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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich; Beschluss über die Vereinfachte Änderung Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
671 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich;
Beschluss über die Vereinfachte Änderung
Bezug: V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61 öffentlich V 8/ Amt: 010'( - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 31.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss für Stadtentwicklung Betrifft: Bebauungsplan Beschluss Bezug: Nr. 77, Erftstadt-Lechenich; über die Vereinfachte Änderung V 7 I 3548, PlanA am 23.06.2004 Finanzielle Auswirkungen: IRI Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 31.08.2005 • Wv\l/\ Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 77 Erftstadt-Lechenich, Am Burgfeld (siehe Anlageplan), vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan mit dem dazu gehörigen Textteil ist Bestandteil des Beschlusses. Ziel der Änderung ist die Festsetzung der in dem Bebauungsplangebiet vorhandenen Geschossigkeit. tatsächlich Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 77, Erftstadt-Lechenich ist seit den 70er Jahren rechtskräftig. Die darin enthaltenen Festsetzungen beinhalten für Teilbereiche dieses Bebauungsplanes eine bis zu 9-geschossige Mehrfamilienhausbebauung, die bis heute nicht realisiert wurde. Die in dem Gebiet tatsächlich vorhandene Bebauung ist durch eine überwiegend 2-geschossige Flachdachbebauung mit Einfamilienhäusern gekennzeichnet. Aufgrund der immer noch gültigen Höhenfestsetzungen bestehen vereinzelt Absichten zur Aufstockung von Einfamilienhäusern über die bisherige P:\szIVORLAGENlV6100015-244.doc • -2 - Geschossigkeit hinaus. Da aber aus städtebaulichen Gründen eine mehr als 1-2geschossige Bebauung für das Gebiet nicht vertretbar wäre. sollte der Bebauungsplan für diesen Bereich geändert werden. Die Grundzüge der Planung werden durch die vereinfachte Änderung nicht berührt. Im bisherigen Verfahren ist am 02.12.2004 eine Bürgerversammlung durchgeführt worden (Niederschrift siehe Anlage); über die Aufstellung einer separaten Gestaltungssatzung sollte bei entsprechendem Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden . • Anlagen: Anlageplan Niederschrift • P:I!,zIVORLAGENIV61 00015-244 .doc Bebauungsplan Anlageplan Nr. 77. Erftstadt - Lechenich; Vereinfachte Änderung , -1-5 Geltungsbereich Begrenzung der Gebiete Ordnungszahlen (5. Toxttell) der Gebiete Maßstab 1:2500 Textteil zum Anlageplan der Vereinfachten Änderung Bebauungsplan 77, Erftstadt-Lechenich, Am Burgfeld Für die im Anlageplan mit den Ordnungszahlen 1 bis 5 gekennzeichneten gegrenzten Gebieten gelten folgende Bestimmungen verbindlich: und ab- Für die Gebäude, die in den im Anlageplan mit den Ordnungszahlen 1 und 2 gekennzeichneten Gebieten liegen, ist nur ein Vollgeschoss zulässig. Für die Gebäude in den übrigen Bebauungsplangebieten sind zwei Vollgeschosse vorgeschrieben . • • Niederschrift der Bürgerversammlung Zur frühzeitigen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung am 02.12.2004 Beginn: Ende: 19.00 Uhr 19.45 Uhr Darlegung und Anhörung gem. § 3(1) Baugesetzbuch Thema der Veranstaltung: Änderungsentwurf zur 9. Vereinfachten E.-Lechenich • (J Änderung des Bebauungsplanes Ort der Veranstaltung Aula der Städt.Theodor-Heuss-Hauptschule, Nr. 77, E.-Lechenich, Dr. Josef-Fieger-Str. Veranstalter: Stadt Erftstadt, vertreten durch Stadtbaudirektor Wirtz VA Meyer, Schriftführerin Veranstaltungsteilnehmer/ innen Ca. 11 Bürger/innen, sowie Vertreter der Stadtratsfraktionen Veranstaltungsablauf Herr Stadtbaudirektor Wirtz begrüßt die Anwesenden und eröffnet die Sitzung. Er erklärt den Sinn und Zweck der Veranstaltung gem. § 3(1) BauGB und erläutert den Ablauf des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Die Bürgerversammlung wird durchgeführt, um in einem möglichst frühen Verfahrensstadium die beabsichtigten Planungen mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern und die Meinungsäußerungen ggf. in die weiteren Planungen einzubeziehen (Abwägungsprozess). Herr Wirtz erläutert die Planungsziele des vorliegenden Änderungsverfahrens: Der Bebauungsplan Nr.77, E.-Lechenich ist seit 30 Jahren rechtskräftig. In Teilbereichen dieses Bebauungsplanes ist seinerzeit eine bis zu 9-geschossige Mehrfamilienhausbebauung festgesetzt worden, die jedoch zugunsten einer überwiegend 2· geschossigen Flachdachbebauung mit Einfamilienreihenhäusem nicht realisiert wurde. Zurzeit liegen der Verwaltung Absichten von Bauherrn vor, aufgrund der immer noch gültigen HÖhenfestsetzungen des Bebauungsplanes ihre Einfamilienhäuser aufzustocken. Bauordnungsrechtlich sind diese Bauabsichten bei Einhaltung nachbarschützender Belange nicht zu verhindern, sodass aus städtebaulichen Gründen die bisherigen HÖhenfestsetzungen des Bebauungsplanes den tatsächlichen Gebäudehöhen im Rahmen einer Vereinfachten Änderung angepasst werden sollen. Nach den Erläuterungen äußern. haben die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu Ein Bürger beabsichtigt, auf sein Flachdachgebäude ein Walmdach mit Solaranlage zu errichten. Er stellt die Frage nach der Genehmigungsfähigkeit seines Vorhabens. Herr Wirtz erläutert, das Gegenstand dieser Bürgerversammlung ausschließlich die Geschossigkeit in diesem Gebiet ist, bzw. mit der beabsichtigten Änderung des Bebauungsplanes die tatsächlich vorhandene Geschossigkeit festgeschrieben werden soll. Die Errichtung von geneigten Dächern kann nur im Rahmen einer separaten Gestaltungssatzung planungsrechtlich ermöglicht werden. Dieses Verfahren ist bisher nicht beabsichtigt. Die Aufstellung einer Gestaltungssatzung ist jedoch dann möglich, wenn die überwiegende Mehrheit der betroffenen Eigentümer diese mitträgt. Aufgrund der bisherigen Regelungen in der Stadt Erftstadt ist grundsätzlich auch dann nur ein geneigtes Dach zulässig, wenn gewährleistet ist, dass alle Gebäude in einer Hausgruppe mit der gleichen Dachneigung und -form ausgebildet werden. Die Errichtung eines Walmdaches kann dabei jetzt schon ausgeschlossen werden. Können auch Flachdächer aufgestockt werden? • ~ Grundsätzlich können Gebäude dann aufgestockt werden, soweit sie nicht die Festsetzung der Geschossigkeit überschreiten und die festgesetzte Dachform beibehalten. In dem Bebauungsplangebiet soll grundsätzlich eine 1-geschossige oder 2-geschossige Bebauung festgesetzt werden. In Teilbereichen ist zudem die Festsetzung einer bis zu 2-geschossigen Bebauung, entsprechend der vorhandenen Bauweise, denkbar. Über die Aufstellung einer Gestaltungssatzung kann im nächsten Jahr entschieden werden. Dazu werden die Bürger/innen erneut informiert. Die anwesenden Bürger/innen und Ratsmitglieder erklären sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Veranstaltungsschluss Nachdem keine Wortmeldungen mehr vorliegen, dankt Herr Wirtz den Anwesenden. Danach haben alle Interessierten die Möglichkeit, in Einzelgesprächen mit den Vertretern der Verwaltung weitere Fragen zu erörtern und Auskünfte zu erhalten. ~y-(Meyer) Sch riftführerin