Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
318 kB
Erstellt
23.09.10, 06:24
Aktualisiert
23.09.10, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
öffentlich
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az.: 61.21-20/109
V
8/
Amt:
aa»
- 61 -
An den
BeschIAusf.: - 61 -
Rat
Datum: 07.06.2005
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
zur Vorberatung über den
•
Ausschuss
Betrifft:
für Stadtentwicklung
Bebauungsplan
Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum;
Beschluss über die vereinfachte Änderung
Auswirkungen:
Finanzielle
IR]
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 07.06.2005
•
Keine
IN\N~
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung'
vom 23.09.2004 (BGB!. I S. 2414) wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 109,
Erftstadt, Verwertungszentrum, in einem Teilbereich (s, Anlageplan) vereinfacht zu
ändern.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Mit beiliegendem Schreiben beantragt die Firma Remondis GmbH, Rheinland, den
Bebauungsplan Nr. 109, Erftstadt, Verwertungszentrum (VZEK), zu ändern, um eine
bereits befestigte Fläche, die als offene Lagerfläche dient, zu überdachen.
Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich (s. Anlage) eine private Grünfläche fest.
Im Rahmen von Befreiungen wurde für diese Fläche die Errichtung eines
Stubbenaufbereitungsplatzes
(Baum-/Wurzelstümpfe)
und eines Containerabstellplatzes erteilt.
Der Antragsteller beabsichtigt nunmehr, diese offene Fläche zu überdachen. Dafür ist
jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes (Festsetzung von Gewerbe- und
Industriegebiet - überbaubare Grundstücksfläche) erforderlich. Es handelt sich hierbei
um eine Gesamtfiäche von ca. 7.500 qm.
P:\szIVORLAGENIV6100015-158.doc
-
2
-
Um nutzungsgefährdende
Bodenverunreinigungen
auszuschließen,
wurden im
Rahmen eines Gutachtens in dieser Fläche Rammkernsondierungen niedergelassen,
die zu Bodenluftmessstellen ausgebaut wurden. Auf der Basis der durchgeführten
Bodenluftuntersuchungen wurde festgestellt, dass keine menschliche Gefährdung für
die geplante Nutzung besteht. Im Rahmen eines ökologischen Fachbeitrages wurden
darüber hinaus die notwendigen Ausgleichsflächen u. a. mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Durch die vereinfachte Änderung werden die Grundzüge der Planung des Bebauungsplanes Nr. 109 nicht berührt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange
wurden beteiligt.
•
Anlagen:
Vereinfachte Änderung
Ökologischer Fachbeitrag (Fraktionen und SE)
Bodengutachten (Fraktionen und SE)
•
P:ISZ\VORLAGENIV6100015-158.DOC
1. VEREINFACHTE ÄNDERUNG
Bebauungsplan Nr. 109
Erftstadt, Verwertu ngszentrum
Südlicher Erftkreis
Bisherige
Grilnftächen
•
Festsetzungen:
(§ 9 Abo. 1 Nr. 15 BauGB)
A
IVf/f)blJ I
Anlage
zu
-1-
ala!!
Bisherige Festsetzung
Neue Festsetzungen:
Art der baulichen Nulzung (§ 9 Abo. 1 Nr. 1 BauGB,
§9 BauNVO)
IdIJ[l[J
•
Industriegebiet
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Aba. 1 Nr.2 BauGB,
§ 22 - 23 BauNVO)
E_.-1
Baugrenze
sonstige Planzeichen:
Abgrenzung unterschiedbebet Nulzungen
Baugebieten oder Abgrenzung
des Maßes der Nutzung innerhalb eines
Baugebietes.
zB. yon
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
Die textlichen Festsetzungen des rectdskriIIftigen
Bebauungsplans Nr. 109 bleiben unveriindert.
Maßstab 1 :2500,
Neue Festsetzung
Stand: Juni 2000