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Beschlussvorlage (Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss Eigenbetrieb Immobilien 2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
710 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich Al: V 1410-21 An den Amt: -14- Rat der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung BeschI.lAusf.:-14- überden Werksausschuss • 810lA4 06.09.2005 Immobilien und den Rechnungsprüfungsausschuss Betrifft: Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes Eigenbetrieb Immobilien 2004 Finanzielle zum Jahresabschluss Auswirkungen: Keine • Beschlussentwurf: Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen . Begründung: Gem. § 8 (Stadtwerke: § 11) der jeweiligen Betriebssatzung der städtischen Eigenbetriebe unterliegen diese unbeschadet der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt. Die Prüftätigkeiten umfassen hierbei insbesondere: • Zahlungsbewegungen im Rahmen der Visakontrolle • Vergaben im VOL-NaB-Bereich • Prüfung der Führung der Sonderkasse des Eigenbetriebs • wechselnde Prüfthemen Rechnungsprüfungsamt Jahresabschluss Stadt Erftstadt 2004 des Eigenbetriebes Anlage zu V 7/ . .Jrnmoblllenwlrtschatt'' 1. Gem. § 8 der Betriebssatzung Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft in der ab 01.07.1999 geltenden Fassung hat der Rat zur Rechnungsprüfung folgende Regelung getroffen: .Unbeschadet der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer unterliegt der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt". • Die Prüftätigkeiten des Rechnungsprüfungsamtes umfassen insbesondere: • Die Visakontrolle im Bereich der Zahlungsbewegungen im Tagesgeschäft • Die Prüfung der Vergaben im Tagesgeschäft • Die Kassenbestandsprüfungen der Sonderkasse • Die Kassenprüfungen einschI. Jahresabschluss der Sonderkasse • Die Prüfung der IRP-Buchführung in Abstimmung mit der Darstellung der Tagesabschlüsse / Kassenbestandsfortschreibungen sowie des Jahresabschlusses • weitere Prüfungen: Bearbeitung Kassenreste, Abwicklung Wartungsverträge sowie Beschaffungen / Auftragsvergabe im Bereich "bauliche Unterhaltung" Zur Vermeidung von Doppelprüfungen (Wirtschaftsprüfer) wurden nach Durchsicht der Feststellungen des Wirtschaftsprüfers im Bereich der betrieblichen Prüfungsergebnisse keine weiteren eigenen Prüfungen durchgeführt. Insoweit schließt sich das RPA der Stadt Erftstadt den Bestätigungsausführungen an. • Das RPA hält - grundsätzlich - eine Zentralisierung der Vergabeabwicklungen, zumindest was den Bereich VOB I Eigenbetriebe angeht, durch eine "Vergabe" oder "Submissionsstelle" für sinnvoll. Grund: die Trennung zwischen Vergabe und Bauabwicklung sowie die Möglichkeit neutraler, zusätzlicher Bieterauswahl fördert Wettbewerb und wirkt präventiv gegen Korruption Alternativ wird mit Zustimmung des Rates seit Beginn des Jahres 2005 für eine Testfase von 2 Jahren folgendes Verfahren bei der Stadt Erftstadt durchgeführt : Im Bereich der beschränkten Ausschreibungen können Bietervorschläge eines Eigenbetriebes durch einen jeweils anderen Eigenbetrieb geändert oder ergänzt werden. Die Bieterauswahl erfolgt somit immer im Mehraugenprinzip. 2. Seit 01.01.2004 unterliegen Ausschreibungen I Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab 2.000,00 € sowie alle Schlussrechnungen von Baumaßnahmen I investiven Maßnahmen der Visakontrolle I Prüfung. Dies entspricht den Regelungen der Rechnungsprüfung für die allgemeine Verwaltung. 3. Im Rahmen dieser Prüftätigkeit und derVisakontrolle erfolgten u.a. Beratungen und ggfs. Mithilfen durch das RPA auch im Bereich der Auftragsvergaben (Val I VOB); hier insbesondere bei der formellen Abwicklung beschränkter sowie öffentlicher Ausschreibungen: • • • • • • • • Vorkalkulation erstellen genaue Definition der erforderlichen leistungen; Definition der leistungseinheiten; Aufbau einer Ausschreibung; Wahl des Vergabeverfahrens. Durchführung und Abwicklung; Auftragsvergabe vorbereiten und durchführen; leistungskontrolle, Abnahme, Zahlungen, Prüfen der Rechnung. In Reparatur- und Sanierungsfällen im unteren Auftragssegment werden meistens der Stadt oder den Eigenbetrieben bekannte Firmen beauftragt. Dabei werden entweder Preisanfragen durchgeführt oder es wird auf kürzlich erfolgte Ausschreibungen zurückgegriffen und deren Einheitspreise übernommen und vereinbart. In vielen Fällen sind bei plötzlich erforderlich werdenden Reparaturen in Schulen oder Kindergärten keine zeitaufwendigen Preisvergleiche möglich, um den Betriebsablauf nicht zu unterbrechen oder zu stören bzw. Unfallgefahren sofort zu beseitigen. Hier hat es sich bewährt, dass auf ortsansässige bzw. in der näheren Umgebung vorhandene Handwerksbetriebe zurückgegriffen werden kann. Für verschiedene Gewerke bestehen auch entsprechende Wartungsverträge. Bei größeren Reparaturen oder Sanierungen werden, wie mit den Wertgrenzen festgeschrieben, bis < € 7.500,00 I € 15.000,00 ( Baunebengewerbel Bauhauptgewerbe ) eine Preisanfrage bei mindestens drei Anbietern gemacht, darüber hinaus wird eine beschränkte Ausschreibung erstellt. Ab € 30.000,00 (€ 50.000,00 bei Bauhauptgewerbe) werden öffentliche Ausschreibungen durchgeführt. = Soweit die Überprüfung der Ausgaben gezeigt hat, dass bestimmte Beschaffungen in Umfang, Gleichartigkeit und Jährlichkeit sich wiederholen, wird mit den Fachämtern eine entsprechende Ausschreibungsverpflichtung vereinbart. • 3.1 Hinweise zu Ausschreibungsverfahren Bei den Angebotsprüfungen von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen wurde dabei im Bereich des Eigenbetriebs Immobilien z.B. auf aus Rechtssicherheitsgründen zwingend zu beachtende Verfahrensvorschriften gem. VOB hingewiesen und mit den Vergabeverantwortlichen abgeklärt : H Fehlende Prüfvermerke auf den leistungsverzeichnissen als Nachweis der fachtechnischen und rechnerischen Prüfung: Lieferung + Montage leichtmetallfenster, Erweiterung Kindergarten Friesheim, € 48.875,44 8 (Prüfvermerke wurden nachgeholt) Sonnenschutzanlage, Realschule lechenich, € 13.409,60 H Der Vergabevermerk nach § 30 VOB/A ist unvollständig. Vergabe und Vergabeprüfung sind dort mit aufzuführen: Besonderheiten bei der Innen- und Außenputzarbeiten, 14.427,92 Erweiterung Kindergarten Friesheim, € Etwaige geringfügige Verfahrensfehler ( z.B. Eintragung der geprüften + ggf. berichtigten Endsummen in die Submissionsniederschrift, Ergänzung des gesetz\. Vergabevermerks ) wurden unmittelbar abgeklärt und erledigt. 4. • Überprüfung aller Wartungsverträge - 82.1 - Gebäudewirtschaft - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Für die Gebäude der Stadt Erftstadt bestehen die unterschiedlichsten Wartungsverträge. Sie wurden für die verschiedensten Gewerke abgeschlossen, insbesondere dort, wo eine dauernde, störungsfreie Funktion gewährleistet sein muss, wie z.B. Blitzschutzanlagen, Lüftungsanlagen, Alarmanlagen, Rauchabzüge, Aufzüge, Filteranlagen, Wasserbehandlungsanlagen, Notstromanlagen, Absauganlagen, Toranlagen usw. Die meisten Wartungsverträge wurden nach der Errichtung oder Sanierung der Anlagen abgeschlossen um eine weitere störungsfreie und sichere Funktion zu gewährleisten. Bei Neubauten wurden meistens die Wartungsverträge im Anschluss an die Gewährleistung abgeschlossen oder z.B. bei Aufzügen, Notstromanlagen sind sie einerseits Voraussetzung für die Gewährleistung und weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. • Die Verträge umfassen das erforderliche zeitliehe Wartungsmodul ( 1 X-, 2 x- jährlich, monatlich, alle x Monate ......... ), den Umfang der Wartungsleistungen und den Betrag der Wartungspauschale oder des Jahrespreises und ggf. der Nebenkosten. Zusätzlich enthalten die Verträge auch Bestimmungen über Preiserhöhungen, Laufzeit, Kündigungsfrist usw .. Im Bereich Wartung der Lüftungsanlagen der Schulen und Turnhallen wurde in 1999 eine öffentliche Ausschreibung gemacht. Der Vertrag mit dem günstigsten Bieterwurde am 14.01.2000 geschlossen. Diese Firma wartet seitdem die Lüftungsanlagen für 13 Objekte. Vierweitere Wartungsverträge ruhen seit 2003, da für neue Lüftungsanlagen in der Gewährleistungszeit die Firmen, die diese neuen Anlagen erstellt haben, für die Wartung zuständig sind und damit auch beauftragt sind. Die Jahresauftragsumme liegt bei ca. € 22.500,00. Für die Blitzschutzanlagen bestehen für 31 Gebäude Wartungsverträge. Die Überprüfung der Anlagen muss alle 3 Jahre durchgeführt werden, um eine sichere Funktion zu garantieren. Die zwei Vertragspartner sind auf Blitzschutzanlagen spezialisierte Firmen, die neue Anlagen bauen oder Anlagen warten. Bei der Errichtung neuer Gebäude wurden mehrere Anbieter zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der preisgünstigste Bieter erhielt dann den Auftrag zur Errichtung der Blitzschutzanlage, nach Abschluss der Arbeiten wurde dann ein Wartungsvertrag geschlossen. Die Aufwendungen pro Jahr liegen bei € 3.000,00 bis € 5.000,00. Die Wartung der Alarmanlagen ist für 12 Gebäude durch Verträge gesichert. Sie wird durch die jeweils gleiche Firma vorgenommen, die auch die Alarmanlage erstellt hat. Dies ist notwendig, da jede Firma ihre spezielle Art der Installation und Regelung hat. Auch eventuell benötigte Ersatzteile müssen kompatibel sein. Der Jahresbetrag für die Alarmanlagen beträgt ca. € 14.000,00. Bei Rauchgasabzugsanlagen für 2 Schulen wurden Wartungsverträge mit dem Hersteller geschlossen. Die Überprüfung findet 1 x jährlich statt. (Jahresbetrag € 550,00 - 650,00 ). Es bestehen 22 Wartungsverträge für Wasserbehandlungsanlagen, die in die Heizungskreisläufe eingesetzt sind. Da in diesen Gebäuden noch Stahlrohr I Siederohr installiert ist, welches stark durch Korrosion gefährdet ist, ist hier eine Behandlung nach Auffassung des Fachamtes sinnvoll. (Jahresauftragssumme € 4.500,00 - 6.500,00 ). • Für die 2 Schwimmbecken in den Grundschulen Erp und Bliesheim und das Schwimmbecken im Schulzentrum Lechenich wurden Wartungsverträge für die Filteranlagen und für den Hubboden im Schwimmbecken abgeschlossen. (Für Filteranlagen + Hubboden Jahresbetrag ca. € 3.250,00 ). Die Trennvorhänge in der Zweifachhalle Lechenich und der Dreifachhalle werden jährlich 1 x gewartet ( Jahresbetrag ca. € 1.000,00 ). Liblar Für die Aufzuganlage im Rathaus Liblar ist ein monatlicher Wartungsturnus erforderlich. Die Wartung wird von der Herstellerfirma durchgeführt. Weitere Aufzuganlagen in der Feuerwache Liblar und dem Gymnasium Liblar werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, gewartet ( Jahresbetrag Wartung + TÜV ca. € 8.300,00 ). Die Notstromanlage gewartet. • in der Feuerwache und im Rathaus Liblar wird 1 x im Jahr Die gesetzlich erforderlichen Absauganlagen in der Feuerwache liblar und den Feuerwehrgerätehäusern werden 1 x jährlich auf ihre Funktion von einer Fachfirma geprüft. Da die Absauganlagen noch nicht in allen Feuerwehrgerätehäusern eingebaut sind, wird sich der Betrag im nächsten Jahr erhöhen. (Jahresbetrag bisher ca. € 470,--). Für die Feuerwache bestehen noch weitere Wartungsverträge für die Toranlage mit den Falttoren, für die Druckluftanlage zur Betätigung der Toranlage und die Überwachung für die Tankstelle. ( Jahresbetrag ca. € 4.000,00 - 5.800,00 ). Wenn bei einer Wartung defekte Teile oder Verschleiß festgestellt werden und dadurch die sichere Funktion nicht mehr gewährleistet ist, müssen diese ersetzt I erneuert werden. Diese Reparaturen bzw. der Umfang der Arbeiten werden in Absprache mit dem Fachamt durchgeführt und werden zusätzlich zu den reinen Wartungskosten abgerechnet. Fazit: Die Überprüfung der Wartungsverträge ergab keine Beanstandungen. Die durchgeführten Wartungsarbeiten lagen jeweils auch betraglich im Rahmen der vereinbarten Volumina. Die Verträge wurden im Wettbewerb - wie oben im einzelnen ausgeführt - vergeben. In Einzelfällen waren darüber hinaus gehende Reparaturarbeiten erforderlich; hierbei wurde gem. den Vergaberichtlinien der Stadt Erftstadt verfahren. 5. Honorar Tragwerksplanung Ingenieur - Büro Schäfer, Erweiterung Kindergarten Erftstadt-Friesheim, Schlussrechnung vom 14.07.2004 B Bei Vorlage zur Prüfung der Schlussrechnung des Ingenieur-Büros Schäfer vom 14.07.2004 stellte das RPA fest, dass bei der Berechnung des Honorars offensichtlich ein falscher Betrag für die anrechenbaren Kosten als Berechnungsansatz genommen wurde. • a) Im Kostenangebot für die Tragwerksplanung vom 15.05.2003 wurde von Kosten in Höhe von € 315.000,00 ausgegangen. Eine überprüfbare Berechnung der Kosten lag dem RPA nicht vor. Das Gesamthonorar betrug bei einem Leistungsumfang von 76 % = € 18.442,01 ( 100 % = € 24.265,80 ). Zusätzlich wurden besondere Leistungen fest vereinbart: Nachweis Energie-Einspar-Verordnung € 1.200,00 + Umbauzuschlag € 1.000,00, Gesamtbetrag € 2.200,00 netto. Dies ergab einen Gesamtbetrag von € 20.642,01 netto zuzüglich 16 % Umsatzsteuer = € 23.944,73 Bruttobetrag. = = b) In der vorgelegten Schlussrechnung vom 14.07.04 wurden die anrechenbaren Kosten / Rohbausumme von € 119.000,00 angegeben. Ein Nachweis für diese Kosten lag nicht bei. Dies ergibt jedoch eine andere Honorarsumme. Nach HOAI ergibt sich aus diesen € 119.000,00 bei Honorarzone III, Mindestsatz ein Honorarvon € 10.714,25 bei einem Leistungsumfang von 56 % ( 100 % = € 16.850,86 ). Dies ergab mit den Festbeträgen für die besonderen Leistungen einen Nettobetrag von € 12.914,25 die zuzüglich 16 % eine Bruttosumme von € 14.980,53. • Da hier 2 Abschlagszahlungen in Gesamthöhe von € 16.000,00 gemacht wurden, war in diesem Fall eine Überzahlung erfolgt. Das RPA bat um Vorlage der Berechnung der anrechenbaren Kosten. Nach HOAI § 62, Absatz 2, Grundlagen des Honorars, sind die anrechenbaren Kosten nach DIN 276 zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt für die Leistungsphasen 1-3 nach der Kostenberechnung, für die Leistungsphasen 4-6 nach der Kostenfeststellung. c) Die korrigierte Schlussrechnung Tragwerksplanung lag dem RPA am 06.09.04 vor. Irrtümlich waren die falschen anrechenbaren Kosten als Berechnungsgrundlage des Honorars gewählt worden. Die richtigen anrechenbaren Kosten betrugen: Für die Leistungsphase 1-3 betrugen die anrechenbaren Kosten € 161.000,--, für die Leistungsphase 4-6 betrugen die anrechenbaren Kosten €116.304,62. Dies ergab inklusive Umbauzuschlag ein netto-Honerar von € 9.889,24. Dazu kamen noch die Zusatzleistung Nachweis EnEV und zusätzlicher nachgewiesener Aufwand nach Stundenlohn. Die Schlussrechnungsendsumme betrug somit netto € 12.109,24 + 16 % € 14.048,72 brutto. = Da schon Abschlagszahlungen in Höhe von € 16.000,-- bezahlt waren, bestand eine Oberzahlung in Höhe von € 1.953,28. Dieser Betrag wurde mit einer Forderung des Ingenieurbüros bei einem anderen Bauvorhaben am 09.12.2004 in Abzug gebracht + verrechnet. Prüfung Gemeindegliedervermögen Ahremer Heide Gemäß § 95, Abs. 1, Ziffer 1 Gemeindeordnung gehört Gemeindegliedervermögen zum Sondervermögen der Gemeinde. Das vorhandene Gemeindegliedervermögen .Ahrerner Heide" ging zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebes "Immobilien" in diesen über. • Einnahmen Betrag Ausgaben Entnahme Rücklage 1.046,67 € Grundsteuer usw. Pacht 5.145,97 € Zuschüsse 5.276,20 € 36,27 € Zinsen 6.228,91 € Stand der Sonderrücklage ./. Entnahme in 2004 Stand der Sonderrücklage 952,71 € 0,00 € Jagdpacht • Betrag per 31.12.2003 per 31.12.2004 6.228,91 € 5.182,62 € 1.046.67 € 4.135,95 € Die Ausgaben für Zuschüsse usw. wurden geprüft. Sie entsprechen den gefassten Beschlüssen. So weit erforderlich, liegen Abrechnungen in einfacher Form vor. Es ergaben sich keine Beanstandungen. 6. Prüfung der Sonderkasse .Jmrnobltlenwlrtschaft'' Bei der Kassenbestandsaufnahme sowie der Kassenprüfung werden die Geldbewegungen des Eigenbetriebes miterfasst. Die unvermutete Kassenprüfung erfolgte vom 19.04. bis 03.05.2004. die Kassenbestandsaufnahme wurde in der Zeit vom 28.09. bis 13.10.2004 durchgeführt. Weiterhin wurden vom 16.11. bis 29.11.2004. unvermutetdie Buchungen des Monats Oktober 2004 nach den Auszügen der Geschäftskonten in der kfm. Buchführung und den Büchern der Stadtkasse (Tagesabschlüsse mit Kassenbestandsfortschreibung, Summenfortschreibung und Schwebepostenaufstellung zur Sonderkasse GKZ 493) überprüft. Art der Prüfunq Prüfzeitraum Unvermutete Prüfunq Kasse / Sonderkasse Kasse / Dito Kassenbestandsaufnahme Sonderkasse 14.04. bis 03.05.2004 28.09. bis 13.10.2004 '-_--=D::.;ic:.::to'--....:.P....:.r,;:.üf:..::u::..;n.;:t9..:::B:.:::uc::::c'-'-hf:.:::ü::..;h.:..:ru:..:.n"'9c...:.I:....:R.:....P_---=E=:B bis 29.11.2004 Die Prüfung erfolgt unter der Vorgabe, dass die Aufgaben der Sonderkasse des Eigenbetriebes an die Stadtkasse übertragen wurden. Im Bereich des Eigenbetriebes "Immobilien" wurde die kaufm. Buchhaltung eingeführt ("IRP"). Die einzelnen Einnahmen und Ausgaben werden kassenmäßig nicht mehr zum Soll gestellt und auch ist-seitig nicht mehr als Einzelposten dargestellt. Als Kassenbuchung (Ist) werden die in den Kto.-Auszügen ausgewiesenen Gesamtsummen in den Verwahr- und Vorschusskonten der Stadtkasse gebucht. Darauf basieren die Tagesabschlüsse und der Jahresabschluss. • Evt. Restanten werden aufgrund der Buchführung in IRP beim Eigenbetrieb ermittelt: der Stadtkasse werden dann zwecks Einleitung der Mahnund VolIstreckungsverfahren entsprechende Aufträge erteilt. Unterjährig erfolgte hier eine Änderung dahingehend, dass der Eigenbetrieb die Mahnungen einschI. der Nebenkosten (soweit öffentl.-rechtl. auch Säumniszuschläge, Gebühren) selber aus der IRP-Datei erstellt. Die Prüfung der Forderungsbearbeitung Prüfung der Sonderkasse. Die Verpflichtung zur Prüfung ergibt sich aus § 103 Abs. 1 GO. Abstimmung Buchführung Eigenbetrieb I Konto I Stadtkasse Konto 1200021 Kreissparkasse Abstimmung nach Bewegungen • erfolgt - stich proben weise - im Rahmen der Köln Kto. 191002056 Oktober 2004 Neuer Saldo Auszug 203 29.10.04 10.682,86 Alter Saldo Auszug 189 30.09.04 - 263.159,06 273.841,92 Bewegung It. Kontenauszüge Bewegung It. Prüfung Sachkonto Anlage 273.841,92 Abstimmung mit Stadtkasse (Buchungen) Gesamtbetrag GKZ 493 ./. Bestand VR-Bank ./. Tagesgeld + Schwebeposten TA03.11.2004 7.664,88 150.000,00 34.485,94 Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04 202.833,68 192.150,82 10.682,86 Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe gerechtfertigt. Konto 1205021 VR-Bank Brühl-Erftstadt Kto. 1000000015 Abstimmung nach Bewegungen Oktober 2004 Neuer Saldo Auszug 70 29.10.04 9.055,71 Alter Saldo Auszug 61 27.09.04 828,75 8.226,96 Bewegung It. Kontenauszüge Abstimmung mit Stadtkasse Gesamtbetrag GKZ 493 • .I. Bestand KSK Köln .I. Tacesqeld 8.226,96 Anlage Bewegung It. Prüfung Sachkonto (Buchungen) 174.633,34 TA 04.11.2004 15.577,63 150.000,00 165.577,63 9.055,71 Entspricht Kto. Auszug vom 29.10.04 Die Salden der Bankauszüge u. Schwebeposten stimmen mit den Zahlwegfortschreibungen der Stadtkasse überein. Die Schwebeposten sind nach Art und Höhe gerechtfertigt. ERGEBNIS Die Buchführung hinsichtlich • • • • der bei der Stadtkasse geführten Sonderkasse Saldo Bankkontostände ausgewiesener Schwebeposten in den Tagesabschlüssen Buchungsbestand gemäß Summenfortschreibung zu mit den Fortschreibungen der Debitoren-I Kreditorenbestände systems bei Mandant 200 überein. 7. Sonstige GKZ 493 stimmt Grunde gelegten des IRP-Buchungs- Prüfbereiche Die Sonderkasse des Eigenbetriebes wurde hinsichtlich der fristgerechten und zeitnahen Einleitung von Mahn - I Vollstreckungsmaßnahmen (bzw. bei privatrechtlichen Forderungen entsprechende gerichtliche Forderungstitulierungen) in ~ltichproben geprüft. Diese Prüfung erfolgte auf der Grundlage einer "Offenen-Posten"Ubersicht aus der IRP-Buchführung per 31.10.2004. Offener Betraa Deb.Kto. Name 10000118 L. 949,94 10000144 K. 584,93 fällig Bemerkungen jährl. Entscheidung im ab Eigenbetrieb, da kaum 30.11.2000 zahlunasfähia es fehlen Unterlagen Finanzamt, dann erneute 31.08.2003 ÜbefJ~rüfunq bisher zahlungsunfähig, ggfls Rückabwicklung Kaufvertraa bisher zahlungsunfähig, ab ggfls kurzfristig 31.01.2004 Verrechnung durch Tauschvertraa 01.04.2004 10000428 J. 4.742,23 10000704 w. 9.000,00 Das RPA führt die noch erforderlichen Maßnahmen auf Wiedervorlage. 8. Bei den Prüfungen wurden keine schwerwiegenden Verstöße festgestellt; die o.g. Hinweise I Beanstandungen sind ausgeräumt bzw. werden künftig beachtet. • • Erftstadt, den 06.09.2005