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Beschlussvorlage (Errichtung einer MobilfunkstaHon; Bezug: V 7/3134, S 7/1429)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
330 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Beschlussvorlage (Errichtung einer MobilfunkstaHon;
Bezug: V 7/3134, S 7/1429) Beschlussvorlage (Errichtung einer MobilfunkstaHon;
Bezug: V 7/3134, S 7/1429)

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Inhalt der Datei

öffenHich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister V Al.: 82 31-21/G447 8/0i?¥¥ Amt: 82 An den BeschIAusf.: 82.2 Rat Datum: 14.06.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung • über den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilien und den Sportausschuss Betrifft: Bezug: Errichtung einer MobilfunkstaHon; V 7/3134, S 7/1429 Finanzielle • Die Vorlage Auswirkungen: berührt den Wirtschaftsplan Unterschrift des Budgetveranlwortlichen Erftstadt. den 14.06.2005 für das Geschäftsjahr 2005 . #~ Beschlussentwurf: Die Stadt Erftstadt gestattet der Vodafone D2 GmbH 0JF 02) ergänzend zur V 7/3134 zur Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Mobilfunk-Basisstation (Neubau Antennenmast und Versorgungseinheit) auf dem Sportplatz in Dirmerzheim eine Fläche von ca. 100 qm in Anspruch zu nehmen. Die Vergütung für die Nutzung des Grundbesitzes beträgt ab Vertragsbeginn Baubeginn monatlich 100,00 EUR und nach Baubeginn jährlich 3.000,00 EUR. bis zum Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.12.2024 ordentlich gekündigt werden. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 der V 7/3134 - Errichtung einer MobilfunkBasisstation auf dem Sportplatz in Dirmerzheim - zugestimmt. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass der vorhandene Flutlichtmast durch einen Antennenmast ersetzt wird. Nunmehr ist dies auf technischen Gründen und aufgrund der Einhaltung von Abstandsflächen zum Spielfeld nicht möglich. Der vorhandene Flutlichtmast verbleibt am Ort und zusätzlich wird ein Antennenmast in Stahlgitterkonstruktion - ausgehend vom bisher geplanten Standort verschoben in südliche Richtung/Nähe Zaun - aufgestellt. Hinzu kommt ein ContainerNerteilerschrank für funktechnische Anlagen. Abweichend von den bisherigen Planungen wird dafür eine Fläche von ca. 100 qm - bisher 16 qm - benötigt. • Aufgrund der Höhe der Investitionskosten und der benötigten Planungssicherheit ist für die Fa. VF 02 der Abschluss eines Nutzungsvertrag von mindestens 20 Jahren - abweichend von dem bisherigen Beschluss: 10 Jahre Vertragslaufzeit - erforderlich. Die vereinbarte Nutzungsentschädigung von 3.000,00 EUR jährlich entspricht den ortsüblichen Entschädigungen für die Inanspruchnahme von Grundstücken zur Errichtung eines Mobilfunkmastes. Vodafone 02 hat für jeden Mitnutzer einen Untermietzuschlag in Höhe von 3.000,00 EUR jährlich für die Dauer der Mitbenutzung zu entrichten. Die Fa. E-plus Mobilfunk GmbH & Co. KG ist an einer Mitbenutzung des Mastes interessiert, so dass zum jetzigen Zeitpunkt von der Zahlung einer jährlichen Entschädigung von 6.000,00 EUR ausgegangen wird. e: ~ •