Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
448 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Öffentlich
Iv
Az.: 8221
8/
I Amt:
0 ~1r;.
82
An den
BeschlAusf.: 8221
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und
Werksausschuss Immobilienwirtschaft
Datum: 24.08.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Sozialaussc huss
Betrifft: Beendigung des Nutzungs- und Belegungsvertrages
mit dem
Deutschen Roten Kreuz in Erttstadt-Lechenich
Finanzielle
Die Vorlage
•
Auswirkungen:
berührt das Budget 507 des Sozialamtes auf der Ausgabenseite.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstodt. den 24.08.2005
Beschlussentwurf:
Der zwischen der Stadt Erftstadt und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK).
Stadtverband Erftstadt am 28.08.1991 abgeschlossene Nutzungs- und
Belegungsvertrag bezüglich des Objektes An der Patrio 17zur Unterbringung
von Aussiedlern und/oder Asylbewerbern wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt
aufgehoben. Dem DRK bleibt es freigestellt. das Objekt wie öffentlich
geförderte Wohnungen oder für eigene Zwecke zu nutzen.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt hat am 28.08.1991 mit dem Deutschen Roten Kreuz.
Stadtverband Erftstadl bezüglich des Objektes An der Palrio 17auf die Dauer
von 25 Jahren einen Nulzungs- und Belegungsverlrag abgeschlossen: das
jährliche an das DRKzu zahlende Nutzungsentgelt beträgt 11.500.00€zuzüglich
3.000.00€ Nebenkostenvorausleistungen. Die Stadt Erftstadt war gem. Vertrag
P: \922\8221
\AUSSCHUS\VORLAGF.:
DRK
r.JUTZUNG5VERTRAG.
DOC
berechtigt. in dem Objekt Aussiedler und Asylbewerber unterzubringen. Die
vom Regierungsp~::öidenten Köln für die Errichtung des Gebäudes gewährten
Zuschüsse sind als nicht rückzahlbarer Zuschuss unmittelbar an das DRK
weitergeleitet worden. Die Zweckbindungsfrist des Zuschussesbeträgt 25 Jahre.
Aufgrund der geringeren Zuweisungen in den letzten Jahren und im Hinblick
darauf. dass sich daran in Zukunft keine Änderung ergeben wird. wird das
Objekt zur Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern nicht mehr
benötigt.
•
•
Im Zuge der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises
ist neben dem RTWin der Feuerwache Liblar. der die Stadtteile Bliesheim. Liblar.
Blessem. Köttingen und Kierdorf abdecken soll. ein zweiter RTWin Lechenich zu
stationieren. der für die restlichen Stadtteile von Erftstadt und Teile von
Nörvenich zuständig ist. Dies ist derzeit durch die Anmietung eines Objektes im
Gewerbegebiet in Lechenich vorübergehend umgesetztworden. Die Prüfung .
ob das Objekt zukünftig dauerhaft als zweite Feuer- und Rettungswache
genutzt werden kann. hat ergeben. dass dies einerseits aufgrund des erhöhten
Kostenfaktors nicht durchführbar ist und andererseits die dringend geforderte
Unterbringung der Drehleiter dort nicht möglich ist.
Gem. Nutzungs- und Belegungsvertrag hat sich das DRK bereit erklärt. auf
Verlangen der Stadt das Gebäude als Nachfolgenutzung für die Dauer der
restlichen Zweckbindungsfrist wie öffentlich geförderte Wohnungen zu nutzen.
wenn nachhaltig kein Bedarf mehr für die Nutzung des Gebäudes als
Übergangsheim besteht. Die dann zu errichtenden Sozialwohnungen sollen
dann nur Wohnungssuchenden überlassen werden. die im Besitzeiner gültigen
Wohnberechtigungsbescheinigung
sind.
Alternativ muss vom DRK der Landeszuschuss anteilig an den Zuschussgeber
erstattet werden. Dieser beläuft sich nach dem Ablauf von 14 Förderjahren
heute auf ca. 40.000.00 €. Da das DRK gegebenenfalls das Objekt zukünftig
selber als Rettungswache und Schulungszentrum nutzen will bietet sich
aufgrund der niedrigen Zinslage eine Umschuldung und Rückzahlung des
anteiligen Zuschusses für das DRKan.
Da das Objekt zur Zeit nicht mehr belegt ist. wird derzeit noch mit dem DRK
über den konkreten Zeitpunkt der Nachfolgenutzung verhandelt.
p:\e22\e221\~USSCHUS\VORL~GE DRK NUTZUNGSVERTR~G.noC