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Vorlage (Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen: Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Vorlage (Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen: Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Messer 66.44.04-Me 19.08.2015 338/2015 Betreff Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen: Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schulz Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Stadt Brühl unterstützt die Aufklärungsarbeit der Verbraucherzentrale und hat deren Broschüre bereits im Rathaus ausgelegt. Zusätzlich wird diese Broschüre auf der Brühler Homepage verlinkt. Des Weiteren ist ein gemeinsames Pressegespräch geplant. Da Brühl nicht in einer Wasserschutzzone liegt, müssen auf Privatgrundstücken nur nach dem 13.10.2013 (Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, SüVAbw) neu erstellte Schmutz- und Mischwassergrundleitungen auf Dichtheit geprüft werden. Bei gewerblich genutzten Grundstücken, die kleiner als 3 ha sind, müssen die Schmutzund Mischwassergrundleitungen bis Ende 2020 auf Dichtheit geprüft werden. Gewerblich genutzte Grundstücke größer als 3 ha unterliegen der Aufsicht der Unteren Wasserbehörde und müssen wie die Stadt Brühl ihre Werkskanalisation alle 15 Jahre optisch inspizieren. Eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale kommt hier nicht in Betracht, da diese nur Privatleute berät. Die ca. 80 Grundstücksanschlüsse (Leitung von Hauptkanal bis Grundstücksgrenze) für Schmutz- und Mischwasser gewerblicher Grundstücke (auch Zahnärzte!) sind ebenfalls bis Ende 2020 auf Dichtheit zu überprüfen. Gemäß der städtischen Entwässerungssatzung ist dies Aufgabe der Stadt. Auch hier ist aus vorgenannten Gründen keine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale vorgesehen. Anlage(n): (1) VZ-Broschüre Dichtheitsprüfung