Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
369 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/143
öffentlich
V
810tAl
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 05.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
tür Stadtentwicklung
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi
Satzungsbeschluss
V 8/ 0249, Rat am 11.01.2005
V 8 / 0382, Rat am 16.03.2005
V 8/ 0568, Rat am 31.05.2005
Finanzielle
Auswirkungen:
[8J
Keine
Unterschriftdes Budgetverantwortl"che
•
Erftstadt,den 05.09.2005
W\A
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 BGB!. I S. 2414) i. V. m. §§ 7 und 41 (1) der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 16.11.2004 (GV NW S. 644) und § 86
Abs. 1 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW) vom 01.03.2000
(GV NW S. 255), in der zuletzt gültigen Fassung, wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi, einschließlich Begründung und Umweltbericht mit Umweltprüfung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Stadt Erftstadt ha't am 16.03.2005 die Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.~Liblar, Erweiterung Aldi, beschlossen. Die Unterrichtung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 1
BauGB erfolgte in der Z.eitvom 24.02. 2005 bis 01.04.2005 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB als vereinfachtes
P:lszIVORLAGEN\v6100035-24B.doc
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2
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Regelbeteiligungsverfahren (einwöchige Offenlage) vom 25.04.2005 bis 02.05.2005.
Die öffentliche Auslegung (Offenlage) gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom
22.06.2005 bis einschließlich 21.07.2005 statt.
Der bis zum Satzungsbeschluss vorliegende Durchführungsvertrag zwischen der Stadt
Erftstadt und dem Vorhabenträger / Grundstückseigentümer bestimmt im Wesentlchen
die Pflicht des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist.
Anregungen während der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) wurden
nicht vorgetragen. Aus diesem Grund kann nunmehr der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 143, E.-Liblar, Erweiterung Aldi als Satzung beschlossen werden .
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Anlage:
- Anlageplan
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P;ISZlVORLAGEN\V6100035-248.DOC
STAD
ERFTSTAD
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BEBAUUNGSPLAN NR.143
Erftstadt - Liblar, Erweiterung ALDI
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt,
Maßstab:
1 : 4.000