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Beschlussvorlage (Beendigung des Nutzungs- und Belegungsvertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz in Erttstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
448 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Beendigung des Nutzungs- und Belegungsvertrages mit dem
Deutschen Roten Kreuz in Erttstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Beendigung des Nutzungs- und Belegungsvertrages mit dem
Deutschen Roten Kreuz in Erttstadt-Lechenich)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Öffentlich Iv Az.: 8221 8/ I Amt: 0 ~1r;. 82 An den BeschlAusf.: 8221 Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilienwirtschaft Datum: 24.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Sozialaussc huss Betrifft: Beendigung des Nutzungs- und Belegungsvertrages mit dem Deutschen Roten Kreuz in Erttstadt-Lechenich Finanzielle Die Vorlage • Auswirkungen: berührt das Budget 507 des Sozialamtes auf der Ausgabenseite. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstodt. den 24.08.2005 Beschlussentwurf: Der zwischen der Stadt Erftstadt und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK). Stadtverband Erftstadt am 28.08.1991 abgeschlossene Nutzungs- und Belegungsvertrag bezüglich des Objektes An der Patrio 17zur Unterbringung von Aussiedlern und/oder Asylbewerbern wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt aufgehoben. Dem DRK bleibt es freigestellt. das Objekt wie öffentlich geförderte Wohnungen oder für eigene Zwecke zu nutzen. Begründung: Die Stadt Erftstadt hat am 28.08.1991 mit dem Deutschen Roten Kreuz. Stadtverband Erftstadl bezüglich des Objektes An der Palrio 17auf die Dauer von 25 Jahren einen Nulzungs- und Belegungsverlrag abgeschlossen: das jährliche an das DRKzu zahlende Nutzungsentgelt beträgt 11.500.00€zuzüglich 3.000.00€ Nebenkostenvorausleistungen. Die Stadt Erftstadt war gem. Vertrag P: \922\8221 \AUSSCHUS\VORLAGF.: DRK r.JUTZUNG5VERTRAG. DOC berechtigt. in dem Objekt Aussiedler und Asylbewerber unterzubringen. Die vom Regierungsp~::öidenten Köln für die Errichtung des Gebäudes gewährten Zuschüsse sind als nicht rückzahlbarer Zuschuss unmittelbar an das DRK weitergeleitet worden. Die Zweckbindungsfrist des Zuschussesbeträgt 25 Jahre. Aufgrund der geringeren Zuweisungen in den letzten Jahren und im Hinblick darauf. dass sich daran in Zukunft keine Änderung ergeben wird. wird das Objekt zur Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern nicht mehr benötigt. • • Im Zuge der Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Rhein-Erft-Kreises ist neben dem RTWin der Feuerwache Liblar. der die Stadtteile Bliesheim. Liblar. Blessem. Köttingen und Kierdorf abdecken soll. ein zweiter RTWin Lechenich zu stationieren. der für die restlichen Stadtteile von Erftstadt und Teile von Nörvenich zuständig ist. Dies ist derzeit durch die Anmietung eines Objektes im Gewerbegebiet in Lechenich vorübergehend umgesetztworden. Die Prüfung . ob das Objekt zukünftig dauerhaft als zweite Feuer- und Rettungswache genutzt werden kann. hat ergeben. dass dies einerseits aufgrund des erhöhten Kostenfaktors nicht durchführbar ist und andererseits die dringend geforderte Unterbringung der Drehleiter dort nicht möglich ist. Gem. Nutzungs- und Belegungsvertrag hat sich das DRK bereit erklärt. auf Verlangen der Stadt das Gebäude als Nachfolgenutzung für die Dauer der restlichen Zweckbindungsfrist wie öffentlich geförderte Wohnungen zu nutzen. wenn nachhaltig kein Bedarf mehr für die Nutzung des Gebäudes als Übergangsheim besteht. Die dann zu errichtenden Sozialwohnungen sollen dann nur Wohnungssuchenden überlassen werden. die im Besitzeiner gültigen Wohnberechtigungsbescheinigung sind. Alternativ muss vom DRK der Landeszuschuss anteilig an den Zuschussgeber erstattet werden. Dieser beläuft sich nach dem Ablauf von 14 Förderjahren heute auf ca. 40.000.00 €. Da das DRK gegebenenfalls das Objekt zukünftig selber als Rettungswache und Schulungszentrum nutzen will bietet sich aufgrund der niedrigen Zinslage eine Umschuldung und Rückzahlung des anteiligen Zuschusses für das DRKan. Da das Objekt zur Zeit nicht mehr belegt ist. wird derzeit noch mit dem DRK über den konkreten Zeitpunkt der Nachfolgenutzung verhandelt. p:\e22\e221\~USSCHUS\VORL~GE DRK NUTZUNGSVERTR~G.noC