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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
633 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden
Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden
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Beschluss über die 1. vereinfachte Änderung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/1221. Änd. öffentlich V 8101.42 Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 05.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorbereitung über den • Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden Beschluss über die 1. vereinfachte Änderuna Finanzielle Auswirkungen: o Keine Unterschriftdes Budgetverantwortlichen Erftstadt,den05.09.2005 • !,,)\/\ Beschlussentwurf: Gern. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 122, E.Kierdorf, In den Barbenden, in einem Teilbereich gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurf vereinfacht zu ändern. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben wurde von der RWE Power AG beantragt, die bisher im äußersten Nordosten (östlich der Einmündung der Straße "In den Barbenden" in die Berrenrather Straße) des Bebauungsplanes Nr. 122, E.-Kierdorf, In den Barbenden, festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche um 5 m nach Osten zu erweitern (s. Antragsschreiben). Auf dem ca. 755 qm großen und ca. 24,5 m breiten Grundstück ist zurzeit eine 12.5 m x 14 m große überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Die westlich gelegenen Grundstücke werden in Kürze mit einem Doppelhaus bebaut. Aufgrund der Realisierung des Doppelhauses ist eine Grenzbebauung nicht mehr möglich, sodass auf dem zur Diskussion stehenden relativ großen Baugrundstück lediglich ein freistehendes Wohnhaus innerhalb einer 9,5 m x 14 m großen überbaubaren Grundstücksfläche errichtet werden kann. P:\szIVORLAGENIV6100045·248.doc - 2 - Im östliche Grundstücksbereich stehen außerhalb des Baufensters Bäume und Sträucher des angrenzenden und unter Landschaftsschutz stehenden Waldes. Nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan sind Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht ausgeschlossen, sodass zwischen dem Baufenster und der östlichen Grundstücksgrenze Garagen errichtet werden könnten, die den bestehenden Baumbestand bzw. den Waldrand gefährden. Die nunmehr vorgesehene Änderung umfasst die Erweiterung des Baufensters um 3,00 m nach Osten (statt 5.00m), die Festsetzung von "Einzelhaus" und die Sicherung (zeichnerische und textliche Festsetzung) der im Osten vorhandenen Bäume und Sträucher (s. Entwurf der Planänderung). • Mit den Änderungen soll zum einen eine der Grundslückgröße und -breite angepasste Bebauung ermöglicht und zum anderen ein Eingriff in den bestehenden und erhaltenswerten Baum- und Strauchbestand bzw. Waldsaum erreicht werden. Die Änderung dient somit neben der Verbesserung der baulichen Ausnutzbarkeit des Baugrundslückes insbesondere auch der Sicherung des erhaltenswerten Waldrandes. Städtebaulich ist die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes vertretbar. Die zwischenzeitlich neuen Eigentümer (Eheleute Josef und Elfi Ortgen) sowie der betroffene Nachbar haben der Änderung zugestimmt; die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. (Bösche) • Anlagen: Antragsschreiben 7. Vereinfachte Änderung P:ISZIVORLAGENIV6100045·248.DOC .,\ RW~ RWE Power ,-, 20 B.WE.fo.wrr AG StDUOtowr9" 63 I 06. APR2005 I 14 r21 50235 KAln Liegenschaften und Umsledlungen Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Herrn Detlef Lippik Holzdamm 10 Ihre Zeichen Ihre Nachricht Unsere Zeichen Name Telefon Telefax 50374 Erftstadt E-Mail BF-UE do Dominik (0221) 480-23549 (0221) 480-23566 Norbert.Domlnik @rwe.com Köln, 4. April 2005 Baugebiet "In den Barbenden" Bebauungsplan Nr. 122 Erweiterung des Baufensters auf dem Baugrundstück 17 Sehr geehrter Herr Lippik, wir kommen zurück auf das am 01.04.2005 mit unserem Herrn Dominik geführte Gespräch über eine mögliche Erweiterung des Baufensters auf dem im beiliegenden Lageplan mit der Ziffer 17 gekennzeichneten Grundstück. Nach dem in Kürze anstehende Verkauf der Baugrundstücke wird die Frontbreite des Grundstück Ziffern 16 a und b 17 etwa 23 m betragen. Das Baufenster würde eine Gesamtbreite von 12.5 m haben, entsprechend könnte ein Wohngebäude mit einer Maximalbreite von 9,50 m errichtet werden. Obwohl unsererseits bereits ein deutlicher Abschlag auf den Kaufpreis wegen der großen, baulich nur für Garagen zu nutzenden Fläche gewährt wurde, ist ein Käufer nicht in Sicht. RWE Power Aktiengesellschaft Stüttgenweg 2 50935 Köln Wir bitten Sie um eine Überprüfung der bisherigen Festlegungen dahingehend, T +49(0)221/480-0 ob eine Erweiterung des Baufensters um mindestens 5 m in nordöstlicher Rich- I www.rwe.c:om tung (siehe Anlage) möglich wäre. Dies würde eine angemessene einem Einfamilienhaus, aber auch eine Doppelhausbebauung Bebauung mit mit einer Gebäu- debreite von jeweils 7,25 m zulassen. Bezüglich einer Doppelhausbebauung des Grundstücks liegt uns derzeit eine konkrete Anfrage vor. Für Rückfragen steht Ihnen unser Herr Dominik jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen F +49(0)221/480-1] 51 Vorsitzender des Aufsichtsrates: Harry Roels Vorstand: Jan Zillus (Vorsitzender) "',,ln Fitting rJ,jInt-.iu I!;::.~tltng Cr. cerd jJ'JPf Dr. Johannes Lambertz Antonius Von Sitz der Gesellschaft: Essen und Köln Eingetragen beim RWE Power Aktiengesellschaft Liegenschaften ( und Umsiedlungen ;:~v1a~ Anlage Amtsgericht Essen HRB17420 Amtsgericht K61n HRBIl7 BankverbIndung: West LB AG BLZ 300 500 00 Kto.-Nr. 152561 lBAN: DEO 3005 0000 0000 152561 SIC (SWIFT-Code): WELADEDD USt·ldNr. OE 8112 23345 St·Nr.Il2l5717/1032 .. Flur 18 .. FlurS .. , 501 m' 1. Vereinfachte Änderung Bebauungsplan Nr. 122 Erftstadt-Kierdorf, In den Barbenden Legende Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) WA Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 SauGB) 0,4 Grundflachenzahl TH/FH maximale Traufhöhe I maximale Firsthöhe • Bauweise, Baugronze (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig nur Einzelhaus zulässig Baugrenze Führung von unterirdischen Versorgungsleitungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB) --<>-- unterirdische Versorgungsleitung Mit Geh-, Fahr- und Leitungsrocht zu belastende Fläche (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 SauGB) Leitungsrecht zugunsten eines Versorgungsträgers Umgrenzung von Flächen mit Bindungen Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen • fOr die Erhaltung von Bäumen, (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB) Umgrenzung von Flächen mit Bindung für den Erhaltung von Bäumen und Sträuchern Sonstige Festsetzungen NEU (§ 9 Abs. 7 BauGB u. § 1 Abs.4 BauNVO) Grenze der räumlichen Geltungsbereiches der Planänderung Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen I Bauweisen Textliche Festsetzung NEU ••• 0-0-0- NEU Innerhalb der als .Fläche mit Bindung fOr die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern" festgesetzten Fläche ist der vorhandene Baum- und Strauchbestand dauerhaft zu erhalten und insbesondere während der Bauphase vor schädlichen UmwelteinwirllUngen zu schOtzen (siehe DIN 18920 .Schutz von Bäumen, Pflanzenbestanden und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen"). Die Errichtung von baulichen Anlagen innerhalb dieser Fläche ist nicht zulässig. Dies gilt sowohl fOr Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO als auch für Garagen. Carports und Stellplätze. Die textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes 122 bleiben unverändert. .. ./ .•.. ./ ' .." A Lß ..- ,.' THmax113mü NN FH max 116 In O. NN / 0,4 ," I • /WA ~ ./\ I~ A 0,4 \ ~' \ LL~ WA • WA ~~~\ THmax113mü,NN fHmax 116mu.NN I ~~ i./ THm.,~13mü NN FHmax16mü.NN ./ ./ WA [..-.1 './:lJ.! ./. ,I . THmax113mü.NN FHmalC "6mu,NN ../··· THmax 113mü,NN FH max 116 m ü. NN .. ! // ! i ! i ! .:P'\ /::/.WA ~ \ A \\ /~L \ ~~ \ I l./ TH max.J 13 m U. NN FHmax16mü.NN 0,4 ~'/. L ./ ./. ./ i ,i '