Daten
Kommune
Erftstadt
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23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
öffentlich
V
Az.:
8/d~'Id
Amt:
- 10- , - 105 -
An den
BeschIAusf.: -10 -, - 105 -
Rat
Datum: 09.06.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
zur Vorberatung
Betrifft:
über den Finanz- und Personalausschuss
Fortschreibung des Frauenförderplans für die Beschäftigten der
Stadtverwaltung Erftstadt 2005 - 2007
Finanzielle
Auswirkungen:
Mittel in Höhe von 5000,- € sind für das Haushaltsjahr
2005 eingestellt.
Unterschrift des Budgelverantworflichen
Erftstadt. den 09.06.2005
Beschlussentwurf:
•
Mit nachfolgende Maßnahmen und Zielvorgaben wird der
Frauenförderplan für den Zeitraum 2005 - 2007 fortgeschrieben .
Begründung:
Gemäß Landesgleichstellungsgesetz und Frauenförderplan der Stadt
Erftstadt ist im Rhythmus von drei Jahren der Frauenförderplan
fortzuschreiben.
Fortschreibung
des Frauenförderplans
2005-2007
1. Maßnahmen tür den Zeitraum 2005 - 2007:
Ausbildung
Für den Ausbildungsgang KFZ-Mechatroniker/in und für die Beamtenausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst sind weiterhin gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit umzusetzen,
um verstärkt weibliche Bewerberinnen anzusprechen. Außerdem sind die Rahmenbedingungen in Ausbildung und Arbeit geschlechtergerecht zu verändern. Dazu gehören eigene Ruheund Sanitärräume für weibliche Bedienstete in der Feuerwache liblar sowie die Überprüfung
der Anforderungskriterien bei der Ausbildung im feuerwehrtechnischen Dienst, z.B. hinsichtlich
der geforderten KFZ-Führerscheine.
•
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Gebiet Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu erhöhen, ist es erforderlich, dass die Barrieren, die Männer von der Inanspruchnahme von Elternzeiten und Teilzeit abhalten, abgebaut werden.
Hierfür erarbeitet die Gleichstellungsstelle in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung einen
Leitfaden, der zu Fragen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Teilzeit und Beurlaubung informiert und berät.
Des Weiteren wird eine Umfrage zur Betreuungssituation und Betreuungsbedarf für Kinder der
Beschäftigten der Stadtverwaltung sowie Bedarf an weiterer Dienstleistungen und Rahmenbedingungen, die für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie förderlich sind, durchgeführt. Auf
dieser Grundlage sollen familienfreundliche Maßnahmen für Frauen und Männer überprüft und
erweitert werden und zugleich bürgerinnenfreundliche Öffnungs- und Erreichbarkeitszeiten
gesichert werden.
Personalentwicklung
•
/ Fortbildung
Auf der Grundlage der Arbeitsplatzbeschreibungen
werden Kompetenz - und Aufgabenprofile
insbesondere für Führungs- und Leitungspositionen erstellt. Ziel ist größere Transparenz hinsichtlich der Anforderungen herzustellen und ein chancengerechteres Auswahlverfahren zu
ermöglichen.
Der Fortbildungsbedarf hinsichtlich fachlicher Qualifizierung und der Entwicklung von sozialen
und personalen Schlüsselqualifikationen
wird systematisch erhoben und als Maßnahme der
Personalentwicklung verankert. Über die Inanspruchnahme von internen und externen Fortbildungen sowie die Mittelverwendung wird eine geschlechterdifferenzierende
Fortbildungsstatistik geführt. Grundsätzlich sind alle Beschäftigten von den Reinigungskräften über Erzieherinnen/Kindergartenpersonal
bis zu den Führungskräften in geeignete Fortbildungsmaßnahmen
einzubeziehen.
Aufstiegsfortbildungen ((prüfungserleichterter) Aufstieg in den Gehobenen
tenlehrgang I und II) werden im bisherigen Umfang angeboten.
Dienst, Angestell-
Im Rahmen der gleichstellungsorientierten
Personalentwicklung werden eigene Fortbildungen
für weibliche Führungskräfte und den weiblichen Führungskräftenachwuchs
durchgeführt. Für
diese die systematische Gewinnung und Förderung weiblicher Führungskräfte werden ämterübergreifend Mittel zur Verfügung gestellt.
2
Ein wichtiger Schwerpunkt der Frauenförderung soll in den kommenden drei Berichtsjahren
auf der Sensibilisierung von Führungskräften für Gleichstellungsaspekte liegen. Zu den Aufgaben von Führungskräften gehört es, Frauen mit ihren Stärken wahrzunehmen, zu motivieren, zu unterstützen und ebenfalls Projekte zu fördem, die der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf gerecht werden. Für die im Frauenförderplan verbindlich vorgesehen Fortbildungen für
Führungskräfte zu den Themen: Gleichstellung, Gender Mainstreaming, Vereinbarkeit von
Beruf und Familie, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und Mobbing werden Mittel bereit
gestellt. Auf diesem Weg erhält die Stadtverwaltung die Möglichkeit, das hohe Potential gut
ausgebildeter weiblicher Beschäftigten voll aus zu schöpfen.
Übergreifendes Ziel aller Fortbildung ist es, die Dienstleistungsqualität für die Bürger/innen
gleichstellungsorientierter
zu gestalten und zu verbessem und zugleich die
Mitarbeiterinnenzufriedenheit
zu sichern und zu verbessern.
•
Modelle zur Arbeitszeitflexibilisierung
werden ermöglicht und weiterentwickelt und in den Kontext von
Jobrotation (Wechsel von Arbeits- und Aufgabengebieten),
Jobenlargement und -enrichment (qualitativer und quantitativer Ausbau des Aufgabengebietes mit tendenziell größerer Eigenverantwortung),
verbesserter Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen sowie
verträglicher, gesundheitserhaltender
Vereinbarkeit von Arbeits- und Privatleben unter
dem Aspekt der (künftig verlängerten) gesamten Erwerbsbiografie (Work-Life-Balance).
gestellt.
Neuorganisation und Umstrukturierungen (z.B. im Sozialamt infolge der Gründung einer Arbeitsgemeinschaft ARGE mit Bediensteten der Arbeitsagentur) dürfen nicht zu Lasten der beruflichen Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten von Frauen gehen. Insgesamt sind Veränderungen in der Verwaltungsorganisation
und weitere Maßnahmen der Organisations- und
Personalentwicklung so zu gestalten, dass ihre Chancen gewahrt bleiben bzw. erhöht werden.
Generelle Organisation / Geschlechtergerechte
•
Unternehmenskultur
Schulungen zu Gleichstellungsaspekten,
Gender Mainstreaming (s. Fortbildung) unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit (Diversität) u.a. hinsichtlich Alter, (kultureller) Herkunft,
individueller Fähigkeiten und Interessen wirken sensibilisierend und bilden eine wichtige Basis
für verbesserte Kommunikation und Kooperation sowie flexible und kreative Aufgabenbewältigung.
Das Beurteilungssystem wird unter dem Kriterium Geschlechtergerechtigkeit
weiterentwickelt. Führungskräfte werde entsprechend geschult.
überprüft und
Eigene Ruhe- und Sanitärräume für die weiblichen Bediensteten werden auf der Feuerwache
Liblar umgehend, d.h. in 2005, geschaffen. Für die Übergangszeit werden organisatorische
Regelungen getroffen.
2. Zielvorgaben
2005-2007
Nach Frauenförderplan und Landesgleichstellungsgesetz
sind Zielvorgaben für die nächsten
drei Jahre für Beschäftigungsbereiche
und Besoldungs- und Vergütungsgruppen mit Unterrepräsentanz von Frauen aufzustellen.
Erfasst sind in den Zielvorgaben Bereiche, in denen die Neubesetzung offener Stellen bzw.
Höhergruppierungen/ Beförderungen auf der Grundlage von Stellenbewertungen erwartet
werden. Weitere organisatorische Entwicklungen mit möglichen Auswirkungen auf die Zielvor-
3
gaben werden in den jährlichen Zwischenberichten beschrieben. Bei den Angestellten wird
weiterhin auf die bisherigen Vergütungsgruppen Bezug genommen, da die Zuordnung zu neuen Entgeltgruppen durch das zum 01.10.2005 in Kraft tretende einheitliche Tarifrecht für Angestellte und Arbeiter/innen noch nicht erfolgen konnte.
1. Zielvorgabe Höherer Dienst
Im Höheren Dienst (Beamte/Angestellte) sind voraussichtlich bis 2007 vier Stellen zu besetzen. Ziel ist es zumindest zwei Stellen davon mit Frauen zu besetzen
•
Statusgruppe
Ist 01.01.2005
Höherer Dienst
Beamte/innen o. E. *
Beamte/innen
Eicenbetrtebe (E.)
Beamte/innen mit E.
Männer
Prognose freie Stellen /
möqliche Beförderunqen
Ziel/Soll
Frauen
2007
Männer
Frauen
3
0
3
5
1
2
5
0
0
0
3
2
7
0
1
Angestellte o. E.
Anqestellte E.
Anqestellte mit E.
2
1
3
3
0
3
1
0
1
1
1
4
2
Beamte/Anqest. o.E.
Beamte/Anqest. E.
Beamte/Anqest. mit E.
5
3
3
0
3
4
6
0
3
4
9
*0.
8
E. = ohne Eigenbetriebe,
2. Zielvorgabe Gehobener
0
3
5
0
5
E. = Eigenbetreibe
Dienst
2.1.Beamte/innen
•
Besoldungsgruppe
Ist 01.01.2005
Beamte/innen 0.E.
A 13
A 12
A 11
Beamte/innen E.
A12
A 11
B. ARGE ausgegl.
A13
A 12
A 11
B. mit E. u. ARGE
A 13
A 12
A 11
Männer
Prognose freie Stellen /
mögliche Beförderungen
Ziel/Soll
Frauen
2007
Männer
Frauen
4
6
8
0
5
7
4
4
9
1
2
1
1
1
2
1
2
1
2
0
0
0
0
0
0
1
1
2
1
1
0
0
0
2
4
0
4
2
2
7
10
6
8
3
6
6
8
11
12
3
1
1
2
5
8
4
2.2. Angestellte
•
Vergütungsgruppe
Ist 2004
Ancesteltte o. E.
BAT II
BAT III
BAT IVa
Anoesteute E.
BAT II
BAT III
BAT IVa
Ancestellte mit E.
BAT II
BAT III
BAT IVa
Männer
Prognose freie Stellen /
mögl. Höhergruppierunqen
Ziel/Soll
Frauen
2007
Männer
Frauen
1
4
5
0
0
11
0
3
1
1
4
2
0
2
9
3
2
7
0
0
2
0
4
1
2
5
4
0
1
2
4
0
0
13
0
7
2
3
9
0
3
11
6
12
6
3. Zielvorgabe - Mittlerer Dienst - Beamte/innen
•
Besoldungsgruppe
Ist 0101.2005
Beamte/innen o.E.
A9
A 8
Beamte/innen E.
A9
A8
Beamte/innen mit
E.
A9
A8
Männer
Prognose freie Stellen /
rnöqliche Beförderunqen
Ziel/Soll
Frauen
31.12.2007
Männer
Frauen
10
22
5
9
1
2
10
21
3
11
1
1
2
1
0
0
1
1
2
1
11
23
7
10
1
2
11
22
5
12
Da mittelfristig der feuerwehrtechnische Dienst überwiegend von männlichen Beamten besetzt
bleiben wird und Beamtinnen der Besoldungsgruppe A 9 die Chance geboten wird, in den gehobenen Dienst aufzusteigen, ist bis 2007 im mittleren Dienst keine Erhöhung des Frauenanteils zu erwarten. Die Aufstiegsqualifizierung für den gehobenen Dienst soll im bisherigen Umfang angeboten werden, wovon insbesondere auch Beamtinnen, die im mittleren Verwaltungsdienstes überproportional vertreten sind, profitieren sollen.
4. Feuerwehrtechnischer
Dienst
Hier ist es Ziel, zwei Beamtenanwärterinnen
für die Ausbildung zum feuerwehrtechnischen
Dienst zu gewinnen und/oder zwei weitere Beamtinnen des feuerwehrtechnischen
Dienstes
einzustellen.
5. Hausmeister/innen
Ziel ist es, zwei weitere Hausmeisterinnen
bzw. Hallenwartinnen
zu beschäftigen.
5
6. Amts-lWerksleitungen
Ausgehend von der gegenwärtigen Organisationsstruktur der Verwaltung ist von vier freiwerdenden und damit neu zu besetzenden Amtsleitungspositionen auszugehen. Mindestens drei
Stellen sollen von Frauen besetzt werden.
Amts-/
Werksleitungen
Ist 2004
Männer
14
I Frauen
11
Prognose
freie Positionen
5
Ziel/Soll
Männer
11
2007
I Frauen
15
3. Schlussbestimmung
•
•
Die Bestimmungen des Frauenförderplans 2001-2004 gelten fort. Die Rechte des Personalrats
und der Schwerbehindertenvertretung
bleiben gewahrt.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans 2005 - 2007 ist den Beschäftigten der Stadtverwaltung bekannt zu machen .