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Kommune
Erftstadt
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13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.: 51-BI.
BI
O:;f.1
Amt: -51An den
BeschIAusf.: -51-
Jugendhilfeausschuss
Datum: 22.08.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
Betrifft: Konzeptionelle
Leitlinien zur qualifizierten
Förderung von sogenannten
•
"schwierigen" Schülern in der OGATA
-Första-ProjektFinanzielle
Mittel stehen
Unterschrift des Budgetverontworllichen
Erftstodt. den 22.08.2005
Auswirkungen:
zur Verfü9lJ{1g.
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Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die konzeptionellen Leitlinien zur
qualifizierten Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der
OGATA
- Första-Projekt - zur Kenntnis.
•
Begründung:
Der Rat hat am 31.05.2005 eine Qualifizierung der neu eingeführten
"Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) durch den Einsatz
von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen
Schülerinnen und Schüler beschlossen.
Bei diesem Arbeitsfeld handelt es sich um eine neue fachliche Einrichtung
des Jugendamtes. Die Verwaltung des Jugendamtes hat diesbezüglich
konzeptionelle Leitlinien erstellt. Diese Leitlinien sollen, weil es sich um eine
Grundsatzangelegenheit
handelt. zuerst im Jugendhilfeausschuss diskutiert
werden, bevor sie mit den betroffenen Schulen, den Trägern der OGATA,
der Schulaufsicht und dem Landesjugendamt abgestimmt werden. Die
Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses werden abschließend im
Schulausschuss am 23.11.05 und im JHA am 30.11.05 behandelt.
LV.
Konzeptionelle
FÖrderung
von sogenannten
Leitlinien zur qualifizierten
"schwierigen"
in der aGA T A
Schülern
-Första-ProjektRechts- und Fachnorm
Mit Beschluss
•
•
vom 3l.05.2005
hat der Rat der Stadt Erftstadt
•
die städtischen
Horte am 31.07.2006
geschlossen
•
die Maßnahme "betreuter Mittagstisch"
Zeitpunkt eingestellt wird.
entschieden,
dass
werden und
im Jugendzentrum
Köttingen
zum gleichen
Darüber hinaus wird die katholischen Kirchengemeinde
St. Kilian auch ihre Hortgruppe
spätestens mit Auslaufen der Landesförderung
am 31.07.2007 aufgeben .
Nach dem Willen des Rates wird die in allen Erftstädter Grundschulen und in der
Sonderschule ab dem Schuljahr 2006/2007 eingerichtete "Offene Ganztagsschule
im
Primarbereich"
(OGATA) die bedarfsgerechte
Förderung und Betreuung von
Grundschulkindern
sicherstellen.
Die Einrichtung von bedarfsgerechten
Angeboten an Ganztagsplätzen
stellt eine
Pflichtaufgabe
der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 24 SGB VIII dar. Mit dem
Schulrechtsänderungsgcsetz wurde 2003 das Gesetz über Tageseinrichtungen
für Kinder (§ 10
Absatz 5 GTK) insofern geändert, als dass klargestellt wird, dass Kommunen ihrer
Verpflichtung auch durch die Einrichtung offener Ganztagsschulen
nachkommen können.
In den Hortgruppen worden 20 Kinder von zwei vollzeitbeschäftigten
Erzieherinnen betreut.
Die OGA TA geht günstigstenfalls
von einem Personalschlüssel
von 25 Kindern und zwei
Betreuerlnncn
aus. Die Qualifikation als Erzieherin ist nicht zwingend. Der Arbeitseinsatz der
Mitarbeiterinnen
wird primär teilzeit ausgelegt sein. Vor- und Nachbereitungszeiten
von
25 %, wie in den Horten üblich, wird es in der OGATA unter den derzeitigen Bedingungen
nicht geben .
Die Betreuungsdichte,
das individuelle Eingehen auf jedes einzelne Kind, wird von daher die
OGA T A- von der Hortarbeit unterscheiden.
Das birgt die Gefahr in sich, dass besonders
förderungsbedürftige
Kinder in der OGATA nicht adäquat betreut werden können.
Besonders förderungsbedürftig
sind nicht nur auffällige, sogenannte schwierige, sondern auch
ruhige, in sich zurückgezogene,
Aufmerksamkeit
nicht einfordernde Kinder. Beiden Gruppen
muss die OGATA aber aueh gerecht werden, will sie mittelfristig dem Anspruch auf
qualifizierte Bildung, Erziehung und Förderung gerecht werden. Dies gilt insbesondere vor
dem Hintergrund der Pisastudien und der in Armutsberichten
aufgezeigten Fakten der
langfristigen Folgen von Kinderannut, die nur durch schulische Ganztagsangebote
zum Teil
aufgefangen werden können. Diese Anstrengungen müssen nicht zuletzt Kindern aus
Armutsfamilien
bzw, aus bildungsbenachteiligten
Familien gelten.
Mit Blick auf eine Qualifizierung
der OGATA hat der Rat am 31.05.2005 von daher auch den
Einsatz von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen
Kinder
beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsfeld, mit dem wir nicht nur in Erftstadt
Neuland betreten. Ein Arbeitsfeld auch, dem aus der bisherigen Praxis große Bedeutung
beigemessen wird, steht doch nach einer Studie im Auftrag des Ministeriums für Schule,
Jugend und Kin~er NR W über ausgewählte Befunde.der ..Pilotphase der OGA TA in NR W "die
•
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"
Verbesserung der Arbeit mit schwierigen
Fortbi ldungswünsche".
Mit dem Einsatz der ErzieherInnen
I.
Kindern ganz oben in der Rangfolge
der
sind folgende Ziele verbunden:
Unterstützung
einzelner förderungsbedürftiger
SchülerInnen
der in der aGA TA eingesetzten BetreuerInnen
3. Elternarbeit mit den Erziehungsberechtigten
auffälliger SchülerInnen
4. Zusammenarbeit
mit den sozialen Diensten des Jugendamtes, um weitergehende
Unterstützungsangebote
aufzubauen
5. Zusammenarbeit
mit der Schule, um Ressourcen der Schule und der Jugendhilfe
die SchülerInnen zu nutzen.
2. Unterstützung
•
Das Projekt kennzeichnet
sich insofern mit seinem integrativen
Charakter
für
durch
Struktur
•
Das Projekt wird getragen durch drei in der Kindertagesstätten-/Hortarbeit
sehr erfahrene
KollegInnen, die ausgehend vom und eingebunden ins Jugendamt die Arbeit zunächst für
zwei Jahre leisten .
Im Jugendamt haben die KollegInnen ihre fachliche Anbindung, werden beraten und
fortgebildet. Das Jugendamt bietet ihnen gleichzeitig den Jugendhilfebackground.
Die Anbindung im Jugendamt wird sichergestellt durch eine sozialarbeiterische
Fachkraft aus
dem Allgerneinen Sozialen Dienst, die für die Dauer des Projektes mit 10 Std.lWoche von der
ASD-Arbeit freigestellt wird. Diese Fachkraft übernimmt vor dem Hintergrund einer
systernischen Arbeitsweise die Koordination des Projektes und die Zusammenarbeit
mit den
Schulen und Kindertagesstätten.
Mit dieser Arbeitsweise verknüpft sich die Erwartung, dass
durch den frühzeitigen und intensiven Austausch und die Zusammenarbeit
mit den
Grundschulen mittelfristig der ASD entlastet und die Kostensteigerungen
im Bereich der
Hilfen zur Erziehung gemildert werden.
Methode
Bei Bedarf fordert die entsprechende
Vereinbart wird ein
Schule die Unterstützung
des Projektes
unmittelbar
an.
2
Vorgespräch mit dem/der verantwortlichen OGATA-Betreuerln
Problemschilderung:
Welche Auffälligkeiten?
Was wurde bisher unternommen?
Kurzdiagnose.
und entsprechender
Im Bedarfsfall erfolgt nach der Abklärung im Kleinteam eine
Hospitation bis zu einer Woche im OGATA-Bereich und ggtls. im
Schulbereich mit abschließendem
Retlexionsgespräch mit OGATA-Betreuerln und KlassenlehrerIn.
Möglicherweise schließen sich zwecks Erstellung einer vollständigen
•
Anamnese weitere Gespräche an mit
den Eltern
dem Kindergarten
dem Jugendamt.
Nach Auswertung aller bekannten Fakten wird ein
Handlungsplan erstellt, der beinhalten kann
unterstützende Einzelarbeit mit dem Kind im Nachmittagsbereich
unterstützende Gruppenarbeit im Nachmittagsbereich (beides bis zu 2
Wochen)
Beobachtung des Kindes und kollegiale Fachberatung der OGATABetreuerln bis zu einer Woche
Elterngespräche
LehrerInnengespräche
Reflexion mit dem Jugendamt.
•
Nach der konkreten (vorgenannten) Unterstützung folgt ein
Abschlussgespräch mit Klärung einer Handlungsperspektive
mit
dem/der OGA T A-Betreuerln
dem/der Klassenlehrerin und vereinbarten Rückmeldungen nach
o 14 Tagen
o weiteren 4 Wochen
o weiteren 8 Wochen
die Handlungsperspektive kann auch wöchentliche Termine mit einzelnen
Kindern oder
K1eingruppcn von bis zu Y, Jahr beinhalten.
Da es sich hier um ein zunächst auf zwei Jahre angelegtes Projekt handelt, soll die
Qualitätssicherung
wie folgt gestaltet werden:
Frühestmögliche interne Ausschreibung der drei Stellen mit Besetzung zum
1.08.2006 noch in 2005, um berufsbegleitende Fortbildung im ersten
3
Halbjahr 2006 in Vorbereitung auf die neue Aufgabe sicherstellen
können;
Bestimmung einer Fachkraft mit koordinierender
Funktion;
Vorstellung in den Schulen bereits vor Projektbeginn;
Führung von Beobachtungsbögen
über jedes einzelne Kind;
Statistik der Fallentwicklung;
Zwischenberichte
nach
o 3 Monaten
o 6 Monaten
o I Jahr (JHNSchulausschuss)
o 1;6 Jahren
o I; II Jahren (Abschluss für JHA/Schulausschllss)
•
zu
Der Bericht kurz vor Abschluss des Projektes wird Entscheidungsgrundlage
sein über den
Fortbestand in dieser oder modifizierter Form oder die Einstellung des Projektes .
•
4