Daten
Kommune
Erftstadt
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671 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
V 8/
Amt:
010'(
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 31.08.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
für Stadtentwicklung
Betrifft:
Bebauungsplan
Beschluss
Bezug:
Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
über die Vereinfachte
Änderung
V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004
Finanzielle
Auswirkungen:
IRI Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 31.08.2005
•
Wv\l/\
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77
Erftstadt-Lechenich, Am Burgfeld (siehe Anlageplan), vereinfacht zu ändern. Der
Anlageplan mit dem dazu gehörigen Textteil ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel der Änderung ist die Festsetzung der in dem Bebauungsplangebiet
vorhandenen Geschossigkeit.
tatsächlich
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich ist seit den 70er Jahren rechtskräftig. Die darin enthaltenen Festsetzungen beinhalten für Teilbereiche dieses
Bebauungsplanes eine bis zu 9-geschossige Mehrfamilienhausbebauung,
die bis
heute nicht realisiert wurde. Die in dem Gebiet tatsächlich vorhandene Bebauung ist
durch eine überwiegend 2-geschossige Flachdachbebauung mit Einfamilienhäusern
gekennzeichnet. Aufgrund der immer noch gültigen Höhenfestsetzungen bestehen
vereinzelt Absichten zur Aufstockung von Einfamilienhäusern über die bisherige
P:\szIVORLAGENlV6100015-244.doc
•
-2 -
Geschossigkeit hinaus. Da aber aus städtebaulichen Gründen eine mehr als 1-2geschossige Bebauung für das Gebiet nicht vertretbar wäre. sollte der Bebauungsplan für diesen Bereich geändert werden.
Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt.
Im bisherigen Verfahren ist am 02.12.2004 eine Bürgerversammlung durchgeführt
worden (Niederschrift siehe Anlage); über die Aufstellung einer separaten Gestaltungssatzung sollte bei entsprechendem Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt
entschieden werden .
•
Anlagen:
Anlageplan
Niederschrift
•
P:I!,zIVORLAGENIV61 00015-244 .doc
Bebauungsplan
Anlageplan
Nr. 77. Erftstadt - Lechenich; Vereinfachte Änderung
,
-1-5
Geltungsbereich
Begrenzung
der Gebiete
Ordnungszahlen
(5. Toxttell)
der Gebiete
Maßstab 1:2500
Textteil zum Anlageplan der Vereinfachten Änderung
Bebauungsplan
77, Erftstadt-Lechenich,
Am Burgfeld
Für die im Anlageplan mit den Ordnungszahlen 1 bis 5 gekennzeichneten
gegrenzten Gebieten gelten folgende Bestimmungen verbindlich:
und ab-
Für die Gebäude, die in den im Anlageplan mit den Ordnungszahlen 1 und 2 gekennzeichneten Gebieten liegen, ist nur ein Vollgeschoss zulässig. Für die Gebäude in den übrigen Bebauungsplangebieten
sind zwei Vollgeschosse vorgeschrieben .
•
•
Niederschrift der
Bürgerversammlung
Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
am 02.12.2004
Beginn:
Ende:
19.00 Uhr
19.45 Uhr
Darlegung und Anhörung gem. § 3(1) Baugesetzbuch
Thema der Veranstaltung:
Änderungsentwurf zur 9. Vereinfachten
E.-Lechenich
•
(J
Änderung des Bebauungsplanes
Ort der Veranstaltung
Aula der Städt.Theodor-Heuss-Hauptschule,
Nr. 77,
E.-Lechenich, Dr. Josef-Fieger-Str.
Veranstalter:
Stadt Erftstadt, vertreten durch
Stadtbaudirektor Wirtz
VA Meyer, Schriftführerin
Veranstaltungsteilnehmer/
innen
Ca. 11 Bürger/innen, sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen
Veranstaltungsablauf
Herr Stadtbaudirektor Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er
erklärt den Sinn und Zweck der Veranstaltung gem. § 3(1) BauGB und erläutert den
Ablauf des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.
Die Bürgerversammlung
wird durchgeführt,
um in einem möglichst frühen
Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den betroffenen Bürgerinnen
und Bürgern zu erörtern und die Meinungsäußerungen
ggf. in die weiteren
Planungen einzubeziehen (Abwägungsprozess).
Herr Wirtz erläutert die Planungsziele des vorliegenden Änderungsverfahrens:
Der Bebauungsplan Nr.77, E.-Lechenich ist seit 30 Jahren rechtskräftig. In Teilbereichen
dieses
Bebauungsplanes
ist
seinerzeit
eine
bis
zu
9-geschossige
Mehrfamilienhausbebauung festgesetzt worden, die jedoch zugunsten einer überwiegend 2·
geschossigen Flachdachbebauung mit Einfamilienreihenhäusem nicht realisiert wurde.
Zurzeit liegen der Verwaltung Absichten von Bauherrn vor, aufgrund der immer noch gültigen
HÖhenfestsetzungen des Bebauungsplanes ihre Einfamilienhäuser aufzustocken.
Bauordnungsrechtlich sind diese Bauabsichten bei Einhaltung nachbarschützender Belange
nicht zu verhindern, sodass
aus städtebaulichen Gründen die bisherigen
HÖhenfestsetzungen des Bebauungsplanes den tatsächlichen Gebäudehöhen im Rahmen
einer Vereinfachten Änderung angepasst werden sollen.
Nach den Erläuterungen
äußern.
haben die Bürgerinnen
und Bürger Gelegenheit,
sich zu
Ein Bürger beabsichtigt, auf sein Flachdachgebäude ein Walmdach mit
Solaranlage zu errichten. Er stellt die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit
seines Vorhabens.
Herr Wirtz erläutert, das Gegenstand dieser Bürgerversammlung ausschließlich die
Geschossigkeit in diesem Gebiet ist, bzw. mit der beabsichtigten Änderung des
Bebauungsplanes
die tatsächlich
vorhandene
Geschossigkeit
festgeschrieben
werden soll. Die Errichtung von geneigten Dächern kann nur im Rahmen einer
separaten
Gestaltungssatzung
planungsrechtlich
ermöglicht
werden.
Dieses
Verfahren ist bisher nicht beabsichtigt. Die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist
jedoch dann möglich, wenn die überwiegende Mehrheit der betroffenen Eigentümer
diese mitträgt. Aufgrund der bisherigen Regelungen in der Stadt Erftstadt ist
grundsätzlich auch dann nur ein geneigtes Dach zulässig, wenn gewährleistet ist,
dass alle Gebäude in einer Hausgruppe mit der gleichen Dachneigung und -form
ausgebildet werden. Die Errichtung eines Walmdaches kann dabei jetzt schon
ausgeschlossen werden.
Können auch Flachdächer aufgestockt werden?
•
~
Grundsätzlich können Gebäude dann aufgestockt werden, soweit sie nicht die
Festsetzung der Geschossigkeit
überschreiten und die festgesetzte Dachform
beibehalten. In dem Bebauungsplangebiet
soll grundsätzlich eine 1-geschossige
oder 2-geschossige Bebauung festgesetzt werden. In Teilbereichen ist zudem die
Festsetzung einer bis zu 2-geschossigen Bebauung, entsprechend der vorhandenen
Bauweise, denkbar.
Über die Aufstellung einer Gestaltungssatzung kann im nächsten Jahr entschieden
werden. Dazu werden die Bürger/innen erneut informiert. Die anwesenden
Bürger/innen
und Ratsmitglieder
erklären sich mit dieser Vorgehensweise
einverstanden.
Veranstaltungsschluss
Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Wirtz den Anwesenden.
Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den
Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten.
~y-(Meyer)
Sch riftführerin