Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
330 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
öffenHich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
V
Al.: 82 31-21/G447
8/0i?¥¥
Amt:
82
An den
BeschIAusf.: 82.2
Rat
Datum:
14.06.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung
•
über den
Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Werksausschuss Immobilien
und den
Sportausschuss
Betrifft:
Bezug:
Errichtung einer MobilfunkstaHon;
V 7/3134, S 7/1429
Finanzielle
•
Die Vorlage
Auswirkungen:
berührt den Wirtschaftsplan
Unterschrift des Budgetveranlwortlichen
Erftstadt. den 14.06.2005
für das Geschäftsjahr
2005 .
#~
Beschlussentwurf:
Die Stadt Erftstadt gestattet der Vodafone D2 GmbH 0JF 02) ergänzend zur V 7/3134 zur
Errichtung, Betrieb und Unterhaltung einer Mobilfunk-Basisstation (Neubau Antennenmast und
Versorgungseinheit) auf dem Sportplatz in Dirmerzheim eine Fläche von ca. 100 qm in
Anspruch zu nehmen.
Die Vergütung für die Nutzung des Grundbesitzes beträgt ab Vertragsbeginn
Baubeginn monatlich 100,00 EUR und nach Baubeginn jährlich 3.000,00 EUR.
bis zum
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann erstmals zum 31.12.2024 ordentlich
gekündigt werden.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 der V 7/3134 - Errichtung einer MobilfunkBasisstation auf dem Sportplatz in Dirmerzheim - zugestimmt. Seinerzeit wurde davon
ausgegangen, dass der vorhandene Flutlichtmast durch einen Antennenmast ersetzt wird.
Nunmehr ist dies auf technischen Gründen und aufgrund der Einhaltung von Abstandsflächen
zum Spielfeld nicht möglich.
Der vorhandene Flutlichtmast verbleibt am Ort und zusätzlich wird ein Antennenmast in
Stahlgitterkonstruktion - ausgehend vom bisher geplanten Standort verschoben in südliche
Richtung/Nähe
Zaun - aufgestellt. Hinzu kommt ein ContainerNerteilerschrank
für
funktechnische Anlagen.
Abweichend von den bisherigen Planungen wird dafür eine Fläche von ca. 100 qm - bisher 16
qm - benötigt.
•
Aufgrund der Höhe der Investitionskosten und der benötigten Planungssicherheit ist für die Fa.
VF 02 der Abschluss eines Nutzungsvertrag von mindestens 20 Jahren - abweichend von dem
bisherigen Beschluss: 10 Jahre Vertragslaufzeit - erforderlich.
Die vereinbarte Nutzungsentschädigung von 3.000,00 EUR jährlich entspricht den ortsüblichen
Entschädigungen
für die Inanspruchnahme
von Grundstücken zur Errichtung eines
Mobilfunkmastes. Vodafone 02 hat für jeden Mitnutzer einen Untermietzuschlag in Höhe von
3.000,00 EUR jährlich für die Dauer der Mitbenutzung zu entrichten. Die Fa. E-plus Mobilfunk
GmbH & Co. KG ist an einer Mitbenutzung des Mastes interessiert, so dass zum jetzigen
Zeitpunkt von der Zahlung einer jährlichen Entschädigung von 6.000,00 EUR ausgegangen
wird.
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~
•