Daten
Kommune
Pulheim
Größe
126 kB
Datum
17.12.2013
Erstellt
05.11.13, 18:50
Aktualisiert
05.11.13, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
407/2013
Erstellt am:
15.10.2013
Aktenzeichen:
II / 510
Verfasser/in:
Frau Tatas
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Jugendhilfeausschuss
X
14.11.2013
Haupt- und Finanzausschuss
X
03.12.2013
Rat
X
17.12.2013
Betreff
Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
0€
— im Haushalt des laufenden Jahres
0€
— in den Haushalten der folgenden Jahre (bis 31.07.2014)
Aufwendungen 204.150 €
Erträge 204.150 €
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
X nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Die Erträge und Aufwendungen für den zentralen Essenseinzug wurden in den Entwurf des Haushalts 2014 aufgenommen.
Vorlage Nr.: 407/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt,
der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Rat beschließt die Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten.
Erläuterungen
Bei einer Betreuung über die Mittagszeit ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Das Essensgeld wird derzeit in
den Kindertagesstätten eingesammelt und abgerechnet. Dieses Verfahren hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt.
Es werden erhebliche Arbeitszeiten der Kindertagesstättenleitungen für das Einsammeln, Anmahnen von rückständigen
Essenbeiträgen und Abrechnen der Essensgelder gebunden.
Aus den vorgenannten Gründen soll das bisherige Verfahren geändert werden. Das Essensgeld soll zukünftig zentral
von der Verwaltung des Jugendamtes erhoben werden. Die Erhebung erfolgt in einem EDV-unterstützten Verfahren. Es
soll in allen städtischen Einrichtungen ein einheitlicher monatlicher Kostenbeitrag für das Mittagessen in Höhe von 46 €
erhoben werden. Für Kinder, die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, reduziert sich der monatliche Pauschalbetrag auf 20 € pro Monat. Auf eine Abrechnung des Essensgeldes wird verzichtet, da dies zu einer unverhältnismäßig
großen Personalbindung im Jugendamt der Stadt Pulheim führen würde.
Die Einzelheiten zum neuen Verfahren werden in der Richtlinie für die zentrale Erhebung des Essensgeldes in städtischen Kindertagesstätten (siehe Anlage) erläutert.
Die Umstellung soll zum 01.01.2014 in Kraft treten. Bei dieser Umstellung handelt es sich um eine Übergangsregelung.
Nach Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 15.10.2013 (Vorlage Nr. 398/2013) wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage des gestaffelten Elternbeitrages für die Verpflegung in den städtischen Kindertagesstätten mit
Wirkung ab dem Kindergartenjahr 2014/2015 (August 2014) eine entsprechende Beitragssatzung vorzulegen.
Die Erträge und Aufwendungen für den zentralen Essenseinzug wurden in den Entwurf des Haushalts 2014 aufgenommen. Für den Zeitraum 01.01. - 31.07.2014 sind Aufwendungen in Höhe von rd. 204.150 € zu erwarten, die in gleicher
Höhe durch Einzahlungen für das Mittagessen finanziert werden.
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Dezernent
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Amtsleiter
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Verfasserin