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Beschlussvorlage (Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der OGATA • -Första-Projekt-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
618 kB
Erstellt
13.09.10, 06:45
Aktualisiert
13.09.10, 06:45
Beschlussvorlage (Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten
Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der OGATA
• -Första-Projekt-) Beschlussvorlage (Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten
Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der OGATA
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• -Första-Projekt-) Beschlussvorlage (Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten
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• -Första-Projekt-) Beschlussvorlage (Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten
Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der OGATA
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister öffentlich V Az.: 51-BI. BI O:;f.1 Amt: -51An den BeschIAusf.: -51- Jugendhilfeausschuss Datum: 22.08.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; Betrifft: Konzeptionelle Leitlinien zur qualifizierten Förderung von sogenannten • "schwierigen" Schülern in der OGATA -Första-ProjektFinanzielle Mittel stehen Unterschrift des Budgetverontworllichen Erftstodt. den 22.08.2005 Auswirkungen: zur Verfü9lJ{1g. ~}/J4 {I Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt die konzeptionellen Leitlinien zur qualifizierten Förderung von sogenannten "schwierigen" Schülern in der OGATA - Första-Projekt - zur Kenntnis. • Begründung: Der Rat hat am 31.05.2005 eine Qualifizierung der neu eingeführten "Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) durch den Einsatz von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen Schülerinnen und Schüler beschlossen. Bei diesem Arbeitsfeld handelt es sich um eine neue fachliche Einrichtung des Jugendamtes. Die Verwaltung des Jugendamtes hat diesbezüglich konzeptionelle Leitlinien erstellt. Diese Leitlinien sollen, weil es sich um eine Grundsatzangelegenheit handelt. zuerst im Jugendhilfeausschuss diskutiert werden, bevor sie mit den betroffenen Schulen, den Trägern der OGATA, der Schulaufsicht und dem Landesjugendamt abgestimmt werden. Die Ergebnisse dieses Abstimmungsprozesses werden abschließend im Schulausschuss am 23.11.05 und im JHA am 30.11.05 behandelt. LV. Konzeptionelle FÖrderung von sogenannten Leitlinien zur qualifizierten "schwierigen" in der aGA T A Schülern -Första-ProjektRechts- und Fachnorm Mit Beschluss • • vom 3l.05.2005 hat der Rat der Stadt Erftstadt • die städtischen Horte am 31.07.2006 geschlossen • die Maßnahme "betreuter Mittagstisch" Zeitpunkt eingestellt wird. entschieden, dass werden und im Jugendzentrum Köttingen zum gleichen Darüber hinaus wird die katholischen Kirchengemeinde St. Kilian auch ihre Hortgruppe spätestens mit Auslaufen der Landesförderung am 31.07.2007 aufgeben . Nach dem Willen des Rates wird die in allen Erftstädter Grundschulen und in der Sonderschule ab dem Schuljahr 2006/2007 eingerichtete "Offene Ganztagsschule im Primarbereich" (OGATA) die bedarfsgerechte Förderung und Betreuung von Grundschulkindern sicherstellen. Die Einrichtung von bedarfsgerechten Angeboten an Ganztagsplätzen stellt eine Pflichtaufgabe der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 24 SGB VIII dar. Mit dem Schulrechtsänderungsgcsetz wurde 2003 das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (§ 10 Absatz 5 GTK) insofern geändert, als dass klargestellt wird, dass Kommunen ihrer Verpflichtung auch durch die Einrichtung offener Ganztagsschulen nachkommen können. In den Hortgruppen worden 20 Kinder von zwei vollzeitbeschäftigten Erzieherinnen betreut. Die OGA TA geht günstigstenfalls von einem Personalschlüssel von 25 Kindern und zwei Betreuerlnncn aus. Die Qualifikation als Erzieherin ist nicht zwingend. Der Arbeitseinsatz der Mitarbeiterinnen wird primär teilzeit ausgelegt sein. Vor- und Nachbereitungszeiten von 25 %, wie in den Horten üblich, wird es in der OGATA unter den derzeitigen Bedingungen nicht geben . Die Betreuungsdichte, das individuelle Eingehen auf jedes einzelne Kind, wird von daher die OGA T A- von der Hortarbeit unterscheiden. Das birgt die Gefahr in sich, dass besonders förderungsbedürftige Kinder in der OGATA nicht adäquat betreut werden können. Besonders förderungsbedürftig sind nicht nur auffällige, sogenannte schwierige, sondern auch ruhige, in sich zurückgezogene, Aufmerksamkeit nicht einfordernde Kinder. Beiden Gruppen muss die OGATA aber aueh gerecht werden, will sie mittelfristig dem Anspruch auf qualifizierte Bildung, Erziehung und Förderung gerecht werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Pisastudien und der in Armutsberichten aufgezeigten Fakten der langfristigen Folgen von Kinderannut, die nur durch schulische Ganztagsangebote zum Teil aufgefangen werden können. Diese Anstrengungen müssen nicht zuletzt Kindern aus Armutsfamilien bzw, aus bildungsbenachteiligten Familien gelten. Mit Blick auf eine Qualifizierung der OGATA hat der Rat am 31.05.2005 von daher auch den Einsatz von drei Erzieherinnen zur Betreuung der besonders förderungsbedürftigen Kinder beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsfeld, mit dem wir nicht nur in Erftstadt Neuland betreten. Ein Arbeitsfeld auch, dem aus der bisherigen Praxis große Bedeutung beigemessen wird, steht doch nach einer Studie im Auftrag des Ministeriums für Schule, Jugend und Kin~er NR W über ausgewählte Befunde.der ..Pilotphase der OGA TA in NR W "die • r,o" , -l .~ " Verbesserung der Arbeit mit schwierigen Fortbi ldungswünsche". Mit dem Einsatz der ErzieherInnen I. Kindern ganz oben in der Rangfolge der sind folgende Ziele verbunden: Unterstützung einzelner förderungsbedürftiger SchülerInnen der in der aGA TA eingesetzten BetreuerInnen 3. Elternarbeit mit den Erziehungsberechtigten auffälliger SchülerInnen 4. Zusammenarbeit mit den sozialen Diensten des Jugendamtes, um weitergehende Unterstützungsangebote aufzubauen 5. Zusammenarbeit mit der Schule, um Ressourcen der Schule und der Jugendhilfe die SchülerInnen zu nutzen. 2. Unterstützung • Das Projekt kennzeichnet sich insofern mit seinem integrativen Charakter für durch Struktur • Das Projekt wird getragen durch drei in der Kindertagesstätten-/Hortarbeit sehr erfahrene KollegInnen, die ausgehend vom und eingebunden ins Jugendamt die Arbeit zunächst für zwei Jahre leisten . Im Jugendamt haben die KollegInnen ihre fachliche Anbindung, werden beraten und fortgebildet. Das Jugendamt bietet ihnen gleichzeitig den Jugendhilfebackground. Die Anbindung im Jugendamt wird sichergestellt durch eine sozialarbeiterische Fachkraft aus dem Allgerneinen Sozialen Dienst, die für die Dauer des Projektes mit 10 Std.lWoche von der ASD-Arbeit freigestellt wird. Diese Fachkraft übernimmt vor dem Hintergrund einer systernischen Arbeitsweise die Koordination des Projektes und die Zusammenarbeit mit den Schulen und Kindertagesstätten. Mit dieser Arbeitsweise verknüpft sich die Erwartung, dass durch den frühzeitigen und intensiven Austausch und die Zusammenarbeit mit den Grundschulen mittelfristig der ASD entlastet und die Kostensteigerungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung gemildert werden. Methode Bei Bedarf fordert die entsprechende Vereinbart wird ein Schule die Unterstützung des Projektes unmittelbar an. 2 Vorgespräch mit dem/der verantwortlichen OGATA-Betreuerln Problemschilderung: Welche Auffälligkeiten? Was wurde bisher unternommen? Kurzdiagnose. und entsprechender Im Bedarfsfall erfolgt nach der Abklärung im Kleinteam eine Hospitation bis zu einer Woche im OGATA-Bereich und ggtls. im Schulbereich mit abschließendem Retlexionsgespräch mit OGATA-Betreuerln und KlassenlehrerIn. Möglicherweise schließen sich zwecks Erstellung einer vollständigen • Anamnese weitere Gespräche an mit den Eltern dem Kindergarten dem Jugendamt. Nach Auswertung aller bekannten Fakten wird ein Handlungsplan erstellt, der beinhalten kann unterstützende Einzelarbeit mit dem Kind im Nachmittagsbereich unterstützende Gruppenarbeit im Nachmittagsbereich (beides bis zu 2 Wochen) Beobachtung des Kindes und kollegiale Fachberatung der OGATABetreuerln bis zu einer Woche Elterngespräche LehrerInnengespräche Reflexion mit dem Jugendamt. • Nach der konkreten (vorgenannten) Unterstützung folgt ein Abschlussgespräch mit Klärung einer Handlungsperspektive mit dem/der OGA T A-Betreuerln dem/der Klassenlehrerin und vereinbarten Rückmeldungen nach o 14 Tagen o weiteren 4 Wochen o weiteren 8 Wochen die Handlungsperspektive kann auch wöchentliche Termine mit einzelnen Kindern oder K1eingruppcn von bis zu Y, Jahr beinhalten. Da es sich hier um ein zunächst auf zwei Jahre angelegtes Projekt handelt, soll die Qualitätssicherung wie folgt gestaltet werden: Frühestmögliche interne Ausschreibung der drei Stellen mit Besetzung zum 1.08.2006 noch in 2005, um berufsbegleitende Fortbildung im ersten 3 Halbjahr 2006 in Vorbereitung auf die neue Aufgabe sicherstellen können; Bestimmung einer Fachkraft mit koordinierender Funktion; Vorstellung in den Schulen bereits vor Projektbeginn; Führung von Beobachtungsbögen über jedes einzelne Kind; Statistik der Fallentwicklung; Zwischenberichte nach o 3 Monaten o 6 Monaten o I Jahr (JHNSchulausschuss) o 1;6 Jahren o I; II Jahren (Abschluss für JHA/Schulausschllss) • zu Der Bericht kurz vor Abschluss des Projektes wird Entscheidungsgrundlage sein über den Fortbestand in dieser oder modifizierter Form oder die Einstellung des Projektes . • 4