Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
17.09.10, 06:29
Aktualisiert
17.09.10, 06:29
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 450/2010
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 07.09.2010
Beratungsfolge
Finanz- und Personalausschuss
Betrifft:
Termin
28.09.2010
Bemerkungen
beschließend
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Kindertagesstätte Lechenich-Nord
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten in Höhe von 34.000€ werden für das Jahr 2011 veranschlagt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.09.2010
Beschlussentwurf:
Zur unbefristeten Weiterbeschäftigung einer Erzieherin in der Kindertagesstätte Lechenich-Nord
wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp erteilt.
Begründung:
Eine Erzieherin der Kindertagesstätte Lechenich-Nord ist seit Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit nach
der Elternzeit mit reduzierter Arbeitszeit befristet bis zum 10.02.2011 in der Kindertagesstätte
Gymnich eingesetzt. Sie möchte nun ihre Arbeitszeit auf Dauer reduzieren und soll unbefristet weiter in der Kindertagesstätte Gymnich eingesetzt bleiben.
Für ihren ursprpünglichen Aufgabenbereich in der Kindertagesstätte Lechenich-Nord wurde eine
Erzieherin in Vollbeschäftigung befristet eingestellt. Aufgrund der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung und dem weiterem Einsatz in Gymnich der ursprünglichen Stelleninhaberin, ist der Aufgabenbereich in Lechenich-Nord nunmehr unbefristet zu besetzen.
Das Arbeitsverhältnis der dort zur Zeit beschäftigten Erzieherin soll daher nun entfristet werden.
In Vertretung
(Erner)