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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
501 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/13 D öffentlich V 810g,f() Amt: - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 06.09.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; • zur Vorberatung über den Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: IRl Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 06.09.2005 • (/\\\/\1........ Beschlussentwurf: I. Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan fürdas aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 13 D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße. II. Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Bürgerversammlung durchzuführen. Begründung: Mit Schreiben vom 28.07.2005 (s. Anlage) hat der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-ErterStraße 6, 50374 Erftstadt, beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem Anlageplan ersichtliche Gebiet im Eckbereich Carl-Schurz-Straße/Grachtstraße in E.Liblar aufzustellen. P:\szIVORLAGENIV61 000 1S·249.doc - • 2 - Geplant ist auf den im Eigentum des Bauvereins befindlichen Grundstücken eine zweibis dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung mit 19 Neubauwohnungen und entsprechenden Stellplätzen. Die Zufahrt zu der Wohnanlage soll von der Grachtstraße erfolgen; diese Zufahrt ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 D festgesetzt. Im Grundsatz entspricht die Planung der städtebaulichen Grundkonzeption des BP 13 D, in den hinteren Grundstücksbereichen der überlangen Grundstücke an der Carl-Schurz-Straße eine Wohnbebauung als Mantelbebauung vorzusehen. Diese Planung orientiert sich auch an den Vorgaben der Rahmenplanung "Carl-SchurzStraße". Mit der vorliegenden Planung soll zusätzlich auch die Straßenfront an der Grachtstraße in städtebaulichem Bezug zum Eckbereich Carl-Schurz-Straße mit einer mehrgeschossigen Bebauung betont werden, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes in einem .neuern" Bebauungsplanverfahren gem. § 2 Baugesetzbuch planungsrechtlich notwendig wird. Das Planverfahren soll vom Bauverein über die Beauftragung eines externen Planungsbüros in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden. Dazu wird ein städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch zwischen der Stadt und dem Bauverein geschlossen. Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes besteht dabei nicht; Rechtsansprüche des Bauvereins können daraus nicht geltend gemacht werden. ,/ Anlagen • P:ISZIVORLAGENIV61 000 15-249.DOC • Schloßpark • BEBAUUNGSPLAN NR. 13 D - Änderung Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße Umwelt- und Planungsamt Erftstadt. Maßstab: 1 : 1.500 13cu.,weveiAtv Erftstadt eG Fritz-Erler-Sir. 6 (Am Schloss Grocht) 50374 Erffstadl-Ublar Telefon: 02235/9548-0 Fox; 02235/9548-50 Info@bauverejn-erftstodf,de www.bouvereio-erftsfadt.de B~ ErftslodteG Ftjtz-Er1er-S1roße'650374 ErflslQdl Stadt Erftstadt Umwelt- und Planungsamt Herm Wirtz Postfach 2656 BankverbIndungen: Kreisspol1;.osse Köln (BLI 370 502 99) Kanto-Nr. (BLI 371 612 89) Konfo-Nr. 1400 292 015 Auskunft erteilt: Frau Jägers/oeh Durchwaht. 50359 Erftstadt Darum • 0194 004 OBO VR Bank Rhein·Erfl eG Grundstücke Grachtstraße Erftstadt-Liblar bis einschI. Carl-Schurz-Straße 28.07.2005 129 in Sehr geehrter Herr Wirtz, wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen gehabte persönliche Rücksprache in Ihrem Büro Anfang Juli d.J. und stellen hiermit den Antrag auf Änderung des momentan gültigen Bebauungsplanes 13 b beziehungsweise um Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes gemäß Baugesetzbuch entsprechend dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vorentwurf. r Freundliche Grüße ~E""lal G C~ • Anlage vonland: Anneke JOgers jgeschöNsl. VcnlandsmllgBedI und Edmund Hermann Vorsllzender des Aufsichtsrates Ku1 &rOh! Sitz der Genossenschaft &flslodt eingetragen bei'n Amtsgorichl KOin. Gen-Reg. unler Nf. 779 GeschOl1szeiten; Montag·Mlttwoch Donnenfog Freitag 8.15 - 12.30 und 13- 17 Utv 8.15-12..30 und13-18Utv 8.15-12.30 UN Ii PorsOnIche Spmchslunden: DIenstag 8.15 - 12 Utv DorV'Ientog 14-18 UIY undnochVerOObaung ~~EN~?E~~~TM~ KOl N UND UMGEBUNG • I _:I I " • BAUVEREIN ERFTST ADT BEBAUUNG GRACHTSTRASSE ENTWURF JUNI 2005, M. 1:500 DACHAUFSICHT DIPL-ING ARCHITEKT STEFAN KOLTER