Daten
Kommune
Pulheim
Größe
125 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
09.09.13, 18:39
Aktualisiert
09.09.13, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
280/2013
Erstellt am:
27.08.2013
Aktenzeichen:
III / 20 / 200 gs
Verfasser/in:
David Gerhards
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
X
17.09.2013
Rat
X
24.09.2013
Betreff
Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 280/2013 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
Der HFA empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt
1.
2.
die anliegende Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2012 und
die für das Jahr 2012 festgestellte Überdeckung von 73.033 € als Nebenertragsposition in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2014 bis 2016 so einzusetzen, dass möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.
Erläuterungen
Nach Abschluss des Haushaltsjahres 2012 wurde die als Anlage beigefügte Betriebsabrechnung für den Gebührenhaushalt Straßenreinigung 2012 erstellt.
Die Betriebsabrechnung 2012 schließt mit einem Kostendeckungsgrad von 113,33 % und einer Überdeckung
von 73.033 € ab.
Der Gesamtaufwand wurde rund 70 T€ / 10,4% unter den Kalkulationsannahmen abgerechnet. Wesentlicher Grund
dafür und für die Überdeckung insgesamt war der milde Winterverlauf mit geringeren Winterdienstkosten.
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten
vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Betriebsabrechnung 2012 ausgewiesene Überdeckung von 73.033 € in den Gebührenkalkulationen der Straßenreinigung für die Jahre 2014 bis 2016 als Nebenertragsposition so einzusetzen, dass
möglichst Gebührenstabilität erreicht wird.