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Beschlussvorlage (Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
163 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
24.03.17, 11:52
Aktualisiert
24.03.17, 11:52
Beschlussvorlage (Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus) Beschlussvorlage (Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus) Beschlussvorlage (Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus) Beschlussvorlage (Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.4 / Kindertagesbetreuung Bearbeiter/in: Petra Findeisen TOP Drs.-Nr.: 122.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Jugendhilfeausschuss 30.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss 25.04.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 06.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bau- und Betriebskosten Erweiterung Kita Flohzirkus Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von _xxx__ € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: x Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr 2017 xxx €:Bau- und Herrichtungskosten, 3.865,00€ freiwilliger Zuschuss Notgruppe Produktsachkonto: Deckung: mögliche Fördermittel 594.000,00 €. Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: 01.01.bis 30.04.18: 3.085,00 € freiwilliger Zuschuss Notgruppe 01.05 bis 21.12.18 : 23.334,00 € freiwilliger Zuschuss Trägeranteil neue Gruppen Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) X Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Siehe Seite 2 Beschlussentwurf: Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.III Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Findeisen Landscheidt Canzler Schwister Schaaf Spürck Cornely Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Erweiterung der AWO Kita Flohzirkus um zwei Gruppen in Modulbauweise. 1. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von XXX € für Bau- und Herrichtungskosten werden außerplanmäßig in 2017 bereitgestellt. Die Bau- und Herrichtungskosten werden zurzeit von der Verwaltung ermittelt und spätestens zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 mitgeteilt. 2. Für die beiden Gruppen erhält der Träger ab voraussichtlicher Inbetriebnahme (01.05.2018) freiwillige Leistungen in Höhe von rund 23.334,00 € (9% Trägeranteil zuzüglich 3% Verwaltungskosten) für die Zeit vom 01.05.2018 bis 31.12.2018. Ab 2019 erhält der Träger einen jährlichen Zuschuss in Höhe von rund 35.000,00 € 3. Für die Ü3 Notgruppe im Mehrzweckraum erhält der Träger freiwillige Leistungen in Höhe von 3.856,00 € (7% Trägeranteil) in der Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017. Die Mittel werden in dieser Höhe überplanmäßig bereit gestellt. Für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 erhält der Träger freiwillige Leistungen in Höhe von 3.085,00 €. Beschlussvorlage 122.17 Seite 2 MAßNAHME: Flohzirkus __ ÜBERSICHT lfd. Jahr 2017 Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 2018 2019 26.419,00 35.000,00 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) xxxx Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: Einnahmen / Erträge Zuschüsse ev. Fördermittel 594.000,00 Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Zuschuss Betriebskosten/freiwillige Leistungen Trägeranteil 3.856,00 35.000,00 35.000,00 gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 122.17 Seite 3 Begründung: In seiner Sitzung am 26.01.2017 hat der Jugendhilfeausschuss, auf Grund der defizitären Betreuungssituation im Stadtteil Kerpen, die Verwaltung beauftragt, für diesen Stadtteil eine kurzfristige Lösung aufzuzeigen und mit dem Träger der Kita Flohzirkus (AWO) zu klären, inwieweit dieser an einer Erweiterung interessiert ist. Das Gespräch mit dem Träger hat am 01.03.2017 stattgefunden. Dieser kann sich eine Erweiterung der Kita um eine Ü3 und eine U3- Gruppe gut vorstellen. Der Träger möchte diese Gruppen gerne zum 01.01.2018 in Betrieb nehmen. Gleichzeitig hat dieser angeboten, ab dem 01.08.2017 bis zur Fertigstellung, im Mehrzweckraum der Einrichtung eine Notgruppe bis zu 20 Ü3 Kindern zu betreiben. Die AWO hat die viergruppige Einrichtung von der Kolpingstadt Kerpen übernommen. Das Gebäude und das Grundstück sind weiterhin städtisch und wurden, aus fördertechnischen Gründen, dem Träger zur unentgeltlichen Nutzung, dem Eigentümer gleichgestellt, überlassen. Da es sich um eine städtische Liegenschaft handelt, erfolgt der Bau der beiden Gruppen in Modulbauweise durch die Kolpingstadt Kerpen. Ein möglicher Termin zur Fertigstellung wäre frühestens der 01.05.2018. Die Maßnahme ist jedoch noch in die Priorisierungsliste der Hochbauabteilung, deren Aktualisierung regelmäßig in den politischen Gremien mitgeteilt wird, aufzunehmen. Der Träger hat einen Anteil in Höhe von 9% der Betriebskosten selber zu tragen. Hiervon erhält dieser von der Kolpingstadt Kerpen 7% als freiwillige Leistung. Auf Grund eines neuen Vorstandsbeschlusses beantragt die AWO für zukünftige Gruppen einen höheren Zuschuss. Der gesetzliche Trägeranteil an den Betriebskosten beträgt für die AWO 9%. Dieser wird auch in vollem Umfang als freiwillige Leistung beantragt. Zusätzlich werden 3% von 6% Verwaltungskostenzuschuss beantragt. Gesamt werden somit 103% (einschließlich Verwaltungskosten) beantragt. Die AWO würde dann jedoch die Einrichtungskosten (ca. 100.000,00 €) selbst tragen. Sofern die Einrichtungskosten durch ein mögliches Förderprogramm des Bundes- und des Landes bezuschusst würden, würde der Träger das ersparte Geld in das Außengelände investieren. Die Notgruppe wird noch zu den bestehenden Konditionen betrieben. Die freiwilligen Leistungen (7% Trägeranteil für die Notgruppe) für den Zeitraum 01.08.2017 bis 31.12.2017 betragen: 3.856,00 € und für die Zeit vom 01.01.2018 bis 30.04.2018 3.085,00 €. Ab Inbetriebnahme der beiden Gruppen (frühestens 01.05.2018) fallen jährlich freiwillige Leistungen in Höhe von rund 35.000,00 € (103% Trägeranteil) an. Die Bau- und Herrichtungskosten für die beiden Gruppen in Modulbauweise betragen XXXX €. Die Verwaltung ermittelt zurzeit diese Kosten. Sofern diese zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.03.2017 bereits vorliegen, werden diese im Ausschuss mitgeteilt. Spätestens zur Sitzung des Rates der Kolpingstadt Kerpen am 02.05.2017 erfolgt eine Mitteilung über die Höhe der Kosten. Im Mai 2017 soll voraussichtlich ein neues Förderprogramm des Bundes- und des Landes zum Ausbau von Kita-Plätzen aufgelegt werden. Die Verwaltung wird dann umgehend einen Förderantrag stellen. Sofern die Förderbedingungen sich nicht ändern, betragen die möglichen Fördermittel für die Ü3 Gruppe 414.000,00 € und für die U3 Gruppe 180.000 €, gesamt 594.000,00 €. Beschlussvorlage 122.17 Seite 4