Daten
Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
29.03.17, 18:16
Aktualisiert
11.04.17, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeiter/in: Claudia Dieken
TOP
Drs.-Nr.: 129.17
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
04.04.2017
Stadtrat
02.05.2017
X
07.03.2017
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 51511900:
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen
beschließt:
die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2)
auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor.
die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Dieken
Mackeprang
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Schwister
Mitzeichnung
Dez. / Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
Spürck
Nimtz
Lage des Plangebietes
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen
Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:
im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg)
im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“
im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße
im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens
Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9
ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu
entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3
Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen
Kindertagesstätte erforderlich.
Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage
zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der
gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern.
Beschlussvorlage 129.17
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
4000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
4000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 129.17
Seite 3
Begründung:
1.
Planungsanlass
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen
Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für
Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der
Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des
Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt.
In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer
Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil
Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen.
Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg
Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit
die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem
Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 20.000m², die sich als
begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und
Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen.
Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch
der KITA erhalten bleiben.
Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn,
insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion.
Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und
befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre.
Planverfahren
Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen
durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die folgende Aufstellung des
Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden.
Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die einer
Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wird die
Flächennutzungsplanänderung vorgezogen.
2.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.11.2016 – einschl. 14.12.2016
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 01.11.2016 – einschl. 14.12.2016
Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 04.04.2017 Rat 02.05.2017
3.
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht
Beschlussvorlage 129.17
Seite 4