Daten
Kommune
Erftstadt
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23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61
öffentlich
{/b9S-
V 8/
Amt:
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 04.07.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Gewinnung von hochreinem
KottenforsWille;
weißem Quarzkies
Stellungnahme
der Stadt Erftstadt
Umweltberichtes
Finanzielle
im Raum,
im Rahmen der Erstellung
des
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erttstadt, den
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•
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Erftstadt im Rahmen der
Erstellung des Umweltberichtes zur Gewinnung von hochreinem weißem Ouarzkies im
Raum KottenforsWilie wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mehrere Bergbauunternehmen
haben bei der Bezirksregierung Köln Anträge auf
Zulassung des Abbaus von hochreinem weißem Ouarzkies im Raum KottenforsWilie
gestellt. Dies waren Anträge nach Bergrecht und Anregungen auf Änderung des
Gebietsentwicklungsplanes
(GEP). Inhaltlich geht es dabei teils um Erweiterungen
vorhandener Abgrabungen
und teils um neue Projekte. Dabei ist auch ein
Neuaufschluss bei E.- Bliesheim (s. Anlageplan) in Betracht gezogen. Der Regionalrat
des Regierungsbezirks Köln wurde bereits über die wirtschaftliche Bedeutung der
Ouarzkiesvorkommen im Raum KottenforsWille informiert.
Im von der Bezirksregierung Köln (Bezirksplanungsbehörde)
nunmehr eröffneten
Scoping-Verfahren
ist die Stadt Erftstadt als Behörde aufgefordert, zu dem
vorliegenden Bericht über die Untersuchung der Umweltbelange mitzuteilen, welche
Belange zur vollständigen sachgerechten Erfassung der Umwelterheblichkeit aus
Sicht der Stadt einzubeziehen sind.
P:\AL\VORLAGE
MUSTER.DOC
Da der vorliegende Bericht bereits sehr umfangreich ist, kann die Stellungnahme der
Stadt Erftstadt sich nur auf einzelne, noch nicht ausreichend gewürdigte Belange
beziehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind im Rahmen der Behördenbeteiligung somit "lediglich"
Angaben zur vollständigen
Erfassung und sachgerechten Beschreibung und
Bewertung der Umwelterheblichkeit der Eingriffe vorzutragen. Erst danach steht im
Regionalrat der Bezirksregierung Köln die Entscheidung an, ob und mit welcher
Zielsetzung der GEP geändert werden soll. Wenn der Regionalrat ein GEPÄnderungsverfahren
einleiten sollte, wird die übliche Mitwirkung der Beteiligten
("offizielle" Stellungnahme der Stadt Erftstadt) stattfinden. Gleichwohl ist in der
vorliegenden Stellungnahme bereits die grundsätzliche Ablehnung einer weiteren
Abgrabung auf erftstädtischem Gebiet formuliert .
•
Anlage
•
P: \AL\VORLAGE
HUSTER.DOC
StadtverwaltunqStadtverwaltung·
Postfach 2565 . 50359 Erftstadt
Holzdamm 10 . 50374 Erftstadt
Der Bürgermeis\
Bezirksregierung Köln
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Dienststelle
Telelax. 02235/409-505
•
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Herr Kühlborn
o 22 35 1 409-322
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
611
05.07.2005
umwelt@erftstadl.de
Betr.: Gewinnung von hochreinem weißem Quarzkies im Raum Kot1enforstl
Ville
Scoping gem. § 7 Abs.5 Raumordnungsgesetz; Bericht über die Untersuchung
der Umweltbelange
Ihre Verfügung vom 23.05.2005; Aktenzeichen: 62.3.5
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehme ich zunächst zu dem von Ihnen vorgelegten
Untersuchung der Umweltbelange' wie folgt Stellung:
•
1.
,Bericht über die
Abgrenzung des Untersuchungsraumes
In den Untersuchungsraum
sind die von den direkten und indirekten
Auswirkungen
des
Tagebaubetriebes
betroffenen
Siedlungsund
Naherholungsbereiche ebenfalls einzubeziehen. Dies betrifft beispielsweise die
für den Bereich Erftstadt-Bliesheim
und Erftstadt-Liblar
zu erwartende
Verkehrsführung
zwischen dem möglichen Abgrabungsbereich
und der
Anbindung an Fernverkehrswege (Zerschneidung, Lärm, Abgase etc.) sowie die
für den Erholungsraum Villewald zu erwartenden Lärmemissionsbereiche; ohne
einen unmittelbaren Autobahnanschluss ist eine ortsdurchfahrtsfreie Anbindung
der Abgrabung nicht zu gewährleisten.
Ebenfalls
ist bei einer
geplanten
Verlegung
der
Bahnlinie
der
Auswirkungsbereich (Lärrn-, Feinstaubbelastung etc.) mit zu berücksichtigen.
2.
Beschreibung der Umweltbelange und die Untersuchungstiefe
2.1
Landschafts- und Naturschutz
Bauchneiton:
montags -Ireitags
donnarslat;S außerdem
Qrdnung!ll:lmt
donnerstags
von 08.00.12.00 Uhr
von 14.00-16.00 Uhr
und SOziaMmi
von 14.()().18.00 Uh,
Sozialtlml rT'IItlWochlil gMZ16gig
und donn.lStn",
YOfmittogs gnchlossen
Ront.n.nblo~ullg mlttwoch3 nur noch VOfCIinbarung
BauordnUrlgsamt
e·ma~:ooergermeisterOertUtadl.de
montags und donnorslOg:ll
\IOn 08.00-12.00 Uhr
donmirstags außerdem von 14.00.18.00 Uhr
Konton der Slad\klllSlI:
Kroisspb,rlulsso K6rn 0191000100 (BlZ 370 502 99)
VR·Bank Brul'll·Er1tstadi eO 1000001011 (BLZ 371 6\289)
Postgiroamt KOtn 38461·504 (BlZ 370 100 SO)
BusVctrtHndungen:
Unien 920, 079, 000
Rathaus Liblar Haltestelle Ublar EKZ
Haus annur Haltestelle Le. Markt
u-ber Ouarzlr.ies 07'05
Unmittelbar östlich angrenzend an den möglichen Neuaufschluss bei ErftstadtBliesheim befindet sich eine Naturwaldzelle in einem Restbereich des ehemals
im Gesamtbereich der Ville vorhandenen natürlichen bis naturnahen Altwaldes.
Hinweise auf die Naturwaldzelle fehlen in dem bisher vorliegenden Bericht. Die
Sch utzbereiche zum Erhalt der in dem Bericht dargestellten FFH-Gebiete
erscheinen nicht berücksichtigt. Die Auswirkung der Abgrabung auf diesen
Waldbereich und den Altbaumbestand ist bezüglich folgender Faktoren näher
zu beleuchten:
•
Änderung der für - insbesondere den Altbaumbestandgegebenen
Verfügbarkeit von oberflächennahem Wasser und Grundwasser
Abhängigkeit dieser Änderungen von den möglichen Abbautiefen
Die aufgrund dieser Änderungen zu erwartenden Veränderungen der Artund Alterszusammensetzung
des Baumbestandes mit den daraus zu
prognostizierenden weiteren Auswirkungen auf Fauna und Flora .
2.2
Naherholung
Der Gesamtbereich zwischen dem Ostrand des Stadtteils Erftstadt-Bliesheim
und dem Rand des Villewaldes hat sowohl lokal als auch regional eine
besondere Bedeutung für die ortsnahe Erholung. Ebenso sichert er mit dem
vorhandenen Wirtschaftswegesystem
und dem stark frequentierten Parkplatz
,Bliesheimer Feld' den Zugang zu dem Erholungsbereich des Villewaldes. Diese
Bedeutungen
incl. die zu erwartenden
Veränderungen
der räumlichen
Beziehungen sind bisher nicht beschrieben und bewertet.
2.
•
Auswahl der Alternativen
Es fehlt eine detaillierte Diskussion der ,Nullvariante', und eine ausführliche
Bewertung der vorhandenen, abbaubaren Mengen Quarzkies gegenüber dem
vorhandenen
und prognostizierten
Bedari. Bei jeder raumplanerischen
Neudarstellung - z.B. der Ausweisung von Wohnbauflächen in einem FNP - ist
eine detaillierte Bedarfsdarstellung erforderlich. Dies ist als Grundlage einer so
intensiv in die Bereiche Bodenschutz, Natur- und Landschaftsschutz sowie
Freiraum und Erholung eingreifende Planung hier besonders notwendig. Ein
verlässliches,
objektiv
bewertbares
und von den
Planungsbehörden
nachvollziehbares
Mengengerüst liegt hier nicht vor; dieses bestehende
Abwägungsdefizit ist sehen im Rahmen der Flächennutzungsplanung von der
Stadt Erftstadt vorgetragen worden.
Ebenso gehört in diese Darstellung eine Auflistung und Bewertung von Stoffen,
die als Ausweichstoffe beispielsweise im Rahmen der Betonwarenherstellung
oder als Zierkiese eingesetzt werden können. Diese Themen sind in dem
vorliegenden
Bericht auf der Grundlage der von den Abgrabungsfirmen
vorgelegten Zahlen zwar angerissen, bedürfen aber zur Begründung derartiger
Eingriffe einer weiteren objektivierten Darstellung und Detaillierung.
3.
Aufteilung in einen raumbezogenen
projektbezogenen Teil
und einen - später zu erarbeitenden
Diese Aufteilung ist grundsätzlich zu begrüßen. Es ergeben sich aber, wie oben
bereits ausgeführt, häufig Überschneidungen. Dies betrifft insbesondere die für
den raumbezogen Teil wichtige, frühzeitige und angemessene Abgrenzung des
Untersuchungsraumes.
•
Unabhängig von der o.a. Beteiligung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichtes
teile ich Ihnen bereits im Vorfeld der Entscheidung des Regionalrates über die
Einleitung eines GEP-Änderungungsverfahrens
mit, dass die Stadt Erftstadt
grundsätzlich
einen weiteren Abgrabungsbereich
im Stadtgebiet ablehnt. Die
Bemühungen der Stadt, bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (19961999) im Interesse einer geordneten städtebaulichen Freiraumentwicklung die
Konzentration
bzw. Bündelung von Abgrabungen auf wenige und geeignete
Standorte (Abgrabungskonzentrationszonen)
zu beschränken, werden mit einem
.Neuautschluss"
zugunsten eines Quarzkiestagebaus
im Bereich östlich von
Erftstadt-Bliesheim konterkariert .
Mit freundlichen Grüßen
•
Denkbarer
Neuaufschluss
bei ErftstadtBliesheim
zwischen der A 553,
dem von der K 45
abzweigenden.
Feldweg und dem
Waldrand, bei
Verlegung der
Bahnstrecke auf ca.
2,5 km Länge und
Ersatzstraße
für den entfallenden
östlichen Teil der
Bliesheimer Vorgebirgsstraße
brutto ca. 55 ha
groß
Laufzeit etwa 25
Jahre
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sehr aufwändig. im
nördlichen Teil we-"
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