Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
501 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/13 D
öffentlich
V
810g,f()
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 06.09.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung über den
Ausschuss für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
Nr. 13 D, Änderung, E.-Liblar, Carl-Schurz-Straße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen
Bürgerbeteiligung
Finanzielle
Auswirkungen:
IRl
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 06.09.2005
•
(/\\\/\1........
Beschlussentwurf:
I.
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) wird beschlossen, einen Bebauungsplan fürdas aus
dem Anlageplan ersichtliche Gebiet aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil
des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.
13 D, Änderung, Erftstadt-Liblar, Carl-Schurz-Straße.
II.
Der von der Verwaltung vorgelegte städtebauliche Vorentwurf wird zur Kenntnis
genommen und die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieses Vorentwurfes
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
als Bürgerversammlung durchzuführen.
Begründung:
Mit Schreiben vom 28.07.2005 (s. Anlage) hat der Bauverein Erftstadt e.G., Fritz-ErterStraße 6, 50374 Erftstadt, beantragt, einen Bebauungsplan für das aus dem
Anlageplan ersichtliche Gebiet im Eckbereich Carl-Schurz-Straße/Grachtstraße
in E.Liblar aufzustellen.
P:\szIVORLAGENIV61
000 1S·249.doc
-
•
2
-
Geplant ist auf den im Eigentum des Bauvereins befindlichen Grundstücken eine zweibis dreigeschossige Mehrfamilienhausbebauung
mit 19 Neubauwohnungen und
entsprechenden Stellplätzen. Die Zufahrt zu der Wohnanlage soll von der Grachtstraße erfolgen; diese Zufahrt ist bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 13 D
festgesetzt. Im Grundsatz entspricht die Planung der städtebaulichen Grundkonzeption
des BP 13 D, in den hinteren Grundstücksbereichen der überlangen Grundstücke an
der Carl-Schurz-Straße eine Wohnbebauung als Mantelbebauung vorzusehen. Diese
Planung orientiert sich auch an den Vorgaben der Rahmenplanung "Carl-SchurzStraße".
Mit der vorliegenden Planung soll zusätzlich auch die Straßenfront an der Grachtstraße in städtebaulichem Bezug zum Eckbereich Carl-Schurz-Straße
mit einer
mehrgeschossigen
Bebauung betont werden, sodass eine Änderung des Bebauungsplanes in einem .neuern" Bebauungsplanverfahren gem. § 2 Baugesetzbuch
planungsrechtlich notwendig wird.
Das Planverfahren soll vom Bauverein über die Beauftragung eines externen
Planungsbüros in Abstimmung mit der Stadt durchgeführt werden. Dazu wird ein
städtebaulicher Vertrag gem. § 11 Baugesetzbuch zwischen der Stadt und dem
Bauverein geschlossen. Die Verantwortung der Stadt für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt davon unberührt. Ein Rechtsanspruch auf
die Aufstellung und Rechtskraft des Bebauungsplanes
besteht dabei nicht;
Rechtsansprüche des Bauvereins können daraus nicht geltend gemacht werden.
,/
Anlagen
•
P:ISZIVORLAGENIV61
000 15-249.DOC
•
Schloßpark
•
BEBAUUNGSPLAN
NR. 13 D - Änderung
Erftstadt - Liblar, Carl-Schurz-Straße
Umwelt- und Planungsamt
Erftstadt.
Maßstab:
1 : 1.500
13cu.,weveiAtv
Erftstadt eG
Fritz-Erler-Sir. 6 (Am Schloss Grocht)
50374 Erffstadl-Ublar
Telefon:
02235/9548-0
Fox; 02235/9548-50
Info@bauverejn-erftstodf,de
www.bouvereio-erftsfadt.de
B~
ErftslodteG
Ftjtz-Er1er-S1roße'650374 ErflslQdl
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Herm Wirtz
Postfach 2656
BankverbIndungen:
Kreisspol1;.osse Köln
(BLI 370 502 99) Kanto-Nr.
(BLI 371 612 89) Konfo-Nr.
1400 292 015
Auskunft erteilt: Frau Jägers/oeh
Durchwaht.
50359 Erftstadt
Darum
•
0194 004 OBO
VR Bank Rhein·Erfl eG
Grundstücke Grachtstraße
Erftstadt-Liblar
bis einschI. Carl-Schurz-Straße
28.07.2005
129 in
Sehr geehrter Herr Wirtz,
wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen gehabte persönliche Rücksprache in Ihrem Büro Anfang Juli d.J. und stellen hiermit den Antrag auf Änderung des momentan gültigen Bebauungsplanes 13 b beziehungsweise um Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes gemäß
Baugesetzbuch entsprechend dem als Anlage beigefügten städtebaulichen Vorentwurf.
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Freundliche Grüße
~E""lal
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•
Anlage
vonland: Anneke JOgers jgeschöNsl. VcnlandsmllgBedI
und Edmund Hermann
Vorsllzender des Aufsichtsrates Ku1 &rOh!
Sitz der Genossenschaft
&flslodt
eingetragen bei'n Amtsgorichl KOin. Gen-Reg. unler Nf. 779
GeschOl1szeiten;
Montag·Mlttwoch
Donnenfog
Freitag
8.15 - 12.30 und 13- 17 Utv
8.15-12..30 und13-18Utv
8.15-12.30
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PorsOnIche Spmchslunden:
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8.15 - 12 Utv
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KOl N UND UMGEBUNG
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BAUVEREIN ERFTST ADT
BEBAUUNG GRACHTSTRASSE
ENTWURF JUNI 2005, M. 1:500
DACHAUFSICHT
DIPL-ING ARCHITEKT STEFAN KOLTER