Daten
Kommune
Brühl
Größe
510 kB
Datum
31.08.2015
Erstellt
26.08.15, 18:25
Aktualisiert
26.08.15, 18:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Alles Klar mit der
Abwasserleitung?
Informationen für
Grundstückseigentümer
2
Inhalt
Zustands- und Funktionsprüfung
Warum ist eine Zustands- und Funktionsprüfung
sinnvoll?........................................................ Seite 3
Bis wann sind häusliche Abwasserleitungen zu
prüfen?.......................................................... Seite 4
Welche Leitungen müssen überprüft werden?....... Seite 5
Wer darf die Leitungen prüfen?.......................... Seite 7
Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung
erforderlich?................................................... Seite 8
Welche Prüfverfahren werden eingesetzt? ........... Seite 9
Wie werden die Prüfungen durchgeführt? ............ Seite 10
Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?.... Seite 11
Mit welchen Unterlagen weise ich die
Prüfung nach?................................................. Seite 12
KANALSANIERUNG
Was tun bei schadhaften Leitungen?................... Seite 13
Wie wird saniert?............................................. Seite 14
Wie kann die Sanierung finanziert werden?.......... Seite 15
Übersicht: Wie läuft die Prüfung ab?................... Seite 17
Checkliste: Was muss ich als Grundstückseigentümer/-in beachten?................................ Seite 18
BERATUNGSANGEBOT FÜR PRIVATE
Grundstückseigentümer/-inNEN
Die Verbraucherzentrale NRW berät Sie kostenfrei und individuell bei Fragen rund um die Zustands- und Funktionsprüfung Ihrer häuslichen Abwasserleitung und bei einer
eventuellen Sanierung.
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ZUSTANDS- UND
FUNKTIONSPRÜFUNG
Warum ist eine zustands- und
funktionsprüfung sinnvoll?
Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen
Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in der Folge Verunreinigungen des
Bodens und des Grundwassers bewirken.
Grundstückseigentümer/-innen sind verpflichtet, ihre private
häusliche Abwasserleitung sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen überprüfen zu lassen. Auch wer bestehende
Abwasserleitungen sanieren oder verändern will, kann zur
Prüfung verpflichtet sein.
Für Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen
entstehen, haften grundsätzlich die Grundstückseigentümer/-innen. Aber auch um Nässeschäden und Wertverluste
der Immobilie zu vermeiden, ist es angebracht, häusliche
Abwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
> Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, was es mit der sogenannten Zustands- und Funktionsprüfung auf sich hat und
worauf Sie achten sollten. Darüber hinaus finden Sie in dieser
Broschüre Infos zur Sanierung und Tipps zur Finanzierung.
> Verbrauchertelefon Kanaldichtheit:
02 11/3 80 93 00
Montags und mittwochs 9.00 bis 13.00 Uhr
Dienstags und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr
> E-Mail-Beratung: kanaldichtheit@vz-nrw.de
> Internet: www.vz-nrw.de/kanal
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Bis wann sind häusliche Abwasser leitungen zu prüfen?
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in Nordrhein-West-
falen in einer Verordnung geregelt: der Selbstüberwachungs-
verordnung Abwasser (SüwVO Abw) vom 17.10.2013. Sie
legt u. a. Fristen fest, in welchen Fällen private Grundstücks-
eigentümer/-innen häusliche Abwasserleitungen bis wann
überprüfen müssen.
>
Bei allen Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen
oder Sanierung der bestehenden Abwasseranlage
unverzüglich vor Inbetriebnahme/Wiederinbetrieb-
nahme der Abwasseranlage.
> Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von
Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen vor
dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis 31.12.2015.
> Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von
Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach
dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis 31.12.2020.
> Bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebiets
innerhalb von 7 Jahren.
> Als Wiederholungsprüfung:
In allen diesen Fällen muss die Prüfung alle 30 Jahre
wiederholt werden.
Beachten Sie:
• Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann die Stadt
bzw. Gemeinde darüber hinaus durch eine Satzung die
Überprüfung der Abwasserleitungen einfordern und
Prüffristen festlegen.
• Bei gemischt genutzten Abwasserleitungen (häusliches/
gewerbliches Schmutzwasser) sind gesonderte Bestim-
mungen und Prüffristen einzuhalten.
Suchen Sie den Kontakt zu Ihrer Stadt bzw. Gemeinde
TiPP
und erkundigen Sie sich nach den für Sie geltenden
Fristen oder fragen Sie das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW.
4
Welche Leitungen müssen überprüft
werden?
Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks, die im
Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern durch sie auch
Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere
Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch
Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteige-
schächte und Inspektionsöffnungen.
Hinweis: Möchten Sie wissen, ob Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt? Fragen Sie das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW!
Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann:
Beim Mischsystem werden Niederschlags- und Schmutz-
wasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal
abgeleitet.
Je nach örtlicher Entwässerungssatzung müssen Grundstückseigentümer/-innen auch die Grundstücksanschlussleitung überprüfen lassen. Dies ist die Leitung von der
Grundstücksgrenze (bzw. dem Einsteigeschacht) bis zum
öffentlichen Kanal.
5
Beim Trennsystem werden Niederschlags- und Schmutz-
wasser über getrennte Leitungen in den öffentlichen Kanal
abgeleitet.
Müssen reine Niederschlagswasserleitungen überprüft werden?
Niederschlagswasserleitungen sind von der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser nicht erfasst. Es liegt in der
Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer/-innen,
den Zustand der Niederschlagswasserleitung, ihre Funktions-
fähigkeit, ihre Unterhaltung und ihren Betrieb zu überwachen. Es kann vorkommen, dass Versicherungen über die
Dichtigkeit der Niederschlagswasserleitungen Nachweise
beim Abschluss einer Gebäudeversicherung oder im Schadensfall einfordern.
Undichte oder falsch angeschlossene Niederschlagswasserleitungen führen häufig zu Gebäudevernässungen.
Lassen Sie Ihre Entwässerung auch auf Schutz gegen
TiPP
Rückstau überprüfen, damit Ihr Keller nach einem
Starkregen oder bei verstopftem Kanal nicht unter Wasser
steht.
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Wer darf die Leitungen prüfen?
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von einem
anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine
offizielle Liste der anerkannten Sachkundigen finden Sie im
Internet unter www.sadipa.it.nrw.de/sadipa. Alternativ können Sie sich auch an das Verbrauchertelefon Kanaldichtheit
der Verbraucherzentrale NRW wenden.
Um sicherzustellen, dass der Prüfende tatsächlich an-
erkannter Sachkundiger ist, sollten Sie überprüfen,
ob er in der offiziellen Liste der anerkannten Sachkundigen
geführt wird.
Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen Firmen z. B. an der Haustür
ein vermeintlich günstiges Angebot machen. Dabei handelt
es sich häufig um „Kanalhaie“, die mit unseriösen Methoden
auf Kundenfang gehen.
Im Zweifel wenden Sie sich an einen Ansprechpartner in
Ihrer Stadt oder Gemeinde oder an das Verbrauchertelefon
Kanaldichtheit der Verbraucherzentrale NRW.
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Welche Arbeiten sind zur
Vorbereitung erforderlich?
Lagepläne bereithalten und Zugänge klären
Grundlage aller Maßnahmen und Arbeiten ist die Kenntnis
der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierzu sind zunächst
– falls vorhanden – die eigenen Unterlagen und Lagepläne
zu Rate zu ziehen. Bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung
kann man evtl. die sogenannte Hausakte einsehen. Diese
Akten werden teilweise nur gegen Entgelt zur Verfügung gestellt. Liegt eine solche Hausakte nicht vor, kann im Rahmen
der Zustands- und Funktionsprüfung eine Lageplanskizze
angefertigt werden.
Um Kosten zu sparen, ist es ratsam, vor der Beauf-
TiPP
tragung des Sachkundigen Zugänge zur Abwasseranlage, wie Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen, im
Gebäude bzw. auf dem Grundstück ausfindig und zugänglich zu machen. Manchmal lohnt es sich hier auch, den Voreigentümer zu fragen, da die Zugänge oftmals nachträglich
verdeckt, aber die Lagepläne nicht aktualisiert wurden.
Abwasserleitungen reinigen
Vor der Prüfung werden die Abwasserleitungen durch den
Fachbetrieb gereinigt. Diese Reinigung erfolgt üblicherweise mit Spüldüsen, die vom Einsteigeschacht oder von der
Inspektionsöffnung aus mit einem Wasserschlauch in die
Abwasserleitung eingeführt werden.
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Welche Prüfverfahren werden
eingesetzt?
Für die Überprüfung der Abwasserleitungen gibt es unterschiedliche Verfahren:
• optische Inspektion/Kanalfernsehuntersuchung („KA“)
• vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 („DR 2“)
• Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 („DR 1“)
Die einzelnen Prüfverfahren werden wie folgt eingesetzt:
> Bei bestehenden Abwasserleitungen
Die Prüfung bestehender Leitungen kann in der Regel durch
eine optische Inspektion („KA“) erfolgen. Dies gilt auch für
die Wiederholungsprüfungen. Für Grundstücke in Wasserschutzzone 1 und 2 gelten andere Regeln.
> Nach Errichtung/Neubau
Nach Errichtung/Neubau/Totalumbau/Entkernung der Ab-
wasseranlage ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
(„DR 1“) durchzuführen.
> Bei wesentlicher Änderung der Abwasserleitungen
Die Prüfung erfolgt in der Regel mit der vereinfachten Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 („DR 2“). Bei Überbauung
vorhandener Leitungen reicht auch die optische Inspektion
(„KA“) aus.
> Bei Sanierung
Unter Sanierung wird die Reparatur, Renovierung oder Erneuerung verstanden. Nach Renovierung und Erneuerung
muss im Anschluss eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN
1610 („DR 1“) durchgeführt werden, während nach einer
Reparatur in der Regel eine optische Inspektion („KA“) ausreicht. Falls bei der Erstprüfung ein Verfahren mit höheren
Anforderungen durchgeführt werden musste, ist nach der
Reparatur mit demselben Verfahren erneut zu prüfen. Nähere
Informationen können bei der Stadt bzw. der Gemeinde eingeholt werden.
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Wie werden die Prüfungen
durchgeführt?
> Optische Inspektion („KA“)
Die optische Inspektion erfolgt mittels einer Kanalfernsehuntersuchung. Speziell für diese Untersuchung gibt es Kamerasysteme, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte
Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras
werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt. Einige Kameras können zeitgleich eine
Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen.
> Vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 („DR 2“)
Für die vereinfachte Dichtheitsprüfung werden die Leitungen an der tiefsten Stelle abgesperrt und am höchsten
Punkt der Leitung (z. B. Bodenablauf ) mit Wasser aufgefüllt.
Der Sachkundige füllt die Leitung bis zum Ende der Prüfzeit
immer wieder mit Wasser auf. Übersteigt die hinzugegebene
Wassermenge eine gewisse Toleranzgrenze, gilt die Leitung
als undicht.
> Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 („DR 1“)
Dieser Prüfung ist immer eine optische Inspektion („KA“)
vorgeschaltet. Bei der anschließenden Druckprüfung werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden
Leitungen mit Dichtungselementen abgesperrt und das System mit Wasser befüllt bzw. Druckluft eingeleitet. Bleibt der
Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.
Wenn bei der optischen Inspektion bereits Schäden
erkennbar sind, kann auf eine weitergehende Prüfung
verzichtet und saniert werden.
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Was kostet die Zustands- und
Funktionsprüfung?
Die Kosten der Zustands- und Funktionsprüfung sind sehr
stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Dies betrifft vor allem die Leitungslänge, mögliche
Leitungsverzweigungen und die Zugänglichkeit der Leitungen.
Die Kosten für die Prüfung der Abwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen insgesamt etwa 300 bis 500 €. Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes in der Regel höher.
Tipp:
• Beim Einholen der Angebote ist darauf zu achten, dass
im Angebot des Fachbetriebs alle Leistungen, wie z. B.
die Reinigung und die vollständige Dokumentation, ent-
halten sind.
• Es ist sinnvoll, bei der Stadt bzw. Gemeinde nachzu-
fragen, ob in Ihrer Straße in näherer Zukunft Arbeiten
am öffentlichen Kanalsystem geplant sind. Im Rahmen
solcher Arbeiten können Ihre Abwasserleitungen unter
Umständen kostensparend mitgeprüft werden.
• Erkundigen Sie sich im Vorfeld der Zustands- und Funk-
tionsprüfung, ob in Ihrer Nachbarschaft bereits Erfah-
rungen mit Fachbetrieben vorhanden sind, die aner-
kannte Sachkundige beschäftigen.
11
Mit welchen Unterlagen weise ich die
Prüfung nach?
Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands-
und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation.
Diese besteht aus:
• Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und
der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und
zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüwVO Abw
• Bestandsplan/Lageplanskizze
• Foto-Dokumentation der Örtlichkeit
Zusätzlich bei optischer Inspektion:
• CD/DVD mit den Befahrungsvideos
• Haltungs-/Schachtberichte
• Bilddokumentation festgestellter Schäden
Zusätzlich bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN
1986-30 („DR 2“)/Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
(„DR 1“):
• Prüfprotokolle
Lassen Sie sich in jedem Fall die vollständige Doku-
TiPP
mentation der Prüfung Ihrer Abwasserleitungen aushändigen und achten Sie darauf, dass die Bescheinigung
von dem anerkannten Sachkundigen unterschrieben ist.
Städten und Gemeinden ist es nach der SüwVO Abw freigestellt, ob sie die Prüfbescheinigungen einfordern. Dies entbindet die Grundstückseigentümer/-innen aber nicht von
der Pflicht, die Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen. Die Behörden können die Prüfbescheinigungen
nebst Anlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern.
Daher sind alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Es muss
nachweisbar sein, dass die Zustands- und Funktionsprüfung
im rechtlich festgelegten Zeitraum durchgeführt wurde. Anderenfalls kann dieser Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit
angesehen und mit einem Bußgeld geahndet werden.
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KANALSANIERUNG
Was tun bei schadhaften Leitungen?
Schäden an Abwasserleitungen müssen behoben werden.
Der Sachkundige legt in der Prüfbescheinigung die Schwere
des Schadens fest. Es gelten folgende Sanierungsfristen:
• große Schäden: unverzüglich
• mittelgroße Schäden: innerhalb von 10 Jahren
• Bagatellschäden: in der Regel nicht vor der Wieder-
holungsprüfung nach 30 Jahren
Die Stadt bzw. Gemeinde kann die Fristen nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall verändern, also sowohl verkürzen als auch verlängern. Der Sanierungserfolg ist dann mit
einer erneuten Zustands- und Funktionsprüfung nachzuweisen. Hierbei kann es sein, dass nach der Sanierung ein anderes Prüfverfahren anzuwenden ist als vorher.
Die Sanierungsarbeiten sollten sorgfältig geplant
TiPP
werden und erst nach Rücksprache mit der Stadt bzw.
der Gemeinde erfolgen. Fragen Sie nach, ob in naher Zukunft eine Umstellung/Sanierung des öffentlichen Abwassersystems geplant ist. So können Sanierungsmaßnahmen
koordiniert und Kosten gespart werden.
Es ist empfehlenswert, sich nicht vom ersten Fach-
TiPP
betrieb zur sofortigen Sanierung überreden zu lassen.
Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie darauf, dass
möglichst gleiche Positionen aufgeführt werden. Sie können
sich an Ihre Stadt bzw. Gemeinde wenden, wenn Sie diesbezüglich Fragen haben oder die Angebote stark voneinander
abweichen.
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Wie wird saniert?
Eine Sanierung kann eine Erneuerung, Reparatur oder Renovierung der Abwasserleitung bedeuten. Es gibt zahlreiche
unterschiedliche Verfahren, die in offener oder geschlossener Bauweise durchgeführt werden. In der Regel sind Sanierungen in geschlossener Bauweise mit geringeren Kosten
verbunden.
Die Sanierung in geschlossener Bauweise kann z. B. durch
ein sogenanntes Liningverfahren erfolgen. Dabei wird ein
kunstharzgetränkter Gewebeschlauch in das alte Rohr eingezogen. Dieser härtet anschließend durch Wärme oder
UV-Licht zu einem neuen Rohr aus. Damit kann die Leitung
renoviert oder eine einzelne Schadstelle repariert werden.
Zusammengebrochene Rohre müssen in jedem Fall ersetzt
werden.
Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in
jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben
werden können und eine neue Leitung hoch liegend aus
dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch ein Schutz
gegen Rückstau erreicht werden.
Wie bei einem alten Auto lohnt sich eine Reparatur nur
TiPP
bei geringem Schadensumfang. Anderenfalls kann es
günstiger sein, die alte Leitung komplett zu renovieren oder
auszutauschen.
Fachbetriebe sind unterschiedlich
spezialisiert
Je nach Art der Sanierung kommen unterschiedliche Betriebe
infrage:
• Ein Leitungsbau in offener Baugrube gehört zum
Aufgabenbereich von Tiefbauunternehmen.
• Sanierungen der Rohre von innen werden von
spezialisierten Sanierungsbetrieben ausgeführt.
• Zugängliche Leitungsinstallationen im Haus gehören
zu den Aufgaben der Installateure.
Darüber hinaus gibt es Betriebe, welche die Sanierung in allen
drei Bereichen übernehmen.
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Wie kann die Sanierung finanziert
werden?
Die Kosten für die Sanierung variieren sehr stark in Abhängigkeit von Art, Lage und Umfang der Schäden. Müssen größere Bereiche im offenen Graben saniert werden, können
die Kosten auch bei einem Einfamilienhaus mehrere tausend
Euro erreichen.
Es gibt für die Sanierung verschiedene Möglichkeiten der
(Teil-)Finanzierung:
• Versicherungen
• steuerliche Absetzbarkeit
• Förderprogramm des Landes NRW
> Versicherungen
Manche Gebäudeversicherungsverträge decken auch die Sanierung von Schäden an den Abwasserleitungen ab. Es wird
empfohlen, den Versicherungsvertrag daraufhin zu überprüfen.
> Steuerliche Absetzbarkeit
Private Grundstückseigentümer/-innen können einen Teil der
Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen, unter der Rubrik „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“
steuerlich absetzen. Laut Gesetz bekommen Steuerzahler für
den auf solche Leistungen entfallenden Arbeitslohn 20 %
direkt von der Steuerschuld abgezogen, maximal allerdings
1.200 €. Um Schwarzarbeit auszuschließen, darf die Rechnung
nicht bar bezahlt werden. Außerdem sollte die Rechnung der
Steuererklärung beigefügt werden.
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> Förderprogramm des Landes NRW
Im Rahmen des Förderprogramms „Ressourceneffiziente
Abwasserbeseitigung NRW“ gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Zuwendung oder ein Darlehen für die Sanierung
schadhafter Abwasserleitungen zu erhalten.
1. Zinsvergünstigtes Darlehen zur Sanierung privater Hausanschlüsse
Grundstückseigentümer/-innen haben die Möglichkeit, ein
Darlehen der NRW.Bank mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit
einem tilgungsfreien Jahr über die eigene Hausbank zu beantragen. Dazu muss der Antrag bei der Hausbank vor der
Sanierung gestellt werden. Es empfiehlt sich, zusammen mit
dem Antrag Sanierungsangebote einzureichen.
2. Zuschuss
Grundstückseigentümer/-innen, die Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch XII oder ALG II beziehen und die Immobilie
selbst bewohnen, haben die Möglichkeit, einen Teilbetrag
bei der Stadt bzw. Gemeinde als Zuschuss zu beantragen.
Ein weiterer Teilbetrag kann zusätzlich über die NRW.Bank
als Zuschuss beantragt werden. Der Antrag wird über die
Stadt bzw. Gemeinde an die NRW.Bank weitergeleitet. Über
die erforderlichen Unterlagen und Fördervoraussetzungen
informiert Sie Ihre Stadt bzw. Gemeinde.
3. Zuwendung im sog. Fremdwasserschwerpunktgebiet
Die Stadt bzw. Gemeinde muss festlegen, dass das Grundstück in einem sog. Fremdwasserschwerpunktgebiet liegt,
wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Daran angeknüpft
erstellt die Stadt bzw. Gemeinde ein sog. Fremdwassersanierungskonzept. In diesem Rahmen kann eine Zuwendung
aus dem Förderprogramm „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW“ angeboten werden. Das Antragsverfahren läuft über die Stadt bzw. Gemeinde nach erfolgter Zustands- und Funktionsprüfung. Ob Ihre Stadt bzw. Gemeinde
an diesem Programm teilnimmt, erfahren Sie ausschließlich
bei den dortigen Ansprechpartnern.
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Übersicht: Wie läuft die Prüfung ab?
17
Checkliste: WAS MUSS ICH ALS
Grundstückseigentümer/-in BEACHTEN?
> Folgende Punkte können Ihnen helfen, Geld zu sparen.
Checkliste für die Zustands- und Funktionsprüfung
>
Informieren Sie sich beim Verbrauchertelefon Kanal
dichtheit der Verbraucherzentrale NRW.
> Holen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde Informationen
zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung ein.
Diese informieren und beraten Sie kostenfrei.
> Fragen Sie im Vorfeld der Prüfung bei der Stadt bzw.
Gemeinde, wo der öffentliche Abwasserkanal beginnt.
>
Sichten Sie eigene Unterlagen nach Lageplänen und
fragen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Stadt oder Ge-
meinde nach der sogenannten Hausakte. Diese wird
Ihnen jedoch in einigen Städten und Gemeinden nur
gegen Gebühr zur Verfügung gestellt.
> Versuchen Sie den Verlauf der Abwasserleitungen
auf Ihrem Grundstück nachzuvollziehen.
> Prüfen Sie, ob die Einsteigeschächte und Inspektions-
öffnungen zugänglich sind und sorgen Sie wenn nötig
für Zugänglichkeit.
>
Prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung Schäden
an Abwasseranlagen (Bruchschäden) einschließt.
Zur Dokumentation des Schadens für die Versicherung
ist eine optische Inspektion der Abwasserleitungen
unerlässlich.
> Beauftragen Sie möglichst die Zustands- und
Funktionsprüfung getrennt von der Sanierung.
>
Erkundigen Sie sich, ob in der Vergangenheit in der
Nachbarschaft Erfahrungen mit Zustands- und Funk-
tionsprüfungen gemacht wurden. Holen Sie gegebenen-
falls Empfehlungen ein.
> Um Kosten zu sparen, schließen Sie sich mit Nach-
barn bei den Planungen zur Durchführung der Zu-
stands- und Funktionsprüfung zusammen.
> Überprüfen Sie, ob die prüfende Person auf der Liste
der anerkannten Sachkundigen steht und stellen
Sie sicher, dass diese Person tatsächlich vor Ort ist.
18
>
Holen Sie mehrere Angebote ein und achten Sie auf
die Vergleichbarkeit der Leistungen (z. B. Prüfverfahren).
> Sie sollten bei der Zustands- und Funktionsprüfung
anwesend sein und Fotos von der Prüfung machen.
> Sollte Ihre Abwasseranlage schadhaft sein, gehen
Sie auf keine übereilten Sanierungsangebote ein.
> Stellen Sie sicher, dass Ihnen für den Nachweis der
Zustands- und Funktionsprüfung alle erforderlichen
Dokumente ausgehändigt werden.
Checkliste für die Sanierung von Abwasserleitungen
>
Besprechen Sie Ihr Sanierungsvorhaben mit Ihrer
Stadt oder Gemeinde und legen Sie Ihre Sanierungs-
art anhand der örtlichen Gegebenheiten und Be-
stimmungen fest.
> Fragen Sie im Vorfeld der Sanierung die Stadt bzw.
Gemeinde, wo der öffentliche Abwasserkanal
beginnt und wie die Zuständigkeiten geregelt sind.
> Holen Sie mehrere Angebote ein. Achten Sie darauf,
dass Sie bei der Angebotseinholung einen vergleich-
baren Anforderungskatalog benutzen.
>
Überlegen Sie sich, wie die Sanierung finanziert
werden soll. Informieren Sie sich über Förderpro-
gramme bei der Hausbank oder Stadt bzw. Gemeinde.
Prüfen Sie, ob Ihre Gebäudeversicherung die Kosten
übernimmt.
> Um Kosten zu sparen, schließen Sie sich bei der
Sanierung mit Nachbarn zusammen, sofern diese
ebenfalls eine undichte Leitung haben.
> Sie sollten bei der Sanierung und der anschließenden
Prüfung anwesend sein.
> Machen Sie selber viele eigene Fotos von der Sanie-
rung und ergänzen Sie damit die Dokumentation.
> Denken Sie an die steuerliche Absetzbarkeit der
Handwerkerleistungen.
Denken Sie daran, dass nach der Sanierung eine er-
neute Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich
ist, um damit den Sanierungserfolg nachzuweisen.
19
Möchten Sie mehr zum Thema Zustandsund Funktionsprüfung erfahren?
> Internet: www.vz-nrw.de/kanal
Wir sind für Sie da
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet Ihnen
individuelle und kostenfreie Beratung rund um das Thema
Zustands- und Funktionsprüfung – per Telefon oder E-Mail.
Wenden Sie sich an:
> Verbrauchertelefon Kanaldichtheit:
02 11/3 80 93 00
Montags und mittwochs 9.00 bis 13.00 Uhr
Dienstags und donnerstags 13.00 bis 17.00 Uhr
> E-Mail-Beratung: kanaldichtheit@vz-nrw.de
> Internet: www.vz-nrw.de/kanal
Herausgeber:
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Tel.: (0211) 38 09-0
Fax: (0211) 38 09-216
www.vz-nrw.de
Textvorlage: Franz Fischer Ingenieurbüro GmbH
Überarbeitung: Verbraucherzentrale NRW in Zusammenarbeit mit
KommunalAgenturNRW GmbH
Fotos: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW,
KommunalAgenturNRW, IKT gGmbH, ©Maksym Dykha/fotolia.com,
©PhotSG/fotolia.com, ©Denis Junker/fotolia.com, Fischer Ingenieurbüro GmbH
Förderung: Das Projekt „Beratung und Öffentlichkeitsarbeit zur Dichtheitsprüfung von Kanalhausanschlüssen“ wird gefördert durch:
2. Auflage, Stand: 11/2014, Bestell-Nr. UM 114
100 % Altpapier/ausgez. mit dem Blauen Engel
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