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Beschlussvorlage (Tausch einer Grundstückstellfläche aus dem GemeindeglIedervermögen "Ahremer Heide" zur Anlegung eines Radweges)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
616 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Tausch einer Grundstückstellfläche aus dem GemeindeglIedervermögen "Ahremer Heide" zur Anlegung eines
Radweges) Beschlussvorlage (Tausch einer Grundstückstellfläche aus dem GemeindeglIedervermögen "Ahremer Heide" zur Anlegung eines
Radweges) Beschlussvorlage (Tausch einer Grundstückstellfläche aus dem GemeindeglIedervermögen "Ahremer Heide" zur Anlegung eines
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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az..: 82 20-40/ AH öffentlich V 8/ (j'lO Amt: -&:J- An den BeschIAusf.: Rat Datum: 07.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung • über den Ausschuss für WIrtschaftsförderung und Werksausschuss Immoblllenwirtschaft Betrifft: Tausch einer Grundstückstellfläche aus dem GemeindeglIedervermögen "Ahremer Heide" zur Anlegung eines Radweges Finanzielle o Auswirkungen: Keine Unterschrift des BUdgetverantwortlichen Erflstadt. den 07.09.2005 • Beschlussentwurf: Aus dem Gemeindegliedervermögen .Ahrerner Heide" wird aus dem Grundstück Gemarkung Lechenich. Flur 33. Flurstück 14. eine schon vermessene Teilfläche von 2.020 qm sowie eine Teilfläche von 7.557 qm. demnach insgesamt 9.577 qm. in gemeindliches Vermögen umgewandelt. Im Gegenzug erhält das Gemeindegliedervermögen .Ahrerner Heide" von der Stadt Erftstadt das Grundstück Gemarkung Bliesheim. Flur 20. Flurstück 132. 9.577 qm groß. Begründung: Der Grunderwerb zur Anlegung des Radweges zwischen Bliesheim und Friesheim und der Verlegung der NATO-Pipeline in bzw. parallel zum Radweg in Höhe der Kiesgrube Esser wurde von der Stadt Erftstadt - bis auf die Flächen die zum Gemeindegliedervermögen .Ahrerner Heide" gehören - getätig. ZurUmsetzung der Maßnahmen wird nunmehr noch das Grundstück Gemarkung Lechenich, Flur 33. Flurstück 16, graB 2.020 qrn. welches zum Gemeindegliedervermögen gehört, benötigt. • Im Rahmen des Grunderwerbs zur Anlegung des Radweges konnte die Stadt Erftstadt eine Ackerfläche in unmittelbarer Nähe der Ahremer Heide erwerben. Dieses Grundstück (Gemarkung Bliesheim, Flur 20, Flurstück 132) ist 9.577 qm groB. Da aus landwirtschaftlichen Gesichtspunkten nur ein flächengleicher Tausch in Betracht kommt. wurde zusätzlich zu den für detl'Radweg benötigte Fläche von 2.020 qm (= Flurstück 16), das Flurstück 17 mit 7.557 qm aus dem Ursprungsgrundstück (Flurstück 14) der Ahremer Heide herausgetrennt und soll mit der Stadt Erftstadt getauscht werden. Das Gemeindegliedervermögen "Ahremer Heide" erhält daher das Flurstück 132 in Gänze. Das Kuratorium .Ahrerner Heide" hat in seiner Sitzung am 29.06.2005 dem vorgenannten Tauschvorschlag einstimmig zugestimmt. efl$ Anlage • An!age.Li.. + ZU [}!'K2P}i] ~JI~" iJ'.A1t \ - "t. A Am St(1ulftOt'gentfeg • + + + Am Blit$ht~r Schtm!1 • Flurstück 132 • + + ._--------------------------- • ~ ....... _-- ...... ------------------------------------------_ ... ------ --- Flurstück 16 -, ...... + + -, ~'\ ...................... ". .. .. ' .................. ........... ,' ..' . -, '. -, -, ...•. ...., ~