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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Lechenich-Nord)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
17.09.10, 06:29
Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Lechenich-Nord)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 450/2010 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2010 Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: Termin 28.09.2010 Bemerkungen beschließend Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Lechenich-Nord Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten in Höhe von 34.000€ werden für das Jahr 2011 veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 07.09.2010 Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung einer Erzieherin in der Kindertagesstätte Lechenich-Nord wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp erteilt. Begründung: Eine Erzieherin der Kindertagesstätte Lechenich-Nord ist seit Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach der Elternzeit mit reduzierter Arbeitszeit befristet bis zum 10.02.2011 in der Kindertagesstätte Gymnich eingesetzt. Sie möchte nun ihre Arbeitszeit auf Dauer reduzieren und soll unbefristet weiter in der Kindertagesstätte Gymnich eingesetzt bleiben. Für ihren ursprpünglichen Aufgabenbereich in der Kindertagesstätte Lechenich-Nord wurde eine Erzieherin in Vollbeschäftigung befristet eingestellt. Aufgrund der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung und dem weiterem Einsatz in Gymnich der ursprünglichen Stelleninhaberin, ist der Aufgabenbereich in Lechenich-Nord nunmehr unbefristet zu besetzen. Das Arbeitsverhältnis der dort zur Zeit beschäftigten Erzieherin soll daher nun entfristet werden. In Vertretung (Erner)