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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
754 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/147 öffentlich V slOgAS Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 05.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt - Lechenich, Bonner Tor I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: IEl Keine Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den 05.09.2005 • W\A~ Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09. 2004 (8GB I. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 147, E.-Lechenich, Banner Tor. II. Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Entwürfe werden zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der vorgestellten Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als 8ürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Parkdecks bzw. Parkplatzes geschaffen werden. P:lszIVORLAGENIV6100025-248.doc - 2 - Die geplante Stellplatzanlage ist Teil eines Parkraumkonzeptes im Rahmen der Quartiersumgestaltung "Historische Altstadt Lechenich", das ein Dreipunktsystem zur Verlagerung der Stellplätze in Bereiche außerhalb des eigentlichen Altstadtkerns (zwischen Herriger und Bonner Tor) vorsieht. Die Planung ergänzt dabei die bestehenden Parkplätze am Schützenplatz und an der Frenzenstraße. Als Anlagen sind drei Städtebauliche Entwürfe sowie eine Vorentwurfsbegründung beigefügt, wobei die Verwaltung das Entwurfskonzept C (Parkplatz) favorisiert. Die Errichtung eines Parkdecks zu einem späteren Zeitpunkt sollte bei dieser Variante planerisch optional einbezogen werden. • Als nächster Verfahrensschritt soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Danach ist vorgesehen, den Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorzubereiten . /' (BÖ~ Anlagen: - Übersichtsplan - Städtebauliche Entwürfe - Entwurfsbegründung • P:ISZlVORLAGENIV6100025-24B.DOC STAD ERFTSTAD Der Bürgermeister • • BEBAUUNGSPLAN NR. 147 ERFTSTADT-LECHENICH, BONNER TOR Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, 5.09.2005 Maßstab: 1: 2.500 ~ , ...., 21/Ar- - \:z. W I<> 1-1 t.> ---...(~~ "'""" I ... >- -1 o, ~,-... I-::::~~ I WOkingharn_ J-L.LL.L..j..!::'--'-l 11 platz I f@/i. " ~\!iGIi L 3 § I- , (J) c: ~ III i • I o @@ m i j i ~ i i - Parkdeck auf zwei Ebenen - Zu- und Abfahrt direkt auf Bonner Straße - Vollrampenanlage mit geteilten Ebenen - Abmessungen: 19,5 x 50,5 m - 72 Stellplätze t---./- geschlossenene, eingegrünte Fassaden (Ost und Süd) S =rr-I t' Tl • Ii I -\\, W ~ -\\~ _G .. _J r~-..:-cJ-=\~:'I' ~ ... -\ 8 ~ I i x v 9ß @ ! "-' 1 @ j i ;:: I CI) o ---EI --- JE:'~ ~ Schnitt A-A c:<l j -I- 8~-f> "III J - • 5.50 ! 36 WJllJl Ebene 01 Bonner straßel '" \-'" @ >< -I ~ ,,~ \2J • • @& @ ~ \Y LY~ x !~ Entwurfskonzept A Bebauungsplan Nr. 147 Erftstadt - Lechenich Bonner~r ~[j] Id 'j .I ~/\21m- "" • I • 1WWlJ - "" 'Öl 28 II Wllli -+- Ebene 01 / ,,~ - t,-;:h x 1----1- ~ r--..J :::~:!' =: 7 f.:;~ J:FI ~ IJIJ Parkdeck auf zwei Ebenen - Zu- und Abfahrt über "Am Haagenpfadchen" (Verbreiterung im oberen Teil) - Vollrampenanlage - Abmessungen: 19,50 x 48 m - 67 Stellplätze - geschlossene Fassaden (Ost und Süd) =rl r If '~~ I., I ~ ~ Entwurfskonzept B ./ Bebauungsplan Nr. 147 ,~ I.') I~ I x Erftstadt - Lechenich Bonner Tor lXJljJ ~/\ • @@ I • ..: iii ~ Q) 21 i~t---W \ Q E Wok inghamplatz J -\\, ----...(~~~ "" / r-f-J-----!'-., ~ 1\ / ffi 1----;~--f--1.~ 39 1/ \ 41 'd Bonner Straße ~ 3~ 28 / ~ IrcJf ". m I-- 36 38 @ j I Cf) '\~, @ ~g r '\~~ b k/@ ~ m &!2-I x r-;;-\\ V -\\~ I - Parkplatz mit 50 Stellplätzen - Einbindung in die Landschaft durch Eingrünung - Abschirmung von der ..- Wohnbebauung durch einen ~ begrünten Wall - Zu- und Abfahrt Ober "Am Haagenpfädchen" H (Verbreiterung erforderlich) II I r 1 II I I )=d",~ ,\, » '\'I "'~ I rc "'~ " 40 42 xr--+_--1 '" ~ ~ 36 a G x ~ B I-xix 01. m W x x x '--'-- @ u~ x. r- G G i--r-:-:--="""::::--J Ä Entwurfskonzept C I- Bebauungsplan Nr. 147 Lechenich Bonner Tor Erftstadt '--I I rl4 ~ - - 61 61.21-20/147 Entwurtsbegründung Bebauungsplan NR. 147, Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor • Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Parkdecks bzw. Parkplatzes geschaffen werden. Die geplante Stellplatzanlage ist Teil eines Parkraumkonzeptes im Rahmen der Quartiersumgestaltung "Historische Altstadt Lechenich", das ein Dreipunktsystem zur Verlagerung der Stellplätze in Bereiche außerhalb des eigentlichen Altstadtkems (zwischen Herriger- und Bonner Tor) vorsieht. Die Planung ergänzt dabei die bestehenden Parkplätze am Schützenplatz und an der Frenzenstraße. Die Vorentwurfsplanung verfolgt insbesondere das Ziel, die Störwirkung bzgJ. der benachbarten Wohnbebauung zu minimieren. Ein weiteres Kriterium ist die Einfügung der Anlage in den ortsbildprägenden Grünbereich. Entwurfskonzept A: (Parkdeck mit zwei versetzten Ebenen, Abriss der vorh. Bebauung) Vorteile: • Durch eine direkte Anbindung des Parkdecks und die Platzierung im vorderen Bereich des Grundstückes wird Zu- und Abfahrtsverkehr im Umfeld der Wohnwohnbebauung "Am Haagenpfädchen" unterbunden. Eine Begrünung durch Hecken und Bäume sowie die südliche Absenkung der Parkdeckebenen passt die Planung an ihre Umgebung an. Nachteile: Unter Kostengesichtspunkten betrachtet scheint diese Lösung eher ungünstig, da neben der Erstellung des Parkdecks weitere Kosten für den Abriss des Gebäudes Bonner Str. 32 und der zugehörigen Garagen anfallen. Die verbleibende Fläche im rückwärtigen Bereich ist aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nur eingeschränkt zu vermarkten. Aus dem Denkmalpflegerischen Anspruch an die "Historische Altstadt Lechenich" erwächst die Zielsetzung, das Parkdeck im Bereich innerhalb der Tore nicht sichtbar werden zu lassen. Da dieses bei einer Platzierung im vorderen Bereich des Grundstückes unvermeidlich ist, wäre eine gestalterische Anpassung der betreffenden Fassaden unvermeidlich. Entwurfskonzept B: (Parkdeck mit zwei Ebenen, in zweiter Reihe) Vorteile: Durch die Platzierung des Parkdecks im rückwärtigen Bereich des Plangebietes ist die Planung aus dem historischen Allstadtbereich heraus nicht wahrnehmbar und entspricht somit den o.g. denkmalpflegerischen Anforderungen. Das in Besitz der Stadt befindliche Wohn- und Geschäftshaus könnte nach entsprechenden Umbaumaßnahmen vermarktet werden bzw. das Grundstück für eine Neubebauung in zentrumsnaher Lage genutzt werden. Nachteile: • Die Lage im rückwärtigen Bereich des Plangebietes erzeugt Lärmemissionen durch An- und Abfahrtsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung und erfordert eine Verbreiterung der Wohnstraße "Am Haagenpfädchen". Ein zweigeschossiges Parkdeck im direkten Sichtfeld der Anwohner wird subjektivals erheblicher Störfaktor empfunden. Entwurfskonzept C: (Parkplatz mit Baumpflanzungen, begrünter Wall, Abriss der Garagen) Vorteile: • Entwurfskonzept C beinhaltet die bestmögliche Verwertung des städtischen Grundstückes. Der Parkplatz ist vergleichsweise kostengünstig in der Realisierung und bietet eine für die Situation angemessene Anzahl von Stellplätzen. Zusätzlich bestehen Vermarktungsmöglichkeiten durch Umbaul Neubau des Gebäudes an der Bonner Straße. Durch Eingrünung lässt sich ein Parkplatz aufgrund seiner geringen Höhenentwicklung problemloser in die Umgebung einfügen. Nachteile: Die Planung zieht Verkehrslärm durch An- und Abfahrtsverkehr in den hinteren Bereich des Grundstückes, der allerdings durch entsprechende aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschtzwall, ggf. mit Wand) von der benachbarten Bebauung abzuschirmen ist. Erftstadt, den 6.09.2005 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister Im Auftrag W~ (Wirtz)