Daten
Kommune
Brühl
Größe
30 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Messer
66.44.04-Me
19.08.2015
338/2015
Betreff
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen: Zusammenarbeit mit der
Verbraucherzentrale
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schulz
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Stadt Brühl unterstützt die Aufklärungsarbeit der Verbraucherzentrale und hat deren
Broschüre bereits im Rathaus ausgelegt. Zusätzlich wird diese Broschüre auf der Brühler
Homepage verlinkt. Des Weiteren ist ein gemeinsames Pressegespräch geplant. Da Brühl
nicht in einer Wasserschutzzone liegt, müssen auf Privatgrundstücken nur nach dem
13.10.2013 (Inkrafttreten der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser, SüVAbw) neu
erstellte Schmutz- und Mischwassergrundleitungen auf Dichtheit geprüft werden.
Bei gewerblich genutzten Grundstücken, die kleiner als 3 ha sind, müssen die Schmutzund Mischwassergrundleitungen bis Ende 2020 auf Dichtheit geprüft werden. Gewerblich
genutzte Grundstücke größer als 3 ha unterliegen der Aufsicht der Unteren
Wasserbehörde und müssen wie die Stadt Brühl ihre Werkskanalisation alle 15 Jahre
optisch inspizieren. Eine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale kommt hier nicht in
Betracht, da diese nur Privatleute berät.
Die ca. 80 Grundstücksanschlüsse (Leitung von Hauptkanal bis Grundstücksgrenze) für
Schmutz- und Mischwasser gewerblicher Grundstücke (auch Zahnärzte!) sind ebenfalls
bis Ende 2020 auf Dichtheit zu überprüfen. Gemäß der städtischen
Entwässerungssatzung ist dies Aufgabe der Stadt. Auch hier ist aus vorgenannten
Gründen keine Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale vorgesehen.
Anlage(n):
(1) VZ-Broschüre Dichtheitsprüfung