beschlussvorlage 122.17
Seite 2
MAßNAHME: Flohzirkus
__
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
2017
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
2018
2019
26.419,00
35.000,00
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
xxxx
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse ev. Fördermittel
594.000,00
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Zuschuss Betriebskosten/freiwillige
Leistungen Trägeranteil
3.856,00
35.000,00
35.000,00
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 122.17
Seite 3
Begründung:
In seiner Sitzung am 26.01.2017 hat der Jugendhilfeausschuss, auf Grund der defizitären
Betreuungssituation im Stadtteil Kerpen, die Verwaltung beauftragt, für diesen Stadtteil eine
kurzfristige Lösung aufzuzeigen und mit dem Träger der Kita Flohzirkus (AWO) zu klären,
inwieweit dieser an einer Erweiterung interessiert ist.
Das Gespräch mit dem Träger hat am 01.03.2017 stattgefunden. Dieser kann sich eine Erweiterung der Kita um eine Ü3 und eine U3- Gruppe gut vorstellen. Der Träger möchte diese
Gruppen gerne zum 01.01.2018 in Betrieb nehmen. Gleichzeitig hat dieser angeboten, ab dem
01.08.2017 bis zur Fertigstellung, im Mehrzweckraum der Einrichtung eine Notgruppe bis zu 20
Ü3 Kindern zu betreiben.
Die AWO hat die viergruppige Einrichtung von der Kolpingstadt Kerpen übernommen. Das
Gebäude und das Grundstück sind weiterhin städtisch und wurden, aus fördertechnischen
Gründen, dem Träger zur unentgeltlichen Nutzung, dem Eigentümer gleichgestellt, überlassen.
Da es sich um eine städtische Liegenschaft handelt, erfolgt der Bau der beiden Gruppen in
Modulbauweise durch die Kolpingstadt Kerpen. Ein möglicher Termin zur Fertigstellung wäre
frühestens der 01.05.2018. Die Maßnahme ist jedoch noch in die Priorisierungsliste der
Hochbauabteilung, deren Aktualisierung regelmäßig in den politischen Gremien mitgeteilt wird,
aufzunehmen.
Der Träger hat einen Anteil in Höhe von 9% der Betriebskosten selber zu tragen. Hiervon erhält
dieser von der Kolpingstadt Kerpen 7% als freiwillige Leistung.
Auf Grund eines neuen Vorstandsbeschlusses beantragt die AWO für zukünftige Gruppen einen
höheren Zuschuss. Der gesetzliche Trägeranteil an den Betriebskosten beträgt für die AWO 9%.
Dieser wird auch in vollem Umfang als freiwillige Leistung beantragt. Zusätzlich werden 3% von
6% Verwaltungskostenzuschuss beantragt. Gesamt werden somit 103% (einschließlich Verwaltungskosten) beantragt.
Die AWO würde dann jedoch die Einrichtungskosten (ca. 100.000,00 €) selbst tragen. Sofern die
Einrichtungskosten durch ein mögliches Förderprogramm des Bundes- und des Landes
bezuschusst würden, würde der Träger das ersparte Geld in das Außengelände investieren.
Die Notgruppe wird noch zu den bestehenden Konditionen betrieben.
Die freiwilligen Leistungen (7% Trägeranteil für die Notgruppe) für den Zeitraum 01.08.2017 bis
31.12.2017 betragen: 3.856,00 € und für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 3.085,00 €.
Ab Inbetriebnahme der beiden Gruppen (frühestens 01.05.2018) fallen jährlich freiwillige
Leistungen in Höhe von rund 35.000,00 € (103% Trägeranteil) an.
Die Bau- und Herrichtungskosten für die beiden Gruppen in Modulbauweise betragen XXXX €.
Die Verwaltung ermittelt zurzeit diese Kosten. Sofern diese zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 bereits vorliegen, werden diese im Ausschuss mitgeteilt.
Spätestens zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 erfolgt eine Mitteilung
über die Höhe der Kosten.
Im Mai 2017 soll voraussichtlich ein neues Förderprogramm des Bundes- und des Landes zum
Ausbau von Kita-Plätzen aufgelegt werden. Die Verwaltung wird dann umgehend einen
Förderantrag stellen.
Sofern die Förderbedingungen sich nicht ändern, betragen die möglichen Fördermittel für die
Ü3 Gruppe 414.000,00 € und für die U3 Gruppe 180.000 €, gesamt 594.000,00 €.
Beschlussvorlage 122.17
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