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Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
174 kB
Datum
02.05.2017
Erstellt
29.03.17, 18:16
Aktualisiert
11.04.17, 13:16
Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeiter/in: Claudia Dieken TOP Drs.-Nr.: 129.17 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 04.04.2017 Stadtrat 02.05.2017 X 07.03.2017 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil 77. Änderung des Flächenutzungsplanes "Kindertagesstätte Mastenweg", Stadtteil Sindorf hier: Beschluss zur Offenlage gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 4000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 51511900: Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 2) auszuräumen. Stellungnahmen der Bürger gem. § 3 (1) BauGB liegen nicht vor. die 77. Änderung „Kindertagesstätte Mastenweg“ gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Dieken Mackeprang Amtsleiter/in Zuständiger Dezernent Schwister Mitzeichnung Dez. / Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro Spürck Nimtz Lage des Plangebietes Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südwestlichen Bereich des Stadtteils Sindorf und wird begrenzt:     im Norden durch den Mastenweg (Fuß-Radweg) im Osten durch die Straße „Am Gewerbehof“ im Süden durch den bestehenden Spielplatz an der Ottostraße im Westen durch den Wall des Regenüberlaufbeckens Der Wirkungsbereich der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes hat eine Größe von ca. 0,9 ha. Die Lage ist dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses, ist zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung Zur Deckung der Bedarfslage (Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder unter und über 3 Jahren) für Kindergartenplätze ist im Stadtteil Sindorf der Neubau einer 8-gruppigen Kindertagesstätte erforderlich. Das Ziel der 77. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es, die bauleitplanerische Grundlage zur Ansiedlung einer 8-zügigen Kindertagesstätte im Stadtteil Sindorf zu schaffen. Dazu ist der gültige Flächennutzungsplan (1.Änderung) der Kolpingstadt Kerpen zu ändern. Beschlussvorlage 129.17 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 4000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 4000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 129.17 Seite 3 Begründung: 1. Planungsanlass In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.11.2015 hat die Verwaltung einen Maßnahmenplan für das gesamte Stadtgebiet zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder über und unter drei Jahren zur Diskussion gestellt (Vorlage 453.15). Nach der Kindergartenbedarfsplanung wurde für den Stadtteil Sindorf zur Behebung des Betreuungsdefizits der Bedarf für 8 KITA – Gruppen ermittelt. In der Sitzung vom 23.02.16 hat der Rat der Kolpingstadt Kerpen den Bau einer Kindertageseinrichtung mit 8 Gruppen für Kinder über und unter drei Jahren im Stadtteil Sindorf auf dem „am zügigsten zu realisierenden“ Grundstück beschlossen. Standortbewertung Sindorf, Standort Mastenweg Das Grundstück „Mastenweg“ liegt im Süd- Westen des Ortsteils Sindorf und erfüllt derzeit die Funktion einer innerörtlichen Grün- bzw. Abstandsfläche gegenüber dem Gewerbegebiet Dickenbuschfeld. Die Flächengröße umfasst etwa 20.000m², die sich als begrünte Freifläche mit den Funktionen Anwohnerparkplatz (ca.700m²) und Kinderspielfläche der Kategorie A (ca. 2.000m² mit Seilbahn und Hartplatz) darstellen. Die Bedeutung des Spielplatzes (Kategorie A > 1.500m²) kann durch den Flächenanspruch der KITA erhalten bleiben. Trotz der abseitigen Lage hätte dieser Standort für das Einzugsgebiet südlich der Bahn, insbesondere dem Wohngebiet "Theodor- Heuss-Straße" eine gute Versorgungsfunktion. Das Grundstück bietet auf Grund seiner Größe ausreichend Planungsspielraum und befindet sich im städtischen Eigentum, so dass eine zeitnahe Realisierung möglich wäre. Planverfahren Da für den Bau der KITA ein Planerfordernis im Sinne des § 1 (3) BauGB vorliegt, sollen durch die 77. Änderung des Flächennutzungsplanes und die folgende Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden. Aufgrund des notwendigen zeitlichen Vorlaufs der Flächennutzungsplanänderung, die einer Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln (Dauer bis zu 3 Monaten) bedarf, wird die Flächennutzungsplanänderung vorgezogen. 2. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: PA 30.08.2016 Rat 13.09.2016 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 14.11.2016 – einschl. 14.12.2016 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: 01.11.2016 – einschl. 14.12.2016 Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 04.04.2017 Rat 02.05.2017 3. Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Stellungnahmen der Behörden Anlage 3: Begründung mit Umweltbericht Beschlussvorlage 129.17 Seite 4