Daten
Kommune
Erftstadt
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13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
Al:
V
1410-21
An den
Amt: -14-
Rat der Stadt Erftstadt
zur Beschlussfassung
BeschI.lAusf.:-14-
überden
Werksausschuss
•
810lA4
06.09.2005
Immobilien
und den
Rechnungsprüfungsausschuss
Betrifft:
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes
Eigenbetrieb Immobilien 2004
Finanzielle
zum Jahresabschluss
Auswirkungen:
Keine
•
Beschlussentwurf:
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen .
Begründung:
Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen
Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den
Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt.
Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere:
• Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle
• Vergaben im VOL-NaB-Bereich
• Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs
• wechselnde Prüfthemen
Rechnungsprüfungsamt
Jahresabschluss
Stadt Erftstadt
2004 des Eigenbetriebes
Anlage zu V 7/
.
.Jrnmoblllenwlrtschatt''
1. Gem. § 8 der Betriebssatzung
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
in der ab
01.07.1999 geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung
getroffen:
.Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer unterliegt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt".
•
Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere:
• Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft
• Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft
• Die Kassenbestandsprüfungen
der Sonderkasse
• Die Kassenprüfungen einschI. Jahresabschluss der Sonderkasse
• Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der
Tagesabschlüsse
/
Kassenbestandsfortschreibungen
sowie
des
Jahresabschlusses
• weitere Prüfungen:
Bearbeitung Kassenreste, Abwicklung Wartungsverträge
sowie Beschaffungen / Auftragsvergabe im Bereich "bauliche Unterhaltung"
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht der
Feststellungen
des
Wirtschaftsprüfers
im
Bereich
der
betrieblichen
Prüfungsergebnisse keine weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt. Insoweit schließt
sich das RPA der Stadt Erftstadt den Bestätigungsausführungen an.
•
Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen,
zumindest was den Bereich VOB I Eigenbetriebe angeht, durch eine "Vergabe"
oder "Submissionsstelle"
für sinnvoll. Grund: die Trennung zwischen Vergabe
und Bauabwicklung
sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl
fördert Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption
Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine
Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt :
Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen
können Bietervorschläge eines
Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt
werden. Die Bieterauswahl
erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip.
2. Seit 01.01.2004 unterliegen Ausschreibungen I Submissionen, Aufträge bzw.
Vergaben ab 2.000,00 € sowie alle Schlussrechnungen von Baumaßnahmen I
investiven Maßnahmen der Visakontrolle I Prüfung. Dies entspricht den Regelungen der
Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung.
3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und derVisakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und
ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (Val I VOB); hier
insbesondere
bei der formellen Abwicklung beschränkter
sowie öffentlicher
Ausschreibungen:
•
•
•
•
•
•
•
•
Vorkalkulation erstellen
genaue Definition der erforderlichen leistungen;
Definition der leistungseinheiten;
Aufbau einer Ausschreibung;
Wahl des Vergabeverfahrens. Durchführung und Abwicklung;
Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen;
leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung.
In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens der
Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden entweder
Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen
zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen
sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in Schulen oder Kindergärten
keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den Betriebsablauf nicht zu
unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich
bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren Umgebung vorhandene
Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für verschiedene Gewerke bestehen
auch entsprechende Wartungsverträge.
Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen
festgeschrieben,
bis
< € 7.500,00
I € 15.000,00 ( Baunebengewerbel
Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht, darüber
hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€ 50.000,00 bei
Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt.
=
Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen in
Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den Fachämtern
eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung
vereinbart.
•
3.1 Hinweise zu Ausschreibungsverfahren
Bei den Angebotsprüfungen
von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen
wurde dabei
im Bereich
des Eigenbetriebs
Immobilien
z.B. auf aus
Rechtssicherheitsgründen zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gem. VOB
hingewiesen und mit den Vergabeverantwortlichen abgeklärt :
H
Fehlende Prüfvermerke
auf den leistungsverzeichnissen
als Nachweis der
fachtechnischen und rechnerischen Prüfung:
Lieferung + Montage leichtmetallfenster,
Erweiterung Kindergarten
Friesheim, € 48.875,44 8 (Prüfvermerke wurden nachgeholt)
Sonnenschutzanlage, Realschule lechenich, € 13.409,60
H
Der Vergabevermerk nach § 30 VOB/A ist unvollständig.
Vergabe und Vergabeprüfung sind dort mit aufzuführen:
Besonderheiten
bei der
Innen- und Außenputzarbeiten,
14.427,92
Erweiterung Kindergarten Friesheim, €
Etwaige geringfügige Verfahrensfehler
( z.B. Eintragung der geprüften + ggf.
berichtigten Endsummen in die Submissionsniederschrift,
Ergänzung des gesetz\.
Vergabevermerks ) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt.
4.
•
Überprüfung aller Wartungsverträge
- 82.1 - Gebäudewirtschaft
-
Eigenbetrieb
Immobilienwirtschaft
Für die Gebäude
der
Stadt Erftstadt
bestehen
die unterschiedlichsten
Wartungsverträge. Sie wurden für die verschiedensten Gewerke abgeschlossen,
insbesondere dort, wo eine dauernde, störungsfreie Funktion gewährleistet sein muss,
wie z.B. Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen, Alarmanlagen, Rauchabzüge, Aufzüge,
Filteranlagen,
Wasserbehandlungsanlagen,
Notstromanlagen,
Absauganlagen,
Toranlagen usw.
Die meisten Wartungsverträge wurden nach der Errichtung oder Sanierung der Anlagen
abgeschlossen um eine weitere störungsfreie und sichere Funktion zu gewährleisten.
Bei Neubauten wurden meistens die Wartungsverträge
im Anschluss an die
Gewährleistung abgeschlossen oder z.B. bei Aufzügen, Notstromanlagen sind sie
einerseits Voraussetzung
für die Gewährleistung
und weiterhin
gesetzlich
vorgeschrieben.
•
Die Verträge umfassen das erforderliche zeitliehe Wartungsmodul ( 1 X-, 2 x- jährlich,
monatlich, alle x Monate ......... ), den Umfang der Wartungsleistungen und den Betrag
der Wartungspauschale oder des Jahrespreises und ggf. der Nebenkosten. Zusätzlich
enthalten die Verträge auch Bestimmungen
über Preiserhöhungen,
Laufzeit,
Kündigungsfrist usw ..
Im Bereich Wartung der Lüftungsanlagen
der Schulen und Turnhallen wurde in 1999
eine öffentliche Ausschreibung gemacht. Der Vertrag mit dem günstigsten Bieterwurde
am 14.01.2000 geschlossen. Diese Firma wartet seitdem die Lüftungsanlagen für 13
Objekte. Vierweitere Wartungsverträge ruhen seit 2003, da für neue Lüftungsanlagen
in der Gewährleistungszeit die Firmen, die diese neuen Anlagen erstellt haben, für die
Wartung zuständig sind und damit auch beauftragt sind. Die Jahresauftragsumme liegt
bei ca. € 22.500,00.
Für die Blitzschutzanlagen
bestehen für 31 Gebäude Wartungsverträge.
Die
Überprüfung der Anlagen muss alle 3 Jahre durchgeführt werden, um eine sichere
Funktion zu garantieren. Die zwei Vertragspartner sind auf Blitzschutzanlagen
spezialisierte Firmen, die neue Anlagen bauen oder Anlagen warten. Bei der Errichtung
neuer Gebäude wurden mehrere Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der
preisgünstigste Bieter erhielt dann den Auftrag zur Errichtung der Blitzschutzanlage,
nach Abschluss der Arbeiten wurde dann ein Wartungsvertrag geschlossen. Die
Aufwendungen pro Jahr liegen bei € 3.000,00 bis € 5.000,00.
Die Wartung der Alarmanlagen ist für 12 Gebäude durch Verträge gesichert. Sie wird
durch die jeweils gleiche Firma vorgenommen, die auch die Alarmanlage erstellt hat.
Dies ist notwendig, da jede Firma ihre spezielle Art der Installation und Regelung hat.
Auch eventuell benötigte Ersatzteile müssen kompatibel sein. Der Jahresbetrag für die
Alarmanlagen beträgt ca. € 14.000,00.
Bei Rauchgasabzugsanlagen
für 2 Schulen wurden Wartungsverträge mit dem
Hersteller geschlossen. Die Überprüfung findet 1 x jährlich statt. (Jahresbetrag € 550,00
- 650,00 ).
Es bestehen 22 Wartungsverträge für Wasserbehandlungsanlagen,
die in die
Heizungskreisläufe eingesetzt sind. Da in diesen Gebäuden noch Stahlrohr I Siederohr
installiert ist, welches stark durch Korrosion gefährdet ist, ist hier eine Behandlung nach
Auffassung des Fachamtes sinnvoll. (Jahresauftragssumme € 4.500,00 - 6.500,00 ).
•
Für die 2 Schwimmbecken
in den Grundschulen Erp und Bliesheim und das
Schwimmbecken im Schulzentrum Lechenich wurden Wartungsverträge für die
Filteranlagen und für den Hubboden im Schwimmbecken abgeschlossen.
(Für
Filteranlagen + Hubboden Jahresbetrag ca. € 3.250,00 ).
Die Trennvorhänge
in der Zweifachhalle Lechenich und der Dreifachhalle
werden jährlich 1 x gewartet ( Jahresbetrag ca. € 1.000,00 ).
Liblar
Für die Aufzuganlage
im Rathaus Liblar ist ein monatlicher Wartungsturnus
erforderlich. Die Wartung wird von der Herstellerfirma durchgeführt. Weitere
Aufzuganlagen in der Feuerwache Liblar und dem Gymnasium Liblar werden, wie
gesetzlich vorgeschrieben, gewartet ( Jahresbetrag Wartung + TÜV ca. € 8.300,00 ).
Die Notstromanlage
gewartet.
•
in der Feuerwache und im Rathaus Liblar wird 1 x im Jahr
Die gesetzlich erforderlichen Absauganlagen
in der Feuerwache liblar und den
Feuerwehrgerätehäusern werden 1 x jährlich auf ihre Funktion von einer Fachfirma
geprüft. Da die Absauganlagen noch nicht in allen Feuerwehrgerätehäusern eingebaut
sind, wird sich der Betrag im nächsten Jahr erhöhen. (Jahresbetrag bisher ca. € 470,--).
Für die Feuerwache bestehen noch weitere Wartungsverträge für die Toranlage mit
den Falttoren, für die Druckluftanlage
zur Betätigung der Toranlage und die
Überwachung für die Tankstelle. ( Jahresbetrag ca. € 4.000,00 - 5.800,00 ).
Wenn bei einer Wartung defekte Teile oder Verschleiß festgestellt werden und dadurch
die sichere Funktion nicht mehr gewährleistet ist, müssen diese ersetzt I erneuert
werden. Diese Reparaturen bzw. der Umfang der Arbeiten werden in Absprache mit
dem Fachamt durchgeführt und werden zusätzlich zu den reinen Wartungskosten
abgerechnet.
Fazit: Die Überprüfung der Wartungsverträge
ergab keine Beanstandungen.
Die durchgeführten Wartungsarbeiten lagen jeweils auch betraglich im Rahmen der
vereinbarten Volumina. Die Verträge wurden im Wettbewerb - wie oben im einzelnen
ausgeführt - vergeben.
In Einzelfällen waren darüber hinaus gehende Reparaturarbeiten erforderlich; hierbei
wurde gem. den Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt verfahren.
5. Honorar Tragwerksplanung
Ingenieur - Büro Schäfer,
Erweiterung Kindergarten Erftstadt-Friesheim,
Schlussrechnung
vom 14.07.2004
B
Bei Vorlage zur Prüfung der Schlussrechnung des Ingenieur-Büros Schäfer vom
14.07.2004 stellte das RPA fest, dass bei der Berechnung des Honorars offensichtlich
ein falscher Betrag für die anrechenbaren Kosten als Berechnungsansatz genommen
wurde.
•
a) Im Kostenangebot für die Tragwerksplanung vom 15.05.2003 wurde von Kosten in
Höhe von € 315.000,00 ausgegangen. Eine überprüfbare Berechnung der Kosten lag
dem RPA nicht vor. Das Gesamthonorar betrug bei einem Leistungsumfang von 76 % =
€ 18.442,01 ( 100 % = € 24.265,80 ). Zusätzlich wurden besondere Leistungen fest
vereinbart: Nachweis Energie-Einspar-Verordnung
€ 1.200,00 + Umbauzuschlag
€
1.000,00, Gesamtbetrag € 2.200,00 netto. Dies ergab einen Gesamtbetrag von €
20.642,01 netto zuzüglich 16 % Umsatzsteuer = € 23.944,73 Bruttobetrag.
=
=
b) In der vorgelegten Schlussrechnung
vom 14.07.04 wurden die anrechenbaren
Kosten / Rohbausumme von € 119.000,00 angegeben. Ein Nachweis für diese Kosten
lag nicht bei. Dies ergibt jedoch eine andere Honorarsumme. Nach HOAI ergibt sich
aus diesen € 119.000,00 bei Honorarzone III, Mindestsatz ein Honorarvon € 10.714,25
bei einem Leistungsumfang von 56 % ( 100 % = € 16.850,86 ). Dies ergab mit den
Festbeträgen für die besonderen Leistungen einen Nettobetrag von € 12.914,25 die
zuzüglich 16 % eine Bruttosumme von € 14.980,53.
•
Da hier 2 Abschlagszahlungen
in Gesamthöhe von € 16.000,00 gemacht wurden,
war in diesem Fall eine Überzahlung erfolgt. Das RPA bat um Vorlage der
Berechnung der anrechenbaren Kosten.
Nach HOAI § 62, Absatz 2, Grundlagen des Honorars, sind die anrechenbaren Kosten
nach DIN 276 zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt für die Leistungsphasen 1-3 nach
der Kostenberechnung, für die Leistungsphasen 4-6 nach der Kostenfeststellung.
c) Die korrigierte Schlussrechnung Tragwerksplanung lag dem RPA am 06.09.04 vor.
Irrtümlich waren die falschen anrechenbaren Kosten als Berechnungsgrundlage des
Honorars gewählt worden. Die richtigen anrechenbaren Kosten betrugen:
Für die Leistungsphase 1-3 betrugen die anrechenbaren Kosten € 161.000,--,
für die Leistungsphase 4-6 betrugen die anrechenbaren Kosten €116.304,62.
Dies ergab inklusive Umbauzuschlag ein netto-Honerar von € 9.889,24. Dazu kamen
noch die Zusatzleistung Nachweis EnEV und zusätzlicher nachgewiesener Aufwand
nach Stundenlohn. Die Schlussrechnungsendsumme
betrug somit netto € 12.109,24 +
16 % € 14.048,72 brutto.
=
Da schon Abschlagszahlungen in Höhe von € 16.000,-- bezahlt waren, bestand eine
Oberzahlung in Höhe von € 1.953,28. Dieser Betrag wurde mit einer Forderung des
Ingenieurbüros bei einem anderen Bauvorhaben am 09.12.2004 in Abzug gebracht +
verrechnet.
Prüfung Gemeindegliedervermögen
Ahremer Heide
Gemäß § 95, Abs. 1, Ziffer 1 Gemeindeordnung gehört Gemeindegliedervermögen
zum Sondervermögen der Gemeinde.
Das vorhandene Gemeindegliedervermögen
.Ahrerner Heide" ging zum Zeitpunkt der
Gründung des Eigenbetriebes "Immobilien" in diesen über.
•
Einnahmen
Betrag
Ausgaben
Entnahme Rücklage
1.046,67 €
Grundsteuer usw.
Pacht
5.145,97 €
Zuschüsse
5.276,20 €
36,27 €
Zinsen
6.228,91 €
Stand der Sonderrücklage
./. Entnahme in 2004
Stand der Sonderrücklage
952,71 €
0,00 €
Jagdpacht
•
Betrag
per 31.12.2003
per 31.12.2004
6.228,91 €
5.182,62 €
1.046.67 €
4.135,95 €
Die Ausgaben für Zuschüsse usw. wurden geprüft. Sie entsprechen den gefassten
Beschlüssen. So weit erforderlich, liegen Abrechnungen in einfacher Form vor.
Es ergaben sich keine Beanstandungen.
6.
Prüfung der Sonderkasse
.Jmrnobltlenwlrtschaft''
Bei der Kassenbestandsaufnahme
sowie der Kassenprüfung werden die Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung erfolgte vom
19.04. bis 03.05.2004. die Kassenbestandsaufnahme wurde in der Zeit vom 28.09. bis
13.10.2004 durchgeführt. Weiterhin wurden vom 16.11. bis 29.11.2004. unvermutetdie
Buchungen des Monats Oktober 2004 nach den Auszügen der Geschäftskonten in der
kfm. Buchführung
und den Büchern der Stadtkasse (Tagesabschlüsse
mit
Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung
zur Sonderkasse GKZ 493) überprüft.
Art der Prüfunq
Prüfzeitraum
Unvermutete Prüfunq Kasse / Sonderkasse
Kasse /
Dito
Kassenbestandsaufnahme
Sonderkasse
14.04. bis 03.05.2004
28.09. bis 13.10.2004
'-_--=D::.;ic:.::to'--....:.P....:.r,;:.üf:..::u::..;n.;:t9..:::B:.:::uc::::c'-'-hf:.:::ü::..;h.:..:ru:..:.n"'9c...:.I:....:R.:....P_---=E=:B
bis 29.11.2004
Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des
Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich des Eigenbetriebes
"Immobilien" wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt ("IRP"). Die einzelnen
Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht mehr zum Soll gestellt und auch
ist-seitig nicht mehr als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist) werden die in
den Kto.-Auszügen
ausgewiesenen
Gesamtsummen
in den Verwahr- und
Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht. Darauf basieren die Tagesabschlüsse und
der Jahresabschluss.
•
Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim Eigenbetrieb ermittelt:
der Stadtkasse
werden
dann zwecks
Einleitung
der Mahnund VolIstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt.
Unterjährig erfolgte hier eine Änderung dahingehend, dass der Eigenbetrieb die
Mahnungen einschI. der Nebenkosten (soweit öffentl.-rechtl. auch Säumniszuschläge,
Gebühren) selber aus der IRP-Datei erstellt.
Die Prüfung der Forderungsbearbeitung
Prüfung der Sonderkasse.
Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO.
Abstimmung
Buchführung Eigenbetrieb I Konto I Stadtkasse
Konto 1200021 Kreissparkasse
Abstimmung nach Bewegungen
•
erfolgt - stich proben weise - im Rahmen der
Köln Kto. 191002056
Oktober 2004
Neuer Saldo
Auszug 203
29.10.04
10.682,86
Alter Saldo
Auszug 189
30.09.04
- 263.159,06
273.841,92
Bewegung It. Kontenauszüge
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
Anlage
273.841,92
Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen)
Gesamtbetrag GKZ 493
./. Bestand VR-Bank
./. Tagesgeld
+ Schwebeposten
TA03.11.2004
7.664,88
150.000,00
34.485,94
Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04
202.833,68
192.150,82
10.682,86
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
Konto 1205021 VR-Bank Brühl-Erftstadt Kto. 1000000015
Abstimmung
nach Bewegungen
Oktober 2004
Neuer Saldo
Auszug 70
29.10.04
9.055,71
Alter Saldo
Auszug 61
27.09.04
828,75
8.226,96
Bewegung It. Kontenauszüge
Abstimmung
mit Stadtkasse
Gesamtbetrag GKZ 493
•
.I. Bestand KSK Köln
.I. Tacesqeld
8.226,96
Anlage
Bewegung It. Prüfung Sachkonto
(Buchungen)
174.633,34
TA 04.11.2004
15.577,63
150.000,00
165.577,63
9.055,71
Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04
Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe
gerechtfertigt.
ERGEBNIS
Die Buchführung
hinsichtlich
•
•
•
•
der bei der Stadtkasse
geführten
Sonderkasse
Saldo Bankkontostände
ausgewiesener
Schwebeposten
in
den
Tagesabschlüssen
Buchungsbestand
gemäß Summenfortschreibung
zu
mit den Fortschreibungen
der Debitoren-I Kreditorenbestände
systems bei Mandant 200 überein.
7.
Sonstige
GKZ 493 stimmt
Grunde
gelegten
des IRP-Buchungs-
Prüfbereiche
Die Sonderkasse des Eigenbetriebes wurde hinsichtlich der fristgerechten und
zeitnahen Einleitung von Mahn - I Vollstreckungsmaßnahmen
(bzw. bei privatrechtlichen Forderungen entsprechende gerichtliche Forderungstitulierungen)
in
~ltichproben geprüft. Diese Prüfung erfolgte auf der Grundlage einer "Offenen-Posten"Ubersicht aus der IRP-Buchführung per 31.10.2004.
Offener
Betraa
Deb.Kto.
Name
10000118
L.
949,94
10000144
K.
584,93
fällig
Bemerkungen
jährl. Entscheidung im
ab Eigenbetrieb, da kaum
30.11.2000 zahlunasfähia
es fehlen Unterlagen
Finanzamt, dann erneute
31.08.2003 ÜbefJ~rüfunq
bisher zahlungsunfähig,
ggfls Rückabwicklung
Kaufvertraa
bisher zahlungsunfähig,
ab ggfls kurzfristig
31.01.2004 Verrechnung durch
Tauschvertraa
01.04.2004
10000428
J.
4.742,23
10000704
w.
9.000,00
Das RPA führt die noch erforderlichen
Maßnahmen auf Wiedervorlage.
8. Bei den Prüfungen wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt; die o.g.
Hinweise I Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet.
•
•
Erftstadt, den 06.09.2005