Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die vereinfachte Änderung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
318 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum;
Beschluss über die vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum;
Beschluss über die vereinfachte Änderung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum;
Beschluss über die vereinfachte Änderung)

öffnen download melden Dateigröße: 318 kB

Inhalt der Datei

öffentlich STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: 61.21-20/109 V 8/ Amt: aa» - 61 - An den BeschIAusf.: - 61 - Rat Datum: 07.06.2005 der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung; zur Vorberatung über den • Ausschuss Betrifft: für Stadtentwicklung Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum; Beschluss über die vereinfachte Änderung Auswirkungen: Finanzielle IR] Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt. den 07.06.2005 • Keine IN\N~ Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung' vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum, in einem Teilbereich (s, Anlageplan) vereinfacht zu ändern. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Mit beiliegendem Schreiben beantragt die Firma Remondis GmbH, Rheinland, den Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum (VZEK), zu ändern, um eine bereits befestigte Fläche, die als offene Lagerfläche dient, zu überdachen. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich (s. Anlage) eine private Grünfläche fest. Im Rahmen von Befreiungen wurde für diese Fläche die Errichtung eines Stubbenaufbereitungsplatzes (Baum-/Wurzelstümpfe) und eines Containerabstellplatzes erteilt. Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, diese offene Fläche zu überdachen. Dafür ist jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes (Festsetzung von Gewerbe- und Industriegebiet - überbaubare Grundstücksfläche) erforderlich. Es handelt sich hierbei um eine Gesamtfiäche von ca. 7.500 qm. P:\szIVORLAGENIV6100015-158.doc - 2 - Um nutzungsgefährdende Bodenverunreinigungen auszuschließen, wurden im Rahmen eines Gutachtens in dieser Fläche Rammkernsondierungen niedergelassen, die zu Bodenluftmessstellen ausgebaut wurden. Auf der Basis der durchgeführten Bodenluftuntersuchungen wurde festgestellt, dass keine menschliche Gefährdung für die geplante Nutzung besteht. Im Rahmen eines ökologischen Fachbeitrages wurden darüber hinaus die notwendigen Ausgleichsflächen u. a. mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Durch die vereinfachte Änderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 109 nicht berührt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. • Anlagen: Vereinfachte Änderung Ökologischer Fachbeitrag (Fraktionen und SE) Bodengutachten (Fraktionen und SE) • P:ISZ\VORLAGENIV6100015-158.DOC 1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG Bebauungsplan Nr. 109 Erftstadt, Verwertu ngszentrum Südlicher Erftkreis Bisherige Grilnftächen • Festsetzungen: (§ 9 Abo. 1 Nr. 15 BauGB) A IVf/f)blJ I Anlage zu -1- ala!! Bisherige Festsetzung Neue Festsetzungen: Art der baulichen Nulzung (§ 9 Abo. 1 Nr. 1 BauGB, §9 BauNVO) IdIJ[l[J • Industriegebiet Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Aba. 1 Nr.2 BauGB, § 22 - 23 BauNVO) E_.-1 Baugrenze sonstige Planzeichen: Abgrenzung unterschiedbebet Nulzungen Baugebieten oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes. zB. yon Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs. 7 BauGB) Die textlichen Festsetzungen des rectdskriIIftigen Bebauungsplans Nr. 109 bleiben unveriindert. Maßstab 1 :2500, Neue Festsetzung Stand: Juni 2000