Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/147
öffentlich
V
slOgAS
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum:
05.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Nr. 147, Erftstadt
- Lechenich,
Bonner Tor
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss
über die Durchführung
der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
Finanzielle
Auswirkungen:
IEl Keine
Unterschriftdes Budgetverantwortlichen
Erftstadt,den 05.09.2005
•
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Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09. 2004 (8GB I. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan für das
aus dem Übersichtsplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 147, E.-Lechenich, Banner Tor.
II.
Die von der Verwaltung vorgestellten städtebaulichen Entwürfe werden zur
Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der
vorgestellten Entwürfe die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1)
Baugesetzbuch (BauGB) als 8ürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Errichtung eines Parkdecks bzw. Parkplatzes geschaffen werden.
P:lszIVORLAGENIV6100025-248.doc
-
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-
Die geplante Stellplatzanlage ist Teil eines Parkraumkonzeptes im Rahmen der
Quartiersumgestaltung "Historische Altstadt Lechenich", das ein Dreipunktsystem zur
Verlagerung der Stellplätze in Bereiche außerhalb des eigentlichen Altstadtkerns
(zwischen Herriger und Bonner Tor) vorsieht.
Die Planung ergänzt dabei die
bestehenden Parkplätze am Schützenplatz und an der Frenzenstraße.
Als Anlagen sind drei Städtebauliche Entwürfe sowie eine Vorentwurfsbegründung
beigefügt, wobei die Verwaltung das Entwurfskonzept C (Parkplatz) favorisiert. Die
Errichtung eines Parkdecks zu einem späteren Zeitpunkt sollte bei dieser Variante
planerisch optional einbezogen werden.
•
Als nächster Verfahrensschritt soll zunächst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Danach ist vorgesehen, den Bebauungsplanentwurf für den Offenlegungsbeschluss vorzubereiten .
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Anlagen:
- Übersichtsplan
- Städtebauliche Entwürfe
- Entwurfsbegründung
•
P:ISZlVORLAGENIV6100025-24B.DOC
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ERFTSTAD
Der Bürgermeister
•
•
BEBAUUNGSPLAN NR. 147
ERFTSTADT-LECHENICH, BONNER TOR
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt, 5.09.2005
Maßstab:
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- Parkdeck auf zwei Ebenen
- Zu- und Abfahrt direkt auf
Bonner Straße
- Vollrampenanlage mit geteilten
Ebenen
- Abmessungen: 19,5 x 50,5 m
- 72 Stellplätze
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Fassaden (Ost und Süd)
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Bebauungsplan Nr. 147
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Parkdeck auf zwei Ebenen
- Zu- und Abfahrt über
"Am Haagenpfadchen"
(Verbreiterung im oberen Teil)
- Vollrampenanlage
- Abmessungen: 19,50 x 48 m
- 67 Stellplätze
- geschlossene Fassaden (Ost
und Süd)
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Entwurfskonzept B
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- Parkplatz mit 50 Stellplätzen
- Einbindung in die Landschaft
durch Eingrünung
- Abschirmung von der
..- Wohnbebauung durch einen
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begrünten Wall
- Zu- und Abfahrt Ober
"Am Haagenpfädchen"
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Entwurfskonzept C
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Bebauungsplan Nr. 147
Lechenich
Bonner Tor
Erftstadt
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- 61 61.21-20/147
Entwurtsbegründung
Bebauungsplan
NR. 147,
Erftstadt-Lechenich,
Bonner Tor
•
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Parkdecks bzw. Parkplatzes geschaffen werden.
Die geplante Stellplatzanlage ist Teil eines Parkraumkonzeptes
im Rahmen der
Quartiersumgestaltung
"Historische Altstadt Lechenich", das ein Dreipunktsystem zur
Verlagerung der Stellplätze in Bereiche außerhalb des eigentlichen Altstadtkems
(zwischen Herriger- und Bonner Tor) vorsieht. Die Planung ergänzt dabei die bestehenden Parkplätze am Schützenplatz und an der Frenzenstraße.
Die Vorentwurfsplanung verfolgt insbesondere das Ziel, die Störwirkung bzgJ. der benachbarten Wohnbebauung zu minimieren. Ein weiteres Kriterium ist die Einfügung
der Anlage in den ortsbildprägenden Grünbereich.
Entwurfskonzept
A:
(Parkdeck mit zwei versetzten Ebenen, Abriss der vorh. Bebauung)
Vorteile:
•
Durch eine direkte Anbindung des Parkdecks und die Platzierung im vorderen Bereich
des Grundstückes wird Zu- und Abfahrtsverkehr im Umfeld der Wohnwohnbebauung
"Am Haagenpfädchen" unterbunden. Eine Begrünung durch Hecken und Bäume sowie
die südliche Absenkung der Parkdeckebenen passt die Planung an ihre Umgebung
an.
Nachteile:
Unter Kostengesichtspunkten
betrachtet scheint diese Lösung eher ungünstig, da
neben der Erstellung des Parkdecks weitere Kosten für den Abriss des Gebäudes
Bonner Str. 32 und der zugehörigen Garagen anfallen. Die verbleibende Fläche im
rückwärtigen Bereich ist aufgrund der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nur
eingeschränkt zu vermarkten.
Aus dem Denkmalpflegerischen
Anspruch an die "Historische Altstadt Lechenich"
erwächst die Zielsetzung, das Parkdeck im Bereich innerhalb der Tore nicht sichtbar
werden zu lassen. Da dieses bei einer Platzierung im vorderen Bereich des Grundstückes unvermeidlich ist, wäre eine gestalterische Anpassung der betreffenden
Fassaden unvermeidlich.
Entwurfskonzept
B:
(Parkdeck mit zwei Ebenen, in zweiter Reihe)
Vorteile:
Durch die Platzierung des Parkdecks im rückwärtigen Bereich des Plangebietes ist die
Planung aus dem historischen Allstadtbereich heraus nicht wahrnehmbar und entspricht somit den o.g. denkmalpflegerischen Anforderungen. Das in Besitz der Stadt
befindliche Wohn- und Geschäftshaus könnte nach entsprechenden Umbaumaßnahmen vermarktet werden bzw. das Grundstück für eine Neubebauung in zentrumsnaher Lage genutzt werden.
Nachteile:
•
Die Lage im rückwärtigen Bereich des Plangebietes erzeugt Lärmemissionen durch
An- und Abfahrtsverkehr im Bereich der vorhandenen Wohnbebauung und erfordert
eine Verbreiterung der Wohnstraße "Am Haagenpfädchen". Ein zweigeschossiges
Parkdeck im direkten Sichtfeld der Anwohner wird subjektivals erheblicher Störfaktor
empfunden.
Entwurfskonzept C:
(Parkplatz mit Baumpflanzungen, begrünter Wall, Abriss der Garagen)
Vorteile:
•
Entwurfskonzept C beinhaltet die bestmögliche Verwertung des städtischen Grundstückes. Der Parkplatz ist vergleichsweise kostengünstig in der Realisierung und bietet
eine für die Situation angemessene Anzahl von Stellplätzen. Zusätzlich bestehen
Vermarktungsmöglichkeiten durch Umbaul Neubau des Gebäudes an der Bonner
Straße. Durch Eingrünung lässt sich ein Parkplatz aufgrund seiner geringen
Höhenentwicklung problemloser in die Umgebung einfügen.
Nachteile:
Die Planung zieht Verkehrslärm durch An- und Abfahrtsverkehr in den hinteren
Bereich des Grundstückes, der allerdings durch entsprechende aktive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschtzwall, ggf. mit Wand) von der benachbarten Bebauung
abzuschirmen ist.
Erftstadt, den 6.09.2005
Stadt Erftstadt
Der Bürgermeister
Im Auftrag
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(Wirtz)