Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi Satzungsbeschluss V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005 V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005 V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
369 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi
Satzungsbeschluss
V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005
V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005
V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi
Satzungsbeschluss
V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005
V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005
V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005) Beschlussvorlage (Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi
Satzungsbeschluss
V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005
V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005
V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005)

öffnen download melden Dateigröße: 369 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/143 öffentlich V 810tAl Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 05.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: tür Stadtentwicklung Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi Satzungsbeschluss V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005 V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005 V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005 Finanzielle Auswirkungen: [8J Keine Unterschriftdes Budgetverantwortl"che • Erftstadt,den 05.09.2005 W\A Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 BGB!. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) und § 86 Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000 (GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Umweltprüfung als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Erftstadt ha't am 16.03.2005 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.~Liblar, Erweiterung Aldi, beschlossen. Die Unterrichtung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Z.eitvom 24.02. 2005 bis 01.04.2005 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes P:lszIVORLAGEN\v6100035-24B.doc - 2 - Regelbeteiligungsverfahren (einwöchige Offenlage) vom 25.04.2005 bis 02.05.2005. Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 22.06.2005 bis einschließlich 21.07.2005 statt. Der bis zum Satzungsbeschluss vorliegende Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Erftstadt und dem Vorhabenträger / Grundstückseigentümer bestimmt im Wesentlchen die Pflicht des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist. Anregungen während der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wurden nicht vorgetragen. Aus diesem Grund kann nunmehr der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi als Satzung beschlossen werden . • Anlage: - Anlageplan • P;ISZlVORLAGEN\V6100035-248.DOC STAD ERFTSTAD • • BEBAUUNGSPLAN NR.143 Erftstadt - Liblar, Erweiterung ALDI Umwelt- und Planungsamt Erftstadt, Maßstab: 1 : 4.000