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Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012) Beschlussvorlage (Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 280/2013 Erstellt am: 27.08.2013 Aktenzeichen: III / 20 / 200 gs Verfasser/in: David Gerhards Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 17.09.2013 Rat X 24.09.2013 Betreff Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012 Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 280/2013 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt 1. 2. die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2012 und die für das Jahr 2012 festgestellte Überdeckung von 73.033 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2014 bis 2016 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird. Erläuterungen Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2012 erstellt. Die Betriebsabrechnung 2012 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 113,33 % und einer Überdeckung von 73.033 € ab. Der Gesamtaufwand wurde rund 70 T€ / 10,4% unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentlicher Grund dafür und für die Überdeckung insgesamt war der milde Winterverlauf mit geringeren Winterdienstkosten. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2012 ausgewiesene Überdeckung von 73.033 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2014 bis 2016 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.